ARAG Experten mit aktuellen Urteilen und Nachrichten für Urlauber
Fluggesellschaft muss bei Flugausfall auch Provisionsgebühr erstatten
Wenn der Flug in die Osterferien gestrichen wird, ist das Dilemma groß. Immerhin gibt es in der Regel den Ticketpreis zurück. Doch viele Urlauber buchen über Online-Portale und zahlen dort zusätzlich zum Ticketpreis eine Vermittlungsgebühr. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch diese Gebühr von der Airline erstattet werden muss. In einem konkreten Fall hatte sich die KLM geweigert, Kunden die Provision des Online-Portals in Höhe von 95 Euro zurückzuzahlen. Das Argument der Fluggesellschaft: Sie wusste weder von der Existenz der Gebühr noch von deren Höhe. Das war den Richtern des Europäischen Gerichtshofs allerdings egal: Wenn eine Airline akzeptiere, dass Dritte in ihrem Namen Tickets verkaufen, muss sie davon ausgehen, dass Provisionen erhoben werden. Die Höhe sei dabei unerheblich (Az.: C-45/24).
Unfalltag zählt als Beginn des Reiseabbruchs
Eine dreiköpfige Familie aus Schwaben musste ihren einwöchigen Skiurlaub in Österreich abbrechen, nachdem die Mutter am dritten Tag einen Kreuzbandriss erlitten hatte. Sie wurde am Folgetag vor Ort operiert. Die Familie war durch eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abgesichert. Der Rücktransport wurde ebenfalls über die Versicherung organisiert, konnte aber erst zwei Tage nach der Entlassung der Frau aus dem Krankenhaus stattfinden. Solange wohnte die Familie noch in ihrer ohnehin gebuchten Unterkunft. Nach der Heimkehr verlangte die Familie die Erstattung des vollen Reisepreises aller Familienmitglieder sowie der Skipässe. Doch die Versicherung wollte nur einen Teil erstatten, da nach ihrer Ansicht der Reiseabbruch erst mit der tatsächlichen Heimreise erfolgt sei – also in der zweiten Urlaubshälfte. Doch das Amtsgericht München sah das anders. Entscheidend war für die Richter nicht die Abreise, sondern das versicherte Ereignis. Bereits der Skiunfall habe die Reise faktisch beendet. Nach Auskunft der ARAG Experten musste die Versicherung am Ende die Kosten weitestgehend erstatten. Lediglich die Skipässe sowie die Übernachtungskosten der Tochter wurden nicht übernommen (Az.: 132 C 23372/24).
Personalausweis kostet seit Februar mehr
Pünktlich zu den Osterferien ist der Personalausweis teurer geworden. Wer bei Antragstellung älter als 24 Jahre ist, muss nun 46 statt 37 Euro für den „Perso“ zahlen, der zehn Jahre lang gültig ist. Wer jünger ist, zahlt für ein sechs Jahre gültiges Ausweisdokument 27,60 statt 22,80 Euro. Beantragt wird der Personalausweis im Bürgeramt am Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen am Hauptwohnsitz. Das zuständige Bürgeramt findet man zum Beispiel auf servicesuche.bund.de. Wer für die Osterferien noch einen Personalausweis benötigt, wird es kaum schaffen, denn in der Regel dauert es mindestens zwei Wochen, bis das Dokument abgeholt werden kann. Ist es eilig und kein Reisepass als Ausweisalternative vorhanden, besteht jedoch die Möglichkeit, sich einen vorläufigen Personalausweis sofort ausstellen zu lassen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass die vorläufige Variante keine elektronischen Funktionen enthält und maximal drei Monate gültig ist.
