ARAG Experte Jan Kemperdiek erläutert die Regeln bei Rot und Gelb
Wer eine rote Ampel überfährt, muss mit Konsequenzen rechnen. Selbst dann, wenn niemand gefährdet wird und kein Unfall passiert. Je nach Situation reichen die Folgen von Bußgeldern und Punkten bis hin zu einem Fahrverbot. Doch ab wann liegt überhaupt ein Rotlichtverstoß vor? Welche Unterschiede gelten bei Gelb- und Rotphasen? Und welche Regeln müssen Radfahrer und Fußgänger beachten? Anlässlich des Tages der Ampel am 5. August erklärt ARAG Experte Jan Kemperdiek, worauf Verkehrsteilnehmer achten sollten.
Dunkelgelb oder hellrot – gibt es da einen Unterschied hinsichtlich des
Regelverstoßes?
Jan Kemperdiek: Die Regel ist grundsätzlich eindeutig: Sobald eine Ampel Rot zeigt und überfahren wird, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Dieser kann mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet werden. In der Praxis ist die Entscheidung oft nur eine Frage von Sekunden: Reicht es noch über die Kreuzung oder ist Bremsen die bessere Wahl? Im Zweifel sollte man abbremsen. Die Straßenverkehrsordnung beschreibt Gelb als Signal, anzuhalten und auf die nächste Grünphase zu warten.
Wer die Gelbphase falsch einschätzt und erst bei Rot in die Kreuzung hineinfährt, gefährdet unter Umständen sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Kommt es dabei zu einer Gefährdung oder zu einem Unfall mit Sachschaden, wird dies als qualifizierter Rotlichtverstoß gewertet. Dann drohen Bußgelder zwischen 320 und 360 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt dagegen vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde Rot zeigte. In diesem Fall beträgt das Bußgeld mindestens 90 Euro, hinzu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister.
Maßgeblich ist also nicht, wann man die Ampel sieht, sondern wann die Haltelinie überfahren wird. Entscheidend für die Bewertung ist außerdem, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte.
Kann man bei Gelb noch schnell fahren oder sollte man lieber eine Vollbremsung hinlegen, um am Ende nicht noch einen Rotlichtverstoß zu riskieren?
Jan Kemperdiek: Weder noch, denn man sollte so vorausschauend fahren, dass man gar nicht erst in diese Situation kommt. Aber die Frage ist etwas knifflig. Denn eine Vollbremsung kann ebenfalls Risiken mit sich bringen, zum Beispiel einen Auffahrunfall. Die Straßenverkehrsordnung nennt deshalb Ausnahmen: Wer durch starkes Bremsen andere Verkehrsteilnehmer gefährden würde, muss nicht zwangsläufig abrupt anhalten. Dennoch gilt: Fährt ein nachfolgendes Fahrzeug auf, weil dessen Fahrer Gas gibt, weil er davon ausgeht, dass der Vordermann noch bei Gelb die Ampel überfährt, trägt in der Regel der Hintermann die Verantwortung. Er ist verpflichtet, ausreichend Abstand zu halten. Anders kann die Situation aussehen, wenn jemand bewusst beschleunigt, um noch „durchzukommen“, und dabei einen Unfall verursacht. Das kann unter Umständen auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
Was gilt für Radfahrer an der Ampel?
Jan Kemperdiek: Auch Radfahrer dürfen rote Ampeln natürlich nicht ignorieren. Verstöße können ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich ziehen. Entscheidend ist dabei, welche Ampel tatsächlich gilt. Fahren Radfahrer auf der Straße ohne gesonderte Verkehrsführung, orientieren sie sich an den Signalen für den Autoverkehr. In vielen Bereichen gibt es jedoch eigene Lichtzeichen für den Radverkehr oder kombinierte Ampeln für Radfahrer und Fußgänger. Maßgeblich ist dabei immer die Verkehrsfläche, auf der sich der Radfahrer tatsächlich bewegt, unabhängig davon, wo er theoretisch fahren müsste. Gerade an Kreuzungen mit getrennten Radwegen oder kombinierten Fuß- und Radwegen rate ich zu einem genauen Blick auf die Beschilderung und die jeweiligen Lichtsignale.
