ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Neuerungen im Ehrenamt
Knapp 17 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich und setzen sich damit freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl ein. Dabei sind die Ehrenamtlichen vor allem in Sportvereinen, kirchlichen Einrichtungen und Hilfsorganisationen tätig. Anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamtes am 5. Dezember blickt ARAG Experte Tobias Klingelhöfer einmal mit der juristischen Brille auf dieses hehre Amt und erklärt, welche Änderungen für 2026 beschlossen wurden.
Der „Zukunftspakt Ehrenamt“ soll die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement verbessern und bürokratische Hürden abbauen. Was bedeutet das konkret fürs Ehrenamt?
Tobias Klingelhöfer: Dieses Zukunftspaket wurde im Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen und die Maßnahmen sollen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die wohl wichtigsten Änderungen sind die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Auch gemeinnützige Vereine profitieren – unter anderem von höheren Freigrenzen und vereinfachten Nachweispflichten.
Was muss man zur Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale wissen?
Tobias Klingelhöfer: Die Übungsleiterpauschale erfasst neben dem Aufwand auch Zahlungen für Verdienstausfall und Zeitverlust. Voraussetzung: Die Tätigkeit muss gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein und muss für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Organisation ausgeübt werden. Wie z. B. Sporttrainer, Chorleiter oder Jugendgruppenleiter. Das Ehrenamt darf zudem nicht mehr als ein Drittel der Zeit ausmachen, die für einen vergleichbaren Hauptberuf aufgewendet wird.
Eine andere Form der steuerfreien Aufwandsentschädigung ist die Ehrenamtspauschale. Diese kann man mit der Übungsleiterpauschale kombinieren, wenn man zwei verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten – z. B. als Chorleiter und als Trainer im Sportverein – ausübt. Auch hier muss es sich um eine echte Nebentätigkeit handeln.
Wie ist man im Einsatz für andere geschützt, beispielsweise bei einem Unfall?
Tobias Klingelhöfer: Wer im Zuge seines freiwilligen Engagements einen Unfall erleidet, erhält in der Regel Leistungen von der Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Unfallkasse, wie z. B. Verletztengeld, eine Haushaltshilfe oder Geld für Reha-Maßnahmen. Gesetzlicher Unfallschutz besteht beispielsweise für das Engagement in Kirchen, Hilfsorganisationen, dem Rettungswesen oder in der Wohlfahrtspflege. Auch wer in Verbänden ehrenamtlich tätig ist, ist gesetzlich unfallversichert, wenn die Tätigkeit im Auftrag oder mit Zustimmung von Bund, Ländern, Kommunen oder der Kirche stattfindet. Viele Menschen sind also im Ehrenamt automatisch versichert, aber nicht alle.
Wer haftet, wenn etwas schief geht?
Tobias Klingelhöfer: Wer während der unentgeltlichen Arbeit etwas kaputt macht oder jemanden aus Versehen verletzt, muss in der Regel nicht für den Schaden aufkommen. Die Versicherung des Trägers, für den man tätig ist, haftet. Viele Vereine und Wohlfahrtsorganisationen haben für ihre ehrenamtlichen Helfer eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch Vermögensschäden abdeckt. Ehrenamtliche Bürgermeister oder Angehörige der freiwilligen Feuerwehr etwa übernehmen hoheitliche Aufgaben und sind deshalb in der Regel über die kommunale Haftpflichtversicherung abgesichert. Am besten versorgt sind Ehrenamtler aber mit einer privaten Haftpflichtversicherung.
Wie findet man das passende Ehrenamt?
Tobias Klingelhöfer: Ob im Sport, in Schulen, im Umwelt- oder Tierschutz, bei Nachbarn, in der Politik oder im Rettungsdienst – wenn man sich freiwillig engagieren möchte, findet man bestimmt etwas Passendes in der Nähe. Anregungen gibt es beispielsweise auf der Ehrenamtsseite des Bundesinnenministeriums mit ihren Ehrenamts-Portalen und Angeboten der Bundesländer.
Was ist die Ehrenamtskarte und wer bekommt sie?
