PDF mit 89 Seiten berücksichtigt VerpackDG, LUCID-Datenmeldungen, Fulfillment, Monitoring-Themen und eine erneut geprüfte Quellenbasis

PPWR-Leitfaden.de stellt den PPWR-Leitfaden 2026/2030 ab sofort in der neuen Version v2.7 kostenlos als PDF bereit. Die Fassung vom 14.08.2026 berücksichtigt, dass die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, seit dem Stichtag 12.08.2026 grundsätzlich anzuwenden ist. Einzelne Anforderungen und weitere Zielmarken greifen schrittweise zu späteren Zeitpunkten.

Die neue Version richtet den Blick konsequent auf die laufende Umsetzung. Unternehmen erhalten eine aktualisierte Einordnung dazu, welche Rollen, Verpackungsdaten, Nachweise, Registrierungen, Meldungen und internen Prozesse jetzt besonders relevant sein können. Ergänzend werden kommende Anforderungen und noch nicht abgeschlossene Rechtsentwicklungen als fortlaufende Monitoring-Themen behandelt.

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Aktualisierte Orientierung für die Zeit nach dem 12.08.2026:

Version v2.7 ordnet den 12.08.2026 als erfolgten grundsätzlichen Anwendungsbeginn der PPWR ein. Executive Summary, Fristenradar, Sofortmaßnahmen, Roadmaps, häufige Fragen und Glossar wurden entsprechend aktualisiert.

Der Leitfaden unterscheidet deutlich zwischen bereits anzuwendenden Regelungen, späteren Zielterminen und Anforderungen, die noch durch Durchführungsrechtsakte, delegierte Rechtsakte, Standards oder behördliche Leitlinien konkretisiert werden. Dadurch können Unternehmen ihre PPWR-Aufgaben zeitlich einordnen und ein fortlaufendes Monitoring aufbauen.

PPWR-Notfallplan für noch offene Aufgaben:

Der PPWR-Notfallplan ist in Version v2.7 als Sofortprogramm für Unternehmen angelegt, bei denen nach dem Anwendungsbeginn noch Rollen, Daten, Nachweise oder Zuständigkeiten offen sind.

Im Mittelpunkt stehen eine strukturierte Bestandsaufnahme und eine klare Priorisierung. Dazu gehören insbesondere die Benennung einer verantwortlichen Stelle, die Erfassung wichtiger Verpackungen, die Prüfung der jeweiligen Unternehmensrolle, der Abgleich von LUCID und Systembeteiligung sowie die gesonderte Betrachtung von Eigenmarken, Importen, Marktplätzen und Fulfillment-Konstellationen.

Weitere Arbeitsschritte betreffen Lieferantendaten, technische Dokumentation, Packregeln, Verpackungsinventur, Materialfraktionen, Mengenprozesse und interne Freigaben. Ein 72-Stunden-Arbeitsplan, zeitlich gegliederte Maßnahmen und eine Management-Checkliste helfen dabei, offene Themen nachvollziehbar zu erfassen und in den Regelbetrieb zu überführen.

VerpackDG als aktueller deutscher Rechtsrahmen:

Die neue Fassung berücksichtigt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, kurz VerpackDG, als seit dem 12.08.2026 in wesentlichen Teilen geltenden nationalen Rechtsrahmen.

Das bisherige Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, wird zeitlich und sachlich davon abgegrenzt. Gleichzeitig berücksichtigt der Leitfaden, dass Übergangsvorschriften und historische Bezüge weiterhin relevant sein können. Unternehmen erhalten damit eine strukturierte Orientierung für die Abgrenzung von aktuellem Recht, Übergangsregelungen und fortwirkenden Prozessen.

LUCID, Systembeteiligung und Datenmeldungen:

Aktualisiert wurden auch die Ausführungen zu LUCID, Systembeteiligung und Datenmeldungen. Der Leitfaden behandelt die unterschiedlichen Meldewege gegenüber Systembetreibern und der Zentralen Stelle Verpackungsregister und zeigt, welche Mengen, Zuständigkeiten und Nachweise intern dokumentiert werden sollten.

