Telemedizin, KI-gestützte Systeme und komplexe Haftungsfragen verändern die Einsatzrealität im Rettungswesen erheblich. Die Publikation „Sanitätsrecht und Krisenmanagement in der Notfall- und Katastrophenmedizin“ von Hans Schön, erschienen im November 2025 bei GRIN, beleuchtet die aktuellen Entwicklungen des österreichischen Rettungswesens und analysiert seine rechtlichen Grundlagen.
Wie wirken sich neun unterschiedliche Landesgesetze auf die Einsatzpraxis aus? Welche Kompetenzen benötigen Sanitäter:innen, Notärzt:innen und Einsatzleitungen heute? Und wie verändern Telemedizin und digitale Entscheidungsunterstützung die Verantwortungsketten? Hans Schön untersucht die rechtlichen, ethischen und organisatorischen Rahmenbedingungen des österreichischen Rettungsdienstes – und zeigt auf, wie zukunftsfähiges Krisenmanagement im Notfall- und Katastrophenwesen gestaltet werden kann.
Rechtliche Grundlagen und Zukunftstechnologien im Rettungswesen
Im Kern bietet das Buch eine systematische Aufarbeitung des österreichischen Rechtsrahmens, der die präklinische Versorgung steuert. Der Autor zeigt, wie Landesrecht, Berufsregelungen, Katastrophenschutz und datenschutzrechtliche Vorgaben ineinandergreifen und welche strukturellen Voraussetzungen ein leistungsfähiges Rettungssystem benötigt. Dazu gehören u. a. klare Zuständigkeiten, definierte Qualifikationswege und belastbare Entscheidungsprozesse für komplexe Einsatzlagen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie sich bestehende Regelwerke mit neuen digitalen Strukturen verbinden lassen – vom Umgang mit Echtzeitdaten bis hin zu vernetzten telemedizinischen Unterstützungsmodellen. Damit bietet die Publikation einen praxisnahen Orientierungsrahmen für Rettungsorganisationen, medizinische Fachkräfte, Jurist:innen und Verantwortliche in der Gesundheitsverwaltung.
Über den Autor
Prof. PhDr. DDr. Hans Schön, D.Phil., PhD, LL.M., ist Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Universitätsdozent für Klinische Chemie sowie Professor für Public Health, KI- und IT-Recht. Als zertifizierter Experte für KI-Kompetenz (AI-Competence Expert) und digitales Recht (Digital Legal Expert) lehrt und forscht er international zu rechtlichen, ethischen und regulatorischen Fragestellungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz – insbesondere mit Blick auf Datenschutz, Urheberrecht und zivilrechtliche Haftung. Seine interdisziplinäre Expertise an der Schnittstelle von Medizin, Technologie und Recht zeigt sich in über 100 wissenschaftlichen Publikationen, darunter mehrere Dissertationen, Monografien und Masterarbeiten.
Das Buch ist im November 2025 im GRIN Verlag erschienen (ISBN 978-3-389-16275-0).
Direktlink zur Veröffentlichung: https://www.grin.com/document/1661901
Kostenlose Rezensionsexemplare sind direkt über den Verlag unter presse@grin.com zu beziehen.