Bußgelder in den Niederlanden deutlich gestiegen
Die Niederlande sind auch zu Ostern ein beliebtes Urlaubsziel der Deutschen. Doch die ARAG Experten raten Autofahrern, sich unbedingt an die Verkehrsregeln zu halten. Denn Bußgelder sind bei unseren Nachbarn deutlich höher als bei uns. So schlägt das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung mit 440 Euro zu Buche, Nicht-Anschnallen kostet 190 Euro. Wer zu schnell unterwegs ist, bezahlt innerorts bereits bei zehn Stundenkilometern zu viel 95 Euro, auf der Autobahn 84 Euro. Wer dort rechts überholt, zahlt 320 Euro. Auch Falschparken kann ein Loch in die Urlaubskasse reißen: Wer ohne Berechtigung parkt, zahlt 130 Euro Bußgeld, das Parken auf Behindertenparkplätzen kostet 400 Euro. Übrigens: Nicht zu zahlen ist keine Option. Knöllchen aus dem EU-Ausland werden auch in Deutschland vollstreckt. Wer die Zahlungsfrist versäumt, muss mit hohen Zuschlägen rechnen: Die erste Mahnung erhöht das Bußgeld um 50 Prozent. Wird ein weiteres Mal gemahnt, verdoppelt sich der Betrag. Einspruch kann laut ARAG Experten innerhalb von sechs Wochen nach dem Versanddatum des Bescheids bei der zentralen Bußgeldstelle, dem Centraal Justitieel Incasso Bureau (CJIB) in Leeuwarden eingelegt werden.
Trevi-Brunnen in Rom kostet Eintritt
Der Münzwurf über die Schulter ins Wasser des Trevi-Brunnens gehört für die meisten zu einem Besuch Roms dazu. Doch seit dem 2. Februar müssen Touristen zwei Euro Eintritt zahlen, um den berühmten Brunnen zu besuchen. Nach Auskunft der ARAG Experten bleibt der Platz vor dem Brunnen weiterhin frei zugänglich. Tickets können direkt vor Ort mit Kreditkarte gekauft werden, an zahlreichen touristischen Informationsstellen sogar in bar. Zudem können Besucher die Tickets vorab online bestellen. Grund für die Gebühr ist eine bessere Organisation der Touristenströme, die sich täglich vor dem eindrucksvollen Brunnen versammeln. Bewohner Roms müssen keinen Eintritt zahlen, ebenso wenig wie Kinder unter sechs Jahren sowie Menschen mit Behinderungen und deren Begleitpersonen.
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Bußgeld (Wikipedia)
Unter Geldbuße, kurz Buße, auch Bußgeld o. ä., versteht man im Verwaltungsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird. Davon abzugrenzen ist die im Strafrecht deutschsprachiger Länder vom urteilenden Gericht verhängte Geldstrafe. In den meisten Rechtsordnungen spielen Geldbußen besonders im Straßenverkehr eine Rolle. Der Allgemeinbegriff Buße betrifft jede Art von Ausgleich des Täters für von ihm verursachtes Unrecht oder Leid. Hierunter fällt auch die religiöse Buße und die Kirchenbuße als Abkehr vom falschen Lebensweg und Hinwendung zu Gott. Für den Sünder galt die Buße als einziger Weg zum Seelenheil. Im Christentum stellt die Buße das Bemühen um die Wiederherstellung eines durch menschliches Vergehen gestörten Verhältnisses zwischen Gott und dem Menschen dar. Die Buße führt über die Erkenntnis der eigenen Schuld (Ijob 42,6 ) zu den rechtschaffenen Werken des neuen Lebens (Apg 26,20 ), die die Abkehr von der bisherigen Lebensführung einschließen (Röm 6,1f ). Das Kompositum Geldbuße soll darauf hinweisen, in welcher Form der Täter zu büßen hat, nämlich durch eine Geldzahlung. Durch diese soll er eine Vermögensminderung erleiden anstelle des Freiheitsentzugs bei einer Gefängnisstrafe. Die Geldbuße ist eine Sanktion zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit erlangt hat, übersteigen soll. Doch nicht jeder Geldbuße ist auch ein wirtschaftlicher Vorteil des Täters vorausgegangen (etwa beim Fütterungsverbot für Stadttauben). In einigen Sprachen ist die Bezeichnung für eine Geldbuße aus dem lateinischen Wort finare für „beenden, bezahlen“ abgeleitet. Das gilt neben dem Englischen (fine) auch in den Niederlanden (niederländisch fijn) und Frankreich (französisch fin). In England werden die Worte für Geldbuße und Geldstrafe (englisch penalty) begrifflich nicht genau unterschieden und oft synonym gebraucht. - Eintritt (Wikipedia)
