ARAG Experten mit einem Überblick zur Lage für Reisende im Nahen Osten
Die Lage im Nahen Osten spitzt sich zu, das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in viele Regionen, Airlines streichen Flugverbindungen. Vor allem in der beliebten Feriendestination Dubai sind Tausende von Touristen betroffen, die aufgrund der Eskalation nicht mehr zurück in die Heimat kommen. Aber auch viele Fernflüge über Drehkreuze in der Golfregion fallen aufgrund einer großflächigen Luftraumsperrung aus. Die ARAG Experten geben einen Überblick, was Urlauber jetzt wissen müssen.
ELEFAND – eine Liste für den Notfall
Die ARAG Experten raten betroffenen Touristen, sich in die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ des Auswärtigen Amtes einzutragen. So wissen das Auswärtige Amt und die zuständige Auslandsvertretung, dass man sich als Reisender in der Krisenregion befindet. In der Liste können die Kontaktdaten aller Reisenden und Notfallkontakte für den Ernstfall hinterlegt werden. Dort eingetragene Personen werden individuell oder über sogenannte Landsleutebriefe kontaktiert. Diese Briefe werden elektronisch per E-Mail oder per SMS verschickt und enthalten wichtige Verhaltenstipps oder andere relevante Informationen, zum Beispiel Evakuierungsmaßnahmen.
Darf ich bei einer Reisewarnung kostenlos stornieren?
Spricht das Auswärtige Amt, wie es zurzeit für zahlreiche Regionen im Nahen Osten der Fall ist, eine offizielle Reisewarnung für ein Urlaubsziel aus, ist das ein starkes Signal. Für Pauschalreisende bedeutet das in der Regel: Sie können kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Denn eine Reisewarnung gilt laut ARAG Experten juristisch meist als Indiz für unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Urlaubsort (Paragraf 651 h III 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Veranstalter darf dann keine Stornogebühren verlangen.
Anders sieht es bei Individualreisenden aus, die Flug und Hotel separat gebucht haben. Hier kommt es auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an. Eine Reisewarnung allein führt nicht automatisch zu einem kostenlosen Rücktritt vom Flugticket. Allerdings sind Kulanzregelungen der Airlines möglich. Vor allem, wenn es keinerlei Alternativen gibt, wie aktuell in der gesamten Golfregion.
Gibt es Entschädigungen für gestrichene Flüge?
Grundsätzlich gilt: Bei Annullierung oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden können je nach Strecke 250 bis 600 Euro fällig werden.
Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bei kriegerischen Auseinandersetzungen meist ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Krieg, Luftraumsperrungen oder behördliche Sicherheitsanordnungen gelten als Ereignisse, die Airlines nicht beherrschen können. In diesen Fällen entfällt die pauschale Ausgleichszahlung.
Aber auch wenn keine Entschädigung gezahlt werden muss, bleiben Betreuungsleistungen Pflicht, sofern der Flug in der EU startet oder Sie mit einer EU-Airline zurück in einen EU-Staat fliegen. Die Airline muss für Verpflegung sorgen, zwei kostenlose Telefonate ermöglichen und, falls nötig, eine Hotelübernachtung organisieren. Wer mehr als fünf Stunden warten muss, kann vom Flug zurücktreten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
Überbuchung, Gutschein oder Geld?
Gerade in Krisenzeiten versuchen Airlines, Fluggäste auf spätere Verbindungen umzubuchen oder Gutscheine anzubieten. Hier raten die ARAG Experten zur Vorsicht: Wer freiwillig auf seinen Platz verzichtet und einen Gutschein akzeptiert, verzichtet meist auch auf weitere Ausgleichsansprüche.
Übrigens: Wenn ein Passagier einen Flug mit einem Gutschein gebucht hat, den er für einen stornierten Flug erhalten hat, und dieser Flug erneut ausfällt, darf die Airline ihn nicht wieder mit einem anderen Gutschein abspeisen. Der Passagier hat dann Anspruch auf die vollständige Erstattung der Flugticketkosten durch Barzahlung, Überweisung oder Scheck. Einen weiteren Reisegutschein dürfen Fluggesellschaften nur dann ausstellen, wenn der Fluggast sein schriftliches Einverständnis dazu gegeben hat (Bundesgerichtshof, Az.: IX ZR 236/23).
