Der Steuerbescheid kommt künftig digital

Der Steuerbescheid kommt künftig digital

Wer die Steuererklärung digital abgibt, bekommt den Bescheid auch digital (Bildquelle: contrastwerkstatt/stock.adobe.com)

Der Brief vom Finanzamt wird für viele Steuerzahler bald der Vergangenheit angehören. Ab dem 1. Januar 2027 wird der elektronische Steuerbescheid zum Regelfall, wenn die Steuererklärung online übermittelt wurde. Steuerbescheide in Papierform gibt es nur noch auf expliziten Wunsch. Wer darauf nicht verzichten möchte, muss selbst aktiv werden.

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Mit einem Jahr Verspätung kommt sie, die automatische Umstellung von Briefen in Papierform auf elektronische Post. Im Fachjargon der Finanzämter DIVA, kurz für digitaler Verwaltungsakt, genannt. Umweltschonend und zeitgemäß landen der Steuerbescheid und weitere Schreiben des Finanzamts bald im ELSTER-Postfach oder alternativ im Postfach der Steuersoftware, mit der die Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt wurde. Ein zusätzliches Schreiben per Post gibt es nicht.

Umstellung von Opt-in zu Opt-out

Den elektronischen Versand gab es bisher auch schon, jedoch war er die Ausnahme und musste im ELSTER-Konto aktiv beantragt werden. Zum kommenden Jahreswechsel dreht die Finanzverwaltung den Spieß um. Wer weiterhin seinen Papierbescheid im Briefkasten an der Haustür vorfinden möchte, muss der elektronischen Zustellung im ELSTER-Konto widersprechen.

Der Widerspruch ist schon jetzt möglich. Unter „Formulare & Leistungen“ lässt sich der Bereich in ELSTER leicht verwalten. Über die Option „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“ kann die Papierzustellung gewählt werden. Diese Einstellung gilt dann dauerhaft, bis sie wieder abgeändert wird.

Bescheid kommt nicht per E-Mail

Eine E-Mail benachrichtigt darüber, dass ein neues Dokument im ELSTER-Postfach vorliegt. Verwendet wird diejenige E-Mail-Adresse, die in ELSTER hinterlegt wurde. Zur Identifizierung enthält die E-Mail die Steuernummer des Steuerzahlenden. Weitere persönliche Daten bleiben außen vor. Der Steuerbescheid selbst wird nicht per E-Mail verschickt.

Um an das pdf-Dokument zu gelangen, muss der Bescheid in ELSTER beziehungsweise über die verwendete Steuersoftware abgerufen werden. Anschließend kann er eingesehen und abgespeichert werden. Die digitale Archivierung und schnellere Verfügbarkeit mag für viele Steuerpflichtige vorteilhaft sein, zumal der elektronische Bescheid rechtsverbindlich und dem Papierbescheid gleichgestellt ist.

Risiko verstrichene Einspruchsfrist

Wer nur recht selten und sporadisch in sein E-Mail-Postfach schaut, kann jedoch wertvolle Zeit verlieren oder sogar eine wichtige Frist verpassen. Denn der digitale Steuerbescheid gilt rechtlich am vierten Tag nach der Bereitstellung in ELSTER als bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt läuft die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Bescheid.

Die Frist verstreicht ganz unabhängig davon, ob der Bescheid tatsächlich abgeholt und gelesen wurde. Gerade wenn das Finanzamt von der eingereichten Steuererklärung abweicht, kann das entscheidend sein. Ein nicht berücksichtigter Kostenpunkt oder eine andere steuerliche Bewertung lässt sich nur innerhalb der entsprechenden Frist mit einem Einspruch überprüfen und korrigieren.

Was Steuerzahler tun sollten

Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt deshalb, nachzuschauen, ob E-Mail-Benachrichtigungen im ELSTER-Postfach aktiviert sind sowie das eigene E-Mail-Postfach regelmäßig zu kontrollieren, um den Steuerbescheid zeitnah zu bemerken. Auch der ELSTER-Zugang selbst sollte überprüft werden, um den Start ins digitale Verfahren abzusichern. Dazu gehören die Gültigkeit des Zertifikats und die Aktualität der hinterlegten E-Mail-Adresse. Dann steht dem digitalen Empfang nichts im Wege.

Wer die Steuererklärung elektronisch abgibt, aber weiterhin einen Papierbescheid erhalten möchte, sollte noch vor der Abgabe der nächsten Steuererklärung den Widerspruch im ELSTER-Konto hinterlegen. Denn die Neuregelung betrifft alle Steuerbescheide, die ab dem 1. Januar ausgestellt werden, unabhängig davon, für welches Jahr die Steuererklärung abgegeben wurde.

