Die ARAG Experten erklären, worauf Narren achten sollten
Ob Karneval, Fastnacht oder Fasching – die fünfte Jahreszeit ist in vollem Gange. Richtig rund geht es aber an den Hauptfeiertagen wie Altweiberfastnacht und Rosenmontag. Dann stellt sich für viele die Frage: Gelten jetzt andere Regeln? Die ARAG Experten erklären, wo die Grenzen der Narrenfreiheit liegen und wie man sicher feiert.
Urlaub und Brauchtumstage
Bei allem jecken Treiben: Weder Weiberfastnacht (auch Altweiber genannt) noch Rosenmontag sind gesetzliche Feiertage. Wer Karneval feiern will, muss also Urlaub nehmen – es sei denn, Arbeitgeber geben Beschäftigten im Rahmen sogenannter Brauchtumstage frei. Und auch Schülern ergeht es nicht besser: Sind in ihrem Bundesland keine Ferien oder legt die Schulleitung keinen beweglichen Ferientag auf Karneval, besteht Schulpflicht.
Alkohol am Arbeitsplatz
Auch das Anstoßen mit Alkohol, wie es in vielen Büros um 11:11 Uhr praktiziert wird, geht nicht so ohne Weiteres, warnen die ARAG Experten. Zwar gibt es kein gesetzliches Verbot von Alkohol am Arbeitsplatz, jedoch ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, grundsätzlich arbeitsfähig zu sein. Viele Unternehmen haben entsprechende Regeln im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Wenn dem so ist, gilt zunächst auch an Karneval keine Ausnahme. Arbeitnehmern, die es mit dem Alkoholverbot dann nicht so genau nehmen, droht eine Abmahnung. Gibt es vom Unternehmen eine gesonderte Erlaubnis, sieht das Ganze natürlich anders aus. Dennoch raten die ARAG Experten, es nicht zu übertreiben. Übrigens gibt es Berufe, in denen ohnehin ein striktes Alkoholverbot gilt, weil andere Menschen von ihnen abhängig sind. Darunter befinden sich unter anderem Piloten, Sicherheitskräfte, Lehrer oder Mediziner.
Grenzen von Humor und Verkleidung
Auch wenn es an Weiberfastnacht üblich ist: Gerade am Arbeitsplatz sollte man sich überlegen, ob und welchem Kollegen oder womöglich Vorgesetzten die Krawatte abgeschnitten wird. Teilen andere diesen speziellen Humor und die Begeisterung für die närrischen Tage nicht, kann der gestutzte Schlips durchaus eine Sachbeschädigung darstellen – und der Träger unter Umständen Schadensersatz einfordern. Die Grenze des guten Geschmacks kann aber auch bei Verkleidungen überschritten werden. Insbesondere im beruflichen Kontext raten die ARAG Experten, gut zu überlegen, in welchem Kostüm man zur Arbeit erscheint, falls das überhaupt gestattet ist. Denn mindestens dann, wenn eine Kleiderordnung bekannt ist oder es andere Vorschriften gibt, beispielsweise im Gesundheitswesen oder bei Sicherheitskleidung, fällt der Verkleidungsspaß aus.
Verboten sind in jedem Fall – auch außerhalb des Büros – Verkleidungen, die Uniformen oder Amtskleidungen ähnlich sehen sowie Waffen, die täuschend echt aussehen. Trägt man beruflich tatsächlich Uniformen und nutzt diese als Verkleidung, kann einen das sogar den Job kosten. Dafür muss der Auftritt nicht einmal in der Öffentlichkeit stattfinden, sondern es reicht schon eine private Mottoparty (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az.: 2 L 2837/25).
Worauf Eltern beim Schminken achten sollten
Auch bei den Kostümierungen der Kleinsten raten die ARAG Experten zur Vorsicht. So wird immer wieder vor Kinderschminke gewarnt, weil Substanzen enthalten sein können, die innerhalb der Europäischen Union in Kosmetik verboten sind. Allergieauslöser sind da noch das Harmloseste: Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA) fand sogar ein fortpflanzungsschädliches Lösemittel sowie krebserregende Nitrosamine in speziellen Kindernagellacken. Am besten vermeidet man in Asien gefertigte Produkte, für die es kaum Sicherheitsbestimmungen gibt. Idealerweise greift man auf Artikel mit Naturkosmetik-Siegel zurück und übertreibt es nicht mit der Schminke auf Kinderhaut.