Tobias Klingelhöfer: Die Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön und belohnt überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement. Als Richtwert gilt ein Engagement von rund 20 Stunden im Monat bzw. 240 Stunden im Jahr. Mit der Karte erhalten Ehrenamtler oft ermäßigten Eintritt zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern und Museen. Die Bundesländer handhaben die Vergabe und die Bedingungen dafür aber sehr unterschiedlich. Am besten erkundigt man sich bei seiner Kommune oder Stadt. In der Regel sind Ehrenamtskarten befristet und müssen regelmäßig neu beantragt werden.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Aufwandsentschädigung (Wikipedia)
Eine Aufwandsentschädigung ist in Deutschland eine meist pauschale Vergütung für besondere Umstände oder Belastungen der Arbeit. Aufwandsentschädigungen zählen zum steuerlichen Einkommen und sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt, wenn und soweit sie nicht ausdrücklich davon ausgenommen sind. Die Aufwandsentschädigung ist vom schuldrechtlichen Aufwendungsersatz zu unterscheiden, der konkrete Nachweise erfordert. - Ehrenamt (Wikipedia)
Ein Ehrenamt ist die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes oder einer gesellschaftlichen Aufgabe im Gemeinwohlinteresse ohne Einkunftserzielung, gegebenenfalls mit Möglichkeiten zum Erhalt einer Aufwandsentschädigung. Die Übernahme eines Ehrenamts ist in der Regel freiwillig. - Ehrenamtspauschale (Wikipedia)
Eine Aufwandsentschädigung ist in Deutschland eine meist pauschale Vergütung für besondere Umstände oder Belastungen der Arbeit. Aufwandsentschädigungen zählen zum steuerlichen Einkommen und sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt, wenn und soweit sie nicht ausdrücklich davon ausgenommen sind. Die Aufwandsentschädigung ist vom schuldrechtlichen Aufwendungsersatz zu unterscheiden, der konkrete Nachweise erfordert. - experte (Wikipedia)
Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung. - freiwillig (Wikipedia)
Freiwilligkeit steht für: einen freien Entschluss, siehe Freier Wille einen Begriff aus der Ethik, siehe Ethik #Absicht und Freiwilligkeit in der Chemie das spontane Ablaufen einer Reaktion, siehe Exergone und endergone Reaktion Siehe auch: Ehrenamt Der freie Wille Freienwil Freienwill Freienwillen Freiwilliger Helfer Freiwilliges Arbeitsengagement Freiwilliger Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit freiwillig beginnt - gemeinnützig (Wikipedia)
Gemeinnützig ist ein Begriff aus dem Steuerschuldrecht und bezeichnet eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Körperschaft, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die in den einzelnen Steuergesetzen vorgesehenen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Juristische Personen des privaten Rechts, die gemeinnützige Ziele verfolgen, können außerdem Zuwendungen zur Deckung von notwendigen Ausgaben für die Umsetzung von Projekten zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie aus dem Bundesprogramm Demokratie leben erhalten. Das Prinzip der Gemeinnützigkeit in den Wirtschaftswissenschaften, die soziale Marktwirtschaft und die Gemeinwohl-Ökonomie wollen freien Wettbewerb mit sozialem Ausgleich und dem Gemeinwohl verbinden. - Gemeinwohl (Wikipedia)
Gemeinwohl (seltener Allgemeinwohl, altgriechisch κοινή συμφέρων koiné symphérōn; lateinisch salus publica, bonum commune, bonum generalis; englisch common good; französisch bien public) bezeichnet das Wohl („das gemeine Beste, den gemeinen Nutzen, die gemeine Wohlfahrt, den Wohlstand“), welches aus sozialen Gründen möglichst vielen Mitgliedern eines Gemeinwesens zugutekommen soll. Ein grundlegender Dissens besteht im Hinblick auf die Frage, ob man ein „Gemeinwohl a priori“ finden könne (wie die richtige Lösung einer einfachen Mathematikaufgabe) oder ob das, was der Allgemeinheit nützt, als Ergebnis einer Bestimmungsleistung von Betroffenen oder deren Vertretern, die sich in Verhandlungen um einen Interessenausgleich bemühen (Gemeinwohl a posteriori), zu betrachten sei. Gemeinwohl wird verstanden als Gegenbegriff zu bloßen Einzel- oder Gruppeninteressen innerhalb einer Gemeinschaft. Dabei bezog sich der