ARAG Experten über Urlaubsmitbringsel für sich selbst und andere

Haben Sie etwas zu verzollen?

ARAG Experten über Urlaubsmitbringsel für sich selbst und andere

Innerhalb der Europäischen Union (EU) reisen Sie in der Regel ohne Zollformalitäten – der Warenverkehr ist weitgehend frei. Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern sieht das jedoch anders aus. Auch aus manchen direkten Nachbarstaaten dürfen Sie nicht alles uneingeschränkt im Gepäck mitführen. Welche Regeln für Urlauber und Privatpersonen gelten, erklären die ARAG Experten.

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Einreise aus der EU: Viel Freiheit für den Eigenbedarf
Das Stichwort lautet Eigenbedarf: Für die private Nutzung dürfen privat Reisende Waren – auch Genussmittel – mitbringen. Nicht erlaubt ist laut ARAG Experten, etwas für andere Personen mitzuführen, egal, ob als Geschenk oder zum Verkauf. Da der Nachweis oft schwierig ist, gibt es Mengenrichtwerte. Ab einer bestimmten Menge wird vermutet, dass kein Eigenbedarf vorliegt. Die genauen Grenzen für verbrauchsteuerpflichtige Waren findet man auf der Website des Zolls. So dürfen zum Beispiel bis zu 800 Zigaretten, zehn Liter Spirituosen (Rum, Whisky etc.) oder zehn Kilogramm Kaffee mitgeführt werden.

Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten: Strengere Regeln, geringere Mengen
Auch hier dürfen Privatleute Waren für den Eigenbedarf mitbringen. Geschenke für andere sind ebenfalls erlaubt. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass sich die Güter im Reisegepäck befinden müssen. Werden Mitbringsel per Post nach Hause geschickt, gelten strengere Vorschriften wie bei Kuriersendungen. Die zulässigen Reisefreimengen sind deutlich niedriger als in der EU: zum Beispiel 200 Zigaretten oder ein Liter Spirituosen.

Deklarieren und bezahlen: Wenn die Freimenge überschritten wird
Übersteigt die Ware die Freimenge oder ist sie nicht für den Eigenbedarf, fallen Einfuhrabgaben an. Diese richten sich nach Menge und Wert. Daher raten die ARAG Experten auch hier, Kaufbelege aufzubewahren. Ohne Beleg darf der Zoll den Wert schätzen. Die Anmeldung erfolgt mündlich an der Zollstelle oder – bei Landstraßen, Küstenseeverkehr oder der Bahn – auch bei der Bundespolizei. Den voraussichtlichen Betrag kann man mit dem Online-Abgabenrechner des Zolls ermitteln. Bei einem Warenwert bis 700 Euro und unter bestimmten Bedingungen ist eine pauschalierte, oft günstigere Abgabe möglich.

Genehmigungspflichtige oder verbotene Waren
Unabhängig von Freimengen gibt es Waren, die genehmigungspflichtig oder verboten sind. Dazu zählen etwa Pyrotechnik, Arzneimittel, Drogen, Waffen sowie Pflanzen, Tiere oder Teile geschützter Arten. Auch Bargeldsummen ab 10.000 Euro müssen laut ARAG Experten in der Regel angemeldet werden.

Sonderregeln und Ausnahmen
Nicht alle Grenzübertritte fallen unter die gleichen Regeln. Lkw-Fahrer oder Grenzpendler haben oft geringere Freimengen. Zudem gibt es geografische Besonderheiten: Helgoland, Grönland, die Faröer Inseln oder die Kanaren gehören nicht uneingeschränkt zum Zoll- oder Umsatzsteuergebiet der EU. Zur Vorsicht raten die ARAG Experten auch bei Rückreisen durch Drittstaaten wie die Schweiz. Hier gelten eigene Vorschriften und Belege sind oft unverzichtbar.

