R+V-Infocenter: Prüfen, ob der verlangte Preis angemessen ist

Einbauküche dem Vormieter abkaufen: Was gilt?

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 2. September 2026. Endlich ist die passende Wohnung gefunden – doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen, was sie übernehmen und ob der verlangte Preis angemessen ist, rät das Infocenter der R+V Versicherung.

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Ein Mieter darf Einrichtungsgegenstände aus seinem Besitz an den Nachmieter verkaufen. „Diese ‚Ablösezahlung‘ ist grundsätzlich zulässig. Die beiden Parteien schließen damit einen normalen Kaufvertrag“, sagt Céline-Estelle Zinkel, Juristin bei der R+V Versicherung. Verpflichtet ist der Nachmieter dazu jedoch nicht – etwa wenn er bereits eine eigene Küche besitzt. Eine vereinbarte Ablöse wird zudem meist nur fällig, wenn der Mietvertrag tatsächlich zustande kommt.

Nicht alles darf abgelöst werden

Bei fest mit der Wohnung verbundenen Einbauten gelten andere Regeln. „Wer etwa einen Bodenbelag verlegt oder ein WC eingebaut hat, kann dafür vom Nachmieter in der Regel keine Ablöse verlangen“, erklärt R+V-Expertin Zinkel. Im Gegenteil: Ob solche Einbauten in der Wohnung bleiben dürfen, muss der Vormieter mit dem Vermieter klären. Dieser kann auch verlangen, dass die Einbauten vor dem Auszug entfernt werden.

Haben sich Vormieter und Nachmieter auf eine Übernahme verständigt, können sie den Kaufpreis aushandeln. Dabei gibt es jedoch Grenzen. „Die Ablösezahlung darf den Zeitwert der Möbel nicht um mehr als 50 Prozent übersteigen“, sagt Céline-Estelle Zinkel. Ist eine gebrauchte Küche zum Zeitpunkt des Verkaufs beispielsweise noch 2.000 Euro wert, darf der Kaufpreis demnach höchstens 3.000 Euro betragen. Hat der Nachmieter einen deutlich überhöhten Preis bezahlt, kann er den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern.