Begriff des Gemeinwohls bei Aristoteles notwendig auf die örtliche Bürgergemeinschaft (Polis). In der Stoa wurde er auf die ganze Menschheit erweitert. Er kann heute auf jedwede überindividuelle Gemeinschaft bezogen werden (Ehe, Familie, Verein, Religionsgemeinschaft, Region, Land, Volk, Völker einer Vertragsgemeinschaft, Weltgemeinschaft usw., aber auch auf Welt, Natur, Universum). In vielen politischen Philosophien hat das Gemeinwohl eine große Bedeutung. Die nähere inhaltliche Bestimmung hängt von der zugrunde gelegten Konzeption der politischen Gerechtigkeit ab. In der neuzeitlichen politischen Philosophie steht das Gemeinwohl des Staates im Vordergrund. Für manche ist dies identisch mit der Frage nach dem höchsten Staatszweck oder nach der Rechtsidee. Der Begriff findet Verwendung in der Philosophie, der Politik, der Rechtsprechung, der Wirtschaftswissenschaft und der Soziologie. In der neueren managementorientierten Gemeinwohl-Diskussion (Public Value) wird eine sozialwissenschaftlich inspirierte Lösung für den oben genannten Dissens angeboten. Einerseits wird die konkrete Ausgestaltung dessen, was als Gemeinwohl gelten soll, als offen, kontextabhängig und nicht im Voraus bestimmbar angesehen. Andererseits werden inhaltliche Basiskategorien durch den … - Helfer (Wikipedia)
Helfer oder Helferin steht für: Helfer, Person, die Hilfe leistet Helfer, suehe Technisches Hilfswerk Helfer, siehe Hilfsarbeitskraft Helfer, kirchliches Amt, siehe Diakon Helfer ist der Familienname folgender Personen: Andreas Helfer (* 1958), deutscher Maler, Grafiker und Objektemacher Armin Helfer (* 1980), italienischer Eishockeyspieler Christian Helfer (1930–2008), deutscher Rechtssoziologe Daniel Helfer (* 1957), deutscher Filmregisseur Eduard Helfer (1920–1981), Schweizer Architekt Erwin Helfer (* 1936), US-amerikanischer Pianist Friedrich August Helfer (1803–1869), Komponist Hans-Ulrich Helfer (* 1951), Schweizer Politiker (FDP) und Unternehmensgründer Joachim Helfer (* 1964), deutscher Schriftsteller Johann Wilhelm Helfer (1810–1840), böhmischer Naturforscher Monika Helfer (* 1947), österreichische Schriftstellerin Salomeja Maximowna Helfer (1916–2011), sowjetisch-russische Architektin und Stadtplanerin Tricia Helfer (* 1974), kanadisches Fotomodell und Schauspielerin Walter Helfer (1942–2008), deutscher Fernsehjournalist Wilhelm Helfer (1886–1954), deutscher Politiker (NSDAP) und SA-Führer Siehe auch: Helfer vor Ort, Erste Hilfe Kongregation der Helferinnen, katholische Ordensgemeinschaft Helffer - Klingelhöfer (Wikipedia)
Klingelhöfer ist der Familienname folgender Personen: Erich Klingelhöfer (1919–1985), deutscher Historiker Ernst Klingelhöfer (* 1929), hessischer Landrat Friedrich Christian Klingelhöfer (1784–1838), evangelischer Pfarrer, Teilnehmer der Farrapen-Revolution in Südbrasilien Fritz Klingelhöfer (1832–1903), deutscher Landschaftsmaler Göstar Klingelhöfer (1956–2019), deutscher Physiker Gustav Klingelhöfer (1888–1961), Politiker (SPD), MdB, Senator in Berlin Heinrich Klingelhöfer (1860–1933), deutscher Mühlenbesitzer, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Katharina Klingelhöfer (1889–1977), Politikerin (SPD), Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin Konrad Ludwig Klingelhöfer (1841–1895), deutscher Landwirt, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Ludwig Otto August Klingelhöfer (* 1788; † ?), kurhessischer Verwaltungsbeamter, Landrat Paul Klingelhöfer (1887–1951), Ministerialrat, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt Renate Klingelhöfer (* 1933), deutsche Kommunalpolitikerin Waldemar Klingelhöfer (1900–1977), SS-Offizier Siehe auch: Klingelhöffer - Nebentätigkeit (Wikipedia)
Eine Nebentätigkeit ist jede Beschäftigung gegen Entgelt, die neben einer hauptberuflichen Beschäftigung von einem Arbeitnehmer, Beamten, Abgeordneten, Richter oder Soldaten ausgeübt wird. Das Entgelt bezeichnet man als Nebenverdienst, Zuverdienst oder umgangssprachlich (veraltet) als Zubrot. Je nach Kontext wird bei Selbständigen oder auch bei Arbeitslosen von der Ausübung einer Nebentätigkeit gesprochen. Arbeits- und dienstrechtlich können auch unentgeltliche Tätigkeiten als Nebentätigkeiten gelten.