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- Gesundheitswesen (Wikipedia)
Das Gesundheitssystem bzw. Gesundheitswesen umfasst alle Personen, Organisationen, Einrichtungen, Regelungen und Prozesse, deren Aufgabe die Gesundheitsversorgung, das heißt die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie deren Sicherung durch Prävention und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen, ist. Der Begriff Gesundheitswesen dient der Beschreibung des äußerst komplexen Gesundheitssystems zur Krankenversorgung und Gesunderhaltung, wogegen die Gesundheitswirtschaft als ganze neben der stationären und ambulanten Versorgung Kranker und der Vorbeugung gegen Krankheiten bei Gesunden unter anderem auch die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, den Gesundheitstourismus, die Wellness- sowie die Fitnessbranche umfasst. Der Begriff Sanitätswesen ist für den notfallmedizinischen Dienst und Erste Hilfe, für den militärischen Sektor, im Katastrophen-/Zivilschutz und für diverse öffentliche Aufgaben wie Hygiene üblich. - Haftungsrecht (Wikipedia)
Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. - Katastrophenmanagement (Wikipedia)
Eine Katastrophe (altgriechisch καταστροφή katastrophḗ „Umwendung“, aus κατά katá „herab-“, „nieder-“ und στρέφειν stréphein „wenden“) ist ein folgenschweres Unglücksereignis. Oft wird der veraltende Begriff Verheerung als synonym angesehen. Das Wort bedeutet eigentlich Wendung und bezeichnet speziell den Wendepunkt der Handlung in der Tragödie, d. h. den Punkt, an dem sich das Schicksal des Helden zum Glück oder Unglück entscheidet. Hieraus entwickelte sich die Verallgemeinerung des Begriffs als entscheidendes Ereignis im Leben eines Menschen oder eines Volkes, als unglückliches Naturereignis usw. Eine Katastrophe ist im Zivil-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz eine größere Gefährdungs- und Gefahrenlage oder ein Schadenereignis. Ersteres umfasst drohenden, letzteres eingetretenen Schaden. Die „Wendung“ (Peripetie) „zum Guten oder zum Schlechten“ war im antiken griechischen Drama ein zwingend erforderlicher dramaturgischer Kunstgriff der Handlung, um die Protagonisten – und mit ihnen das Publikum – entweder durch neuerliche „Wendung zum Guten“ einer Katharsis (Läuterung) zuzuführen oder bei einer „Wendung zum Schlechten“ für Fehlverhalten der Verdammung anheimfallen zu lassen. Dadurch ist der Begriff bis heute sowohl ethisch besetzt und auch sozialromantisch verklärt, wie auch Gegenstand der Sensationslust. Eine nüchterne Bestimmung des Begriffs bereitet daher gewisse Schwierigkeiten. Eine fachliche Definition, die Kriterien zur Katastrophenfeststellung (Einstufung als Katastrophenzustand) gibt, lautet etwa: Eine andere Sichtweise zur Definition präzisiert den schwammigen „großen Umfang“ weiter durch das Verhältnis des Schadens zu den regionalen Hilfsmöglichkeiten: Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz vom 31. Juli 1970 definierte im Art 1 BayKSG: „Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist eine so erhebliche gemeine Gefahr oder Not oder ein so schwerer Unglücksfall, daß Hilfe und Schutz nur wirksam gewährt werden können, wenn die dazu berufenen Behörden, Dienststellen und Hilfsorganisationen unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörden zusammenwirken.“ Solche Definitionen seitens des Gesetzgebers sind Basis der Anforderung weiterer … - Katastrophenmedizin (Wikipedia)
