Was Unternehmen in der Schweiz und der EU jetzt beachten müssen

Cybersecurity wird zur Rechtsfrage.

Datenschutz, Meldepflichten
und neue Vorgaben zur Cyberresilienz erhöhen den regulatorischen Druck auf
Unternehmen. Längst betrifft das Thema nicht mehr nur Konzerne oder Betreiber
kritischer Infrastrukturen. Auch KMU müssen zunehmend nachvollziehbar organisieren
und abhängig von Tätigkeit und Rechtsrahmen dokumentieren können, wie sie
Daten, Systeme und digitale Zugänge schützen.

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Ein gestohlenes Passwort, ein falsch konfigurierter Cloud-Dienst oder ein erfolgreicher Phishing-Angriff ist heute nicht mehr ausschliesslich ein Problem der IT-Abteilung. Sobald personenbezogene Daten betroffen sind, Geschäftssysteme ausfallen oder kritische Dienstleistungen beeinträchtigt werden, kann aus einem technischen Vorfall innerhalb kurzer Zeit eine rechtliche Angelegenheit werden.

Unternehmen bewegen sich dabei in einem zunehmend dichten Geflecht aus Datenschutz-, Cybersecurity- und branchenspezifischen Vorschriften. In der Schweiz bildet das seit dem 1. September 2023 geltende revidierte Datenschutzgesetz (DSG) eine zentrale Grundlage. In der Europäischen Union kommen neben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zunehmend Vorschriften wie NIS2 und für bestimmte Branchen die Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor, DORA, hinzu.

Datenschutz verlangt heute auch Informationssicherheit

Eine der wichtigsten Entwicklungen besteht darin, dass Datenschutz und IT-Sicherheit immer stärker miteinander verbunden sind. Unternehmen müssen nicht nur erklären können, weshalb sie personenbezogene Daten bearbeiten. Sie müssen diese Daten auch angemessen schützen.

Das Schweizer DSG verlangt deshalb technische und organisatorische Massnahmen und verankert den Grundsatz «Datenschutz durch Technik». Datenschutz soll bereits bei der Planung von Systemen und Prozessen berücksichtigt werden. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) nennt dabei unter anderem Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung und eine datenschutzgerechte Ausgestaltung von Systemen als relevante Massnahmen. Auch bei ausgelagerten Dienstleistungen bleibt das beauftragende Unternehmen grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

In der Praxis betrifft das weit mehr als klassische Kundendatenbanken. Mitarbeitendendaten, E-Mail-Konten, Zugangsdaten, Cloud-Anwendungen, CRM-Systeme oder gemeinsam genutzte Geschäftskonten können sicherheits- und datenschutzrechtlich relevant sein. Ein Unternehmen muss deshalb wissen, wer auf welche Informationen zugreifen darf, wie Zugriffe entzogen werden und was bei einem Sicherheitsvorfall geschieht.

Gerade für KMU ist das entscheidend. Kleinere Unternehmen verfügen häufig über weniger spezialisierte Ressourcen für Datenschutz und Cybersecurity, sind von den wesentlichen Pflichten jedoch nicht pauschal ausgenommen. Die regulatorischen Anforderungen orientieren sich zwar vielfach am Risiko und an der konkreten Tätigkeit, grundlegende Pflichten zur sicheren Datenbearbeitung bleiben aber bestehen.

Ein Cybervorfall kann mehrere Meldepflichten gleichzeitig auslösen

Besonders deutlich wird die zunehmende Regulierungsdichte bei Sicherheitsvorfällen. Nach Schweizer Datenschutzrecht muss eine Verletzung der Datensicherheit dem EDÖB so rasch als möglich gemeldet werden, wenn sie voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte betroffener Personen führt. Das kann beispielsweise bei bestimmten Ransomware-Angriffen, umfangreichen Datenabflüssen oder der Offenlegung besonders sensibler Informationen der Fall sein.

Für bestimmte Betreiber kritischer Infrastrukturen besteht darüber hinaus seit dem 1. April 2025 eine eigenständige Meldepflicht gegenüber dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS). Relevante Cyberangriffe müssen grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Entdeckung gemeldet werden. Betroffen sein können beispielsweise Einrichtungen der Energie- und Wasserversorgung, des Verkehrs oder der öffentlichen Verwaltung sowie weitere gesetzlich definierte kritische Infrastrukturen.

Im Finanzsektor kommen zusätzliche Anforderungen hinzu. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überwacht bei den von ihr beaufsichtigten Instituten ausdrücklich auch den Umgang mit Cyber- und operationellen Risiken. Cyberrisiken und Abhängigkeiten von externen Dienstleistern gehören weiterhin zu ihren Aufsichtsschwerpunkten.

