ARAG Experten mit Fakten zum International Parking Day
In größeren deutschen Städten ist rund ein Drittel der Bewohner unzufrieden mit dem Parkplatzangebot. Parkplätze sind daher heiß begehrt. Kein Wunder also, dass beim Kampf um die wenigen Parklücken harte Bandagen angelegt werden. Es wird blockiert, reserviert und vorgedrängelt, was das Zeug hält. Was dabei erlaubt ist und welche Verkehrsregeln beim Parken gelten, erklären die ARAG Experten anlässlich des internationalen Park-Tages am 20. September.
Parkplatz klauen erlaubt?
Wer im Streitfall das Recht auf einen Parkplatz hat, regelt die StVO. Und die sagt, dass an einer Parklücke derjenige Vorrang hat, der sie zuerst unmittelbar erreicht (Paragraf 12 Absatz 5 Satz 1). Befindet sich ein Autofahrer in einer Straße mit Gegenverkehr also auf der gegenüberliegenden Straßenseite, hat er die Parklücke noch nicht „unmittelbar erreicht“.
Der Vorrang desjenigen, der zuerst an der Parklücke angekommen ist, bleibt nach dem Gesetz übrigens auch erhalten, wenn er zunächst an der Lücke vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken oder wenn er noch anderweitig rangieren muss. Der Vorrang gilt auch für den Fahrer, der an einer freiwerdenden Parklücke wartet. Wer sich dann von der anderen Seite in eine Parklücke drängelt, während das ausparkende Auto dem Wartenden noch den Weg versperrt, verstößt gegen die StVO – und erfüllt damit einen Bußgeldtatbestand.
Auch das Reservieren ist laut ARAG Experten übrigens tabu: Wer als Autofahrer eine freie Parklücke reserviert, indem er beispielsweise seinen Beifahrer dort stehen lässt, bis er die Lücke mit dem Fahrzeug erreicht, verstößt ebenfalls gegen die StVO. Vorrang an einer Parklücke hat nur der Fahrer selbst.
Gilt auf Parkplätzen „rechts vor links“?
Wer mit dem Auto auf einem Parkplatz unterwegs ist, kann sich nicht generell auf die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ verlassen. Die Vorfahrt auf Parkplätzen gilt nach Auskunft der ARAG Experten nur dann, wenn die Wege auf dem Platz so breit und so deutlich gekennzeichnet sind, dass der Straßencharakter der Fahrbahnen klar und unmissverständlich ist. Sind lediglich die Parkbuchten markiert, müssen sich die Verkehrsteilnehmer über die Vorfahrt verständigen (Landgericht Detmold, Az.: 10 S 1/12).
Warum muss man bei Gullys und Zebrastreifen besonders aufpassen?
Über einem Gullydeckel auf dem Gehweg zu parken, ist keine gute Idee. Dies gilt laut ARAG Experten auch dann, wenn das Parken auf Gehwegen ausdrücklich freigegeben ist. Hier kennt die StVO kein Pardon. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld und das Abschleppen des Fahrzeugs wegen Falschparkens. Das Abstellen des Pkws auf einem Zebrastreifen und bis fünf Meter davor ist ebenfalls verboten. Zudem muss der Zebrastreifen freigehalten werden, wenn der Verkehr stockt. Hinter dem Zebrastreifen ist das Halten und Parken dagegen erlaubt.
Dürfen Verbrenner an Parkflächen für E-Autos abgeschleppt werden?
Benutzer von Elektrofahrzeugen müssen darauf vertrauen können, dass ausdrücklich Elektrofahrzeugen vorbehaltene Parkflächen mit Ladesäulen frei bleiben und genutzt werden können. Auch ohne konkrete Behinderung ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein Abschleppen daher erlaubt (Az.: 14 K 7479/22).
Was ist mit Parken ohne TÜV?