Werden Fußgänger bei Rotlichtverstößen milder bestraft? Welche Regeln gelten für sie?
Jan Kemperdiek: Für Fußgänger fallen die Sanktionen geringer aus. Dennoch ist auch dies kein Kavaliersdelikt und es gibt auch hier klare Regeln. Entscheidend ist, ob lediglich die Fahrbahn bei Rot überquert wurde und ob dadurch zusätzlich eine Gefahr geschaffen wurde oder ein Unfall entstanden ist. Jeder Verkehrsteilnehmer muss das für ihn vorgesehene Lichtzeichen beachten. Bei Fußgängern sind das die bekannten roten und grünen Figuren.
Und ich möchte betonen, dass es egal ist, wie diese grünen Figuren aussehen – es gilt: „Bei Grün gehen, bei Rot stehen“. Auch wenn manche Städte inzwischen auf individuelle Gestaltung statt auf einheitliche Standards setzen: So zeigen in Haan kleine Handballspieler die Signale an, in einigen Ruhrgebietsstädten Bergleute, in Hameln der Rattenfänger und in Mainz die Mainzelmännchen. In mehreren Städten finden sich zudem Ampelsymbole mit Paarmotiven, darunter auch gleichgeschlechtliche Darstellungen. Ein Bürger aus Hildesheim hatte gegen solche gleichgeschlechtlichen Ampelpärchen sogar geklagt, scheiterte damit jedoch vor dem Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 7 A 4883/23).
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- Ampel (Wikipedia)
Ampel (von lateinisch ampulla „kleine Flasche [speziell für Salben und Öle]“, spätere übertragene Bedeutung „Leuchte“) ist die allgemeinsprachliche Bezeichnung für einen Signalgeber einer Lichtsignalanlage (LSA) oder Lichtzeichenanlage (LZA). Die Bezeichnung steht zudem für die „Ampelanlage“ als Ganzes. Diese dient der Steuerung des Straßen- und Schienenverkehrs. Ampeln ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten an, indem sie gesteuerte Signale abgeben. Diese nach Form und Farbe verschiedenartigen Verkehrszeichen haben jeweils eine andere Bedeutung und wirken nur für die jeweilige Geh- oder Fahrtrichtung des zu regelnden Verkehrs. - ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Autofahrer (Wikipedia)
Als Kraftfahrer, Kraftfahrzeugführer, Kfz-Führer wird die Person (Fahrzeugführer) bezeichnet, die ein Kraftfahrzeug (beispielsweise PKW, LKW oder Omnibus) führt. In der Schweiz werden auch die Begriffe Automobilist, Autolenker oder Führer eines Motorwagens verwendet. Ein Kraftfahrer, der einen Personenwagen lenkt, wird umgangssprachlich als Autofahrer bezeichnet. Neben Automobilist wurde Anfang des 20. Jahrhunderts auch die eingedeutschte Form Autler verwendet, die aber nicht mehr verwendet wird. Kraftfahrer kommen in uneinheitlicher Weise mit den Gesetzen zur Regelung des Straßenverkehrs in Berührung. Hierbei handelt es sich beispielsweise in Deutschland um das StVG, die StVO, die StVZO und die FeV. In Österreich sind es das KFG, das FSG und die StVO, in der Schweiz und in Liechtenstein vor allem das SVG, die VRV, SSV oder die VTS. In Deutschland ist ein Kraftfahrzeugführer i. S. d. § 18 StVG, wer das Fahrzeug lenkt und die tatsächliche Gewalt über das Steuer hat. Kraftfahrzeugführer ist, wer unter eigener Verantwortung ein Kraftfahrzeug leitet, d. h. betriebswichtige Verrichtungen ausführt, die erforderlich sind, damit die bestimmungsgemäßen Triebkräfte des Kraftfahrzeugs zur Fortbewegung auf dasselbe Einwirken können, z. B. Kuppeln, Lenken, Bremsen, Gas geben, Anlassen, Lösen der Handbremse. Üblicherweise benötigt man als Kraftfahrer zum Führen oder Lenken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Grund eine Fahrerlaubnis (Lenkberechtigung, Fahrberechtigung) und einen Führerschein (Führerausweis), der eine vorhergehende Ausbildung und Prüfung sowie die Fahreignung voraussetzt. - Bremsen (Wikipedia)
