ARAG Experten über flexible Geschenke und ihre Tücken
Gutscheine sind oft die letzte Rettung, wenn einem so gar kein Geschenk einfällt oder man die Wünsche des zu Beschenkenden nicht so genau kennt. Sie waren mit 37 Prozent beim letzten Weihnachtsfest die häufigste Wahl zum Verschenken, wobei vor allem jüngere Menschen auf Gutscheine setzen. Und auch, wenn sie womöglich etwas unpersönlicher sind, sind sie eine sichere Geschenke-Variante. Dennoch gibt es einiges zu beachten, damit das Geld für den Gutschein nicht zum Fenster hinausgeworfen wird. Die ARAG Experten mit einem Überblick.
Gutscheine beliebt
Rund zwei Drittel der Konsumenten planen, einen Gutschein zu verschenken. Wie passend, denn Gutscheine gehören zu den Favoriten unter den Geschenken. Vor allem Shopping-Gutscheine sind enorm beliebt, aber auch Restaurant- oder Wellness-Gutscheine sind sehr populär. Und meist werden sie sogar eingelöst: Mehr als die Hälfte der Beschenkten hat noch nie einen Gutschein verfallen lassen, bei 40 Prozent ist es aber schon einmal passiert, dass ein Gutschein nicht eingelöst wurde.
Der Gutschein rechtlich gesehen
Durch den Kauf eines Gutscheins erwirbt der Kunde den Anspruch auf eine Leistung, die er in einem bestimmten Zeitraum einlösen kann. Unterscheiden muss man zwischen Wert- und Sachgutscheinen. Letztere beziehen sich auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen und sind auf diese beschränkt. Die andere Variante dagegen repräsentiert eine bestimmte Summe, die flexibel beim entsprechenden Anbieter eingesetzt werden kann. In jedem Falle handelt es sich um ein Inhaberpapier, das sich auf den explizit benannten Wert oder Inhalt dieser Leistung bezieht. Diese muss dem Besitzer innerhalb der Gültigkeitsdauer zur Verfügung gestellt werden. Gesetzlich hat ein Gutschein laut ARAG Experten eine Gültigkeit von drei Jahren, wobei die Verjährungsfrist allerdings erst mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem er erworben wurde. Nennt ein Gutschein eine kürzere Frist, setzt diese die gesetzliche Regelung außer Kraft. Allerdings muss die kürzere Frist begründet sein und mehr als ein Jahr betragen. Doch wo die Regel, da die Ausnahme: Handelt es sich um einen Gutschein für eine bestimmte Aktion, beispielsweise eine Veranstaltung an einem bestimmten Datum, so ist dieser Zeitpunkt des Angebots auch die gültige Gutscheinfrist.
Grenzenloser Spaß?
Tricky wird es, wenn ein Gutschein in ein anderes Land verschenkt wird. Denn es gilt nicht nur „andere Länder, andere Sitten“, sondern auch „andere Regeln und andere Vorschriften“. So sind Gutschein-Fristen in Europa recht uneinheitlich: Während man sich in Griechenland mit einer Gültigkeit von drei bis sechs Monaten nahezu beeilen muss, den Gutschein einzusetzen, hat man in den Niederlanden tatsächlich alle Zeit der Welt, weil Gutscheine dort ohne die Angabe eines Verfallsdatums unbeschränkt einlösbar sind. Augen auf in Frankreich, denn hier kann der Verkäufer das Datum selbst festlegen. Die Gültigkeitsdauer ist aber nicht das einzige Problem, das sich stellen kann, wenn der Gutschein über unsere Grenzen hinaus verschenkt wird. Denn oft ist er nur in dem Land gültig, in dem er erworben wurde, obwohl der Anbieter auch in anderen Staaten tätig ist, wie zum Beispiel Handelsketten. Die internationale Verbreitung des Händlers bedeutet also nicht automatisch, dass der Beschenkte den Gutschein in seinem Land einlösen kann.