Damit wird eine zentrale Herausforderung sichtbar: Ein einzelner Vorfall kann je nach Unternehmen, Branche und betroffenem Datenbestand mehrere rechtliche Prüfungen und Meldewege gleichzeitig auslösen. Ein Incident-Response-Plan sollte deshalb nicht erst festlegen, wie Systeme technisch wiederhergestellt werden, sondern auch, wer innerhalb welcher Frist welche rechtliche Meldepflicht beurteilt.

Schweizer Unternehmen und die EU: Geschäftsbeziehung allein reicht nicht

Für Schweizer Unternehmen mit Geschäftskontakten in die EU ist die Situation besonders relevant. Häufig wird angenommen, dass bereits ein Kunde oder Geschäftspartner innerhalb der EU automatisch zur vollständigen Anwendung der DSGVO führt. So pauschal ist dies nicht.

Die DSGVO gilt für ausserhalb der EU ansässige Unternehmen insbesondere dann, wenn sie Waren oder Dienstleistungen gezielt Personen in der EU anbieten oder deren Verhalten innerhalb der EU beobachten. Auch eine Niederlassung in der EU kann den Anwendungsbereich eröffnen. Ein gewöhnliches B2B-Geschäftsverhältnis muss deshalb anhand der konkreten Datenbearbeitung und Geschäftstätigkeit beurteilt werden.

Für den Datenaustausch zwischen der Schweiz und der EU besteht gleichzeitig eine wichtige Erleichterung: Die Europäische Kommission bestätigte 2024 erneut, dass die Schweiz ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Personendaten können deshalb grundsätzlich aus der EU in die Schweiz übermittelt werden, ohne dass allein wegen des Drittlandtransfers zusätzliche Datenschutzgarantien notwendig werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass damit sämtliche übrigen Pflichten der DSGVO entfallen.

Auch die Meldefristen unterscheiden sich. Während das Schweizer DSG bei einer meldepflichtigen Datensicherheitsverletzung von einer Meldung «so rasch als möglich» ausgeht, sieht die DSGVO grundsätzlich eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden vor, sofern ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht.

NIS2 macht Cybersecurity stärker zur Führungsaufgabe

Über den Datenschutz hinaus erweitert die EU mit NIS2 die regulatorischen Anforderungen an Cybersecurity erheblich. In der Regel werden mittlere und grosse Unternehmen aus bestimmten kritischen oder besonders relevanten Sektoren erfasst. Dazu gehören unter anderem Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Cloud- und Rechenzentrumsdienste, Managed Services, Teile der Industrie sowie weitere kritische Branchen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch kleinere Unternehmen erfasst werden.

Die NIS2-Richtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht verlangen von erfassten Unternehmen unter anderem einen risikobasierten Umgang mit Cybersecurity. Dazu gehören beispielsweise Incident Management, Lieferkettensicherheit, Schwachstellenmanagement, Zugriffskontrollen sowie der angemessene Einsatz von Kryptografie und Verschlüsselung. Gleichzeitig wird die Verantwortung des Managements stärker betont. Cybersecurity ist damit nicht mehr nur eine operative Aufgabe der IT, sondern zunehmend ein Thema der Unternehmensführung.

Für bestimmte digitale Dienstleister kann NIS2 zudem auch dann relevant werden, wenn das Unternehmen nicht in der EU niedergelassen ist. Bei beispielsweise Cloud-, Rechenzentrums-, Managed- oder Managed-Security-Diensten können besondere territoriale Regelungen und gegebenenfalls die Pflicht zur Benennung einer Vertretung innerhalb der EU greifen. Auch hier gilt deshalb: Nicht der Sitz allein, sondern Geschäftsmodell und angebotene Leistungen sind entscheidend.

Die Entwicklung geht weiter. Mit dem EU Cyber Resilience Act (CRA) werden insbesondere Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen adressiert. Erste Teile gelten bereits, seid dem 11. September 2026 treten Meldepflichten für bestimmte aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle in Kraft. Die wesentlichen Produktanforderungen gelten ab Dezember 2027.

Wer kontrolliert – und wie hoch können die Sanktionen werden?

In der Schweiz übernimmt der EDÖB die datenschutzrechtliche Aufsicht und kann Untersuchungen durchführen sowie bei Verstössen Verwaltungsmassnahmen anordnen. Die strafrechtlichen Bussen nach DSG werden hingegen grundsätzlich durch die kantonalen Strafverfolgungsbehörden verfolgt. Bei vorsätzlichen Verstössen sieht das DSG Bussen von bis zu CHF 250’000 gegen verantwortliche natürliche Personen vor. Unter bestimmten Voraussetzungen kann stattdessen ein Unternehmen mit bis zu CHF 50’000 gebüsst werden.