Die Notfallmedizin ist das Teilgebiet der Medizin, das sich mit der Erkennung und Behandlung medizinischer Notfälle befasst und somit mit der „Fürsorge für Patienten in akut lebensbedrohlichen Zuständen“ durch Unfall oder Erkrankung. Sie umfasst fachlich die gesamte Rettungskette und ist ein interdisziplinärer Bereich der Medizin. Folgende häufig verwendete Begriffe bezeichnen Teile der Notfallmedizin: Die Rettungsmedizin bezeichnet insbesondere die außerhalb von geeigneten medizinischen Einrichtungen durchgeführte (präklinische) Notfallmedizin (Maßnahmen der Erstversorgung). Sie ist jedoch weder fachlich noch inhaltlich von der Notfallmedizin in der Einrichtung – in der Regel ein Krankenhaus – zu trennen. Die Katastrophenmedizin bezeichnet den Aspekt der Notfallmedizin, der bei einem Großschadensfall oder einer Katastrophe aufgrund der Vielzahl der betroffenen Personen individualmedizinische Aspekte in den Hintergrund treten lässt. Die Übergänge sind fließend. Die Notfallmedizin im Rahmen kriegerischer Einsätze ist militärisch geprägt und Teil der Wehrmedizin. In Deutschland ist „Notfallmedizin“ der Name einer ärztlichen Zusatz-Weiterbildung, die „die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen“ umfasst. In Österreich und in der Schweiz sind vergleichbare ärztliche Zusatzweiterbildungen als führbare Berufsbezeichnung bislang nicht etabliert. In Ländern ohne notarztgestütztes Rettungssystem sind die ärztlichen Weiterbildungen nur bedingt vergleichbar. - Krisenmanagement (Wikipedia)
Krisenmanagement ([ˈkʁiːzənmænɪdʒmənt]; englisch crisis management) ist der systematische Umgang eines Wirtschaftssubjekts, einer (prominenten) Einzelperson bzw. Personengruppe mit Krisensituationen. - Künstliche Intelligenz (Wikipedia)
Künstliche Intelligenz (KI), englisch artificial intelligence, daher auch artifizielle Intelligenz (AI), bezeichnet im weitesten Sinne computerbasierte Systeme, die ihre (virtuelle oder reale) Umgebung analysieren können, um daraus relevante Informationen zu abstrahieren, welche sie nutzen, um Entscheidungen zu treffen, die ihre Chance erhöhen, definierte Ziele zu erreichen. Damit unterscheiden sich KI-gestützte Systeme von regelbasierten Systemen ohne Fähigkeit zur eigenständigen Anpassung ihres Verhaltens, die ausschließlich fest vorgegebene Anweisungen ausführen. KI ist außerdem die Bezeichnung für das Teilgebiet der Informatik, das sich mit der Entwicklung und Erforschung von Software und Methoden befasst, die besagte Systeme hervorbringen. Die KI als Forschungsfeld befasst sich in diesem Zusammenhang beispielsweise mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens und dem maschinellen Lernen sowie der Formalisierung von Bewusstsein und Kreativität. Der Begriff ist schwierig zu definieren, da es verschiedene Definitionen von Intelligenz gibt. Mit der Zeit haben sich viele Bereiche zu den Methoden der KI entwickelt. Weiterhin wird unterschieden, welche Probleme mit den Methoden der KI beschrieben werden. Dabei entstanden zwei Bereiche: schwache KI und starke KI. Hier lassen sich viele Kategorien bilden und der wissenschaftliche Diskurs ist noch nicht sehr weit in der Zuordnung von Themen zu den Arten der Probleme. Der ingenieurwissenschaftliche Teil der Informatik befasst sich damit, wie solche Systeme realisiert werden können. Beispiele dafür sind Multiagentensysteme, Expertensysteme, Transformer oder serviceorientierte Architekturen. - Notfallmedizin (Wikipedia)