So setzen Urlauber ihre Rechte durch
Ansprüche können bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Um herauszufinden, ob man überhaupt einen Anspruch aus Fluggastrechten hat, empfehlen die ARAG Experten einen Blick ins Onlineportal für digitale Klagen zu Fluggastrechten des Justizministeriums. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten: den Gang zum Anwalt, die Beauftragung eines privaten Unternehmens, das auf Fluggastrechte spezialisiert ist, oder die Inanspruchnahme einer öffentlichen Schlichtungsstelle. Welcher Weg auch immer gewählt wird: Alle Reiseunterlagen sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Dazu gehören beispielsweise Buchungsbestätigung, Boardingpass, Belege für Verpflegung oder Hotel sowie Fotos der Anzeigetafeln am Flughafen.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Auslandsvertretung (Wikipedia)
Auslandsvertretungen (auch Missionen genannt) sind dauerhaft eingerichtete völkerrechtliche Vertretungen eines Staates im Ausland bei einer fremden Macht oder bei zwischen- und überstaatlichen Organisationen (z. B. bei internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen). Nicht zu den Auslandsvertretungen zählen reine Verbindungsbüros, wie sie von bestimmten Regierungsstellen (z. B. Ministerien, Kriminalämtern) bei fremden Regierungsbehörden oder internationalen Institutionen unterhalten werden. - ELEFAND (Wikipedia)
Als Krisenvorsorgeliste (früher auch: Deutschenliste) wird eine „Liste der [… im] Konsularbezirk ansässigen Deutschen und anderer Schutzbefohlener sowie ihrer Familienangehörigen“, die die jeweilige deutsche Auslandsvertretung zur Vorsorge für Katastrophenfälle führt, bezeichnet. Als solche Katastrophenfälle gelten nach § 6 Abs. 1 Konsulargesetz (KonsG) eintretende oder drohende „Naturkatastrophen, kriegerische oder revolutionäre Verwicklungen oder vergleichbare Ereignisse, die der Bevölkerung oder Teilen von ihnen Schaden zufügen“. Laut dem Ratgeber des Auswärtigen Amtes vom Juni 2002 sind neben „Großschadensereignissen auch Unruhen, die eine Evakuierung deutscher Staatsangehöriger aus den betroffenen Gebieten im Einzelfall notwendig machen“, gemeint. Die Gewährung von Hilfe und Schutz für deutsche Staatsbürger durch die deutsche diplomatische Vertretung ist völkerrechtlich die Ausübung des Diplomatischen Schutzrechtes. Durch die Unionsbürgerschaft haben Deutsche auch Anspruch auf Hilfe durch das Konsulat eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn in dem Land keine deutsche diplomatische Vertretung existiert. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste ist freiwillig. Sie erfolgt seit November 2008 über ein Online-Verfahren mit dem Namen „Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“ (abgekürzt: ELEFAND), über das auch eine passwortgeschützte Aktualisierung der Kontaktdaten möglich ist. Der Nutzer kann ein Benutzerkonto über die Krisenvorsorgeliste registrieren oder sich mit einem bestehenden BundID-Nutzerkonto registrieren. Personen, die sich auf der Krisenvorsorgeliste eingetragen haben, erhalten entsprechende Landsleutebriefe. Die Krisenvorsorgeliste, die früher auch offiziell Deutschenliste hieß, ist nicht zu verwechseln mit der historischen Deutschen Volksliste. - Eskalation (Wikipedia)
Unter Eskalation (griechisch σκάλα (skala), „Leiter“; französisch escalier, „Treppe“) versteht man im Konfliktmanagement und in der Politik Verhaltensmuster, die zum Übergang eines Konfliktes in einen höheren Intensitätsgrad durch sich wechselseitig verschärfende Aktionen und Reaktionen beitragen oder in der Organisationslehre zur Verlagerung von Entscheidungen und Informationen auf eine höhere Hierarchieebene in Konfliktsituationen führen. Gegensatz ist die Deeskalation. - Golf (Wikipedia)
