Warum Verantwortung für Familie, Vermögen und Zukunft oft früher beginnt, als die meisten Menschen glauben

Generationenplanung beginnt mit Verantwortung

Generationenplanung beginnt nicht mit dem Alter, sondern mit Verantwortung.

Generationenplanung beginnt mit Verantwortung. Warum viele Menschen wichtige Entscheidungen für Familie, Vermögen und Zukunft zu lange aufschieben

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

Leipzig – Die meisten Menschen verbinden Generationenplanung mit einem hohen Alter oder größeren Vermögenswerten. Nach Ansicht des Finanzplaners Harald K.-H. Beintze ist genau das einer der häufigsten Irrtümer. „Generationenplanung beginnt nicht mit dem Alter. Sie beginnt in dem Moment, in dem Menschen Verantwortung übernehmen“, erklärt Beintze. Diese Verantwortung entsteht häufig deutlich früher als viele vermuten: bei der Gründung einer Familie, dem Erwerb einer Immobilie, dem Aufbau eines Unternehmens oder dem Entstehen gemeinsamen Familienvermögens. Nicht die falsche Entscheidung ist das größte Risiko In seiner täglichen Praxis erlebt Beintze immer wieder, dass wichtige Fragen über Jahre hinweg unbeantwortet bleiben. Wer entscheidet, wenn wichtige Entscheidungen plötzlich nicht mehr selbst getroffen werden können? Was geschieht im Erbfall mit Immobilien, Vermögen oder Unternehmensanteilen? Wie ist die Vermögensnachfolge geregelt? Und welche Auswirkungen entstehen für die Familie, wenn keine Klarheit besteht? „Viele Risiken entstehen nicht durch falsche Entscheidungen“, so Beintze. „Sie entstehen dadurch, dass Entscheidungen gar nicht getroffen werden.“ Familienfrieden wichtiger als Geld Nach den Erfahrungen des Finanzplaners geht es den meisten Menschen nicht in erster Linie um finanzielle Optimierung oder das spätere Erbe. Viel häufiger stehen Fragen des Familienfriedens, des Vermögensschutzes und der Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen im Mittelpunkt. „In Gesprächen zeigt sich immer wieder, dass die meisten Menschen nicht zuerst an Geld denken. Sie möchten vor allem vermeiden, dass Unsicherheit, Missverständnisse oder Konflikte innerhalb der Familie entstehen“, erklärt Beintze. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Folgen eines möglichen Erbfalls, der Nachfolgeplanung und dem Vermögensschutz kann helfen, Risiken sichtbar zu machen und Klarheit über bestehende Regelungen zu schaffen. Klarheit statt Vermutungen Aus diesem Grund beschäftigt sich Beintze intensiv mit den Themen Erbfallanalyse, Vermögensschutz und Generationenplanung. Ziel ist es nicht, rechtliche oder steuerliche Beratung zu ersetzen, sondern Transparenz zu schaffen und Menschen dabei zu unterstützen, rechtzeitig die richtigen Fragen zu stellen. Dabei geht es sowohl um das vorhandene Familienvermögen als auch um die Frage, wie Werte, Verantwortung und persönliche Vorstellungen an die nächste Generation weitergegeben werden können. „Am Ende geht es nicht um Zahlen“, sagt Beintze. „Es geht um Menschen, Verantwortung und die Frage, was von dem bleiben soll, was wir im Laufe unseres Lebens aufgebaut haben.“ Über Harald K.-H. Beintze Harald K.-H. Beintze ist Geschäftsführer der Dr. Pestel Finanzplanung GmbH und beschäftigt sich seit mehr als 35 Jahren mit den Themen Finanzplanung, Vermögensschutz, Nachfolgeplanung, Erbfallanalyse und Generationenplanung. Sein Fokus liegt auf der verständlichen Aufbereitung komplexer Zusammenhänge für Unternehmer, Selbständige, Familien und vermögende Privatpersonen, damit fundierte Entscheidungen mit Klarheit und Weitblick getroffen werden können. Weitere Informationen www.lebenswerk-schuetzen.de