Die Notfallmedizin ist das Teilgebiet der Medizin, das sich mit der Erkennung und Behandlung medizinischer Notfälle befasst und somit mit der „Fürsorge für Patienten in akut lebensbedrohlichen Zuständen“ durch Unfall oder Erkrankung. Sie umfasst fachlich die gesamte Rettungskette und ist ein interdisziplinärer Bereich der Medizin. Folgende häufig verwendete Begriffe bezeichnen Teile der Notfallmedizin: Die Rettungsmedizin bezeichnet insbesondere die außerhalb von geeigneten medizinischen Einrichtungen durchgeführte (präklinische) Notfallmedizin (Maßnahmen der Erstversorgung). Sie ist jedoch weder fachlich noch inhaltlich von der Notfallmedizin in der Einrichtung – in der Regel ein Krankenhaus – zu trennen. Die Katastrophenmedizin bezeichnet den Aspekt der Notfallmedizin, der bei einem Großschadensfall oder einer Katastrophe aufgrund der Vielzahl der betroffenen Personen individualmedizinische Aspekte in den Hintergrund treten lässt. Die Übergänge sind fließend. Die Notfallmedizin im Rahmen kriegerischer Einsätze ist militärisch geprägt und Teil der Wehrmedizin. In Deutschland ist „Notfallmedizin“ der Name einer ärztlichen Zusatz-Weiterbildung, die „die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen“ umfasst. In Österreich und in der Schweiz sind vergleichbare ärztliche Zusatzweiterbildungen als führbare Berufsbezeichnung bislang nicht etabliert. In Ländern ohne notarztgestütztes Rettungssystem sind die ärztlichen Weiterbildungen nur bedingt vergleichbar. - Rettungsdienst (Wikipedia)
Der Rettungsdienst bezeichnet Einrichtungen, die bei medizinischen Notfällen von Menschen rasche und professionelle Hilfe leisten. Er arbeitet üblicherweise rund um die Uhr und kommt bei Verletzungen, Vergiftungen und Erkrankungen zum Einsatz. Der Rettungsdienst besteht aus dem Rettungsfachpersonal sowie den Fahrzeugen mit den entsprechenden medizinischen Geräten und Materialien. Diese werden als Rettungsmittel bezeichnet. Beim Rettungsdienst wird unterschieden zwischen dem bodengebundenen Rettungsdienst mit den Aufgabenbereichen Notfallrettung und Krankentransport, der Luftrettung, dem Bergrettungsdienst, der Höhlenrettung, und der Wasserrettung, wobei es Spezialorganisationen wie die Feuerwehr sowie die Berg- oder Wasserrettung gibt, welche die betroffenen Personen nach der Bergung zur weiteren Versorgung an den Notarzt übergeben. Als internationales Erkennungszeichen für den Rettungsdienst hat sich der Star of Life etabliert, der in manchen Ländern (u. a. Deutschland und Österreich) von einzelnen Organisationen markenrechtlich geschützt ist. Als Rettungswesen wird die Gesamtheit aller Einrichtungen und Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben bezeichnet. - Telemedizin (Wikipedia)
Die Telemedizin ist ein Teilbereich der Telematik im Gesundheitswesen und bezeichnet Diagnostik und Therapie unter Überbrückung einer räumlichen oder auch zeitlichen („asynchron“) Distanz zwischen Arzt (Telearzt), Therapeut (Teletherapeut), Apotheker und Patienten oder zwischen zwei sich konsultierenden Ärzten mittels Telekommunikation. - telenotarzt (Wikipedia)
Der Telenotarzt („tele“ griechisch für „fern“, Abkürzung: TNA) ist ein rettungsmedizinisches Konzept für die präklinische Patientenversorgung, welches aus mehreren beteiligten Instanzen besteht. Zum einen umfasst es den Telenotarzt und zum anderen das Rettungsdienstpersonal sowie die technische Unterstützung, die den Austausch zwischen Rettungsfachpersonal und einem Telenotarzt erlaubt. Damit kann mithilfe von Kommunikations- und Informationstechnologien medizinische Expertise über räumliche Distanzen verfügbar gemacht werden und sowohl das Rettungsfachpersonal unterstützen als auch den Patienten bestmöglich versorgen. Ein TNA ist im Rettungsdienst sehr erfahren, hat umfangreiche Vorerfahrungen als Notarzt und wird als Telenotarzt zusätzlich qualifiziert. Die Versorgung des Patienten geschieht mittels Anweisungen vom TNA, der nicht physisch vor Ort ist, an das Rettungsdienstpersonal (z. B. Notfallsanitäter), das sich am Einsatzort befindet. Die technische Unterstützung besteht unter anderem aus audiovisueller Kommunikation, Echtzeit-Vitaldaten-Übertragung und ggf. Live-Videoübertragung aus dem Rettungswagen (RTW).