Die Frankfurter Notarinnen Bettina Selzer und Sonja Reiff erklären, wann bei internationalen Erbfällen deutsches Erbrecht gilt, und in welchen Fällen notarielle Unterstützung in Deutschland zwingend erforderlich ist.

Erbfall im Ausland: Wann Sie einen deutschen Notar benötigen

Erbfall im Ausland: Wann Sie einen deutschen Notar benötigen. SELZER REIFF Notare, Frankfurt.

Frankfurt am Main, 29. Januar 2026 – In Zeiten von Globalisierung und internationaler Mobilität ist der grenzüberschreitende Erbfall längst keine Ausnahme mehr. Die Notarinnen Bettina Selzer und Sonja Reiff aus Frankfurt widmen sich in einem neuen Fachbeitrag den rechtlichen Fragen, die sich stellen, wenn Vermögen, Wohnsitze oder Erben im Ausland liegen, und sie zeigen auf, wann ein deutscher Notar gefragt ist.

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Spätestens seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO Nr. 650/2012) ist nicht mehr automatisch das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers maßgeblich, sondern regelmäßig das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Entscheidend ist nun in den meisten Fällen der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers. Durch ausdrückliche Rechtswahl kann jedoch weiterhin das Staatsangehörigkeitsrecht zur Anwendung gebracht werden. Wer hierauf verzichtet, riskiert, dass ausländisches Erbrecht Anwendung findet, mit oft unerwarteten Folgen.

„Die rechtlichen Unterschiede zwischen den Erbrechtsordnungen innerhalb und außerhalb der EU sind erheblich. Eine fehlende oder fehlerhafte Gestaltung kann im Ernstfall zu Verzögerungen, Mehrkosten oder dazu führen, dass Testamente im Zielland nicht anerkannt oder umgesetzt werden können“, warnt Notarin Sonja Reiff.

Der Beitrag erläutert nicht nur die Bedeutung der Rechtswahl, sondern auch die Funktion des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) und des deutschen Erbscheins. Dabei wird aufgezeigt, wann eine notarielle Mitwirkung in Deutschland erforderlich oder ratsam ist, etwa bei der Übertragung von Immobilien, der Beantragung von Erbscheinen oder der Beglaubigung ausländischer Nachlassdokumente.

Konkrete Fallbeispiele illustrieren die Praxisrelevanz, beispielsweise bei Erbfällen mit Bezug zu Spanien, den USA oder einem internationalen Ehepaar mit Vermögen in mehreren Ländern. Zudem gibt eine übersichtliche Checkliste Orientierung, in welchen Konstellationen notarielle Unterstützung in Deutschland ratsam oder sogar erforderlich ist.

„Wer im Ausland lebt oder Vermögen in mehreren Ländern besitzt, sollte unbedingt rechtzeitig vorsorgen“, betont Notarin Bettina Selzer. „Mit einer klaren Rechtswahl, einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag lassen sich viele Probleme vermeiden. Dies gilt gerade im internationalen Kontext.“

Der vollständige Beitrag ist online abrufbar unter: https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/der-erbfall-im-ausland-wann-sie-einen-deutschen-notar-benoetigen/

Selzer Reiff Notare, kompetenter Partner im Erbrecht & Immobilienrecht

Das Notarbüro Selzer Reiff Notare im Frankfurter Westend verfügt über langjährige Erfahrung im Erbrecht, auch über Ländergrenzen hinweg. Die Notarinnen Bettina Selzer und Sonja Reiff beraten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer/innen bei internationalen Nachlassfragen, Testamentserrichtung, Vorsorgevollmachten, Immobilienübertragungen und mehr.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998, vormals als Rechtsanwaltskanzlei. Bereits 2011 wurde Bettina Selzer in Frankfurt am Main zum Notar berufen, Sonja Reiff im Jahr 2017. Seit einigen Jahren sind Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff ausschließlich in diesem Bereich tätig.

Sie betreuen Privatmandanten ebenso wie Unternehmer/innen und bieten das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen an.

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Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht und Familienrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht, im Gesellschaftsrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