Andere Regeln für Abstandszahlungen 

Etwas anderes sind Abstandszahlungen. Dabei verlangt der Vormieter Geld allein dafür, dass er die Wohnung früher räumt oder auf sein Mietrecht verzichtet. „Eine solche Vereinbarung ist unwirksam“, sagt Céline-Estelle Zinkel. Erlaubt ist hingegen, dass der neue Mieter nachweislich entstandene Umzugskosten des Vormieters übernimmt.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Eine Ablösevereinbarung muss nicht zwingend schriftlich sein. Trotzdem ist es sinnvoll, den Zustand der übernommenen Möbel sowie den Kaufpreis schriftlich festzuhalten.
– Den Kaufpreis erst bezahlen, wenn der Mietvertrag tatsächlich zustande kommt.
– Wirkt der verlangte Preis überhöht, sollten Nachmieter den Zeitwert der Möbel prüfen und sich Anschaffungsbelege oder Rechnungen zeigen lassen.
– Soll der Vormieter früher ausziehen, ist ein Mietaufhebungsvertrag mit dem Vermieter der richtige Weg – nicht eine unzulässige Abstandszahlung.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Ablöse (Wikipedia)
    Die Ablösesumme, im Mietrecht auch Abstand, ist ein Geldbetrag, der bei einem Rechtsgeschäft als Ausgleichszahlung geleistet wird.
  • Abstandszahlung (Wikipedia)
    Die Ablösesumme, im Mietrecht auch Abstand, ist ein Geldbetrag, der bei einem Rechtsgeschäft als Ausgleichszahlung geleistet wird.
  • einbauküche (Wikipedia)
    Als Einbauküche wird die Ausstattung einer Küche mit in Größe und Funktion standardisierten und fest angebrachten Möbeln bezeichnet. Als Urtyp der Einbauküche gilt die Frankfurter Küche, die 1926 von Ernst May initiiert und von der Wiener Architektin Margarete Schütte-Lihotzky ausgearbeitet wurde. Als Vorteile der Einbauküche gelten kurze Arbeitswege, eine rationellere Gestaltung der Arbeitsabläufe, eine gute Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Raumes und Möglichkeit der Unterbringung einer Vielzahl von Gerätschaften zur Verkürzung von Arbeitsgängen. Bis etwa zu Beginn der industriellen Revolution hatten die Küchen gemauerte offene Herdstellen mit Kaminaufsätzen. Diese Herde wurden von individuellen, von Handwerkern und in Fabriken hergestellten, tragbaren Guss-Tischherden abgelöst. Einzelne Küchenmöbel (Tischherd, Kredenz, einzelner Eisschrank, Esstisch, Backtrog) hatten damals den Vorteil, bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden zu können. Die Einbauküche löste wiederum die aus solchen Einzelstücken zusammengestellte Kücheneinrichtung ab. Etwa zeitgleich entstand der Werkstoff Resopal, der in der Folge für diese Küchenmöbel häufig Verwendung fand.
  • Miete (Wikipedia)
    Miete steht für: den Abschluss und/oder die Durchführung eines Mietvertrages, siehe: Mietvertrag (Deutschland) Mietvertrag (Österreich) Mietvertrag (Schweiz) Immobiliarmiete, die entgeltliche Überlassung von Räumen und Grundstücken Geschäftsraummiete, eine Form der Immobiliarmiete Mobiliarmiete, die entgeltliche Überlassung beweglicher Sachen Miete (Haufwerk), eine Form der Lagerung von Schüttgütern Erdmiete, andere Bezeichnung für eine Vorratsgrube Holzmiete, eine Form der Lagerung für gespaltenes Brennholz Miete, Mietzins, Mietpreis und Mietforderung stehen für das vom Mieter zu zahlende Entgelt: Bruttokaltmiete, auch Bruttomiete, vertragliche Vereinbarung, bei der im vereinbarte Entgelt die Betriebskosten inkludiert sind Bruttowarmmiete, bei Wohnraum das Entgelt, welches für Nutzung und Betriebskosten insgesamt anfällt Indexmiete, ein variables Entgelt für eine Mietsache, welches an bestimmte Parameter gekoppelt ist Kalkulatorische Miete, kalkulatorische Kosten eines Unternehmens bei Nutzung eigener, abgeschriebener Gebäude Kaltmiete, der Teil des Entgelts für Räume und Grundstücke, der alleine für die Nutzung anfällt Nettokaltmiete, auch Nettomiete, vertragliche Vereinbarung, bei der das Nutzungsentgelt von den Betriebskosten separiert wird Politische Miete, anfallende Kosten für Korruption oder Lobbyismus Staffelmiete, Entgelt für eine Mietsache, bei dem Zeitpunkt und Umfang der Erhöhung bereits feststehen Umsatzmiete Vergleichsmiete, Vergleichswert aus Entgelten der letzten sechs Jahre für Wohnraum innerhalb einer Gemeinde Personen: August Miete (1908–1987), SS-Aufseher im Konzentrationslager Treblinka Siehe auch: Miethe
  • mieter (Wikipedia)
    Mieter ist eine Vertragspartei, siehe: Mietvertrag (Deutschland) Mietvertrag (Österreich) Mietvertrag (Schweiz) Mieter steht außerdem für: Ankermieter, den Hauptnutzer einer gewerblich genutzten Immobilie Der Mieter, siehe: Der Mieter (Tschechow), eine Kurzgeschichte von Anton Tschechow Der Mieter (1927), ein Film von Alfred Hitchcock Der Mieter (1967), ein Fernsehfilms von Wolf Dietrich Der Mieter (1976), ein Film von Roman Polański Der Mieter (Oper), Oper von Händl Klaus und Arnulf Herrmann nach Roland Topors Roman Die Mieter, einen Roman von Bernard Malamud Mona Mur & Die Mieter, eine ehemalige deutsche Punkrockband Nachmieter, einen Mieter, der eine Mietsache übernimmt Oh, diese Mieter, eine Fernsehserie Untermieter, einen Dritten, der die Mietsache gebraucht Siehe auch: Miete Vermieter
  • Möbel (Wikipedia)