Für die Meldepflicht von Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen ist das BACS die zentrale Stelle. Bei Missachtung der gesetzlichen Meldepflicht sind seit dem 1. Oktober 2025 Bussen von bis zu CHF 100’000 vorgesehen. Für beaufsichtigte Finanzunternehmen kommt zusätzlich die FINMA als zuständige Branchenaufsicht hinzu.

In der EU erfolgt die Durchsetzung der DSGVO durch die jeweiligen nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA/EDPB) sorgt insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen für eine einheitliche Anwendung. Bei schweren DSGVO-Verstössen können Geldbussen von bis zu EUR 20 Mio. oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden; für andere Verstosskategorien liegt die Obergrenze bei bis zu EUR 10 Mio. oder 2 Prozent. Entscheidend ist jeweils der höhere Betrag.

Bei NIS2 liegt die konkrete Aufsicht bei den von den EU-Mitgliedstaaten bestimmten nationalen Behörden; nationale CSIRTs übernehmen wichtige Aufgaben bei Sicherheitsvorfällen, während die EU-Cybersicherheitsagentur ENISA die Zusammenarbeit und Umsetzung unterstützt. Die Richtlinie verlangt für wesentliche Einrichtungen einen maximalen Bussgeldrahmen von mindestens EUR 10 Mio. beziehungsweise 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes und für wichtige Einrichtungen mindestens EUR 7 Mio. beziehungsweise 1,4 Prozent. Die konkrete Umsetzung erfolgt über das jeweilige nationale Recht.

Moderne Sicherheitslösungen werden zum Bestandteil der Compliance

Gesetze schreiben Unternehmen in der Regel nicht vor, einen bestimmten Passwortmanager, eine bestimmte Firewall oder einen konkreten Cloud-Anbieter einzusetzen. Sie verlangen vielmehr ein Sicherheitsniveau, das dem jeweiligen Risiko entspricht. Genau deshalb gewinnt die technische Umsetzung für die Compliance an Bedeutung.

Mehrfaktor-Authentifizierung, zentrale Zugriffsverwaltung, rollenbasierte Berechtigungen, professionelle Passwortverwaltung, Verschlüsselung, Protokollierung, zuverlässige Backups sowie klar definierte Ein- und Austrittsprozesse für Mitarbeitende können dazu beitragen, Risiken systematisch zu reduzieren. Entscheidend ist, dass Sicherheitsmechanismen nicht isoliert eingesetzt werden: Unternehmen müssen auch wissen, wer für sie verantwortlich ist, wie ihre Wirksamkeit überprüft wird und wie im Ernstfall reagiert werden muss.

Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem die Lieferkette. Cloud-Anbieter, externe IT-Dienstleister, Softwarelösungen und andere Auftragsbearbeiter entbinden das Unternehmen nicht automatisch von seiner Verantwortung. Sowohl Schweizer Datenschutzrecht als auch europäische Vorgaben verlangen zunehmend, Risiken bei Drittanbietern in die eigene Sicherheitsorganisation einzubeziehen.

Für Unternehmen bedeutet das einen grundlegenden Perspektivwechsel: Die entscheidende Frage lautet nicht mehr nur, ob eine Sicherheitslösung vorhanden ist. Sie lautet, ob das Unternehmen nachvollziehbar zeigen kann, dass Risiken erkannt, Verantwortlichkeiten geregelt, Zugriffe kontrolliert, Vorfälle vorbereitet und angemessene Schutzmassnahmen tatsächlich umgesetzt werden.

Cybersecurity wird damit zunehmend zu einem Bestandteil guter Unternehmensführung. Wer Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance gemeinsam betrachtet, reduziert nicht nur das Risiko von Bussen und regulatorischen Verfahren. Er schafft zugleich die Grundlage dafür, dass Geschäftsprozesse auch dann funktionieren, wenn die digitale Infrastruktur unter Druck gerät.

