Barrierefreies Schreiben und Sprechen

Die Tagesschau ist jedem ein Begriff und häufig ein Teil der Abendplanung. Nun gibt es sie auch in einfacher Sprache.

Ungefähr 17 Millionen Erwachsene in Deutschland haben Probleme damit, komplexe Texte nachzuvollziehen.

Jedoch können sie im Sinne der Gleichbehandlung das Tagesgeschehen nun auch verfolgen. Der gesellschaftliche Diskurs ist somit ebenso ermöglicht. Stichwort: Teil der Demokratie

Die aktuellen Themen werden nun langsamer vermittelt, Begriffserklärungen sind gegeben und die Inhalte sind gekürzt. Somit auf das Wesentliche begrenzt.

Das Angebot richtet sich an Menschen mit Lese-, Lern- oder Hörschwierigkeiten und Menschen, die mit der deutschen Sprache nicht ganz vertraut sind. Auch in Hinblick auf Fakenews oder in Hinblick auf die Täuschung anderer durch Falschinformation ist es sehr sinnvoll.

Erste Sendung: 12.06.2024

Barrierefreies Schreiben

Es ist äußerst wichtig, Texte zu erstellen, welche leicht zu verstehen und zudem für jede*n zugänglich sind. Die Chancengleicheit und Inklusion sind hierbei Stichwörter.

Zum Einen ist das Sichtbare, also alles, was ein Text Ihnen auf dem Screen offenbart, wie eben Schulungsunterlagen, Verlinkungen und Formulare, wichtig. Zum Anderen ist aber auch das nicht Sichtbare, also beispielsweise der Alternativtext für Bilder relevant.

Eine direkte Sprache oder direkte Satzstrukturen werden für das barrierefreie Sprechen benötigt.

Ebenso sollten Fachsprachen und generell komplexe Wörter, die Verwirrung stiften könnten, vermieden werden.

Falls Sie Abkürzungen benutzen, sollten diese an den Lehrstand angepasst werden o. im Nachfolgenden erklärt werden. Man kann für das Wort „oder“ die Abkürzung „o.“ verwenden.

Unnötige Füllwörter und Varietät der Satzanfänge spielen keine Rolle. Ein Screenreader, also ein Bildschirmleseprogramm liest dem sehbehinderten Menschen die Inhalte vor und ersetzt somit die Sehkraft. Das Leseprogramm macht für Punkte, Semikolons, Kommas, Fragezeichen und Ausrufezeichen eine Pause, sowie auch am Ende eines Abschnitts. Sparen Sie also die Zeit der Programme, um Inhalte möglichst schnell und effizient zu vermitteln.

Wiederholungen sind zudem empfehlenswert. Wenn Sie öfter die gleichen Wörter verwenden, ergibt sich eine Struktur und eine Vertrautheit mit dem Glossar. Verwenden Sie das Glossar gerne immer wieder.

Ein weiterer Vorteil ist die Überwindung zum Lesen. Lange Texte schrecken oft ab. Konzentrieren Sie sich beim Schreiben auf prägnante und auf den Punkt gebrachte Sätze. Bei langen Sätzen mit Ausschweifungen und einem (weiteren) Komma leidet zudem die Konzentration. Viele Kommata sind demnach nicht zu empfehlen, wenn es um das barrierefreie Schreiben geht.

Nutzen Sie zudem Formatierungen (fett, kursiv, unterstrichen) nur sollte es wirklich im Text von Nöten sein. Zudem sollte man Blocksätze oder eine Zentrierung vermeiden. Die linke Ausrichtung der Texte ist die beste Lösung!

Warum ist das Nicht-Sichtbare auch barrierefrei zu gestalten?
Alternativtexte oder Alt-Texte helfen Blinden, Sehbehinderten und Menschen mit kognitiven oder körperlichen Behinderungen bei dem Verstehen von Fotos, Grafiken oder Schaubildern:

Die Bildschirmleseprogramme nutzen jene Textfelder, um das Gezeigte darzustellen und zu erkären.

Zudem erscheint der Text, sollte das Bild in einem Browser geblockt sein.

Ebenso ist es empfehlenswert für die Suchmaschinen. Je einfacher die Bildunterschrift, desto öfter erscheint das Bild im gesuchten Kontext. Zahlen, Striche, Kommata, Punkte, Abkürzungen und verschiedene Schriftarten stellen die vermeidbaren Barrieren dar. Diese verwirren Suchmaschinen und vermindern somit Ihre Präsenz im Internet.

Behindertengleichstellungsgesetz

Erlassen am 27. April 2002 (BGBI. I S. 1467, 1468):

Es wird, wie der Name schon sagt, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen verhindert und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in einer Gesellschaft ermöglicht. Einer selbstbestimmten Lebensführung und ihren besonderen Bedürfnissen kommt man ebenso hiermit nach.

Ebenso gehört das Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt und die Pflicht zur Barrierefreiheit in den Einrichtungen des Bundes im Speziellen dazu.

Zum E-Learning des BIW!

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