Neu eingeordnet wird unter anderem die vereinfachte Meldelogik nach § 9 Absatz 2 VerpackDG. Hat ein Hersteller im vorangegangenen Kalenderjahr im Bundesgebiet insgesamt weniger als zehn Tonnen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen als Hersteller bereitgestellt und, soweit einschlägig, in den von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe e PPWR erfassten Fällen ausgepackt, ist er von den laufenden Meldungen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 und 2 VerpackDG befreit. Stattdessen muss er die entsprechenden Angaben für das jeweilige Kalenderjahr gebündelt bis zum 1. Juni des Folgejahres an die Zentrale Stelle Verpackungsregister übermitteln.

Meldungen an den jeweiligen Systembetreiber sind davon gesondert zu betrachten und richten sich weiterhin nach dem Systemvertrag und den dafür geltenden Vorgaben. Der Leitfaden weist deshalb ausdrücklich darauf hin, beide Meldewege organisatorisch und dokumentarisch voneinander zu unterscheiden.

Aktuelle Anforderungen an Fulfillment-Prozesse:

Version v2.7 enthält außerdem aktualisierte Kapitel zu Fulfillment-Dienstleistern, Auftraggebernachweisen, Selbstbescheinigungen und internen Sperrprozessen.

Unternehmen können damit prüfen, welche Registrierungs- und Nachweisinformationen vor Beginn oder Fortsetzung einer Fulfillment-Leistung benötigt werden, wie Verpackungsverbräuche einzelnen Auftraggebern zugeordnet werden können und welche Eskalationswege bei fehlenden Unterlagen vorgesehen werden sollten.

Der Leitfaden behandelt in diesem Zusammenhang auch mögliche Stop-Ship-Prozesse. Gemeint sind dokumentierte Abläufe, mit denen Versand- oder Fulfillment-Leistungen bei fehlenden oder ungeklärten Voraussetzungen vorübergehend gestoppt und erst nach einer nachvollziehbaren Freigabe fortgeführt werden können.

Kontrollen, Vertriebsverbote und mögliche Sanktionen:

Die Angaben zu Kontrollen, Vertriebsverboten, möglichen Bußgeldrahmen und weiteren Konsequenzen wurden an die aktuellen Informationen zum VerpackDG angepasst.

Der Leitfaden stellt dabei keine pauschalen Rechtsfolgen für sämtliche Unternehmen oder Verstöße in Aussicht. Welche Konsequenzen im Einzelfall relevant werden, hängt unter anderem von der konkreten Pflicht, der verantwortlichen Rolle, dem Verschuldensgrad und den tatsächlichen Umständen ab.

Für das interne Risikomanagement werden mögliche Folgen daher als Prüfthemen eingeordnet. Dazu zählen unter anderem Beanstandungen, Nachforderungen, Vertriebsbeschränkungen, Marktplatz- oder Fulfillment-Sperren, Bußgelder und zusätzlicher Dokumentationsaufwand.

Neue Monitoring-Themen für Unternehmen:

Version v2.7 berücksichtigt auch Entwicklungen, die noch nicht verbindlich abgeschlossen sind. Dazu gehört ein Entwurf harmonisierter Formate für Registrierungen und Meldungen nach Artikel 44 PPWR.

Der Leitfaden behandelt diesen Entwurf ausdrücklich als Monitoring-Thema. Unternehmen können ihre Datenmodelle und internen Zuständigkeiten vorausschauend strukturieren, ohne vorläufige Entwürfe bereits als verbindliche Vorgabe zu behandeln.

Aktualisiert wurde außerdem die Einordnung des Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit. Die Ausgabe 2025 bleibt als methodische Orientierung berücksichtigt. Die Fassung für 2026 wird als laufende Entwicklung behandelt, deren endgültiger Inhalt nach der Veröffentlichung erneut geprüft werden sollte.

Auch die geänderte Systematik des ZSVR-Katalogs wird erläutert. Der Leitfaden ordnet ein, wie der Katalog zusammen mit seinem Allgemeinen Teil zur Beurteilung typischer Verpackungsfälle verwendet werden kann und weshalb einzelne Suchergebnisse nicht isoliert betrachtet werden sollten.