Tipp der ARAG Experten: Wer reist, sollte sich vor der Reise genau über die aktuellen Ein- und Ausfuhrbestimmungen informieren. Das Zollamt berät Privatpersonen telefonisch unter 0228 303 26020 oder per E-Mail an info.privat@zoll.de.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Eigenbedarf (Wikipedia)
    Eigenbedarf steht für: Eigenbedarf (Mietrecht), ein rechtlicher Kündigungsgrund durch den Vermieter Drogenmenge zum eigenen Verbrauch, siehe Menge (Betäubungsmittelrecht) #Geringe Menge bei Cannabisprodukten Eigenbedarf (Kraftwerk), benötigte Energie zum Betrieb Siehe auch: Selbstbehalt (Unterhalt) Selbstversorgung (Eigenversorgung)
  • Genussmittel (Wikipedia)
    Genussmittel im engeren Sinne sind Lebensmittel, die nicht in erster Linie wegen ihres Nährwertes und zur Sättigung konsumiert werden, sondern aufgrund ihres Geschmacks oder ihrer Wirkung. Reine Suchtmittel fallen nicht unter die Genussmittel. Insbesondere der Konsum von Alkohol, aber auch der überhöhte Konsum von Zucker, werden mit negativen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen sowie schwerwiegenden Volkskrankheiten in Verbindung gebracht.
  • Grenze (Wikipedia)
    Eine Grenze (Lehnwort aus dem Altpolnischen, vergleiche altslawisch und altpolnisch granica „Grenze“; Abkürzungen: Gr. und Grz.) ist der Rand eines physischen Raums und damit eine Trennfläche, eine Trennlinie oder ein Trennwert. Beispiele für nichtgeometrische Räume sind beispielsweise eine „übliche Verhaltensweise“ oder eine „Intimsphäre“, eigenem Tun und Lassen setzt gemeinhin das „Gewissen“ Grenzen („Moralischer Kompass“, ethische „Grenze“). Grenzen können geographische Räume begrenzen: politische oder administrative Grenzen, wirtschaftliche, Zoll- oder Grenzen von Eigentum. Befestigte Grenzanlagen werden auch als „Kordon“ bezeichnet; Grundstücksgrenzen werden im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Räume, die man in der Natur kaum durch Linienstrukturen festmachen kann, wie z. B. Landschaften, Kulturgrenzen oder Verbreitungsgebiete, können auch unscharf begrenzt sein. Der Luftraum ist für Zwecke des Luftverkehrs abgegrenzt, seine Grenzen beinhalten ein Volumen. Die Grenzen eines Volumens wie auch die Seitenflächen, Kanten und Ecken eines Würfels können Flächen, Linien oder Punkte sein. Ein Beispiel für Grenzen von eindimensionalen Räumen ist die „obere“ und „untere Grenze“ in der Mathematik (siehe Supremum). Umgangssprachlich wird dafür auch Grenzwert, Schwellwert oder Schranke gebraucht. Auch dem „Recht“ sind Grenzen gesetzt: Die Allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) lautet:
  • Import (Wikipedia)
    Import (auch: Einfuhr; lateinisch in [wird wegen des nachfolgenden „p“ zu im] „in… hinein“ und lateinisch portare „tragen, bringen“: „hineintragen, einführen“) ist im Außenhandel der grenzüberschreitende Kauf von Gütern oder Dienstleistungen aus dem Ausland und deren Lieferung ins Inland. Gegensatz ist der Export.
  • Reisefreiheit (Wikipedia)
    Reisefreiheit ist das Recht natürlicher Personen, ohne ungerechtfertigte Hindernisse über Grenzen hinweg zu reisen. Es umfasst das Recht der Ausreise aus einem Land, einschließlich dem eigenen, sowie das Recht, in ein anderes, einschließlich das eigene, (wieder) einzureisen. Die Reisefreiheit ist Teil der Personenfreizügigkeit, die zu den Vier Grundfreiheiten der Europäischen Union zählt. Das Recht, sich länger als drei Monate in einem anderen Land aufzuhalten, um dort erwerbstätig zu sein, wird als Niederlassungsfreiheit bezeichnet. Der Oberbegriff, der auch juristische Personen einschließt, ist im europäischen Kontext das Recht auf Freizügigkeit.