Bremsen (Tabanidae; auch Bremen oder Viehfliegen) sind eine Familie aus der Unterordnung der Fliegen (Brachycera) in der Ordnung der Zweiflügler (Diptera). Die Männchen der meisten Arten sind Blütenbesucher und ernähren sich von Pollen und Nektar, die Weibchen gehören zu den blutsaugenden (hämatophagen) Insekten und stechen vor allem Säugetiere. Besonders aktiv sind die meisten Arten in Mitteleuropa zwischen April und August an schwülen Tagen. Die Larven entwickeln sich meist in feuchten Lebensräumen im Boden oder im Wasser, daher sind Bremsen besonders häufig im Umland von Gewässern, in Sumpfgebieten und in nassen Wiesen anzutreffen. Bremsen werden auch als Viehfliegen bezeichnet. Im norddeutschen Raum werden sie oft Blinde Fliegen genannt, in Westdeutschland Blinder Kuckuck, in Süddeutschland und Teilen Österreichs und der Schweiz Breme, Bräme oder Brämer, historisch findet sich Brämse. Dazu gibt es historisch eine sprachliche Vermengung mit den parasitären Dasselfliegen, die sich beispielsweise in der norddeutschen Bezeichnung Dase für eine Bremse äußert, oder umgekehrt in Artbezeichnungen wie Schafbremse, die zu den Dasselfliegen gehört. - Bußgeld (Wikipedia)
Unter Geldbuße, kurz Buße, auch Bußgeld o. ä., versteht man im Sanktionsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird. Davon abzugrenzen ist die im Strafrecht deutschsprachiger Länder vom urteilenden Gericht verhängte Geldstrafe. In den meisten Rechtsordnungen spielen Geldbußen besonders im Straßenverkehr eine Rolle. Der Allgemeinbegriff Buße betrifft jede Art von Ausgleich des Täters für von ihm verursachtes Unrecht oder Leid. Hierunter fällt auch die religiöse Buße und die Kirchenbuße als Abkehr vom falschen Lebensweg und Hinwendung zu Gott. Für den Sünder galt die Buße als einziger Weg zum Seelenheil. Im Christentum stellt die Buße das Bemühen um die Wiederherstellung eines durch menschliches Vergehen gestörten Verhältnisses zwischen Gott und dem Menschen dar. Die Buße führt über die Erkenntnis der eigenen Schuld (Ijob 42,6 ) zu den rechtschaffenen Werken des neuen Lebens (Apg 26,20 ), die die Abkehr von der bisherigen Lebensführung einschließen (Röm 6,1f ). Das Kompositum Geldbuße soll darauf hinweisen, in welcher Form der Täter zu büßen hat, nämlich durch eine Geldzahlung. Durch diese soll er eine Vermögensminderung erleiden anstelle des Freiheitsentzugs bei einer Gefängnisstrafe. Die Geldbuße ist eine Sanktion zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit erlangt hat, übersteigen soll. Doch nicht jeder Geldbuße ist auch ein wirtschaftlicher Vorteil des Täters vorausgegangen (etwa beim Fütterungsverbot für Stadttauben). In einigen Sprachen ist die Bezeichnung für eine Geldbuße aus dem lateinischen Wort finare für „beenden, bezahlen“ abgeleitet. Das gilt neben dem Englischen (fine) auch in den Niederlanden (niederländisch fijn) und Frankreich (französisch fin). In England werden die Worte für Geldbuße und Geldstrafe (englisch penalty) begrifflich nicht genau unterschieden und oft synonym gebraucht. - experte (Wikipedia)
Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung. - Fahreignungsregister (Wikipedia)