89 Seiten mit Checklisten, Vorlagen und Branchenbeispielen:

Der PPWR-Leitfaden 2026/2030 umfasst in Version v2.7 insgesamt 89 DIN-A4-Seiten unterteilt in 20 Hauptkapitel.

Zu den Inhalten gehören unter anderem eine Executive Summary, ein Fristenradar, eine Rollenmatrix, eine Verpackungsinventur, ein Lieferantenfragebogen, ein Leervolumen-Check, ein Fulfillment-Onboarding, Roadmaps, Management-Checklisten und Arbeitshilfen zur Vorbereitung einer PPWR-Konformitätserklärung.

Der Branchenkompass behandelt 18 Bereiche, darunter Buchversand, Versandhandel, E-Commerce, Industrie, Elektronik, Ersatzteile, Fotobücher, Fulfillment-Center, Versandhandel mit gebrauchten Artikeln, Kalender, Kosmetik, Online-Apotheken, Outsourcing-Dienstleister, Parfüm, Poster und Bilder, Textilien, Verpackungshandel und Werkzeuge.

Ein eigenes Kapitel richtet sich an Startups und junge Unternehmen. Es zeigt, welche Verpackungsarten, Zielmärkte, Materialdaten, Lieferantennachweise, Registrierungen und Packregeln bereits beim Aufbau neuer Produkte und Vertriebswege strukturiert werden können.

Kostenloser PDF-Download und Sharing:

Der PPWR-Leitfaden v2.7 steht kostenlos und ohne Anmeldung als PDF zur Verfügung. Die unveränderte Datei darf ohne vorherige Rückfrage gespeichert, geteilt und weiterverbreitet werden.

Das Sharing ist insbesondere über Websites, Social-Media-Kanäle, Newsletter, Intranets, Wissensdatenbanken, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Fachbeiträge und weitere digitale oder gedruckte Formate erwünscht.

Bei Zitaten, Auszügen oder einer anderweitigen Nutzung wird um eine namentliche Nennung von PPWR-Leitfaden.de und, soweit technisch möglich, um eine Verlinkung auf die Website gebeten.

Die Website und der Leitfaden sind keine offiziellen Angebote der Europäischen Union, der Europäischen Kommission, einer Behörde, einer Industrie- und Handelskammer oder einer sonstigen öffentlichen Stelle. Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von der jeweils aktuellen Rechtslage und den konkreten Umständen ab.

Kostenloser PDF-Download und weitere Informationen:

https://www.ppwr-leitfaden.de/

PPWR-Leitfaden.de ist ein kostenloses Informationsangebot und stellt den PPWR-Leitfaden 2026/2030 als kostenlosen PDF-Download bereit. Der Leitfaden orientiert sich bei rechtlichen Kernaussagen, Fristen und Definitionen an amtlichen Quellen und sonstigen offiziellen Veröffentlichungen. Die behandelten Themen werden in allgemeine Prüffragen, Checklisten, Vorlagen und Arbeitsbausteine für die betriebliche Praxis übertragen.