Über die ALPEIN Software SWISS AG

Die ALPEIN Software SWISS AG entwickelt Software und Sicherheitslösungen für Unternehmen und unterstützt Organisationen unter anderem bei der sicheren Verwaltung digitaler Zugänge und Zugangsdaten. Zum Themenkreis Rechtsfragen im Unternehmen in der Schweiz und der EU, zum Datenschutz, zu Meldepflichten und Vorgaben zur Cyberresilienz, finden Interessenten Zugang zu den Sicherheitsspezialisten der ALPEIN Software gerne über www.alpeinsoftware.ch

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Cyber (Wikipedia)
    Cyber steht für: cyber-, Computer- bzw. internetbezogener Präfix, siehe Kybernetik #Cyber als abgeleiteter Begriff Cyber (Jugendkultur), jugendkulturelle Modeströmung CSI: Cyber, US-amerikanische Krimiserie (2015–2016) MG Cyber X, chinesisches Elektro-SUV Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Cyber beginnt
  • Datenschutz (Wikipedia)
    Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der teilweise unterschiedlich definiert und interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre sowie zum Schutz vor Datenmissbrauch, d. h. vor einer missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten wie Namen, Kontaktdaten oder Kontodaten einer Person gegen deren Willen, u. a. um damit potentiell kriminelle Handlungen zu begehen, verstanden. Datenschutz wird – jedenfalls in Deutschland – meist als Recht verstanden, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche „seiner“ persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Wesenskern eines solchen Datenschutzrechts besteht dabei darin, dass die Machtungleichheit zwischen Organisationen und Einzelpersonen unter Bedingungen gestellt werden kann. Der Datenschutz soll der in der vielfältig digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum sogenannten gläsernen Menschen, dem Ausufern staatlicher Überwachungsmaßnahmen (Überwachungsstaat) und Datenmonopolen von Privatunternehmen entgegenwirken.
  • DSGVO (Wikipedia)
    Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DS-GVO; französisch Règlement général sur la protection des données RGPD, englisch General Data Protection Regulation GDPR) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Zusammen mit der so genannten JI-Richtlinie für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz bildet die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union.
  • information (Wikipedia)
    Information ist in der Informationstheorie das Wissen, das ein Absender einem Empfänger über einen Informationskanal vermittelt. Die Information kann dabei die Form von Signalen oder Code annehmen. Der Informationskanal ist in vielen Fällen ein Medium. Beim Empfänger führt die Information zu einem Zuwachs an Wissen. Information kann bewusst als Nachricht oder Botschaft von einem Sender an einen Empfänger übermittelt oder auch unbewusst transportiert werden und durch die Wahrnehmung von Form und Eigenschaft eines Objektes auffallen. Information erhält ihren Wert durch die Interpretation des Gesamtgeschehens auf verschiedenen Ebenen durch den Empfänger der Information. Sender oder Empfänger können nicht nur Personen/Menschen, sondern auch (höherentwickelte) Tiere oder künstliche Systeme (wie Maschinen oder Computer/Computerprogramme) sein.
  • IT (Wikipedia)
    It steht für: It (Wolga), linker Nebenfluss der Wolga It, Pseudonym von Tony Särkkä (1972–2017), schwedischer Musiker Spielfilme: It, deutscher Titel Es (Roman), US-amerikanischer Horrorroman von Stephen King (1986) It, deutscher Titel Es (2017), US-amerikanischer Spielfilm von Andrés Muschietti, Verfilmung des Stephen-King-Romans (2017) It, deutscher Titel Das gewisse Etwas (1927), US-amerikanischer Stummfilm von Clarence G. Badger (1927) I.T, deutscher Titel Hacked – Kein Leben ist sicher, US-amerikanischer Thriller von John Moore (2016) it steht für: italienische Sprache, nach ISO 639-1 .it, Top-Level-Domain Italiens IT steht für: Informationstechnik, Bereich der Informations- und Datenverarbeitung Information und Telekommunikation, siehe Information und Kommunikation Inclusive Tours, Pauschalreisen samt Hotel, Transfer und Transport Intrakranielle Transluzenz, Pränataldiagnostik Impulse Tracker, Trackerformat Initiator Target, Modus bei Festplatten-Speichersystemen in der Computertechnik Instructor Trainer, Tauchlehrer-Ausbildung der National Association of Underwater Instructors Interline Transfer, Aufbauprinzip von CCD-Sensoren International Times, Londoner Untergrund-Zeitschrift ab 1966 Internationale Tonspur, Filmtechnik Investment Trust, Investmentgesellschaft ISO-Toleranz, System für Fertigungstoleranzen, siehe Toleranz (Technik) #Passungsangaben nach ISO Isomeric Transition, Strahlungsübergang bei Isomeren, siehe Isomerieübergang IT-System (Elektrotechnik), frz. Isolé Terre, Erdverbindung eines Verteilungssystems in der Elektrotechnik Italien (ISO-3166-Ländercode) Air Inter (IATA-Code), französische Fluggesellschaft Kingfisher Airlines (IATA-Code), indische Fluggesellschaft IT, Kfz-Kennzeichen in Griechenland: Athen (für Motorräder) Siehe auch: Interdisciplinary Transformation University Austria