Das Fahreignungsregister (FAER), bis zum 30. April 2014 Verkehrszentralregister (VZR), ist ein deutsches Register beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Es speichert gemäß § 28 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Informationen zur Fahreignung, unter anderem über rechtskräftig gewordene Entscheidungen der Strafgerichte wegen einer Straftat, die in Anlage 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannt ist, soweit sie auf Strafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt erkennen oder einen Schuldspruch enthalten, rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, die die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine isolierte Sperre oder ein Fahrverbot anordnen, sowie Entscheidungen der Strafgerichte, die die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen, rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den § 24, § 24a oder § 24c StVG, soweit sie in Anlage 13 FeV genannt ist und gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt oder ein Fahrverbot angeordnet wurde, rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 10 Gefahrgutbeförderungsgesetz, soweit sie in Anlage 13 FeV genannt ist, sowie bestimmte Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde nach der Fahrerlaubnis-Verordnung. - Fahrverbot (Wikipedia)
Ein Fahrverbot ist ein Verbot durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu führen. - Fußgänger (Wikipedia)
Fußverkehr beschreibt die Ortsveränderung durch das Zurücklegen von Wegen zu Fuß. Ein Fußgänger, auch Fußgeher, ist ein Mensch, der zu Fuß geht. - Kreuzung (Wikipedia)
Kreuzung steht für: Kreuzung (Verkehr), Schnittpunkt von zwei oder mehr Verkehrswegen Kreuzung (Bahn), Überschneidung zweier Gleise ohne Möglichkeit des Gleiswechsels Kreuzung (Genetik), Vorgang der Züchtung neuer Arten und Sorten, und das Ergebnis Siehe auch: Freileitungskreuzung (Elektrizitätsübertragung) Zugkreuzung (zweier Züge) Kreuzungsschleusung, Begegnung von zwei Schiffen an einer Schleuse Eine Kreuzung (Franz Kafka) Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Kreuzung beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Kreuzung enthält - Rotlichtverstoß (Wikipedia)
Rotlichtüberwachung bezeichnet verschiedene Maßnahmen von Polizei und Ordnungsbehörden zur Überwachung der Beachtung des Rotlichtes einer Lichtzeichenanlage im Straßenverkehr mit Gefährdungspotenzial und Unfallschwerpunkt. Da neben Geschwindigkeitsüberschreitung, zu geringem Sicherheitsabstand und Telefonieren mit dem Mobiltelefon während des Steuerns eines Fahrzeuges der Rotlichtverstoß zu den häufigsten Delikten im fließenden Verkehr zählt, befanden sich im Jahr 2014 auf Deutschlands Straßen 4220 fest installierte Radarfallen (davon 4175 mit Winkelmessung). Bei stationärer und auch mobiler Überwachung richten sich die Strafen bzw. die Bußgelder danach, wie lange die Anzeige des Gelb-/Rotlichtsignales beim Überfahren bereits andauerte und ob der Tatbestand der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (eventuell mit Unfallfolge) erfüllt wurde. - Straßenverkehrsordnung (Wikipedia)
Straßenverkehrsordnung steht für Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland), abgekürzt StVO Straßenverkehrsordnung 1960 in Österreich Straßenverkehrsordnung (Luxemburg) Siehe auch: Verkehrsregelnverordnung (Schweiz) - Unfall (Wikipedia)
Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet (Personenschaden) oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird (Sachschaden). Die häufigsten Unfallereignisse für Körperschäden sind Stürze, Verkehrsunfälle, Haushaltsunfälle, Sportunfälle und Verbrennungen sowie penetrierende Verletzungen (in erster Linie Stich- und Schnittverletzungen) und Stromunfälle. Unfallursache ist in den meisten Fällen menschliches Versagen. Weitere Unfallereignisse mit der Folge von Körperschäden sind unter anderem Maschinenunfälle, Bauunfälle (unterschieden in Hochbau-Unfälle und Tiefbau-Unfälle), Bergbauunfälle, Gebirgsunfälle, Hochseeunfälle, Wasserunfälle, Stromunfälle (Elektrounfälle), Brandunfälle, Druckluftunfälle (etwa beim Tauchgang) und Strahlenunfälle. Während das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei der Sachversicherung auf eine Definition verzichtet, wird der Unfall im Rahmen einer (Personen-)Unfallversicherung in § 178 Abs. 2 Satz 2 VVG wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Im Rahmen der Sachversicherung wird der Unfallbegriff von den Versicherern in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert. Dabei kommt es auch zu Abweichungen in den Formulierungen, die eine unterschiedliche Reichweite des Versicherungsschutzes zur Folge haben können. - Verkehr (Wikipedia)
Verkehr ist die gezielte Ortsveränderung von Personen und materiellen Gütern sowie von Nachrichten, Informationen, Energie und Wasser auf dafür vorgesehenen Wegen. Gleichzeitig ist der Verkehr die Gesamtheit dieser Personen und Dinge, die sich auf den dafür vorgesehenen Wegen bewegen oder befördert werden. Bestimmte Verkehrsarten legen die Form der Bewegung (Transport), der Objekte (Entitäten) und des Verkehrssystems fest, z. B. Straßenverkehr, Personenverkehr, Güterverkehr, Nachrichtenverkehr, Individualverkehr, Verkehrsmittel oder Verkehrsweg. - Vollbremsung (Wikipedia)
Die Vollbremsung () (auch Gefahrbremsung) bezeichnet den fahrdynamischen Zustand eines Kraftfahrzeuges, bei dem unter Ausnutzung aller technischen Möglichkeiten und unter Nichtberücksichtigung von Verschleiß- oder Komfortfaktoren das Fahrzeug maximal verzögert wird. Vollbremsungen werden in der Regel bei der Vermeidung oder Milderung von Unfällen eingesetzt. Im Motorsport ist die Vollbremsung zur Erzielung bester Prüfungszeiten ein üblicher Vorgang. Seit dem 1. November 2002 kann bei der praktischen Führerscheinprüfung der Klasse B in Deutschland die Vollbremsung als eine der Grundfahraufgaben verlangt werden. Offiziell heißt diese Grundfahraufgabe „Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung“. Hierbei wird auf freier Strecke bei ca. 40 km/h eine Vollbremsung durchgeführt. Sache des Prüflings ist es hierbei nicht, den nachwärtigen Verkehr abzusichern, da dies in einer Gefahrsituation (z. B. ein Fußgänger betritt die Fahrbahn) auch nicht möglich wäre. Vielmehr wird auf Anweisung des Fahrlehrers die Aufgabe durchgeführt. In modernen PKW kann eine Vollbremsung durch einen Notbremsassistenten unterstützt werden. Die Faustformel für den Bremsweg in Metern bei einer Gefahrbremsung eines PKWs lautet: ( Geschwindigkeit in km/h 10 ) 2 ÷ 2 {displaystyle left({frac {text{Geschwindigkeit in km/h}}{10}}right)^{2}div 2} Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Bremsverzögerung von 5,0 m/s2, solche mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h eine von 3,5 m/s2 erreichen. Bis 1. April 2000 waren lediglich 2,5 m/s2 bzw. 1,5 m/s2 vorgeschrieben. Für am Straßenverkehr teilnehmende Straßenbahnfahrzeuge ist bereits seit mindestens 1965 geschwindigkeitsabhängig eine Verzögerung von mindestens 1,71 m/s2 (bei 20 km/h) bis mindestens 2,73 m/s2 (bei 70 km/h) erforderlich.