Golf steht für: Golf (Meer), Meeresbucht Golf (Sport), traditionelle Ballsportart Golf (Special Olympics), Sportart Golf (Computerspiel, 1980), Computerspiel von Atari für das Atari 2600 Golf (Computerspiel, 1984), Computerspiel von Nintendo für das NES und Arcade-Automaten Golf (Computerspiel, 1989), Computerspiel von Nintendo für den Game Boy Golf (Computerspiel, 1995), Computerspiel von Nintendo für den Virtual Boy Golf (deutsche Band), deutsche Band Golf (norwegische Band), norwegische Band VW Golf, Pkw-Modellreihe von Volkswagen G als Buchstabier-Ansagewort im ICAO-Alphabet („NATO-Buchstabieralphabet“) Orte: Persischer Golf Golf (Florida), Gemeinde, USA Golf (Illinois), USA Personen: Arthur Golf (1877–1941), deutscher Agrarwissenschaftler Christa Golf, geb. Schulz (1928–2015), klassische Gitarristin und Hochschullehrerin an der Hochschule für Musik Dresden Hartwig Golf (1913–1998), hessischer Landtagsabgeordneter Walter Golf (* 1927), Hochschullehrer für Wasserwirtschaft an der Technischen Universität Dresden Siehe auch: Golf-Sprachen (postulierte Sprachfamilie) Golf USA, eine US-amerikanische Franchise-Kette Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Golf beginnt - Iran (Wikipedia)
Iran (persisch ايران, DMG Īrān, [ʔiːˈɾɒːn] , amtlich seit 1979 Islamische Republik Iran; auch der Iran; historisch als Exonym bis 1935 und teils darüber hinaus auch Persien) ist ein Land in Vorderasien. Es wird im Norden vom Kaspischen Meer und im Süden durch den Persischen Golf begrenzt. Mit rund 90 Millionen Einwohnern (Stand 2024) und einer Fläche von etwa 1,65 Millionen Quadratkilometern zählt der Staat Iran zu den 20 bevölkerungsreichsten und größten Staaten der Erde. Seine Hauptstadt, zugleich seine größte Stadt und wirtschaftliches und kulturelles Zentrum ist Teheran mit 8,7 Millionen Einwohnern; weitere Städte mit mehr als 1,5 Millionen Einwohnern sind Maschhad, Isfahan, Karadsch, Schiras und Täbris. Bereits in der Antike bildete das Perserreich eine bedeutende Zivilisation und spielte politisch und kulturell von der Mitte des 1. Jahrtausends v. Chr. an die Rolle einer Großmacht, deren Einfluss von Nordindien bis Ägypten und Kleinasien reichte, zeitweise den ganzen Nahen Osten umfasste und in Konkurrenz zu Griechenland und Rom stand. In diesem Zusammenhang sind drei jeweils mit einer Reichsbildung verbundene Phasen iranischer Geschichte feststellbar: die des im 6. Jahrhundert v. Chr. entstehenden altpersischen Achämenidenreiches, des Partherreiches nach der hellenistischen Herrschaft und des neupersischen Sassanidenreiches, das bis zur arabischen Eroberung (Mitte 7. Jahrhundert n. Chr.) und der damit einsetzenden Islamisierung Irans bestand. Im Unterschied zu anderen Gebieten konnte sich Iran nach der arabischen Eroberung kulturell behaupten und hielt auch an der persischen Sprache fest. Nach dem Mongolensturm im 13. Jahrhundert einten die Safawiden das Land um 1500 erneut und legten damit die Grundlagen für den bis heute bestehenden Staat, dessen Dynastien und Herrschaftssysteme mehrmals wechselten bis hin zur Pahlavi-Dynastie und der Islamischen Republik im 20. und 21. Jahrhundert. Iran war im Unterschied zu den meisten Nachbarländern nie von europäischen Mächten kolonisiert, doch setzte Großbritannien Anfang des 20. Jahrhunderts die Ausbeutung iranischer Erdölvorkommen durch die britisch dominierte Anglo-Iranian Oil Company durch. Die Verstaatlichung … - Krisenvorsorgeliste (Wikipedia)