  • Resilienz (Wikipedia)
    Resilienz (von lateinisch resilire „zurückspringen, abprallen“) steht für: Resilienz (Systemtheorie), Fähigkeit eines Systems zum Selbsterhalt Resilienz (Psychologie), psychische Widerstandsfähigkeit Resilienz (Soziologie), Fähigkeit von Gesellschaften, externe Störungen zu verkraften Resilienz (Ingenieurwissenschaften), Fähigkeit technischer Systeme, bei einem Teilausfall nicht vollständig zu versagen Resilienz (Ökosystem), Fähigkeit eines Ökosystems, nach einer Störung zum Ausgangszustand zurückzukehren Resilienz, systemische Widerstandsfähigkeit von Unternehmen gegenüber Störungen, siehe Resilienz-Management Resilienz (Zahnmedizin), Nachgiebigkeit der Mundschleimhaut bei Belastung Resilienz (Energiewirtschaft), Ausfallsicherheit in der Energieversorgung Resilienz (Mathematik), ein Begriff aus der Theorie der Blätterungen Resilienz (Betriebswirtschaftslehre), ein Konzept aus dem strategischen Management und Risikomanagement Siehe auch: organisatorische Resilienz (BSI-Standard) Robustheit gegen Benutzungsfehler (Resilienz technischer Systeme) Klimaresilienz (sozial-ökologische Resilienz bei Klimawandelfolgen)
  • Sanktionen (Wikipedia)
    Als Sanktion wird in Strafrecht, Außenpolitik und Wirtschaft ein Zwangsmittel bezeichnet, durch das rechtsnormwidriges oder verhaltensnormwidriges Handeln dem so Handelnden Nachteile bringen soll, um ihn zur Einhaltung dieser Normen zu bewegen. Der Begriff hat in verschiedenen Wissenschaften jeweils eine modifizierte Bedeutung.
  • Security (Wikipedia)
    Security (englisch für „Schutz, Sicherheit“) steht für: IT-Security, siehe Informationssicherheit Security oder Wachdienst, Sicherheitsdienstleistungen, siehe Sicherheitsdienst Security, Maßnahmen zum Schutz vor böswilliger Absicht, siehe Sicherheit #Safety vs. Security Security (Messe), weltgrößte Messe für Sicherheits- und Brandschutztechnik in Essen (ab 1974) Werktitel: Security, Zusatzname zu einem Musikalbum (1982) von Peter Gabriel, siehe Peter Gabriel (Security) Security (Film), US-amerikanisch-bulgarischer Spielfilm (2017) geografisch: Security (Colorado), Ort im El Paso County Security (Louisiana), Ort im Catahoula Parish Security (Maryland), Ort im Baltimore County Security (Texas), Ort im Libery County Security Bay, Bucht der Doumer-Insel im Palmer-Archipel, Antarktis Siehe auch: Security Service (britischer Inlandsgeheimdienst MI5) Sécurité (Seefunk-Sicherheitsmeldung) Securitas (Begriffsklärung) Secure Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Security beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Security enthält
  • Sicherheit (Wikipedia)
    Sicherheit bezeichnet allgemein den Zustand, der für Individuen, Gemeinschaften sowie andere Lebewesen, Objekte und Systeme frei von unvertretbaren Risiken ist oder als gefahrenfrei angesehen wird. Für Individuen und Gemeinschaften bezeichnet Sicherheit den Zustand des Nicht-bedroht-Seins der Freiheit ihrer ungestörten Eigenentwicklung in zweierlei Hinsicht: im Sinne des tatsächlichen (objektiven) Nichtvorhandenseins von Gefährdung – als Sicherheit im objektiven Sinne, sowie im Sinne der Abwesenheit von (subjektiver) Furcht vor Gefährdung – als Sicherheit im subjektiven Sinne. Der Begriff „Sicherheit“ umfasst innere wie äußere Sicherheit von Gemeinschaften und schließt – insbesondere im Fall von Staaten – die politische, militärische, ökonomische, soziale, rechtliche, kulturelle, ökologische, technische u. a. Sicherheiten in sich ein.
  • Strafverfolgung (Wikipedia)
    Als Strafverfolgung bezeichnet man die staatlich geregelte Verfolgung und Bestrafung von angezeigten oder bekannt gewordenen Straftaten durch eine staatliche Instanz. Begangene Straftaten können dabei lokal (Amtsgericht), regional (Landgericht), national (Oberstes Gericht) oder international verfolgt werden. Dabei ist der Internationale Gerichtshof ausschließlich für Verstöße gegen das Völkerrecht zuständig.
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