Kontakt
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Manuel Fuchs
Schluchweg 34
78166 Donaueschingen
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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Aktualisierung (Wikipedia)
    Aktualisierung (österreichisch auch Ajourierung, im Südtiroler Deutsch Ajournierung; schweizerisch auch Aufdatierung) oder englisch Update steht für: Softwareaktualisierung, Aktualisierung von Computerprogrammen oder -daten Update (Datenbank), Aktualisieren von Daten in eine Datenbank Update (Cache), Synchronisierung von Daten in Cachespeichern Auffrischung einer Marke, siehe Werbeziel #Aktualisierung Aktualisierung eines Katasters, siehe Kataster #Fortführung Siehe auch: Aktualität
  • Checkliste (Wikipedia)
    Ein Fragenkatalog ist eine Sammlung von Fragen zu einem bestimmten Thema mit dem Ziel, durch die Befragung von Personen den Istzustand einer Situation zu ermitteln. Dabei können Fragenkataloge wirtschaftliche beziehungsweise organisatorische, wissenschaftliche oder spielerische Hintergründe haben. Zum einen können die Schwachstellen und Mängel eines Systems, zum Beispiel eines Unternehmens, ermittelt werden. Hierfür wird oft eine Mitarbeiterbefragung eingesetzt. Des Weiteren können Fragenkataloge wissenschaftliche Informationen liefern, zum Beispiel das psychologische Kaufverhalten eines Kunden, wodurch das Marketing und die Produktpalette überarbeitet werden können. Der dritte Punkt der spielerischen Befragung fällt etwas aus der Rolle, er dient in erster Linie der Unterhaltung. Er kommt beispielsweise in Boulevardzeitungen zum Einsatz, in dem die Vorlieben eines Prominenten dargestellt werden. Er hat nur selten die Funktion, Istzustände zu verändern. Die Prüfliste als eine Form des Fragenkatalogs ist eine Arbeitshilfe für die Durchführung und Dokumentation von Maßnahmen in der Qualitätssicherung und zur Einschätzung von Gefährdungspotenzialen. Gewerkschaften, Berufsverbände oder Industrieverbände veröffentlichen Prüflisten und geben Hilfestellung, um Gefahren zu erkennen und diese durch entsprechende Maßnahmen zu verhindern. Meist sind die Prüflisten an bestimmten Standards orientiert. Ein Prüfkatalog in Form einer Checkliste kann aber auch analog zu einer Anleitung für eine noch nicht- oder schon lange nicht mehr ausgeführte Tätigkeit verwandt werden. Die Checkliste hilft dann alle wichtigen Punkte nacheinander abzuarbeiten, um am Schluss das erwünschte Ergebnis zu erreichen. Speziell im Internet finden sich mittlerweile zu fast jedem Thema ausführliche Checklisten. Die angebotenen Checklisten reichen von der Urlaubsplanung bis hin zur Umzugscheckliste und können die Planung respektive die Durchführung der zu bewältigenden Aufgabe wesentlich erleichtern.
  • EPR (Wikipedia)
    Die Abkürzung EPR steht für: Bereich Wissenschaft und Technik Einstein-Podolsky-Rosen-Paradoxon in der Quantenmechanik Eisenhütte Prinz Rudolph, Dülmen Electron Paramagnetic Resonance (englisch), ein spektroskopisches Verfahren zur Untersuchung paramagnetischer Spezies (Radikale, Ionen, Defektzentren) Emergency Preservation and Resuscitation (engl. Not-Konservierung und Wiederbelebung), medizinisches Notoperationsverfahren am vorübergehend durch Salzlösung in den Blutgefäßen gekühlten Organismus Engine Pressure Ratio (engl. für Triebwerks-Druckverhältnis), ein Parameter von Strahltriebwerken Enhanced Permeability and Retention Effect (englisch), der Effekt der Anreicherung bestimmter Substanzen in verschiedenen Gewebearten Ephemeral Port Range (englisch), der Nummernbereich in dem kurzlebige bzw. temporäre Netzwerkports liegen EPR (Kernkraftwerk), eine Baureihe von Kernkraftwerken Ethylen-Propylen-Polymer (von Ethylene-Propylene-Rubber) Extended Power Range, ein Energieversorgungs-Standard für den USB-C-Anschluss Recht Extended producer responsibility, im Umweltrecht eine Erweiterte Herstellerverantwortung für externe Kosten, die Produkte und ihre Herstellung in der Umwelt verursachen