ARAG Experte Jan Kemperdiek über das neue Verbot und legalen Punkteabbau

Punktehandel: Neue Regeln gegen falsche Fahrer

ARAG Experte Jan Kemperdiek über das neue Verbot und legalen Punkteabbau

Punkte oder ein Fahrverbot gegen Bezahlung auf andere Personen übertragen: Mit solchen Angeboten warben in der Vergangenheit sogenannte Punktehändler. Seit dem 1. Juli 2026 hat der Gesetzgeber dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. ARAG Experte Jan Kemperdiek erläutert, welche Konsequenzen bei Verstoß drohen, wann der Führerschein in Gefahr ist und wie sich Punkte auf legalem Weg reduzieren lassen.

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Konnte man früher tatsächlich Punkte oder ein Fahrverbot von einer anderen Person übernehmen lassen?
Jan Kemperdiek: Bis zum 30. Juni 2026 gab es hier eine rechtliche Grauzone. Wenn der tatsächliche Fahrer beispielsweise nach einem Blitzer nicht selbst als Fahrer benannt wurde, sondern eine andere Person gegenüber der Behörde wahrheitswidrig erklärte, sie sei gefahren, konnte diese sogenannte Punkteübernahme unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtlich nicht verfolgt werden. Der Hintergrund: Die andere Person bezichtigte sich damit selbst. Und eine Selbstbezichtigung ist grundsätzlich keine falsche Verdächtigung im Sinne des Strafrechts. Genau diese Lücke nutzten auch kommerzielle Punktehändler, die gegen Bezahlung Personen vermittelten, die Punkte oder ein Fahrverbot übernahmen.

Das ist inzwischen nicht mehr möglich?
Jan Kemperdiek: Seit dem 1. Juli 2026 ist die Rechtslage eindeutig. Das Straßenverkehrsgesetz verbietet nun ausdrücklich, eine Behörde über die Person zu täuschen, die an einer Verkehrsordnungswidrigkeit beteiligt war. Auch wer entsprechende Dienstleistungen anbietet oder vermittelt, handelt ordnungswidrig. Es droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Wer heute versucht, Punkte oder ein Fahrverbot auf diese Weise auf eine andere Person abzuwälzen, riskiert also zusätzliche rechtliche Konsequenzen.

Warum sind Punkte überhaupt so problematisch?
Jan Kemperdiek: Punkte werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert. Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes gibt es einen, zwei oder drei Punkte. Ein Punkt wird beispielsweise für bestimmte verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten vergeben, wie das Handy am Ohr. Zwei Punkte gibt es unter anderem für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit extrem beeinträchtigen oder Verkehrsstraftaten. Das kann das Fahren mit 0,5 oder mehr Promille sein oder wenn man innerorts mit mehr als 30 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist. Drei Punkte sind für bestimmte Verkehrsstraftaten vorgesehen, bei denen das Gericht zusätzlich die Fahrerlaubnis entziehen kann. Drei Punkte sind also nicht einfach die nächste Stufe eines gewöhnlichen Bußgeldverstoßes.

Ab wann ist der Führerschein weg?
Jan Kemperdiek: Bei acht oder mehr Punkten gilt ein Fahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis wird dann entzogen. Bis dahin sieht das Gesetz ein Stufensystem vor: Bei vier oder fünf Punkten gibt es eine schriftliche Ermahnung, bei sechs oder sieben Punkten eine Verwarnung. In beiden Fällen wird auf die Möglichkeit eines Fahreignungsseminars hingewiesen. Bei acht Punkten ist diese letzte Warnstufe allerdings überschritten.

Kann man Punkte einfach abbauen?
Jan Kemperdiek: Ein gewisser Punktabbau ist tatsächlich möglich. Allerdings nur in engen Grenzen. Wer zwischen einem und fünf Punkten hat, kann freiwillig an dem eben erwähnten Fahreignungsseminar teilnehmen. Es dient vor allem dazu, das eigene Verkehrsverhalten zu reflektieren und zu verbessern. Es besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Nach der Teilnahme wird ein Punkt abgezogen. Das ist aber nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Wer bereits sechs oder sieben Punkte hat, kann mit dem Seminar keinen Punkt mehr abbauen.

Und wann verschwinden Punkte von selbst?
Jan Kemperdiek: Die Eintragungen werden nach festen Tilgungsfristen aus dem Fahreignungsregister gelöscht. Bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt beträgt die Frist zweieinhalb Jahre, etwa bei deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Für bestimmte Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten, beispielsweise einen besonders schweren Geschwindigkeitsverstoß mit Fahrverbot, und für viele Verkehrsstraftaten gilt eine Frist von fünf Jahren. Zehn Jahre gelten insbesondere für einige Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Führerscheinsperre angeordnet wurde. Wichtig ist: Die Fristen laufen grundsätzlich für die jeweilige Eintragung. Neue Verkehrsverstöße verlängern die Tilgungsfrist einer bereits bestehenden Eintragung nicht einfach.

