Hundesteuer steigt – was gibt das Finanzamt zurück?

Hundesteuer steigt - was gibt das Finanzamt zurück?

Lohn- und Anfahrtskosten sind bei haushaltsnahen Dienstleistungen absetzbar (Bildquelle: Parilov/stock.adobe.com)

Die Hundehaltung wird vielerorts teurer. In Nordrhein-Westfalen haben zum Beispiel 27 Kommunen ihre Hundesteuer 2026 erhöht, im Schnitt um 23 Prozent. In Lünen fällt der Anstieg mit 44 Prozent besonders hoch aus. Während in Verl laut dem Bund der Steuerzahler vergleichsweise günstige 24,60 Euro für den ersten Hund fällig werden, zahlen Halter in Hagen bis zu 180 Euro jährlich. Wer darauf hofft, sich die Hundesteuer über die Steuererklärung zurückzuholen, wird enttäuscht. Denn genau diese Abgabe bleibt steuerlich außen vor. Andere Ausgaben rund um den Vierbeiner lassen sich laut Lohnsteuerhilfe Bayern durchaus absetzen.

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

Die Hundesteuer wird von Städten und Gemeinden erhoben und spült bundesweit jährlich Hunderte Millionen Euro in die Kassen der Kommunen. Für die Steuererklärung spielt sie jedoch keine Rolle, denn Hundehaltung gehört üblicherweise zur privaten Lebensführung und ist damit nicht absetzbar. Das gilt auch für viele andere typische Kosten rund ums Tier wie Futter, Leine, Spielzeug oder Tierarztbesuche.

Wo das Finanzamt doch mitbezahlt

Vor allem dort, wo Dienstleistungen ins Spiel kommen, beteiligt sich das Finanzamt indirekt an der Tierhaltung. Wird der Hund während der Abwesenheit des Halters im dessen Haushalt versorgt und betreut, können diese Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden. Gleiches gilt für einen Gassi-Service, der den Hund zu Hause abholt und wieder zurückbringt. Auch die Fell-, Zahn- und Krallenpflege ist begünstigt, wenn der Hundefriseur ins Haus kommt. In solchen Fällen können 20 Prozent der Lohn- und Anfahrtskosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Vorausgesetzt, es liegt eine Rechnung des Dienstleisters vor und die Zahlung erfolgt unbar. Wer dagegen den Hund in einen Salon bringt, geht steuerlich leer aus.

„Handwerkliche Arbeiten rund um die Tierhaltung können sich ebenfalls lohnen“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Wer sich etwa ein Gehege bauen oder den Garten entsprechend von einem Fachbetrieb anpassen lässt, kann die Arbeitskosten anteilig steuerlich berücksichtigen. Bis zu 1.200 Euro sind jährlich drin. Auch hier sind eine ordnungsgemäße Rechnung und eine Zahlung per Überweisung erforderlich. Die Materialkosten bleiben außen vor. Ein kleiner Steuerbonus ist zudem bei der Hundehalterhaftpflicht-Versicherung möglich. Die Beiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und können in der Steuererklärung angegeben werden. Eine steuerliche Auswirkung ist aber nur dann zu verzeichnen, wenn die entsprechenden Höchstgrenzen nicht durch andere Versicherungen ausgeschöpft sind. Die Tierkrankenversicherung wird hingegen nicht berücksichtigt.

Ausnahme: Wenn der Hund zum Kollegen wird

Anders sieht es steuerlich aus, wenn der Hund nicht nur Familienmitglied ist, sondern beruflich eingesetzt wird. Spür-, Wach- oder Rettungshunde gelten als Arbeitsmittel. Daher können die gesamten Kosten für die Haltung und Pflege als Werbungskosten abgesetzt werden. Selbst die Kosten für den Tierarzt werden anerkannt. Die Anschaffungskosten können über die voraussichtlichen Dienstjahre des Tieres verteilt abgeschrieben werden. Die Ausgaben für einen Blindenhund werden regelmäßig von der Krankenkasse übernommen, sofern ein solcher vor dem Kauf ärztlich verordnet wurde. Für die große Mehrheit der Hundehalter bleibt Bello in erster Linie ein Privatvergnügen. Hohe Kosten stehen immerhin einem kleinen Zuschuss vom Finanzamt gegenüber. Ein Blick auf die Steuererklärung lohnt sich da.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 278 131 78
d5855b627d9ac77144f17eecb0b4bdd63b8119b3
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
d5855b627d9ac77144f17eecb0b4bdd63b8119b3
http://www.lohi.de

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Hundehalter (Wikipedia)
    Tierhaltung bezeichnet die eigenverantwortliche Sorge des Menschen für ein Tier, über das er die tatsächliche oder rechtliche Verfügungsgewalt hat. Kernaspekte der Tierhaltung sind die Ernährung, Pflege und Unterbringung des Tieres. Man unterscheidet im Wesentlichen die Haltung von Nutztieren, Heimtieren und Wildtieren.
  • Hundesteuer (Wikipedia)
    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwendet wird. Die Hundesteuer zählt zu den Aufwandsteuern.
  • Steuererklärung (Wikipedia)
    Eine Steuererklärung ist eine mündliche oder schriftliche Auskunft einer steuerpflichtigen Person über ihre Einkommens-, Umsatz- oder Vermögensverhältnisse oder über andere für eine Steuer relevante Tatsachen, die gegenüber einer Finanzbehörde abgegeben wird. Es handelt sich um eine Erklärung im juristischen, nicht im umgangssprachlichen Sinn. Die Behörde ermittelt aus diesen Angaben die Besteuerungsgrundlagen und setzt die Steuer fest, in der Regel mit einem schriftlichen Steuerbescheid. Je nach Steuerart gibt es verschiedene Steuererklärungen, beispielsweise in Deutschland für die Einkommensteuer die Einkommensteuererklärung.
Werbung
connektar.de