ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Formvorschriften und häufige Fehler

Patientenverfügung: Was gilt – und was nicht

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Formvorschriften und häufige Fehler

Wer entscheidet, wenn man selbst nicht mehr sprechen oder entscheiden kann? Mit einer Patientenverfügung lässt sich das im Voraus regeln – aber nur, wenn das Dokument richtig verfasst ist. Denn viele Verfügungen sind zu vage und entfalten im Ernstfall keine Wirkung. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, worauf es ankommt.

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Wer darf entscheiden, wenn man selbst nicht mehr kann?
Tobias Klingelhöfer: Viele Menschen gehen davon aus, dass ihre Angehörigen im Ernstfall automatisch für sie entscheiden dürfen. Das ist rechtlich nicht korrekt. Kinder dürfen nicht ohne Weiteres für ihre Eltern entscheiden, und auch zwischen Ehegatten galt lange kein gesetzliches Vertretungsrecht. Seit Anfang 2023 gibt es zwar ein Notvertretungsrecht für Ehegatten – es greift aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und ist zeitlich begrenzt. Wer sicherstellen will, dass der eigene Wille im Ernstfall umgesetzt wird, benötigt eine rechtswirksame Patientenverfügung. Am besten legt man mit einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht noch fest, wer sich um deren Durchsetzung kümmern soll.

Warum reicht die Formulierung „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ nicht aus?
Tobias Klingelhöfer: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Patientenverfügung nur dann bindend ist, wenn sie konkrete ärztliche Maßnahmen benennt oder bestimmte Krankheits- und Behandlungssituationen klar beschreibt. Der Satz „Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen“ genügt nicht. Hintergrund war ein Streit dreier Töchter über den Umgang mit ihrer pflegebedürftigen Mutter, die nach einem Hirnschlag über eine Magensonde ernährt werden musste. Die Töchter waren sich uneinig, ob die Formulierung auch den Ausschluss künstlicher Ernährung umfasst. Das Gericht stellte fest: Eine so pauschale Formulierung reicht nicht aus, um eine künstliche Ernährung eindeutig auszuschließen (BGH, Az.: XII ZB 61/16).

Was passiert, wenn die Patientenverfügung widersprüchlich formuliert ist?
Tobias Klingelhöfer: Ein BGH-Urteil zeigt die Folgen besonders deutlich. Eine Frau lag nach einem Schlaganfall zehn Jahre lang im Wachkoma und wurde künstlich ernährt. Ihre Patientenverfügung enthielt einen Widerspruch: Sie lehnte lebensverlängernde Maßnahmen ab, sprach sich aber gleichzeitig gegen aktive Sterbehilfe aus. Dieser Widerspruch führte zu einem jahrelangen Rechtsstreit. Erst nach einem Jahrzehnt entschied der BGH, dass die Frau sterben durfte – gestützt auf eindeutige Zeugenaussagen aus ihrem persönlichen Umfeld (BGH, Az.: XII ZB 107/18). Eine präzisere Formulierung hätte diesen Leidensweg vermutlich erheblich verkürzt.

Was muss eine Patientenverfügung zwingend enthalten?
Tobias Klingelhöfer: Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Ein allgemein gültiges Musterformular ist nicht vorgeschrieben. Aus Beweisgründen sollten Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Anschrift sowie Datum der Erstellung angegeben werden. Entscheidend ist, dass die medizinischen Situationen, für die die Verfügung gelten soll, möglichst konkret beschrieben werden – etwa ein irreversibles Wachkoma, ein schwerer Hirnschaden ohne Aussicht auf Besserung oder eine unheilbare Erkrankung im Endstadium. Ebenso müssen die gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen klar benannt werden, zum Beispiel künstliche Beatmung, Wiederbelebung oder künstliche Ernährung.

Braucht man für eine Patientenverfügung einen Notar oder Arzt?
Tobias Klingelhöfer: Eine notarielle Beurkundung ist für die Patientenverfügung grundsätzlich nicht erforderlich. Wer es dennoch möchte, muss dafür zahlen. Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind vom Einzelfall abhängig. Auch eine ärztliche Beratung ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert – sie hilft, medizinische Situationen und Maßnahmen klar und unmissverständlich zu formulieren. Die Kosten liegen üblicherweise zwischen 25 und 75 Euro und werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.

Kann eine Patientenverfügung nachträglich
geändert oder widerrufen werden?Tobias Klingelhöfer: Ja, jederzeit und formlos – mündlich oder durch entsprechendes Verhalten, sofern erkennbar ist, dass sich der Wille des Patienten geändert hat. Das regelt Paragraf 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ich empfehle außerdem, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen. Wer feststellt, dass die getroffenen Regelungen weiterhin dem eigenen Willen entsprechen, sollte das mit Datum und Unterschrift auf dem Dokument bestätigen. Das stärkt die Bindungswirkung erheblich.