Fahrzeuge, die zugelassen sind und deren TÜV-Plakette nicht abgelaufen ist, dürfen grundsätzlich unbegrenzt lange auf öffentlichen Parkplätzen stehen. Es gibt auch keine gesetzliche Vorschrift, wie oft man nach seinem ordentlich abgestellten Auto schauen muss. Allerdings muss bei Parkscheinpflicht stets ein gültiger Parkschein gut sichtbar im Auto liegen. Tabu für jegliche Art von Parken sind zudem beispielsweise Halteverbotszonen, Rettungswege, Notzufahrten oder Bewohnerparkzonen. Da es im Zuge von Baustellen oder Änderungen in der Verkehrsführung immer sein kann, dass ein temporäres Parkverbot eingerichtet wird, raten die ARAG Experten, in regelmäßigen Abständen von einigen Tagen nach dem Fahrzeug zu schauen und es gegebenenfalls zu entfernen. Ansonsten riskiert man, dass es kostenpflichtig abgeschleppt wird.
Auch sinnlose Verkehrsschilder müssen beim Parken beachtet werden
Es gibt Verkehrsschilder, die Autofahrern sinnlos erscheinen mögen. Vor allem in Bereichen mit wenig Parkplätzen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch fragwürdige Schilder beachtet werden müssen. Ziviler Ungehorsam hilft in solchen Fällen nicht weiter. Das zeigt ein konkreter Fall, in dem ein Autofahrer vor einer als Feuerwehrzufahrt gekennzeichneten Fläche parkte. Er setzte sich über die Beschilderung hinweg, weil es gar keine Zufahrt gab. Und damit konnte auch ein Feuerwehreinsatz nicht behindert werden. Vielmehr waren die Hinweisschilder vom Bürgermeister aufgestellt worden, weil sich dort der Hinterausgang des örtlichen Kinos befindet und die Besucher beim Verlassen des Kinos nicht von abgestellten Fahrzeugen behindert werden sollten. Trotz dieser Willkür musste der Mann die Abschleppkosten von knapp 200 Euro zahlen, da die Richter betonten, dass es nicht Aufgabe der Autofahrer sei, zu entscheiden, ob ein Verbot durch ein Schild gerechtfertigt ist. Wer Verkehrsschilder für unberechtigt hält, müsse gesondert dagegen klagen. Solange die Schilder bestehen, sind sie bindend (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az.: 14 K 2727/12).
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Fahrbahn (Wikipedia)
Fahrbahn steht für: zentraler Bestandteil einer Straße, siehe Straßenquerschnitt #Fahrbahn Bestandteil einer Trasse des Schienenverkehrs, siehe Gleis Bestandteil einer Brücke, siehe Brücke#Bauelemente Siehe auch: Feste Fahrbahn als besondere Form des Schienenoberbaues - Gegenverkehr (Wikipedia)
Gegenverkehr bezeichnet das Vorhandensein zweier entgegengesetzter Fahrtrichtungen auf einem gemeinsamen Verkehrsweg. Diese Verkehrsregelung ist auf Verkehrswegen mit begrenztem Verkehrsraum (linienartige Verkehrswege) anzutreffen, dazu zählen Straßen, Schienen, Wasserstraßen sowie Radwege und Fußwege. Im Moment der Begegnung (Begegnungsfall) muss ein seitliches Ausweichen möglich sein, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Es wird zwischen Gegenverkehr im Rechtsverkehr und Linksverkehr unterschieden. - Kampf (Wikipedia)
Als Kampf (althochdeutsch kampl "Zank", Kamp entlehnt an lateinisch campus „Feld“) wird eine Auseinandersetzung zweier oder mehrerer rivalisierender Parteien bezeichnet, deren Ziel es ist, einen Vorteil zu erreichen oder für das Gegenüber einen Nachteil herbeizuführen. Die angreifende Seite wird in der Regel als Aggressor bezeichnet. Ein Kampf kann u. a. mittels gewaltsamer Handlungen, in Form von ausgetragenen Kontroversen, als wirtschaftliche Konkurrenz, als sportlicher Wettbewerb oder in virtueller Form in Computerspielen geführt werden. Oft hilft eine Strategie dabei, einen Vorteil zu gewinnen. Mit Kampf kann auch eine große Anstrengung gemeint sein, mit dem Ziel, sich selbst zu beherrschen, Widrigkeiten zu überwinden oder in einer Situation zu bestehen (zum Beispiel „gegen den Wind ankämpfen“, „gegen den inneren Schweinehund kämpfen“, „um Anerkennung kämpfen“). - Parklücke (Wikipedia)
