Fünftelregelung: So profitieren Arbeitnehmer und Unternehmer bei außerordentlichen Einkünften

Steuerberater Roland Franz

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert über die ermäßigte Besteuerung von sogenannten zusammengeballten Einkünften bei Arbeitnehmern sowie bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen.

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Als zusammengeballte Einkünfte bezeichnet das deutsche Steuerrecht den Zufluss von einmaligen, außerordentlichen Einnahmen in einem einzigen Kalenderjahr. Dies sind meist Zahlungen, die eigentlich für mehrere Jahre gedacht sind, aber in einer Summe ausgezahlt werden bzw. anfallen.

Typische Beispiele für Arbeitnehmer sind:

• Abfindungen bei Verlust des Arbeitsplatzes

• Jubiläumszuwendungen

• Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit

Typische Beispiele für Gewerbetreibende und Selbstständige sind:

• Veräußerungsgewinne (zum Beispiel beim Verkauf eines Unternehmens, einer Praxis oder Kanzlei)

Die steuerliche Bedeutung der sogenannten „Fünftelregelung“

„Da unser Steuersystem progressiv ist und der Steuersatz mit höherem Einkommen steigt, würde eine einmalig hohe Summe zu einer extrem hohen Steuerlast in diesem einen Jahr führen. Um dies abzumildern, gibt es die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 Einkommensteuergesetz“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Das heißt: Die Steuer wird so berechnet, als würden nur ein Fünftel der außerordentlichen Einkünfte zum regulären Einkommen hinzukommen. Der daraus resultierende Steuervorteil wird anschließend auf die gesamte Summe hochgerechnet.

„Die Auszahlung in einem einzigen Kalenderjahr muss dazu führen, dass man in diesem Jahr ein höheres Gesamteinkommen hat, als wenn das Arbeitsverhältnis bei Arbeitnehmern oder die Gewinnsituation bei Gewerbetreibenden bzw. Selbstständigen normal weitergelaufen wäre“, erläutert Steuerberater Roland Franz die Voraussetzung dafür.

Besonderheit bei Arbeitnehmern:

Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde die Anwendung dieser Tarifermäßigung im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ersatzlos gestrichen.

Die Tarifermäßigung gibt es dennoch weiterhin.

Arbeitnehmer, die einen derartigen Arbeitslohn erhalten haben, können sie im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung geltend machen. In der jeweiligen Lohnsteuerbescheinigung sind die infrage kommenden Arbeitslöhne daher weiterhin gesondert ausgewiesen, bzw. durch den Arbeitgeber auszuweisen.