Die Dr. Pestel Finanzplanung erstellt finanzielle Leitbilder, womit Menschen Ihre Potenziale erkennen und Ihre Möglichkeiten ausschöpfen können. Dadurch erlangen Sie mehr Freiheit, mehr Lebensqualität, mehr Selbstbestimmung und werden unabhängiger von Dritten. Mehr dazu unter www.haraldbeintze.com

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Harald Beintze
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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Erbe (Wikipedia)
    Erbe ist diejenige Person, auf die mit dem Tode einer anderen Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) übergeht. Erbe zu werden, setzt Erbfähigkeit voraus. Wird der Erblasser nur von einer Person beerbt, ist sie alleiniger Rechtsnachfolger des Erblassers, auch Allein-, Gesamt- oder Universalerbe. Bei mehreren Erben wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Die Miterben sind eine Erbengemeinschaft. Testamentarisch kann ein Nacherbe in der Weise eingesetzt werden, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Ein Ersatzerbe ist ein für den Fall eingesetzter Erbe, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt. Hinterlässt der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Während im deutschen Erbrecht und in der Schweiz der Erbe seine Rechtsstellung unmittelbar kraft Gesetzes erlangt (§ 1922 BGB), ist in Österreich dazu ein Verlassenschaftsverfahren erforderlich. Erbe wird man erst mit einem besonderen Hoheitsakt nach Abschluss dieses Verfahrens, der Einantwortung. Für grenzüberschreitende Erbsachen gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die EU-Erbrechtsverordnung. Als Grunderbe (eindeutiger: Grunderbschaft) wird dagegen die sozialpolitische Forderung bezeichnet, allen Angehörigen eines Rechtsraums einen festgelegten Betrag zukommen zu lassen, der den Anstoß zu einer selbstständigen Lebensführung geben soll. Darunterfallende Vorschläge sehen in der Regel ein Mindestalter zur Inanspruchnahme sowie eine Finanzierung über Teile der Erbschaftssteuer vor.
  • Erbfall (Wikipedia)
    Der Erbfall tritt mit dem Tod einer natürlichen Person, des Erblassers, ein. Mit dem Erbfall geht nach § 1922 Abs. 1 BGB das gesamte Vermögen des Erblasser auf den oder die Erben über. Der Nacherbfall hingegen tritt nicht mit dem Tod des Erblassers, sondern gemäß § 2106 BGB typischerweise mit dem Tod des Vorerben ein.
  • Familie (Wikipedia)
    Familie (von lateinisch familia „Gesinde“, „Gesamtheit der Dienerschaft“, einer Kollektivbildung von famulus „Diener“) bezeichnet soziologisch eine durch Partnerschaft, Heirat, Lebenspartnerschaft, Adoption oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft, meist aus Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie Kindern bestehend, gelegentlich durch weitere, mitunter auch im selben Haushalt lebende Verwandte oder Lebensgefährten erweitert. Die Familie beruht im Wesentlichen auf Verwandtschaftsbeziehungen.
  • klarheit (Wikipedia)
    Klarheit steht für: Klarheit (Philosophie), Eindeutigkeit Bewusstseinsklarheit, siehe Luzidität ungetrübte Durchsichtigkeit, siehe Transparenz (Physik) ein Grundsatz der Buchführung, siehe Bilanzklarheit Die Klarheit, von 1976 bis 1980 Flugzeitschrift der Parteiopposition in der SEW Siehe auch: Klarheitsmaß
  • Lebenswerk (Wikipedia)
    Lebenswerk steht für: Lebenswerk, Name für karitative Einrichtungen oder Dienstleistungen, siehe Karitas #Karitative Organisationen Lebensleistung einer Person, siehe Gesamtwerk Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Lebenswerk enthält
  • Nachfolgeplanung (Wikipedia)