Sonstiges Einrichtungspartnerring VME GmbH & Co. KG, einer der größten Möbelverbände Deutschlands Ejército Popular de la República – Volksarmee der Republik, Armee der Zweiten Spanischen Republik im Spanischen Bürgerkrieg Ejército Popular Revolucionario – Revolutionäre Volksarmee, eine kommunistische bewaffnete Guerrillabewegung die im Süden Mexikos aktiv ist Electronic Patient Record Electronic Public Relation, engl. für Öffentlichkeitsarbeit für elektronische Medien Endpoint Reference (Web Service-Welt) Esperance Airport, IATA-Code eines australischen Flughafens European Performance Regime Extended Producer Responsibility („erweiterte Herstellerverantwortung“) für Produzenten von Verpackungsmüll
  • fulfillment (Wikipedia)
    Fulfillment (englisch Fulfilment oder Fulfillment, „Erfüllung“) ist die Gesamtheit aller Aktivitäten, die nach dem Abschluss eines Vertrags der Belieferung des Kunden und der Erfüllung der sonstigen Vertragspflichten dienen. Grundsätzlich kann der Prozess eine Reihe von Aktivitäten umfassen – typischerweise konzentriert sich das Fulfillment jedoch auf Lagerung, Kommissionierung, Versand und Auslieferung. Teilweise werden auch Dienstleistungen wie Warenbezahlung, After-Sales-Service und Retourenabwicklung übernommen. Weitere Aufgaben, die übernommen werden können, sind die Pflege des Online-Shops und die Betreuung des Warenwirtschaftssystems (ERP-System). Je nach Beschaffenheit der Produkte und Produktionsketten gibt es verschiedene Arten, wie und von wem Fulfillment betrieben wird. Dabei kann der Fulfillment-Anteil je gewählter Art oft optional verschieden sein. Fulfillment-Dienstleister haben unterschiedliche Leistungsspektren. Dazu gehören insbesondere: Bestellungsannahme Lagerhaltung Kommissionierung Verpackung Frankierung Versand Darüber hinaus kann Fulfillment auch die folgenden Aktivitäten umfassen: Retourenmanagement Ersatzteilversorgung Reparatur Entsorgung von Rückwaren Kundenbetreuung Rechnungsstellung Mahnung Fulfillmentaufgaben werden oft von spezialisierten Logistikdienstleistern übernommen, die dann auch als „Fulfillment Center“ bezeichnet werden. Der Begriff des Fulfillment taucht meistens im Zusammenhang mit elektronischem Handel auf. In diesem Fall übernimmt der Logistikdienstleister alle jene Aufgaben, die nach dem Tätigen einer Online-Bestellung erfolgen. Der Betreiber des Online-Shops hat diese Aufgaben an den Spezialisten übertragen. Man spricht daher vom Business Process Outsourcing oder auch von einer „Rundum-sorglos-Logistik“. Im Zusammenhang mit E-Business-Transaktionen spricht man auch von E-Fulfillment. Teilweise werden Dienstleistungen um den Zahlungsverkehr wie Bonitätsprüfungen oder die Abtretung von Forderungen anderen Anbietern überlassen. Große bekannte Unternehmen, die auch Fulfillment-Dienstleistungen anbieten, sind Amazon, Arvato, DHL, Fiege, Hermes, XPO Logistics und Kühne + Nagel.
  • LUCID (Wikipedia)
    Lucid steht für: Lucid Games, britischer Spieleentwickler Lucid Motors, US-amerikanischer Hersteller von Elektrofahrzeugen Lucid Records, US-amerikanisches Plattenlabel Lucid ist der Familienname folgender Personen: Shannon Lucid (* 1943), US-amerikanische Astronautin LUCID steht für: LUCID, Datenbank der Zentralen Stelle Verpackungsregister, siehe Zentrale Stelle Verpackungsregister #Hoheitliche Aufgaben Abkürzungen: Langton Ultimate Cosmic ray Intensity Detector, Detektor für kosmische Strahlung von Surrey Satellite Technology Siehe auch: Luzid
  • neu (Wikipedia)
    Neu steht für: Neu (Familienname), deutscher Familienname Neu!, deutsche Krautrock-Band Neu! (Album), Debütalbum (1972) dieser Band Neuraminsäure, eine Αminozuckersäure NEU steht für: Nathong Airport (IATA-Code), Flughafen von Sam Neua, Laos Near East University in Lefkosa, Türkische Republik Nordzypern New Era University in Quezon City, Philippinen Northeastern University in Boston Northeastern University in Shenyang, siehe Universität Nordostchinas NEU als Unterscheidungszeichen auf Kfz-Kennzeichen: Deutschland: Landkreis Neustadt, dann Landkreis Hochschwarzwald Siehe auch: Neuer neues, Magazinsendung des Fernsehsenders 3sat New Noi Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Neu beginnt
