BG-Frist im Nacken? Geprüfte Partner aus der Region bestellen Sifa und Betriebsarzt und übernehmen auf Wunsch den Kontakt zur Berufsgenossenschaft
Dortmund, 17.10.2026 – Die Berufsgenossenschaft war im Betrieb, hat Mängel festgestellt und eine Frist gesetzt: Für viele kleine und mittlere Unternehmen beginnt damit eine hektische Suche. Keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, kein Betriebsarzt, die Gefährdungsbeurteilung veraltet – und niemand, der weiß, wie man der Aufsichtsperson richtig antwortet. Genau hier setzt Arbeitssicherheit Scout an. Die Dortmunder Plattform vermittelt Betrieben geprüfte Partner aus ihrer Region und sorgt mit ihrem Express-Service dafür, dass Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsarzt in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen bestellt sind.Pflicht ab dem ersten BeschäftigtenViele Unternehmer gehen davon aus, dass eine Sifa und ein Betriebsarzt erst ab 20 Mitarbeitern nötig sind. Das ist ein Irrtum: Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 gilt die Pflicht zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung ab dem ersten Beschäftigten – auch für Minijobber und Auszubildende. Fehlt die Betreuung, können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro drohen. Spätestens beim Besuch der Berufsgenossenschaft fällt die Lücke auf.Vom BG-Schreiben zur bestellten Sifa in 24 StundenMit dem Express-Service von Arbeitssicherheit Scout laden Betriebe das Schreiben der Berufsgenossenschaft einfach als PDF oder Handyfoto hoch. Das Team prüft die Mängelliste, meldet sich zurück und wählt einen passenden Partner aus der Region aus. Der Betrieb erhält ein Angebot, das alle Punkte des Schreibens abdeckt – von der Bestellung der Sifa nach § 5 ASiG und des Betriebsarztes nach § 2 ASiG über die Gefährdungsbeurteilung bis zu Unterweisungen, Ersthelfer-Ausbildung, arbeitsmedizinischer Vorsorge und DGUV-V3-Prüfungen. Nach der Zusage werden Sifa und Betriebsarzt sofort bestellt; Schulungen, Vorsorgen und Prüfungen werden terminiert und in einem Maßnahmenplan festgehalten, den der Betrieb der Berufsgenossenschaft als Nachweis vorlegen kann. Anfrage, Prüfung und Angebot sind für den Betrieb kostenlos.Partner übernehmen den Kontakt zur BerufsgenossenschaftEin besonderer Baustein des Angebots: Auf Wunsch spricht der vermittelte Partner direkt mit der zuständigen Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft. Mit einer kurzen Vollmacht klärt er, welche Maßnahmen in welcher Form verlangt werden, stimmt realistische Termine und bei Bedarf eine Nachfrist ab und schickt die Rückmeldung mit Bestellungsurkunden, Maßnahmenplan und Nachweisen. Auch bei der Nachbesichtigung begleitet er den Betrieb. Der Unternehmer bleibt dabei in jedem Schritt informiert und entscheidet selbst, was an die BG geht.„Viele Betriebe schieben den Arbeitsschutz vor sich her, bis die Berufsgenossenschaft vor der Tür steht – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil sie nicht wissen, wen sie fragen sollen“, sagt A. Tayyip Ünal, Geschäftsführer von Arbeitssicherheit Scout. „Wir nehmen ihnen die Suche ab. Ein Anruf oder ein hochgeladenes Schreiben genügt, und unsere Partner kümmern sich um den Rest – inklusive Gespräch mit der BG.“Kostenloser Selbst-Check zeigt, wo der Betrieb stehtWer nicht erst auf die Berufsgenossenschaft warten möchte, kann seinen Stand vorher prüfen: Der kostenlose Selbst-Check auf arbeitssicherheitscout.de stellt in rund drei Minuten 15 Fragen zu sieben Bereichen des Arbeitsschutzes – ohne Anmeldung. Das Ergebnis zeigt sofort, wo dringender Handlungsbedarf besteht, wo zeitnah nachgebessert werden sollte und was bereits in Ordnung ist.Partnernetzwerk: Anfragen statt AkquiseHinter dem Angebot steht ein wachsendes Netzwerk aus Betriebsärzten, Sifa-Unternehmen, freiberuflichen Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Prüf- und Schulungspartnern. Arbeitssicherheit Scout verteilt die eingehenden Anfragen gezielt nach Fachgebiet und Einsatzgebiet an passende Partner – ohne Massenweitergabe an viele Anbieter gleichzeitig. Jeder Lead enthält Branche, Beschäftigtenzahl, Standort, Bedarf, gegebenenfalls die Frist der Berufsgenossenschaft und das Ergebnis des Selbst-Checks. Die Partner rufen den Betrieb direkt an, erstellen ihr eigenes Angebot und schließen den Vertrag selbst ab; der Kunde bleibt ihr Kunde.Partner werden vor der Aufnahme persönlich geprüft: Arbeitssicherheit Scout sieht sich Qualifikationsnachweise wie die Sifa-Ausbildung oder den Facharzt für Arbeitsmedizin, die Berufshaftpflichtversicherung und Referenzen an und führt ein persönliches Gespräch. Die Registrierung ist kostenlos, es gibt keine Mindestlaufzeit. „Auf der einen Seite stehen Betriebe mit dringendem Bedarf, auf der anderen Seite qualifizierte Anbieter, die keine Zeit für Akquise haben“, so Ünal. „Wir bringen beide Seiten schnell und passend zusammen.“Partner gibt es aktuell unter anderem in Dortmund, Essen, Duisburg, Düsseldorf und Köln sowie in weiteren Städten wie Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, Stuttgart und München. Interessierte Betriebe und Fachleute finden alle Informationen unter arbeitssicherheitscout.de.