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Abfindung (Wikipedia)
    Abfindung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der allgemein eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen bezeichnet, die meist in Form einer Geldzahlung oder der Überlassung anderer Vermögensgegenständen abgegolten werden. Eine Abfindung in diesem Sinne ist zu unterscheiden von einfachen einmaligen Schadensersatzzahlungen (teils auch als „Abfindung“ bezeichnet), die zum Ausgleich eines Schadens (also nicht zur Abgeltung anderer Rechtsansprüche) gezahlt wird.
  • Einkommensteuererklärung (Wikipedia)
    Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer. Sie wird von dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten (meist einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) gegenüber dem Finanzamt eingereicht. Dort wird sie geprüft und die zu entrichtende Einkommensteuer sowie gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer mittels Steuerbescheid festgesetzt. Wurde eine höhere Steuer vorausgezahlt als im Bescheid errechnet, wird der Unterschiedsbetrag erstattet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag für Arbeitnehmer die Rückerstattung für das Jahr 2021 durchschnittlich bei 1172 Euro, während die durchschnittliche Nachzahlung 1160 Euro betrug.
  • Fünftelregelung (Wikipedia)
    Mit der sogenannten Fünftelregelung werden außerordentliche Einkünfte im deutschen Steuerrecht begünstigt (§ 34 EStG). Eine einmalige, hohe Einnahme wird steuerlich so behandelt, als erhielte der Empfänger diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt. Damit wird eine einmalige hohe Steuerbelastung vermieden, denn aufgrund der Steuerprogression wäre der Steuersatz deutlich höher als bei Verteilung auf fünf Jahre. Dazu wird bei der Berechnung der Steuer ein Fünftel der einmaligen Einnahme zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem (normalen) Steuerbetrag ohne einmalige Einnahme wird mit fünf multipliziert und ergibt den Steuerbetrag für die gesamte einmalige Einnahme. Seit dem 1. Januar 2025 obliegt die Verantwortung für die Anwendung der Fünftelregelung nicht mehr den Arbeitgebern, sondern wird von den Finanzämtern übernommen, welche für die Erstattung des Steuervorteils zuständig sind. Arbeitnehmer, die die Fünftelregelung nutzen möchten, müssen diese nunmehr eigenständig in ihrer Steuererklärung beantragen. Im Zuge des Wachstumschancengesetzes (§ 19a Absatz 4 Satz 2) wird die Besteuerung von Abfindungen angepasst, um Arbeitgeber von Prüfungs- und Berechnungsaufwänden im Lohnsteuerabzugsverfahren zu entlasten. Die Arbeitgeber sind seit dem Steuerjahr 2025 jedoch weiterhin verpflichtet, Versorgungsbezüge, Arbeitslohn oder Entschädigungen für mehrere Kalenderjahre in der Lohnsteuerbescheinigung (Zeilen 9 bzw. 10) gesondert auszuweisen.
  • Steuervorteil (Wikipedia)
    Steuersubventionen oder Steuervergünstigungen sind Ausnahmen im Umfang einer Steuer oder in der Steuerpflicht, deren Grund nicht in der Steuersystematik liegt. Steuervergünstigungen werden verwendet, um politische Ziele zu verfolgen. Ihre Beurteilung muss die Auswirkungen auf die verfolgten Ziele und die Nebenwirkungen (Verteilung, Effizienz, Mitnahmeeffekte) im Vergleich zu alternativen Maßnahmen in Betracht ziehen und abwägen.
  • Unternehmensverkauf (Wikipedia)
    Der Unternehmenskauf, auch Akquisition oder Übernahme, aus Anbietersicht Unternehmensverkauf, ist eine wirtschaftliche und rechtliche Transaktion, bei der ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung ganz oder teilweise vom Verkäufer an einen Käufer gegen Kaufpreiszahlung in bar oder im Tausch gegen Anteile des Käufers verkauft und veräußert wird.
  • Veräußerungsgewinn (Wikipedia)
    Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust ist im Steuerrecht bei den sieben Einkunftsarten der positive Unterschiedsbetrag (Gewinn) oder negative Unterschiedsbetrag (Verlust) zwischen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Verkaufspreis eines Wirtschaftsguts. Die steuerrechtlichen Begriffe Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust entsprechen handelsrechtlich dem realisierten Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen. Bei beiden Begriffen kommt es darauf an, zu ermitteln, ob sich aus der Bestandhaltung von Wirtschaftsgütern bei deren Verkauf ein Gewinn oder Verlust ergibt. Dagegen sind Buchgewinn oder Buchverlust im Handelsrecht lediglich durch Bewertungsmaßnahmen entstanden, ohne dass es zur Veräußerung gekommen ist, so dass es sich um nicht realisierte Erfolge handelt. Dem Steuerrecht kommt es auf die Ermittlung des Veräußerungserfolgs an, weil dieser eine Besteuerungsgrundlage bei der Einkommensteuer darstellt. Das Handelsrecht ist allgemein an der Erfolgsermittlung interessiert und verbucht die Veräußerungsgewinne oder -verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dabei gehen diese Erfolge entweder im Rahmen des Betriebszwecks als Betriebsergebnis oder außerhalb des Betriebszwecks entsprechend als außerordentliches Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Es handelt sich um Erträge/Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen, zu verbuchen unter „sonstige betriebliche Erträge“ (§ 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB) oder „sonstige betriebliche Aufwendungen“ (§ 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB).
  • Wachstumschancengesetz (Wikipedia)
    Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, kurz Wachstumschancengesetz, ist ein deutsches Artikelgesetz von 2024. Laut dem Bundesministerium der Finanzen soll das Wachstumschancengesetz die Liquiditätssituation von Unternehmen verbessern, damit diese mehr investieren. Mit dem Gesetz wurden mehrere Steuergesetze an etlichen Stellen geändert, darunter das Umsatzsteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Einkommensteuergesetz und die Abgabenordnung.
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