Rückgabe ist kein Selbstläufer
Wenn auch der Gutschein nichts bietet, was dem Beschenkten gefällt, ist es nicht automatisch möglich, sich den Wert auszahlen zu lassen. Der Händler ist laut ARAG Experten nicht verpflichtet, den Gutschein zurückzunehmen. Im Gegenteil: In den meisten Fällen ist eine Rücknahme und Bargeldauszahlung ausgeschlossen und wird entsprechend auf dem Gutschein oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt. Selbst die Übertragung auf jemand anderen ist oftmals nicht möglich, wenn es sich beispielsweise um die Buchung eines Erlebnisses oder Events handelt. Daher sollte man insbesondere bei kostspieligen Geschenken vorher genau überlegen, ob man den Geschmack des Gegenübers trifft. Ansonsten ist ein eher allgemeinerer Wertgutschein doch die bessere, wenn auch nicht die originellere Wahl.
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Geschenk (Wikipedia)
Ein Geschenk (von (ein)schenken, also dem Bewirten eines Gastes) ist die freiwillige Eigentumsübertragung einer Sache oder eines Rechts an den Beschenkten ohne Gegenleistung – also unmittelbar zunächst kostenlos für den Empfänger. Im übertragenen Sinne kann man auch jemandem seine Aufmerksamkeit, sein Vertrauen oder seine Liebe schenken. Schenken kann ein Ausdruck altruistischen Handelns sein. In diesem Fall will der Schenkende dem Beschenkten uneigennützig eine Freude bereiten. Schenken kann aber auch einen gewissen sozialen Druck auf den Beschenkten ausüben, dem Schenkenden seinerseits für eine Gegenleistung („Bestechung“) verpflichtet zu sein. Gegenstände werden als Geschenk oft in Geschenkpapier verpackt. Geschenkband ist ein farbiges, dekoratives Band, mit dem Geschenke verziert werden. Es ist heutzutage in aller Regel aus Kunststoff und wird mit dekorativen Schleifen am Geschenk befestigt. Ein Geschenk, das dem Beschenkten nichts Gutes tut, sondern ihm Unheil bringen soll, ist (in gehobener Sprache) ein Danaergeschenk. In Karl Friedrich Wilhelm Wanders Deutsches Sprichwörter-Lexikon gibt es 57 Sprichwörter zum Thema Schenken und 69 über das Geschenk; z. B. Besser schenken als borgen (Nr. 2; Band 4, S. 142) oder Mit Geschenken kann man Mutter und Tochter lenken (Nr. 54; Band 1, S. 1591). - gutschein (Wikipedia)
Ein Gutschein ist ein Wertzeichen, dessen Aussteller dem Inhaber einen Anspruch auf eine Leistung verschafft. - Konsument (Wikipedia)
Konsument (von lateinisch consumere ‚verbrauchen‘, englisch consumer) steht für: Verbraucher, Wirtschaftssubjekt in der Volkswirtschaftslehre Konsument (Ökologie), heterotrophe Organismen in der Ökologie Konsument (Magazin), österreichisches Konsumentenmagazin Konsument (Warenhaus), Warenhauskette in der DDR Konsument-Warenhaus (Cottbus), ehemaliges Einzelhandelsunternehmen in Cottbus Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Konsument beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Konsument enthält Konsum (Begriffsklärung) Konsumtion (Begriffsklärung) Konsumentenboykott - Rücknahme (Wikipedia)
Rücknahme steht für eine Rückrufaktion fehlerhafter Ware Wachstumsrücknahme in der Wirtschaft, siehe Wachstumskritik und wachstumskritische Bewegung Klagerücknahme, in der Justiz Rücknahme (Verwaltungsrecht) Rücknahme von Altprodukten oder -material zum Zwecke des Recycling, siehe z. B. Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien Pfand auf Getränkebehälter Siehe auch Downgrade - Tücke (Wikipedia)