    Die Begriffe Möbel und Mobiliar (von lateinisch mobilis ‚beweglich‘) bezeichnen Einrichtungsgegenstände vorwiegend in Innenräumen wie Wohnungen, Geschäften, Büroräumen oder anderen Nutzungseinheiten sowie im Außenbereich (z. B. Gartenmöbel). Der Begriff steht somit im Gegensatz zu unbeweglichen Dingen (Immobilien), die mit dem Boden oder baulichen Anlagen fest verbunden bzw. verwachsen sind.
  • Nachmieter (Wikipedia)
    Ein Nachmieter ist ein Mieter, der eine freiwerdende oder freigewordene Mietwohnung übernimmt.
  • Preis (Wikipedia)
    Preis (mittelhochdeutsch prīs aus dem französischen prix entlehnt, das auf lateinisch pretium zurückgeht) steht für: Preis (Wirtschaft), beim Erwerb einer Ware oder Dienstleistung zu zahlender Betrag Preis (Gewinn), Gewinn in einem Wettbewerb oder Preisausschreiben Auszeichnung (Ehrung), gelegentlich mit Geldpreis verbunden Wissenschaftspreis, meist mit Geldzuwendung verbunden Preis ist der Familienname folgender Personen: Albert Preis (* 1937), deutscher Fußballspieler Alfred Preis (1911–1994), österreichisch-amerikanischer Architekt Caspar Preis (?–1667), deutscher Chronist Constantin Preis (* 1998), deutscher Leichtathlet Ellen Müller-Preis (1912–2007), österreichische Florettfechterin Ivo Preis (1929–2020), deutscher Trompeter tschechoslowakischer Herkunft Johannes Preis (1885–1960), deutscher Metallarbeiter und Mitglied des Provinziallandtages der Provinz Hessen-Nassau Josef Preis (1867–1944), österreichischer Politiker und Bürgermeister der Stadt Salzburg Karl Sebastian Preis (1884–1946), deutscher Kommunalpolitiker (SPD), Gründer der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft GEWOFAG Kinga Preis (* 1971), polnische Schauspielerin Ludwig Preis (1971–2017), deutscher Fußballtrainer Maria Preis (* 1997), deutsche Schauspielerin Paul Preis (1900–1979), deutscher Dirigent, Musikdirektor und Komponist Robert Preis (* 1972), österreichischer Journalist und Schriftsteller Toni Preis (* 1945), deutscher Bildhauer Ulrich Preis (1956–2025), deutscher Rechtswissenschaftler und Professor an der Universität zu Köln Siehe auch: Prais Der Preis Preisauszeichnung Preiß Preisung Price Pryce Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Preis beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Preis enthält
  • Übernahme (Wikipedia)
    Übernahme steht für: Unternehmensübernahme, die Kontrolle über ein Unternehmen erlangen, siehe Unternehmenskauf Übernahme nach der Ausbildung, Auszubildende im erlernten Beruf nach Ausbildungsende weiterbeschäftigen Übernahme als Vorgang bei der Archivierung von behördlichen oder privaten Unterlagen, siehe Übernahme (archivisch) Feindliche Übernahme, der Kauf eines Unternehmens ohne die Einwilligung des Übernahmekandidaten Schuldübernahme, die Übertragung einer Schuld von einem Schuldner auf einen neuen Schuldner Übernahmebestätigung durch den Spediteur Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Übernahme beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Übernahme enthält Reproduktion Übername
  • Vermieter (Wikipedia)
    Vermieter ist eine Vertragspartei, siehe: Mietvertrag (Deutschland)#Verpflichtungen der Parteien Mietvertrag (Österreich) Mietvertrag (Schweiz) Siehe auch: Die Vermieterin Mieter
  • Wohnung (Wikipedia)
    Eine Wohnung ist ein umschlossener Raum oder eine Flucht aus mehreren Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Wohnung ist ein Sammelbegriff für alle Arten von Behausungen, Gebäuden und Räumen, die als Wohnsitz dienen können, also etwa Wohnheimzimmer, Etagenwohnungen, Einfamilienhäuser, Hütten, Wohnhöhlen, Wohnwagen, Wohnmobile und Hausboote. Während der Begriff Wohnraum einzelne bewohnbare Räume (Zimmer) und als Pluraletantum gleichzeitig auch die Gattung bewohnbarer Räume bezeichnet, bezieht der Ausdruck Wohnung sich stets auf eine individuelle Einheit solcher Räume. In einem engeren Sinne wird unter einer Wohnung die Zusammenfassung mehrerer Räume verstanden, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Dafür sind Nebenräume wie Küche, Bad oder Dusche und Toilette vorhanden. Eine Wohnung verfügt über einen selbständigen Zugang und ist insbesondere in sich abgeschlossen und von anderen Wohnungen baulich getrennt. Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Wohnen, also mit Wohnungen im weiteren Sinne als die häufigste Form der Unterkunft. Mit der Gestaltung von Wohnungen beschäftigen sich die Architektur und die Innenarchitektur, mit ihrer Planung und Ausführung der Wohnungsbau. Weitere Bereiche rund um das Wohnen sind u. a. die Wohnbauförderung, die Wohnpsychologie, das Wohn- und Wohnungsrecht, die Wohnungsfürsorge, die Wohnungshilfe, der Wohnungsmarkt, die Wohnungspolitik und die Wohnungswirtschaft. Die Gesamtheit der Institutionen, Aktivitäten und Regelungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum wird als Wohnungswesen bezeichnet.
  • Zeitwert (Wikipedia)
    Der Zeitwert (oder Tageswert) beschreibt den Wert eines Wirtschaftsobjektes zu einem festgelegten Zeitpunkt und berücksichtigt dadurch die Zeitkomponente bei der Wertermittlung.
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