Als Krisenvorsorgeliste (früher auch: Deutschenliste) wird eine „Liste der [… im] Konsularbezirk ansässigen Deutschen und anderer Schutzbefohlener sowie ihrer Familienangehörigen“, die die jeweilige deutsche Auslandsvertretung zur Vorsorge für Katastrophenfälle führt, bezeichnet. Als solche Katastrophenfälle gelten nach § 6 Abs. 1 Konsulargesetz (KonsG) eintretende oder drohende „Naturkatastrophen, kriegerische oder revolutionäre Verwicklungen oder vergleichbare Ereignisse, die der Bevölkerung oder Teilen von ihnen Schaden zufügen“. Laut dem Ratgeber des Auswärtigen Amtes vom Juni 2002 sind neben „Großschadensereignissen auch Unruhen, die eine Evakuierung deutscher Staatsangehöriger aus den betroffenen Gebieten im Einzelfall notwendig machen“, gemeint. Die Gewährung von Hilfe und Schutz für deutsche Staatsbürger durch die deutsche diplomatische Vertretung ist völkerrechtlich die Ausübung des Diplomatischen Schutzrechtes. Durch die Unionsbürgerschaft haben Deutsche auch Anspruch auf Hilfe durch das Konsulat eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn in dem Land keine deutsche diplomatische Vertretung existiert. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste ist freiwillig. Sie erfolgt seit November 2008 über ein Online-Verfahren mit dem Namen „Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“ (abgekürzt: ELEFAND), über das auch eine passwortgeschützte Aktualisierung der Kontaktdaten möglich ist. Der Nutzer kann ein Benutzerkonto über die Krisenvorsorgeliste registrieren oder sich mit einem bestehenden BundID-Nutzerkonto registrieren. Personen, die sich auf der Krisenvorsorgeliste eingetragen haben, erhalten entsprechende Landsleutebriefe. Die Krisenvorsorgeliste, die früher auch offiziell Deutschenliste hieß, ist nicht zu verwechseln mit der historischen Deutschen Volksliste. - Reisewarnung (Wikipedia)
Die Reisewarnung ist eine offizielle Empfehlung einer Behörde nur für die eigenen Staatsangehörigen, Reisen in ein bestimmtes Land oder ein bestimmtes Gebiet nicht zu unternehmen oder abzubrechen, da die Reisesicherheit nicht gegeben ist. Gründe für eine Reisewarnung können instabile politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Verhältnisse oder Katastrophen sein, die eine unmittelbare Bedrohung für die Reisenden darstellen. Auch die Annahme, dass sich relevante Faktoren in absehbarer Zeit verändern und so nachteilig auf Reisende auswirken können, kann beitragen eine Warnung herauszugeben. Unterhalb der Reisewarnung verwenden einzelne Staaten abgeschwächte Begriffe wie „von Reisen wird abgeraten“. Reisewarnungen haben auch zivilrechtliche Auswirkungen auf Verträge, die dem Recht des warnenden Staates unterliegen und in dem Staat, vor dem gewarnt wird, (zumindest teilweise) erfüllt werden sollen. Hier kommt die sog. Lehre vom Wegfall (oder der Störung) der Geschäftsgrundlage (in Deutschland z. B. generell § 313 BGB, für Reiseverträge § 651h BGB) zum Tragen, deren Umfang und Grenzen jedoch nicht immer eindeutig definiert sind. - Touristen (Wikipedia)
Der Tourismus (auch Touristik oder Fremdenverkehr) ist die temporäre Ortsveränderung durch Reisen von Personen in Destinationen, die sich außerhalb ihres üblichen Wohn- oder Arbeitsorts befinden. Die reisenden Personen werden Touristen genannt. - Urlauber (Wikipedia)
Urlaub ist die Zeit, in der eine arbeitsfähige Person von der Arbeit freigestellt ist. In Deutschland und Österreich wird unter Urlaub in der Regel der Erholungsurlaub verstanden (Schweiz: Ferien), in der Schweiz umgekehrt nur andere Urlaubsarten als Ferien.