Wie stellt man sicher, dass die Patientenverfügung im Notfall gefunden wird?
Tobias Klingelhöfer: Die beste Patientenverfügung nützt nichts, wenn sie im Ernstfall nicht vorliegt. Betroffene sollten ihren behandelnden Arzt über die Existenz des Dokuments informieren und eine Kopie in der Patientenakte hinterlegen lassen. Sinnvoll ist außerdem, eine Kopie bei sich zu tragen oder zumindest einen gut sichtbaren Hinweis im Portemonnaie zu hinterlegen, wo das Original aufbewahrt wird. Angehörige und Vertrauenspersonen sollten ebenfalls wissen, dass eine Patientenverfügung existiert und wo sie zu finden ist.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Ehegatte (Wikipedia)
    Die Ehe (von althochdeutsch ēwa ‚Gesetz‘) oder der Ehestand, auch die Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch hīrāt ‚Hausversorgung‘, ‚Vermählung‘, von rāt ‚Vorrat‘, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung). Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist ihre Scheidung oder Aufhebung. Die Bedeutung einer Ehe hängt von jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen ab und hat sich im Laufe der Geschichte oft verändert. Einige Religionen und Staaten erlauben die Mehrehe von einer Person mit anderen (Polygamie in verschiedenen Ausführungen), auf Hawaii gab es die Gruppenehe von mehreren Personen miteinander (Punalua-Ehe). Im europäischen Kulturraum wird die Ehe traditionell als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, in der beide Verantwortung füreinander übernehmen. Seit dem 21. Jahrhundert ist in manchen Ländern die Zivilehe als vom Staat geregelte und vermittelte Ehe auch für Partner gleichen Geschlechts geöffnet (gleichgeschlechtliche Ehe); in anderen Ländern besteht ein eheähnliches Rechtsinstitut mit teils eingeschränkten Rechten unter Titeln wie „eingetragene Partnerschaft“. Der in Deutschland vorgesehene gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft; darüber hinausgehende oder abweichende Regelungen werden vertraglich vereinbart (Ehevertrag). Die Beteiligten sind Ehepartner, Eheleute, Ehepaar oder Ehegatten (vergleiche „Begattung“). Weibliche Ehepartner werden Ehefrau oder umgangssprachlich kurz Frau genannt, in gehobener Sprache Gattin oder Gemahlin, historisch auch Weib, ohne beabsichtigte Abfälligkeit. In der Zeit vor der Eheschließung und während der Hochzeit ist die Frau eine Braut. Männliche Ehepartner werden vor und bei der Hochzeit Bräutigam und danach Ehemann oder umgangssprachlich kurz Mann genannt sowie Gatte oder Gemahl. Historisch war vom Gespons …
  • Eltern (Wikipedia)
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  • ernährung (Wikipedia)
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  • Ernstfall (Wikipedia)
    Ernstfall (Eigenschreibweise: ErnstFall) ist eine deutsche Rockband aus Weil am Rhein. Die Deutschrock-Band steht derzeit beim Label Rookies & Kings unter Vertrag.
  • experte (Wikipedia)
    Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung.
  • Klingelhöfer (Wikipedia)
    Klingelhöfer ist der Familienname folgender Personen: Erich Klingelhöfer (1919–1985), deutscher Historiker Ernst Klingelhöfer (* 1929), hessischer Landrat Friedrich Christian Klingelhöfer (1784–1838), evangelischer Pfarrer, Teilnehmer der Farrapen-Revolution in Südbrasilien Fritz Klingelhöfer (1832–1903), deutscher Landschaftsmaler Göstar Klingelhöfer (1956–2019), deutscher Physiker Gustav Klingelhöfer (1888–1961), Politiker (SPD), MdB, Senator in Berlin Heinrich Klingelhöfer (1860–1933), deutscher Mühlenbesitzer, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Katharina Klingelhöfer (1889–1977), Politikerin (SPD), Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin Konrad Ludwig Klingelhöfer (1841–1895), deutscher Landwirt, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Ludwig Otto August Klingelhöfer (* 1788; † ?), kurhessischer Verwaltungsbeamter, Landrat Paul Klingelhöfer (1887–1951), deutscher NS-Ministerialbeamter Renate Klingelhöfer (* 1933), deutsche Kommunalpolitikerin Waldemar Klingelhöfer (1900–1977), SS-Offizier Siehe auch: Klingelhöffer
  • Patientenverfügung (Wikipedia)
    Eine Patientenverfügung, genannt auch Patienten-Testament, ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht oft im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, richtet sich nach der jeweiligen (nationalen) Rechtsordnung.
  • Vorsorgevollmacht (Wikipedia)
    Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Für Deutschland findet sich die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten in § 164 ff. BGB, für das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem (sogenannter Auftrag) in § 662 ff. BGB. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es zur Ausstellung einer Vorsorgevollmacht ausreichend ist, dass der Vollmachtgeber partiell geschäftsfähig ist, also noch erfassen kann, welche Auswirkungen das Ausstellen einer Vollmacht hat. In Österreich wurde die Vorsorgevollmacht mit dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 im ABGB §§ 284 f-h gesetzlich verankert. Dieses trat mit 1. Juli 2007 in Kraft und entspricht im Wesentlichen den Regeln des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
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