Unter der Tücke (auch Heimtücke oder Hinterlist) versteht man eine nicht auf den ersten Blick erkennbare, verborgene und feindselige Absicht, die sich erst bei scharfem Durchblick offenbart. Weniger absprechend bzw. abwertend ausgedrückt, geht es bei ihr um die List. Als solche gehört sie in der Soziologie zum paretianischen Residuum des „Instinkts der Kombinationen“. Tückische Figuren spielen vielfach eine Rolle in der Literatur (vergleiche den Jago in Shakespeares Othello). Friedrich Theodor Vischer hat in seinem Roman Auch Einer. Eine Reisebekanntschaft (1879) die Redensart von der „Tücke des Objekts“ geprägt, mit der er die lästige Widerspenstigkeit von (Alltags-)Gegenständen bezeichnete. Wittgenstein hat das einen „dummen Anthropomorphismus“ genannt, der Grimm – der auch noch den Tückebold kennt – etwas schöner „dingbeseelend“. - Verfallsdatum (Wikipedia)
Das Verfalldatum (auch: Verfallsdatum) beschreibt bei Arzneimitteln und Medizinprodukten das auf der Verpackung angegebene Datum, bis zu dem das Produkt zu verwenden ist (Laufzeit seitens des Herstellers). Es setzt eine ordnungsgemäße Lagerung voraus, die die Produktbeschaffenheit im Hinblick auf Qualität und Wirkung nicht verändert. Fertigarzneimittel in Verpackungen zur Mehrfachentnahme enthalten neben dem Verfalldatum häufig zusätzlich eine Angabe zur Haltbarkeit nach erstmaliger Öffnung des Behältnisses (Verwendbarkeit nach Anbruch, z. B. bei Augentropfen) oder nach der Gebrauchsfertigmachung (Verwendbarkeit nach Zubereitung, z. B. Herstellung eines Trockensaftes durch Zugabe von Wasser zur Trockensubstanz). Analog ist bei vor der Anwendung steril aufzubereitenden Medizinprodukten vorrangig vor dem vom Hersteller aufgedruckten Datum das vom Aufbereiter angegebene Datum zu beachten, bis zu dem die sterile Anwendung möglich ist (Sterilgutlagerfrist). Rechtsgrundlage ist: Deutschland: Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz und nachgeordnete Rechtsvorschriften Österreich: Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz und nachgeordnete Rechtsvorschriften Arzneimittel und Medizinprodukte, die das Verfalldatum überschritten haben, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wobei etwa die Verwendung im militärischen Rahmen bei Notwendigkeit ausgenommen ist. Nach Untersuchungen der amerikanischen FDA und des US-Verteidigungsministeriums im Rahmen des Shelf Life Extension Program sind viele Medikamente bei kontinuierlich überwachter, beständiger sachgemäßer Lagerung oft noch Jahre nach Verfallsdatum sicher und wirksam verwendbar. Allerdings gilt die Haftung der Hersteller nur bis zum Verfallsdatum. Die Angabe des Verfalldatums bzw. Verwendbarkeitsdatums (einschließlich der notwendigen Lagerungsbedingungen) auf der Verpackung ist für Fertigarzneimittel gesetzlich vorgeschrieben. Es ist unverschlüsselt, zumindest in Jahr und Monat, anzuführen, wobei die Worte „Verwendbar bis“ oder „Verw. bis“ voranzustellen sind. Bei kleinen Verpackungen und Blistern ist auch die Abkürzung EXP (für expiry date) möglich. Bei Rezepturarzneimitteln ist die Verwendbarkeitsfrist mit … - Verjährungsfrist (Wikipedia)
Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung in der Regel zum Erlöschen des Anspruchs. Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung stellt ein Verfahrenshindernis dar, das heißt, die Straftat kann nicht mehr verfolgt werden. Tritt die Vollstreckungsverjährung ein, kann die Strafe nicht mehr vollstreckt werden. Bereits das römische Recht kannte die Verjährung als longi temporis praescriptio. Zu landesspezifischen Details siehe: Verjährung (Deutschland) Verjährung (Österreich) Verjährung (Schweiz) - Zeitraum (Wikipedia)
Zeitraum steht für: Zeitintervall, Zeitspanne Zeitfenster, das für eine Handlung zur Verfügung steht Zeitbereich von Systemgrößen; siehe Fourier-Analysis#Anwendungen Siehe auch Zeiträume