Eine Million Euro für innovative Unternehmen

Bescheinigungsstellen haben die Arbeit für Forschungszulage aufgenommen

Die Bescheinigungsstelle für die Forschungszulage (BSFZ) hat die digitalen Antragsformulare für die neue steuerliche Zulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) veröffentlicht. Damit ist es allen steuerzahlenden Unternehmen ab sofort möglich, ihre Personalkosten und Kosten für die Auftragsforschung in ihren Forschungs- und Entwicklungs-Projekten mit 25 Prozent über die Steuer erstattet zu bekommen.

Dieser Meilenstein hat lange auf sich warten lassen. Nach politischen Auseinandersetzungen über das Gesetz zur Forschungszulage wurde es letztes Jahr noch rechtzeitig für 2020 in Kraft gesetzt, mit Wirkung zum Jahresbeginn. Die Ausschreibung für den Projektträger, die Bescheinigungsstelle, dauerte bis Juli, und wurde mit der Bekanntgabe der drei Projektträger – VDI Technologiezentrum GmbH, AIF Projekt GmbH sowie das DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) – beendet. Diese drei Einrichtungen prüfen im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Anträge auf ihre Förderfähigkeit und Höhe. Mit der positiven Zertifizierung entsteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Die Aufwendungen können rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 berücksichtigt werden. Die Höchstsumme der erreichbaren Steuergutschrift beträgt eine Million Euro.

Der Antragsprozess soll langfristig digitalisiert und vereinfacht werden. In der Praxis fehlt noch die automatische Weiterleitung der Bescheinigung an das Finanzamt. In einem weiteren Schritt wird es ein ELSTER-Formular für die digitale Einreichung mit der Steuererklärung geben, so die Planung laut DLR, einem der drei Projektträger der Bescheinigungsstelle. (DLR Online: „Forschungszulage für Unternehmen: Neue Bescheinigungsstelle mit Beteiligung des DLR Projektträgers zertifiziert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.“ https://www.dlr.de/pt/desktopdefault.aspx/tabid-10354/17754_read-67152, Abruf 23.09.20)

Die drei Bescheinigungsinstitute, die nach außen mit einer einheitlichen Homepage und einem Antrag auftreten, stehen unter der Konsortialleitung des VDI-Technologiezentrums: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/ „Eine fachkundige Stelle prüft, noch bevor die Zulage beim Finanzamt beantragt wird, ob das Projekt förderfähig ist. Dafür zuständig ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die dem Unternehmen einen für das Finanzamt bindenden Bescheid ausstellt. Die BSFZ ist nicht bei einem Ministerium angesiedelt. Vielmehr übernimmt diese Aufgabe nun das VDI Technologiezentrum – mit den Partnern AiF Projekt GmbH und dem Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt“, heißt es in einer Stellungnahme des VDI vom 18. September 2020. (VDI Nachrichten https://www.vdi-nachrichten.com/finanzen/vdi-technologiezentrum-wird-bescheinigungsstelle-fuer-forschungszulage/ Abruf 23.09.20). „Dabei berät die BSFZ die Unternehmen allerdings nicht. Sie prüft und entscheidet nur, ob ein Forschungsvorhaben grundsätzlich unter F&E fällt.“, so VDI.

Diese Lücke schließen Beratungsunternehmen für Fördermittel wie die ARTTIC Innovation GmbH ( www.fzulg.eu). Anne Baumgärtel, Teamleiterin für die Forschungszulage von ARTTIC: „Wir verzeichnen bereits seit Monaten eine rege Aktivität zur Forschungszulage. Die Prüfung auf Förderfähigkeit wird besonders häufig angefragt“, so Baumgärtel weiter. Im Rahmen eines Servicevertrags prüft ARTTIC die Förderfähigkeit und unterstützt die forschenden Unternehmen bei dem neuen Antrag entsprechend den Richtlinien. „Das ist eine Aufgabe für Experten, die tausende solcher Anträge in ganz Europa gestellt haben und die wichtigsten Fallstricke kennen“, so Baumgärtel.

Die Wirksamkeit dieses Instruments zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und von Investitionen in Forschung und Entwicklung wird sich im weiteren Verlauf zeigen. Derzeit gilt es, die Anträge einzureichen bei der Bescheinigungsstelle, die ihre Standorte in Düsseldorf, Berlin, Bonn und Dresden hat. Sie beschäftigt laut VDI-TZ für diese Aufgabe rund 200 Expertinnen und Experten. (Quelle: Pressemeldung VDI-TZ)

Holm Landrock ist Freier Fachjournalist, Autor und PR-Berater in Dresden.

Kontakt
Freier Journalist, Autor
Holm Landrock
Wilhelm-Busch-Str. 30
01217 Dresden
0174/3243258
ho**@ho**********.de
http://www.holmlandrock.de

Werbung

powered by TARIFCHECK24 GmbH [amazon bestseller="immobilien" items="4"]