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60325 Frankfurt am Main
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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Ausschlagung (Wikipedia)
    Bei der Erbausschlagung handelt es sich um eine ausdrückliche Erklärung, eine Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anders als bei Verträgen geht die Erbschaft nach deutschem Recht von selbst auf den Erben über (Vonselbsterwerb). Das heißt, man wird Erbe, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Erklärung des Erben bedarf. In diesem Fall erhält man nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern muss auch ggf. für die Schulden aufkommen. Dies kann aber durch eine Ausschlagung der Erbschaft vermieden werden.
  • Erbrecht (Wikipedia)
    Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts, das im objektiven Sinn die juristische Grundlage für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen bildet. Es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz. Der Begriff Erbrecht bezeichnet in diesem Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens befassen. Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht des Erben, die Verlassenschaft oder einen Teil davon zu erwerben, also in die (vererblichen) Rechtspositionen des Erblassers einzutreten. Wer Erbe wird, kann sich aus einem Testament oder einem Erbvertrag (gewillkürte Erbfolge) oder aus dem Gesetz ergeben. Das Rechtsgebiet umfasst eine Vielzahl von Themen wie die Erbfolge, die Erstellung von Testamenten, die Pflichtteilsansprüche von Erben, Vermächtnisse sowie die Nachlassverwaltung und -abwicklung.
  • Erbschein (Wikipedia)
    Der Erbschein ist in Deutschland ein amtliches Zeugnis in Form einer öffentlichen Urkunde nach § 417 ZPO, das für den Rechtsverkehr feststellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein stellt dabei auf das Erbrecht zur Zeit des Erbfalls ab, sodass spätere Veränderungen grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Umfasst der Nachlass auch Vermögenswerte im EU-Ausland, so kann die Erbenstellung sowohl in Deutschland als auch im EU-Ausland alternativ durch ein Europäisches Nachlasszeugnis (kurz: ENZ) nachgewiesen werden. Allerdings ist das Europäische Nachlasszeugnis im Vergleich zum deutschen Erbschein deutlich umfangreicher und besitzt nur eine Geltungsdauer von 6 Monaten.
  • Frankfurt (Wikipedia)
    Frankfurt ist der Name folgender geographischer Objekte: Orte: Frankfurt am Main, kreisfreie Stadt in Hessen Frankfurt (Oder), kreisfreie Stadt in Brandenburg Frankfurt (Markt Taschendorf), Ortsteil von Markt Taschendorf, Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Bayern Stadt Frankfurt, Ortsteil von Wanzleben-Börde, Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt Ježkov (dt. Frankfurt), Ortslage in der Gemeinde Dlouhé, Tschechien Frankfurt-on-the-Hudson, Spitzname des New Yorker Stadtviertels Hudson Heights (New York City) nach dem Zweiten Weltkrieg Stadtregion Frankfurt, Agglomeration um die Stadt Frankfurt am Main Kap Frankfurt, Ostspitze der Hall-Insel (Franz-Josef-Land) auf der russischen Inselgruppe Franz-Josef-Land Historische Territorien und Verwaltungseinheiten mit Sitz in Frankfurt am Main: Großherzogtum Frankfurt, Großherzogtum im Rheinbund 1810–1813 Departement Frankfurt, Verwaltungseinheit im Großherzogtum Frankfurt 1810–1813 Generalgouvernement Frankfurt, Teil des Zentralverwaltungsdepartements für die besetzten Gebiete während der Befreiungskriege 1813–1815 Freie Stadt Frankfurt, Stadtstaat im Deutschen Bund 1815–1866 Stadtkreis Frankfurt am Main, Kreis in der preußischen Provinz Hessen-Nassau, 1866–1885 Landkreis Frankfurt, Kreis in der preußischen Provinz Hessen-Nassau 1885–1910 Regierungsbezirk Frankfurt am Main, Regierungsbezirk in der amerikanischen Besatzungszone von Juni bis Oktober 1945 Umlandverband Frankfurt, Regionalverband 1975–2001 Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, Regionalverband 2001–2011 Regionalverband FrankfurtRheinMain, Regionalverband seit 2011 Historische Territorien mit Sitz in Frankfurt (Oder): Kreis Frankfurt, preußischer Landkreis 1816–1826 Landkreis Frankfurt (Oder) des Landes Brandenburg 1950–1952 Regierungsbezirk Frankfurt der preußischen Provinz Brandenburg 1815–1947 Bezirk Frankfurt (Oder) der DDR 1952–1989 Nach Frankfurt am Main sind benannt: (204852) Frankfurt, Asteroid des Hauptgürtels Stadt Frankfurt (Schiff), erster Raddampfer auf dem Main Frankfurt (Schiff, 1848), hölzerner Raddampfer der Flotte des Deutschen Bundes Frankfurt (Schiff, 1869), Dampfschiff des Norddeutschen Lloyd Frankfurt (Schiff, …
  • Grundbuch (Wikipedia)
    Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind. Grundbücher – sofern vorhanden – werden weltweit von Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen nach bestimmten, regional unterschiedlichen Regeln geführt. Sie sind ein mehr oder weniger vollständiges Verzeichnis aller in einem Bezirk vorhandenen Grundstücke und deren Eigentümer.
  • Nachlass (Wikipedia)
    Nachlass bezeichnet im archivarischen Sinne archivwürdiges Schriftgut und andere Materialien, die von einer natürlichen Person nach deren Tod von einer Bibliothek, einem Archiv oder einer anderen (wissenschaftlichen) Institution übernommen werden. Wenn der Erblasser in seinem Testament bestimmte Sachen zur Archivierung vererbt, ist dies im juristischen Sinne ein Vermächtnis.
  • Notar (Wikipedia)
    Der Notar (von lateinisch notārius ‚Geschwindschreiber‘) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.
  • Rechtswahl (Wikipedia)
    Die Rechtswahl bei Verträgen mit Auslandsbezug ist die Möglichkeit, unter mehreren Rechtsordnungen das für den Vertrag ganz oder teilweise anzuwendende Recht zu bestimmen.
  • Testament (Wikipedia)
    Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937 BGB), die Rechtsbegriffe Verfügung von Todes wegen und letztwillige Verfügung sind jedoch keine Synonyme. Eine letztwillige Verfügung ist eine einseitige formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers (Testator) über sein Vermögen, die erst im Falle seines Todes (Erbfall) Wirkung entfaltet. Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag (§§ 1941, § 2274 ff. BGB), Erbverträge sind keine letztwilligen Verfügungen. In Österreich heißen nur letztwillige Verfügungen, durch die ein Erbe eingesetzt wird, Testament (§ 552 Abs 2 ABGB). Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge.
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