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung auch in Zukunft in Papierform einreichen, erhalten wie gewohnt ihren Papierbescheid. Somit wird das Finanzamt den laut Sozialverband VdK rund 2,8 Millionen Menschen in Deutschland gerecht, die aus gesundheitlichen oder Altersgründen keinen Internetzugang haben.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • DIVA (Wikipedia)
    Diva steht für: Diva, „Göttliche“, Bezeichnung für eine Person Diva (Album), Album von Annie Lennox Diva (Film), französischer Spielfilm (1981) Diva (Lied), Lied von Dana International (1998) Diva (Schiff), Segelyacht, Exponat im Deutschen Schifffahrtsmuseum Bremerhaven Diva Award Immobilie des Jahres, Architekturpreis (2002–2012) Methode der Impfstoffherstellung, siehe Markerimpfstoff Diva Cars, britischer Automobilhersteller Diva GT, ehemaliger Rennwagen von Diva Cars La Diva, ehemalige französische Automarke AIDAdiva, Kreuzfahrtschiff der deutschen Reederei AIDA Cruises Personen: Diva Grabovčeva (?–um 1680), legendäre katholische Märtyrerin Rebeca Diva (?), chilenische Sängerin DIVA steht für: DIVA – Deutscher Entertainment Preis, Medienpreis Digitaler Verwaltungsakt, Verfahren der deutschen Finanzverwaltung zur rechtsverbindlichen Zustellung von Steuerbescheiden DIVA-GIS, Geoinformationssystem für biologische Lebensraumanalysen Diagnostisches Interview für ADHS bei Erwachsenen (aktuelle Version DIVA-5 und Vorgängerversion DIVA-2.0), siehe Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung Siehe auch: Diva Jazz Orchestra (Bigband) Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Diva enthält DIWA (Begriffsklärung)
  • Elster (Wikipedia)
    Die Elster (Pica pica) ist eine Vogelart aus der Familie der Rabenvögel. Sie besiedelt weite Teile Europas und Asiens sowie das nördliche Nordafrika. In Europa ist sie vor allem im Siedlungsraum häufig. Aufgrund ihres charakteristischen schwarz-weißen Gefieders mit den auffallend langen Schwanzfedern ist sie in Europa auch für den vogelkundlichen Laien unverwechselbar, ansonsten sieht sie dem Schildraben und der Elsterdohle ähnlich. Die Elster ist einer der wenigen bekannten Vögel, die den Spiegeltest bestehen, zusammen mit sehr wenigen anderen Nicht-Vogel-Arten. Relativ zu ihrer Größe hat das Nidopallium caudolaterale der Elster ungefähr die gleiche Größe wie der funktional entsprechende präfrontale Cortex von Schimpansen, Gorillas, Orang-Utans und Menschen. Im von der nordischen Mythologie geprägten Volksglauben galt die Elster als Bote der Todesgöttin Hel, so dass sie in Europa den Ruf des Unheilsboten bekam. Als „diebische“ Elster war sie auch im Mittelalter als Hexentier und Galgenvogel unbeliebt. Im Gegensatz dazu gilt sie in Asien traditionell als Glücksbringer und die lange Zeit als Unterart geführte nordamerikanische Hudsonelster (Pica hudsonia) ist bei den Indianern Nordamerikas ein Geistwesen, das mit den Menschen befreundet ist.
  • Steuerbescheid (Wikipedia)
    Ein Steuerbescheid ist ein Schriftstück oder elektronisches Dokument, in dem die festgesetzte Steuer nach Steuerart, Zeitraum und Betrag bezeichnet ist. Ebenfalls diese Bezeichnung hat der Verwaltungsakt, mit dem dem Steuerpflichtigen das Dokument bekanntgegeben werden muss.
  • Steuererklärung (Wikipedia)
    Eine Steuererklärung ist eine mündliche oder schriftliche Auskunft einer steuerpflichtigen Person über ihre Einkommens-, Umsatz- oder Vermögensverhältnisse oder über andere für eine Steuer relevante Tatsachen, die gegenüber einer Finanzbehörde abgegeben wird. Es handelt sich um eine Erklärung im juristischen, nicht im umgangssprachlichen Sinn. Die Behörde ermittelt aus diesen Angaben die Besteuerungsgrundlagen und setzt die Steuer fest, in der Regel mit einem schriftlichen Steuerbescheid. Je nach Steuerart gibt es verschiedene Steuererklärungen, beispielsweise in Deutschland für die Einkommensteuer die Einkommensteuererklärung.
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