Eintritt steht für: das Eintreten eines Ereignisses bzw. dessen Anfang, siehe Anfang #Zeitlicher Anfang Kurzform für Eintrittsgeld Siehe auch: - Knöllchen (Wikipedia)
Unter Strafzettel oder Bußzettel, Bussenzettel (schweizerisch) werden umgangssprachlich diverse Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund einer zahlungspflichtigen Verwarnung als Repressalie für eine Verfehlung im Verhalten eines Verkehrsteilnehmers verstanden. Nationales: Verwarnung für Ordnungswidrigkeiten in Deutschland („Knöllchen“, kann auch ohne Strafe verfügt werden. Die Bezeichnung Knöllchen rührt laut Duden wohl aus der landschaftlichen (besonders rheinischen) Verkleinerungsform [Proto]köllchen von Protokoll unter scherzhafter Anlehnung an Knolle) Abgekürztes Verfahren in Österreich („Strafmandate“): Strafverfügung, Anonymverfügung, Organstrafverfügung (erstere beide werden durch Rückscheinbrief zugestellt) Ordnungsbusse in der Schweiz Strafmandat/Multa in Italien (Verwaltungs- und Steuerstrafen) im Englischen wird von ticket gesprochen (im Straßenverkehr: traffic ticket), als Ticket hat sich dieser Begriff auch in der deutschen Umgangssprache verfestigt. Durch den Rahmenbeschluss 2005/214/JI bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und -bußen können Strafzettel prinzipiell innerhalb der Europäischen Union vollstreckt werden. Die Verjährung beträgt gemäß § 26 Abs. 3 StVG für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG drei Monate „solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“ Wird die Frist durch einen der in § 33 OwiG genannten Unterbrechungsgründe unterbrochen, so beginnt die sie nach Abs. 3 Satz 1 von vorne. Der Paragraf regelt in Abs. 3 Satz 2 auch, dass nach zwei Jahren die endgültige Verjährung eintritt. Nach § 34 OwiG zieht sich die Vollstreckbarkeit auf fünf Jahre, wenn ein Bescheid in Höhe von über 1000,00 Euro vorliegt. Sollte die Summe unter diesem Wert liegen, beläuft sich die Strafe auf drei Jahre. - osterferien (Wikipedia)
Als Schulferien wird ein längerer Zeitraum bezeichnet, in dem an einer Schule kein Unterricht stattfindet. Diese Ferien (von lat. feriae „Festtage“) sollen von den Schülern heutzutage vor allem zur Erholung und Entspannung genutzt werden. Die Ferienzeiträume sind über das Schuljahr verteilt. Die Schulferien sind zumeist benannt nach Jahreszeiten oder saisonalen Ereignissen. - Personalausweis (Wikipedia)
Der Personalausweis (von lateinisch personalis, „persönlich“) oder die Identitätskarte (von lateinisch identitas (Identität), abgeleitet von idem (derselbe, dasselbe); vgl. franz. carte d'identité, engl. identity card) ist ein von staatlichen Stellen ausgegebenes Dokument zur Identifikation einer Person (Identitätsnachweis) in Form eines amtlichen Lichtbildausweises. Einige Länder ermöglichen die Funktion einer elektronischen Identität (eID, e-ID) auf dem Chip ihrer Ausweise. Zunehmend ist das Kreditkartenformat üblich (ID-1 auf ISO/IEC 7810). - Urlauber (Wikipedia)
Urlaub ist die Zeit, in der eine arbeitsfähige Person von der Arbeit freigestellt ist. In Deutschland und Österreich wird unter Urlaub in der Regel der Erholungsurlaub verstanden (Schweiz: Ferien), in der Schweiz umgekehrt nur andere Urlaubsarten als Ferien.