Welche Regeln für Lärm gelten
Wenn die Jecken feiern, wird es meistens laut. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch in der fünften Jahreszeit die Regeln zum Lärmschutz gelten. Grundsätzlich ist also auch an den närrischen Tagen die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr einzuhalten. Musik, lautes Singen oder Feiern auf dem Balkon können dann als Ruhestörung gelten. Während Umzüge und Veranstaltungen häufig genehmigt sind, genießen private Feiern diesen Schutz nicht. Wer sich gestört fühlt, darf die Feiernden um Ruhe bitten und notfalls das Ordnungsamt oder die Polizei verständigen.
Sicherheit im Gedränge und auf dem Heimweg
Die Stimmung tobt, der Alkohol fließt, es wird gemeinsam gesungen und getanzt – und auch das „Bützchen“ gehört zum Karneval oft dazu. Das gerade im Rheinland bekannte Küsschen mag zwar Tradition sein, ist aber keinesfalls ein Freifahrtschein für Übergriffe. Auch in der närrischen Zeit muss sich niemand bedrängen oder anfassen lassen. Vielmehr gilt es, sich in der Masse zu schützen, denn rosig sah die Statistik der Kölner Polizei nach dem Karneval 2025 nicht aus: Allein in der Karnevalshochburg wurden 270 Taschendiebstähle, 34 Raubdelikte, 444 Körperverletzungen und 56 Sexualdelikte verzeichnet. Die ARAG Experten warnen in diesem Zusammenhang vor sogenannten KO-Tropfen. Sie können im Getümmel leicht und unbemerkt ins Getränk gemixt werden. Wer sich auf seinem Heimweg nicht sicher fühlt, kann übrigens mit dem Heimwegtelefon unter der Nummer 030 12 07 41 82 eine Begleitung finden. Ein Ehrenamtlicher telefoniert dann so lange mit dem Anrufer, bis er am Ziel angekommen ist. Außerdem werden Name, Zieladresse und Route aufgenommen. Sollte wirklich etwas passieren, kann das Heimwegtelefon umgehend Hilfe schicken.
Wann Versicherungen einspringen
Ob verlorenes Smartphone, beschädigte Brille oder ein anderweitiges Missgeschick im Gedränge: In der närrischen Zeit passieren schnell kleine und große Unfälle. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Schäden, die man anderen zufügt, über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sein können, sofern kein Vorsatz im Spiel ist. Eigene Schäden ersetzt sie hingegen nicht. Wer sich beim jecken Treiben verletzt, hat Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung. Eine private Unfallversicherung kann zusätzliche Leistungen bieten. Wichtig: Ein übermäßiger Alkoholkonsum kann den Versicherungsschutz einschränken.
Weitere interessante Informationen unter:
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
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- Altweiberfastnacht (Wikipedia)
Weiberfastnacht (auch Wieverfastelovend (Rheinland, vor allem in Köln), Fettdonnerstag (Aachen), Schwerdonnerstag (Koblenz), Weiberfasnet (Schwaben) oder Weiberfasching genannt) ist der Donnerstag vor Aschermittwoch. Er markiert den Übergang vom Sitzungs- zum Straßenkarneval. Am Niederrhein wird er auch als Altweiber (Krieewelsch: Aalwiewer) sowie in der alemannischen Fastnacht als Schmotziger Donnerstag bezeichnet. - ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Fasching (Wikipedia)
Fasching steht für: Karneval, Fastnacht und Fasching, Bräuche der fünften Jahreszeit Fasching (Gerhart Hauptmann), Erzählung Gerhart Hauptmanns Orte: Fasching (Gemeinde Unterach), Ortsteil von Unterach am Attersee, Bezirk Vöcklabruck, Oberösterreich Fasching (Gemeinde Feldkirchen), Ortschaft und Katastralgemeinde der Stadt Feldkirchen in Kärnten, Bezirk Feldkirchen, Kärnten Fasching ist der Familienname folgender Personen: Beate Fasching (* 1982), österreichische Naturbahnrodlerin Bernd Fasching (1955–2021), österreichischer Maler und Bildhauer Edwin Fasching (1909–1957), österreichischer