Essen – Ein Minijob bietet Flexibilität – auch beim Verdienst. Doch was passiert, wenn der monatliche Verdienst schwankt? Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass viele nicht wissen, dass die monatliche Verdienstgrenze unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden darf und was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten müssen, wenn der Verdienst eines Minijobbers unterschiedlich hoch ist.
Schwankender Verdienst im Minijob
– Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den regelmäßigen Verdienst vorausschauend schätzen.
– Saisonale Unterschiede sind normal und können berücksichtigt werden.
– Erhebliche oder dauerhafte Abweichungen führen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
– Unvorhersehbare Überschreitungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt.
– Wird die Jahresverdienstgrenze eingehalten, ist ein mehrmaliges Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze in der Regel möglich.
– Wird die Jahresverdienstgrenze überschritten, darf dies nur in zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres unvorhersehbar erfolgen.
Was bedeutet „schwankender Verdienst“?
„Nicht jeder Minijob verläuft jeden Monat gleich. Viele Beschäftigte arbeiten mal mehr oder mal weniger Stunden. Solche Schwankungen sind grundsätzlich möglich, solange bestimmte Regeln eingehalten werden“, gibt Steuerberater Roland Franz zu bedenken.
Wie viel dürfen Minijobber verdienen?
Der monatliche Verdienst in einem Minijob darf im Durchschnitt 556 Euro nicht überschreiten. Entscheidend ist dabei nicht jeder einzelne Monat, sondern der Durchschnitt über ein ganzes Jahr. Auch wenn in einzelnen Monaten mehr verdient wird, liegt ein Minijob vor, solange die Jahresverdienstgrenze eingehalten wird.
Für das Jahr 2025 beträgt die Jahresverdienstgrenze 6.672 Euro (12 Monate x 556 Euro). Im Jahr 2026 steigen der gesetzliche Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze. Minijobberinnen und Minijobber dürfen dann 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr verdienen.
Wie lässt sich ein schwankender Verdienst gut planen?
„Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schätzen zu Beginn der Beschäftigung den voraussichtlichen Verdienst für die nächsten 12 Monate. Diese Prognose hilft, Überschreitungen der Verdienstgrenze beim Minijob zu vermeiden.
Ist die Beschäftigung auf weniger als 12 Monate befristet, ist die Anzahl der Beschäftigungsmonate entscheidend“, erläutert Steuerberater Roland Franz.
Die Schritte für die Berechnung sind einfach:
– den voraussichtlichen Verdienst der einzelnen Monate schätzen (max. 12 Monate)
– alle Monatsverdienste addieren
– durch 12 Monate (oder die tatsächlichen Beschäftigungsmonate) teilen
Liegt das Ergebnis bei maximal 556 Euro (in 2025), handelt es sich um einen Minijob.
Ändern sich der Arbeitsumfang oder der Verdienst dauerhaft, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Prognose neu erstellen. Spätestens nach Ablauf eines Zeitjahres müssen sie die Beschäftigung neu beurteilen.
Erhebliche Schwankungen: Wann liegt kein Minijob vor?
„Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber nur für wenige Monate mit hohem Verdienst und reduziert dieser sich danach stark, liegt eine erhebliche Schwankung vor. Diese Schwankungen verändern den Charakter der Beschäftigung“, erklärt Steuerberater Roland Franz und fährt fort: „Es handelt sich dann nicht mehr durchgehend um dieselbe Beschäftigung. Die Tätigkeit wird deshalb nicht einheitlich beurteilt, auch wenn der Jahresverdienst die Minijob-Grenze nicht übersteigt.“
Was sind nicht planbare Schwankungen?
Nicht alle Schwankungen im Verdienst sind vorhersehbar und planbar. So kann es beispielsweise durch eine Krankheitsvertretung vorkommen, dass der Verdienst die jährliche Verdienstgrenze von 6.672 Euro (in 2025) überschreitet. Diese Überschreitungen sind unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
– Das Überschreiten muss unvorhersehbar sein.
– Es kommt nur gelegentlich vor (maximal zweimal in 12 Monaten).
– Der Verdienst darf nicht mehr als das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze betragen (maximal 1.112 Euro pro Monat).
Quelle:
Minijob-Zentrale online, Beitrag unter: https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-schwankender-verdienst/
NWB-VerlagGAAAK-03682
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- Mindestlohn (Wikipedia)
Unter dem Mindestlohn versteht man in der Wirtschaft ein durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegtes Arbeitsentgelt, das als Mindestpreis gilt und nicht unterschritten werden darf. Vereinbarungen über niedrigere Löhne als die gesetzlich oder tarifvertraglich vorgesehenen Mindestlöhne oder der Verzicht der Arbeitnehmer auf den Mindestlohn sind unwirksam; d. h. der Arbeitnehmer kann trotzdem seinen Anspruch darauf geltend machen. Die Festsetzung erfolgt durch eine gesetzliche Regelung, eine Festschreibung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder implizit durch das Verbot von Lohnwucher. Eine Mindestlohnregelung kann sich auf den Stundenlohn oder den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen. Neben nationalen Mindestlöhnen gibt es auch regionale Varianten, die sich z. B. auf Bundesstaaten oder Städte beziehen. Weitere Erscheinungsformen sind branchenspezifische Mindestlöhne. Eine 1970 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschlossene Absichtserklärung zur Einführung von Verfahren zur vertraglichen Festlegung von Mindestlöhnen hatten zu Beginn des 21. Jahrhunderts 51 der 181 ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert. Nach einer Statistik der ILO gibt es in über 90 % ihrer Mitgliedstaaten Mindestlöhne. Branchenspezifische Mindestlöhne und ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn werden unter sozial- und arbeitsmarktpolitischen Aspekten in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert. Ein Hauptargument für Mindestlöhne ist die Verbesserung der Einkommenssituation von Beschäftigten im Niedriglohnsektor, ein Hauptargument dagegen ist der drohende Verlust von Arbeitsplätzen. Die Wirkung von Mindestlöhnen auf das Beschäftigungsniveau ist umstritten. Maßgeblich für die möglichen Auswirkungen ist dabei die Höhe des Mindestlohns in Relation zum allgemeinen Lohnniveau. - Minijob (Wikipedia)
Eine geringfügige Beschäftigung ist eine Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis, in dem das regelmäßige Arbeitsentgelt einen gesetzlich definierten Höchstbetrag nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder das nur von kurzer Dauer ist (kurzfristige Beschäftigung). Daraus ergeben sich je nach nationalem Recht verschiedene sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten. In Deutschland spricht man auch von einem Minijob. Geringfügig Beschäftigte sind nach deutschem Recht in dieser Beschäftigung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. Von der Rentenversicherungspflicht können sie sich befreien lassen. Der Arbeitgeber trägt einen pauschalen Beitrag zur Kranken- und Rentenversicherung. Daraus folgt aber kein Krankenversicherungsschutz für den Arbeitnehmer. Nach § 40a Einkommensteuergesetz ist eine Pauschalierung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer möglich. Die deutsche Besteuerung von Minijobs steht insbesondere bei der Anwendung des Ehegattensplittings in der Kritik. - Saisonarbeit (Wikipedia)
Als Saisonarbeit wird in der Wirtschaft jede Arbeit bezeichnet, die zu einer bestimmten Zeit innerhalb eines Jahres anfällt und typisch ist für Saisonbetriebe.