    Nachfolgeplanung ist ein Instrument des Personalwesens und hat zum Ziel, die Nachfolge von Führungspositionen meist auf höheren Managementebenen sicherzustellen. Frühe Formen der Nachfolgeplanung umfassten im Wesentlichen Listen potenzieller Nachfolger für bestimmte Positionen. Moderne Formen der Nachfolgeplanung bzw. des Nachfolge Management bestehen aus einer Reihe aufeinander aufbauender Maßnahmen. Hierzu gehört zunächst die Identifikation von Schlüsselpositionen. Mit Hilfe der Risikoeinschätzung wird versucht, pro Schlüsselposition die Wahrscheinlichkeit abzuschätzen, mit welcher sie in einem bestimmten Zeitraum (aufgrund von Fluktuation, Berentung o. Ä.) vakant werden könnte. Im Rahmen einer internen Talentidentifikation werden Mitarbeiter identifiziert, die langfristig das Potenzial besitzen, Schlüsselpositionen erfolgreich ausfüllen zu können. Die hierbei identifizierten Kandidaten werden sodann im Rahmen gezielter Personalentwicklungsmaßnahmen auf Schlüsselpositionen vorbereitet. Moderne Ansätze umfassen ein noch weiteres Spektrum von Maßnahmen. Insofern werden Ideen der Nachfolgeplanung heute zunehmend im Kontext eines modernen Talentmanagement berücksichtigt.
  • Selbständige (Wikipedia)
    Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.
  • Unternehmer (Wikipedia)
    Unternehmer ist, wer als natürliche oder juristische Person allein oder gemeinsam mit anderen Mitunternehmern ein Unternehmen betreibt.
  • Verantwortung (Wikipedia)
    Verantwortung ist vorrangig die Fähigkeit, das eigene Können und die möglichen Folgen von Entscheidungen einzuschätzen und so zu handeln, dass die erwarteten Ziele mit größter Wahrscheinlichkeit erreicht werden. Häufig ist damit das Bewusstsein verbunden, im Falle des Scheiterns Schuld und Scham zu tragen. In diesem Zusammenhang kann aus der Verantwortung die freiwillige (verantwortungsbewusste) oder (bei Unwissenheit oder Fremdbestimmung) unfreiwillige Übernahme einer Verpflichtung hervorgehen, für die möglichen Folgen einer Handlung oder einer getroffenen Entscheidung einzustehen und gegebenenfalls dafür Rechenschaft abzulegen oder Strafen zu akzeptieren. Verantwortungsgefühl setzt ein Gewissen, die Kenntnis der Wertvorstellungen sowie der rechtlichen Vorschriften und sozialen Normen voraus. Im Rechtswesen wird der Begriff verbreitet als die einer handelnden Person oder Personengruppe (Subjekt) gegenüber einer anderen Person oder Personengruppe (Objekt) zugeschriebene Pflicht definiert, die aufgrund eines normativen Anspruchs entsteht, der durch eine Instanz eingefordert werden kann. Handlungen und ihre Folgen können je nach gesellschaftlicher Praxis und Wertesystem für den Verantwortlichen zu Konsequenzen wie Lob und Tadel, Belohnung, Bestrafung oder Forderungen nach Ersatzleistungen führen. Die Beziehung (Relation) zwischen den beteiligten Akteuren knüpft am Ergebnis des Handelns an. Die der Verantwortung zugrunde liegenden gesellschaftlichen Normen können einen rechtlichen, weltanschaulichen oder moralischen Ursprung haben. Die Verantwortung kann aber auch auf einem selbst gewählten Ideal als einer nur individuell gültigen Norm beruhen. Allerdings ist auch in diesem Fall der Anspruch an Wirkungen gegenüber anderen Personen oder Institutionen gebunden. Denn nur unter Einbeziehung der Mitwelt ergibt der Begriff der Verantwortung einen Sinn. In jedem Fall setzt die Zuschreibung von Verantwortung die Annahme einer Handlungsfreiheit und eines wirksamen Einflusses des Handelnden auf das Handlungsergebnis voraus. Ob und in welchem Maß eine solche Selbstbestimmung gegeben ist, ist umstritten und wird in der Philosophie des Geistes kritisch diskutiert. Indem …
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