Eine Parklücke ist ein freier Raum zwischen mehreren geparkten Kraftfahrzeugen, der genügend Platz zum Abstellen eines weiteren oder weniger weiterer Fahrzeuge bietet. Der Begriff wird primär für freie Flächen am Fahrbahnrand verwendet, gelegentlich aber auch für freie Plätze auf Parkplätzen oder in Parkhäusern. Beim Einparken zwischen parallel zur Fahrbahn stehenden Fahrzeugen spricht man von „seitwärts einparken“ oder „parallel einparken“. Das Einparken in eine solche Lücke nah genug am Fahrbahnrand ist vorwärts einfacher als rückwärts, erfordert aber wegen der bei Kraftfahrzeugen üblichen Vorderradlenkung wesentlich mehr Platz und verbietet sich daher bei vielen, nicht ausreichend langen Parklücken. Daher ist das rückwärtige Einparken in den meisten Ländern fester Bestandteil der Fahrausbildung und -prüfung. - Parkplatz (Wikipedia)
Ein Parkplatz, auch Parkfläche genannt, ist eine öffentlich zugängliche Fläche, auf der Straßenfahrzeuge geparkt werden können. Damit zählt er zu den Anlagen für den ruhenden Verkehr. In der Alltagssprache wird der Begriff synonym für alle Formen der Unterbringung von parkenden Fahrzeugen verwendet. Auch werden einzelne Stellplätze, Parkstände oder eine Parklücke als Parkplatz bezeichnet. Öffentliche Parkplätze sind Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur. Gestaltung, Kapazität und Nutzung von Parkplätzen beeinflussen den Gesamtverkehr und den Charakter eines Siedlungsgebietes, daher sind sie auch für die Stadtplanung interessant. Die Anlage von Parkplätzen fällt in den Aufgabenbereich der Verkehrsplanung, die Benutzung wird – sofern es sich nicht um nichtöffentlichen Privatgrund handelt – durch Straßenverkehrs-Ordnungen geregelt. Die Verfügbarkeit von Parkplätzen ist der Gegenstand des öffentlichen Parkraummanagements. Dazu gehören etwa Parkleitsysteme sowie Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung, z. B. die Erhebung von Parkgebühren oder Anwohnerparken. - StVO (Wikipedia)
Straßenverkehrsordnung steht für Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland), abgekürzt StVO Straßenverkehrsordnung 1960 in Österreich Straßenverkehrsordnung (Luxemburg) Siehe auch: Verkehrsregelnverordnung (Schweiz) - Verkehrsregel (Wikipedia)
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Neben der Sorge für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist das Verkehrsrecht einer der beiden großen Aufgabenbereiche der Verkehrspolitik. - Verkehrsteilnehmer (Wikipedia)
Verkehrsteilnehmer (VT) im straßenverkehrsrechtlichen Sinne ist, wer öffentliche Wege, Straßen und Plätze im Rahmen des Gemeingebrauchs benutzt. Es ist unerheblich, ob die Teilnahme bewusst erfolgt, auch eine versehentliche Teilnahme ist somit möglich. Dabei ist ein verkehrserhebliches Verhalten, das Einwirken auf einen Verkehrsvorgang, die Voraussetzung, um Verkehrsteilnehmer sein zu können. Verkehrsteilnehmer finden sich auch im Zusammenhang mit dem Luftverkehr und dem Schiffsverkehr. - Vorfahrtsregel (Wikipedia)
Zur Abwicklung des Straßenverkehrs an Kreuzungen und Einmündungen gelten in Deutschland: Vorfahrtsregeln in der Schweiz und in Liechtenstein: Vortrittsregeln in Österreich: Vorrangregeln Auf den Straßen gilt in den meisten Ländern mit Rechtsverkehr die Grundregel rechts vor links. Derjenige, der von rechts kommt, hat Vorfahrt (D), Vortritt (CH/FL) bzw. Vorrang (A), der andere ist wartepflichtig. Wenn es die Verkehrsverhältnisse erfordern, wird die Vorfahrt durch entsprechende Zeichen geregelt. Dabei müssen Verkehrsteilnehmer aus beiden Richtungen eindeutig erkennen können, welche Regel gilt. Es gibt also immer ein negatives (Wartepflicht) und ein positives (Vorfahrt) Verkehrszeichen. Meistens wird die Wartepflicht durch Fahrbahnmarkierungen noch verdeutlicht. International sind die Verkehrsregeln im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr geregelt.