Theologe Fritz Fasching (Friedrich; * 1921), österreichischer Gerechter unter den Völkern, siehe Familie Fasching Gerhard Fasching (1933–2017), österreichischer Ingenieurwissenschaftler und Sachbuchautor Hans W. Fasching (1923–2009), österreichischer Jurist, Richter und Hochschullehrer Heinrich Fasching (1929–2014), österreichischer Weihbischof Hudson Fasching (* 1995), US-amerikanischer Eishockeyspieler Ingrid Pabinger-Fasching (* 1956), österreichische Ärztin Johann Fasching (1847–1888), österreichischer Theologe und Schriftsteller (Pseudonym: Johann B. Fastenau) Maria Fasching (* 1900), österreichische Gerechte unter den Völkern aus Lahnsattel, siehe Familie Fasching Maria Fasching (Baden) (1897–1945), österreichische Gerechte unter den Völkern aus Baden Mitzi Fasching (Maria; * 1922), österreichische Gerechte unter den Völkern, siehe Familie Fasching Paul Fasching (* 1951), österreichischer Landwirt und Politiker (ÖVP) Peter Fasching (Mediziner) (* 1963), österreichischer Internist Peter Fasching (Schauspieler) (* 1988), österreichischer Schauspieler Wolfgang Fasching (* 1967), österreichischer Extremsportler Siehe auch: Faschinger - Fastnacht (Wikipedia)
Als Karneval, Fastnacht, Fasching, Fastelovend, Fasteleer, Fassenacht, Fasnacht, Fasnet oder fünfte Jahreszeit bezeichnet man die Bräuche, mit denen die Zeit vor der vierzigtägigen Fastenzeit gefeiert wird. Die Fastenzeit beginnt mit dem Aschermittwoch und dient der Vorbereitung auf das Osterfest. Der Karneval wird sehr unterschiedlich begangen; Karnevalsumzüge, Karnevalslieder, Masken und Faschingskostüme spielen die Hauptrollen. Im deutschen Sprachraum sind Hochburgen das Rheinland und die schwäbisch-alemannische Fastnacht. Eine eigenständige Vitalität entwickelte der Karneval in Lateinamerika, etwa beim Karneval von Oruro oder dem Karneval in Rio. Bekannt sind auch der Karneval in Venedig, in Kanada der Karneval von Québec, der Karneval in einigen Orten der belgischen Ostkantone sowie in Spanien der Karneval von Santa Cruz de Tenerife und der Karneval in Cádiz. Auch in den Südstaaten der Vereinigten Staaten gibt es eine ausgeprägte Karnevalstradition. Man verwendet etwa in New Orleans die französische Bezeichnung Mardi Gras (Fetter Dienstag, Fastnachtsdienstag). Der Karneval in Namibia findet an verschiedenen Orten des Landes statt und hat keinen zeitlichen Bezug zur Fastenzeit mehr. - jeck (Wikipedia)
Das Wort Jeck (von mittelniederdeutsch geck, vgl. auch englisch geek) ist ein im Rheinland verwendeter Ausdruck für Narr. Er kann sowohl Substantiv als auch Adjektiv sein. - Karneval (Wikipedia)
Als Karneval, Fastnacht, Fasching, Fastelovend, Fasteleer, Fassenacht, Fasnacht, Fasnet oder fünfte Jahreszeit bezeichnet man die Bräuche, mit denen die Zeit vor der vierzigtägigen Fastenzeit gefeiert wird. Die Fastenzeit beginnt mit dem Aschermittwoch und dient der Vorbereitung auf das Osterfest. Der Karneval wird sehr unterschiedlich begangen; Karnevalsumzüge, Karnevalslieder, Masken und Faschingskostüme spielen die Hauptrollen. Im deutschen Sprachraum sind Hochburgen das Rheinland und die schwäbisch-alemannische Fastnacht. Eine eigenständige Vitalität entwickelte der Karneval in Lateinamerika, etwa beim Karneval von Oruro oder dem Karneval in Rio. Bekannt sind auch der Karneval in Venedig, in Kanada der Karneval von Québec, der Karneval in einigen Orten der belgischen Ostkantone sowie in Spanien der Karneval von Santa Cruz de Tenerife und der Karneval in Cádiz. Auch in den Südstaaten der Vereinigten Staaten gibt es eine ausgeprägte Karnevalstradition. Man verwendet etwa in New Orleans die französische Bezeichnung Mardi Gras (Fetter Dienstag, Fastnachtsdienstag). Der Karneval in Namibia findet an verschiedenen Orten des Landes statt und hat keinen zeitlichen Bezug zur Fastenzeit mehr. - Kleiderordnung (Wikipedia)