Kann man Punkte mit einem „Idiotentest“ abbauen?
Jan Kemperdiek: Nein. Der umgangssprachlich als „Idiotentest“ bezeichnete Test ist die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU. Sie ist von einem Fahreignungsseminar insofern zu unterscheiden, dass es hierbei nicht um den Punkteabbau geht, sondern mit der MPU Zweifel an der Fahreignung geklärt werden sollen, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Kann man seinen Punktestand selbst überprüfen und, wenn ja, wie?
Jan Kemperdiek: Ja. Betroffene können beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos eine Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Eintragungen und den Punktestand erhalten. Das ist gerade dann sinnvoll, wenn man nicht mehr genau weiß, welche Verstöße noch gespeichert sind.

Was sollten Autofahrer tun, wenn sie einen Bußgeldbescheid bekommen?
Jan Kemperdiek: Zunächst sollte man genau prüfen, was einem vorgeworfen wird und welche Folgen drohen. Nicht jeder Verkehrsverstoß führt automatisch zu Punkten, und Punkte sind auch nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorwurfs hat oder bereits mehrere Punkte gesammelt hat, sollte sich rechtzeitig von einem Fachanwalt beraten lassen.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • experte (Wikipedia)
    Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung.
  • Fahrverbot (Wikipedia)
    Ein Fahrverbot ist ein Verbot durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu führen.
  • Grauzone (Wikipedia)
    Grauzone steht für: Grauzone (1979), Schweizer Film von Fredi M. Murer Grauzone (2004), deutscher Film von Karl Bretschneider Grauzone (Band), Schweizer Band (1980–1982) Grauzone (Musik), Bezeichnung für Musik die nicht eindeutig Rechtsrock ist Grauzone (Recht), Bezeichnung für einen rechtlich zweifelhaften Bereich, der nicht deutlich als legal oder illegal zu bezeichnen ist und Interpretationsspielraum besitzt Die Grauzone, US-amerikanischer Film von Tim Blake Nelson (2001) Polizeiruf 110: Grauzone, Fernsehfilm von Marc Hertel (2002) Unter Verdacht: Grauzone, Fernsehfilm von Andreas Herzog (2015) Siehe auch: The Grayzone Grauzone Festival
  • Punkteabbau (Wikipedia)
    Ein Punktesystem ist ein Regelwerk im Fahrerlaubnisrecht, mit dem Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften sanktioniert und in einem Register gespeichert werden.
  • Strafrecht (Wikipedia)
    Das Strafrecht, auch als Kriminal[straf]recht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden. Als Straftaten werden somit Handlungen bezeichnet, die strafbewehrt sind. Ziel des modernen kontinentalen Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter, so etwa Leben, Gesundheit und Eigentum, zudem die Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementare Werte des Gemeinschaftslebens. Die Strafandrohung, nicht von allen Ländern praktiziert, reicht von Geldstrafe über Freiheitsstrafe zur Körperstrafe. In seiner Ultima Ratio resultiert in manchen Staaten die Todesstrafe. In den meisten Staaten ist das Strafrecht mit einem eigenen Strafgesetzbuch kodifiziert. Gegebenenfalls wird das Strafgesetzbuch durch Gesetze zum Nebenstrafrecht ergänzt. Das Strafrecht stellt Rechtssätze auf, die die Strafbarkeit bestimmter Handlungsweisen und ihre spezifischen Merkmale definieren, die sogenannten Straftatbestände. Festgelegt werden zudem Art und Umfang der mit der Normverletzung verbundenen Strafmaßnahmen (Strafzumessungsrecht, Sanktionenrecht). Aus der Tradition des römischen Rechts heraus zählt häufig das Strafverfahrensrecht selbst zum Strafrecht. Zur Durchsetzung der materiell-rechtlichen Strafanordnungen werden in den Verfahrensordnungen die zuständigen Institutionen und deren Arbeitsweise, also die Regeln der Verfolgung von Straftaten festlegt. Hinsichtlich der zulässigen Strafen, der Bewertung des Sinns und Zwecks der Strafe, Art und Umfang der zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen sowie der Einordnung des Strafrechts in die Rechtssystematik, gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den Rechtssystemen einzelner Staaten. Sie sind Gegenstand der vergleichenden Rechtswissenschaft.
  • Straßenverkehrsgesetz (Wikipedia)
    Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Bundesgesetz, das vor allem die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts in Deutschland enthält. Es regelt dieses Rechtsgebiet zusammen mit der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) weitestgehend.
  • Verkehrsordnungswidrigkeit (Wikipedia)
    Eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi) ist ein Spezialfall der Ordnungswidrigkeit (OWi). Die VOWi ist ein Verkehrsverstoß, der im Unterschied zu einer Verkehrsstraftat nur mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird. Diese Unterscheidung gibt es für die Bundesrepublik Deutschland seit 1. Januar 1969 mit Inkrafttreten des „Ordnungswidrigkeitengesetzes“.
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