  • PPWR (Wikipedia)
    PPWR steht für: Verordnung (EU) 2025/40 (Verpackungsverordnung) PPWR ist der: ICAO-Code für Flughafen Port Walter Seaplane Base in Alsaka
  • Update (Wikipedia)
    Aktualisierung (österreichisch auch Ajourierung, im Südtiroler Deutsch Ajournierung; schweizerisch auch Aufdatierung) oder englisch Update steht für: Softwareaktualisierung, Aktualisierung von Computerprogrammen oder -daten Update (Datenbank), Aktualisieren von Daten in eine Datenbank Update (Cache), Synchronisierung von Daten in Cachespeichern Auffrischung einer Marke, siehe Werbeziel #Aktualisierung Aktualisierung eines Katasters, siehe Kataster #Fortführung Siehe auch: Aktualität
  • VerpackDG (Wikipedia)
    Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ist ein bundesdeutsches Gesetz, welches vor allem der Ergänzung der Regelungen der Verordnung (EU) 2025/40 (Verpackungsverordnung) dient. Das neue Gesetz löst zum 12. August 2026 das bis dahin gültige Verpackungsgesetz (VerpackG) ab (welches noch zur Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94/62/EG) diente). Da mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/40 (Verpackungsverordnung) (englisch: Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) u. a. die Richtlinie 94/62/EG zum 12. August 2026 in ihren wesentlichen Teilen aufgehoben wird und deren Inhalte durch die dann unmittelbar geltende Verordnung (EU) 2025/40 ersetzt werden, hat der Bundesgesetzgeber mit dem ab 12. August 2026 geltenden Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) eine neue Regelung erlassen, die die deutschen Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2025/40 anpasst und das VerpackG ersetzt. Das VerpackG wird somit zum Ablauf des 11. August 2026 außer Kraft treten.
  • VerpackG (Wikipedia)
    Das Verpackungsgesetz (VerpackG) bezweckt eine möglichst geringe Auswirkung von Verpackungsabfällen auf die Umwelt in Deutschland. Es dient der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Ziel des Gesetzes ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen. Da mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/40 (Verpackungsverordnung) u. a. die Richtlinie 94/62/EG zum 12. August 2026 in ihren wesentlichen Teilen aufgehoben wird und deren Inhalte durch die dann unmittelbar geltende Verordnung (EU) 2025/40 ersetzt werden, hat der Bundesgesetzgeber reagiert und mit dem ab 12. August 2026 geltenden Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)) eine neue Regelung erlassen, die die deutschen Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2025/40 anpasst und das VerpackG ersetzt. Das VerpackG wird somit zum Ablauf des 11. August 2026 außer Kraft treten.
  • ZSVR (Wikipedia)
    Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist eine Stiftung des privaten Rechts, die gemäß § 24 des Verpackungsgesetzes seit dem 1. Januar 2019 u. a. als beliehene Behörde mit hoheitlichen Aufgaben agiert. Sie wurde Mitte 2017 gegründet. Die ZSVR hat zum Ziel, eine transparente und faire Verteilung der Kosten des Entsorgungs- und Recyclingsystems der gelben Tonnen/gelben Säcke (Duales System) im Markt zu etablieren. Jeder gewerbsmäßige Erstinverkehrbringer von befüllten Verkaufs- und Umverpackungen sowie Transportverpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher oder den sogenannten gleichgestellten Anfallstellen zur Entsorgung anfallen, muss seit dem 1. Januar 2019 im Verpackungsregister LUCID der ZSVR mit seinen Stammdaten und den durch ihn vertriebenen Marken registriert sein, auch bei geringen Verpackungsmengen. Daneben müssen Verpackungen im Rahmen der Produktverantwortung unverändert zur Entsorgung bei einem oder mehreren dualen Systemen beteiligt sein.
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