Der Begriff Kleiderordnung (englisch dress code) bezeichnet Regeln und Vorschriften zur gewünschten Kleidung im privaten, gesellschaftlichen, kulturellen und geschäftlichen Umfeld. Mit dem Begriff werden auch Regeln bezüglich der Kleidung bezeichnet, die nicht per Gesetz oder Erlass, sondern aufgrund weicherer Faktoren bestehen: aufgrund von Konvention, aufgrund des Bedürfnisses nach Konformität, aufgrund einer stillschweigenden Übereinkunft, eines gesellschaftlichen Konsenses (bzw. eines Konsenses in einer gesellschaftlichen Gruppe) oder einer Erwartungshaltung z. B. eines Veranstalters oder eines Arbeitgebers. Die Standards der Kleiderordnung können sich je nach Land, Region, Religion, ethnischer Gruppierung, Unternehmens-, Zunft- oder Branchenzugehörigkeit unterscheiden. In einigen Regionen ist z. B. das Tragen einer Tracht zu öffentlichen Ereignissen erwünscht, wird außerhalb dieser Regionen jedoch als unpassend empfunden oder ist sogar verpönt. Bestehende Kleiderordnungen sind zudem häufig modischen Einflüssen und dem Zeitgeist (z. B. Zylinder, Gehstock) unterworfen. - Kostüm (Wikipedia)
Kostüm (von lateinisch consuetudo „Gewohnheit, Herkommen, Sitte“) steht für: Kostüm (Damenkleidung), kombinierte Damenbekleidung Kostüm (Darstellende Kunst), Ausstattung der Schauspieler Faschingskostüm, als Kurzform: spezielle Kleidung, um sich zu verkleiden Kostümbildner, als Kurzform: Abteilung oder Zuständigkeit der Personenausstattung (Film/Theater) Siehe auch: Verkleidung (Begriffsklärung) - Narren (Wikipedia)
Narren steht für: Plural von Narr Narren (2003), deutscher Spielfilm von Tom Schreiber (Regisseur) Narren (2019), deutscher Dokumentarfilm von Sigrun Köhler und Wiltrud Baier Narren (Zeichnung), Zeichnung von James Ensor (ca. 1880–1890) - Narrenfreiheit (Wikipedia)
Als Narr wird eine männliche Person bezeichnet, welche sich töricht verhält oder sich auf lächerliche Weise irreführen oder täuschen lässt. Die weibliche Entsprechung (auch historisch) ist Närrin. Es gibt daneben den Narren als ein bildliches und literarisches Motiv, das auch eine enge Beziehung zur Fastnacht hat und konkrete visuelle Attribute herausbildete. Darüber hinaus spricht man vom Narren, wenn jemand diesen für ein Publikum spielt, ohne einer zu sein. Diese drei sind sehr unterschiedlich, beeinflussten sich in ihrer Entstehungsgeschichte und Wahrnehmung aber gegenseitig, so dass sie nur schwer voneinander zu trennen sind. „Durch ihre soziale Ausnahmestellung und durch ihre Losgelöstheit vom gesamten Ordo-Gefüge waren die Narren.....zwangsläufig auch in ihrem Tun und Handeln an keinerlei Normen gebunden. Darauf beruht die inzwischen sprichwörtlich gewordene Narrenfreiheit.“ Sie wird in mittelalterlichen Texten definiert als „omnem dicendi libertatem impune ferre (die Freiheit, alles zu sagen, ohne dafür bestraft zu werden)“. - Rosenmontag (Wikipedia)
Der Rosenmontag ist insbesondere im Rheinland und Rheinhessen der Höhepunkt der Karnevalszeit. Er fällt auf den Montag vor Aschermittwoch und liegt zwischen Karnevalssonntag und Karnevalsdienstag. In Karnevalshochburgen wie Köln, Bonn, Düsseldorf und Mainz wird er mit dem Rosenmontagszug begangen. Hier geben manche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als Brauchtumstag frei; ein gesetzlicher Feiertag ist er hingegen in keinem Bundesland. - Verkleidung (Wikipedia)
Verkleidung steht für: Faschingskostüm, spezielle Kleidung Maske, Gesichtsbedeckung Schalung (Verkleidung), Holzkonstruktion im Bauwesen Siehe auch Deckenverkleidung Motorradverkleidung Nutzlastverkleidung Stromlinienverkleidung Wandverkleidung Kostüm (Begriffsklärung)