  • Reisefreimenge (Wikipedia)
    Die Reisefreimenge, auch Reisemitbringsel oder Souvenirs im Sinn dieses Artikels sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für ihre Familienangehörigen oder als Geschenk in ihrem persönlichen Gepäck einführen. Das deutsche, österreichische, schweizerische und europäische Recht legen fest, dass je Reisendem Reisefreimengen im Rahmen der folgenden Mengen- und Wertgrenzen von den Einfuhrabgaben befreit sind:
  • Reisegepäck (Wikipedia)
    Als Gepäck (früher auch französisch Bagage) bezeichnet man die Gesamtheit aller für eine Ortsveränderung (Fahrt, Gang, Lauf, Reise, Wanderung) mitgenommenen Gegenstände.
  • Spirituosen (Wikipedia)
    Eine Spirituose (von lateinisch spiritus ‚Geist‘; Neutrum Plural: spirituosa ‚Geistiges‘) oder geistiges Getränk, umgangssprachlich oft Schnaps oder bei zweifelhafter Qualität abwertend auch Fusel genannt, ist eine alkoholische Flüssigkeit, die zum menschlichen Genuss bestimmt ist, besondere organoleptische Eigenschaften besitzt und nach aktuellem EU-Recht einen Mindestalkoholgehalt von 15 Vol.-% aufweist; bei Eierlikör genügen 14 Vol.-%. Früher war auch die Bezeichnung Branntwein üblich, die noch heute in einigen Gesetzen verwendet wird. Die Gewinnung der alkoholischen Basis erfolgt durch Brennen (Destillation) natürlicher, vergorener, pflanzlicher Erzeugnisse.
  • ware (Wikipedia)
    Eine Ware im Sinne der Wirtschaftswissenschaften ist ein materielles Wirtschaftsgut (im Gegensatz zum immateriellen Gut), das Gegenstand des Warenhandels ist und als Gegenstand des Wareneinsatzes in Betracht kommt.
  • Zoll (Wikipedia)
    Zoll steht für: Zoll (Einheit), traditionelle Längeneinheit, heute meist 2,54 cm Zoll (Abgabe), Steuer für Waren beim Transport über eine Zollgrenze Zoll (Behörde), nationale Behörden zur Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben auf grenzüberschreitende Waren Zoll (Gemeinde Alberschwende), Ort bei Alberschwende, Bezirk Bregenz, Vorarlberg ZOLL Medical Corporation, Hersteller medizinischer Geräte, siehe Asahi Kasei#Tochterunternehmen Zoll ist der Familienname folgender Personen: Alfred Zoll (1905–1982), deutscher Journalist und Zoodirektor Andrzej Zoll (* 1942), polnischer Jurist, Rechtswissenschaftler und Verfassungsrichter Aqueela Zoll (* 1988), US-amerikanische Schauspielerin, Filmschaffende und Model Armin Zoll (* 1934), deutscher Grafiker und Illustrator Christian Zoll (Politiker, 1941) (1941–2017), deutscher Politiker (SPD), Oberbürgermeister von Bad Kissingen (1990–2002) Christian Zoll (Politiker, 1993) (* 1993), österreichischer Politiker (ÖVP) Franz Joseph Zoll (1770–1833), badischer Maler Heinz Zoll (* 1926), deutscher Radrennfahrer Hermann Zoll (1643–1725), deutscher Jurist Irmgard Zoll (* 1938), deutsche Grafikerin und Illustratorin Karl-Hermann Zoll (* 1948), deutscher Bundesrichter Kilian Zoll (1818–1860), schwedischer Maler Michael Zoll (* 1972), deutscher Fußballspieler Patrick Zoll (* 1977), deutscher Philosoph Paul Zoll (Komponist) (1907–1978), deutscher Komponist Paul Maurice Zoll (1911–1999), US-amerikanischer Kardiologe Rainer Zoll (1934–2010), deutscher Soziologe Ralf Zoll (* 1939), deutscher Soziologe, Friedens- und Konfliktforscher Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Zoll enthält Zöll (Begriffsklärung) Zöllner (Begriffsklärung) ZOL (Begriffsklärung)
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