KI-Kennzeichnung: KI-unterstützter Inhalt
Arbeitssicherheit Scout ist eine Marke der ThinkPro24 GmbH mit Sitz in Dortmund. Die Plattform vermittelt Betrieben geprüfte Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte sowie Prüf- und Schulungspartner – von der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 über Gefährdungsbeurteilungen, DGUV-V3-Prüfungen und Unterweisungen bis zu Brandschutz und ISO 45001. Mit dem kostenlosen Selbst-Check, dem Express-Service bei Fristen der Berufsgenossenschaft und einem regionalen Partnernetzwerk macht Arbeitssicherheit Scout Arbeitsschutz für Handwerk, Kleinbetriebe und Mittelstand einfach.
Kontakt
Arbeitssicherheit Scout
Tayyip Ünal
Antonio-Segni-Straße 4
44263 Dortmund
+49 231 9931 9960

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- Arbeitsschutz (Wikipedia)
Arbeitsschutz sind in der Arbeitswissenschaft und im Arbeitsrecht alle Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Diese Legaldefinition aus § 2 Abs. 1 ArbSchG legt das Tätigkeitsgebiet der Arbeitgeber beim Arbeitsschutz fest. Arbeitsschutz ist eine Prävention, durch die Arbeitsunfälle verhindert und gesundheitsgefährdende Arbeitsbelastungen und Arbeitsumgebungen vermieden werden sollen. In diesem Sinne ist der Arbeitsschutz ein Sozialstandard. Zum Arbeitsschutz gehören sichere Arbeitsbedingungen (etwa Helmpflicht, Schutzkleidung), Gesundheitsschutz (beispielsweise Vermeidung von Krankheiten, Schädigungen durch Gefahrstoffe oder Lärm) und personenbezogener Schutz (Jugendschutz, Mutterschutz). - Berufsgenossenschaft (Wikipedia)
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für private Unternehmen und deren Beschäftigte. Daneben gibt es die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als Teil der SVLFG. Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erleiden oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert, sofern die Unfallsituation und die Berufskrankheit gesetzlich geschützt ist. Darüber hinaus obliegt es Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch Geldzahlungen auszugleichen. Im Jahr 2005 waren etwa 46,2 Millionen Personen bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften versichert. Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um Sozialversicherungsträger. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert. Sie finanzieren sich im Wesentlichen aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen (die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (SVLFG) erhält Bundeszuschüsse aus Steuermitteln). 2005 waren etwa 3,2 Millionen Unternehmen Mitglied einer gewerblichen Berufsgenossenschaft. Derzeit bestehen neun gewerbliche und bis zum 31. Dezember 2012 neun landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, welche ab dem 1. Januar 2013 in der SVLFG aufgegangen sind. Gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert, die Geschäftsstellen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft nach Regionen. - Betriebsarzt (Wikipedia)
Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner (AM) ist eine durch das jeweilige Gesetz eines EU-Mitgliedstaates vorgeschriebene Stelle in einem Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter oder einer Behörde. Alle diese Gesetze sind Umsetzungen der EG-Rahmenrichtlinie 89/391. Die zentrale Aufgabe ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet zu unterstützen. - Dortmund (Wikipedia)
Dortmund [ˈdɔʁtmʊnt] (Standardaussprache; regional: [ˈdo:ɐ̯tmʊnt]; westfälisch Düörpm) ist eine kreisfreie Großstadt im östlichen Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen. Mit 600.880 Einwohnern am 31. Dezember 2025 ist sie nach der Einwohnerzahl die neuntgrößte Stadt Deutschlands, nach Köln und Düsseldorf die drittgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen, nach Fläche und Einwohnerzahl die größte Stadt des Ruhrgebiets und nach Einwohnerzahl die größte Stadt des Landesteils Westfalen. Dortmund ist außerdem Teil der Metropolregion Rhein-Ruhr mit rund zehn Millionen Einwohnern. Die Stadt ist Mitglied des Regionalverbands Ruhr sowie des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe und befindet sich im Regierungsbezirk Arnsberg. Die vermutlich auf eine karolingische Reichshofgründung zurückgehende, einst wichtige Reichs- und Hansestadt (lateinisch Tremonia) entlang des Hellwegs entwickelt sich heute von einer Industriemetropole zu einem bedeutenden Dienstleistungs- und Technologiestandort: Früher vor allem bekannt durch Stahl, Kohle und Bier, ist Dortmund heute nach langjährigem Strukturwandel ein Zentrum der Versicherungswirtschaft und des Einzelhandels. Mit etwa 53.500 Studenten an sechs Hochschulen – darunter die Technische Universität Dortmund und die Fachhochschule Dortmund – sowie mit 19 weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen, gehört Dortmund zu den zehn größten Hochschulstädten Deutschlands und ist auch ein bedeutender Wissenschafts- und Hochtechnologie-Standort. Neuansiedlungen und Unternehmensgründungen entstehen deshalb bevorzugt in den Bereichen Logistik, Informations- und Mikrosystemtechnik. Die Ruhrgebietsmetropole verfügt über eine vielfältige Kulturszene mit zahlreichen Museen und Galerien wie dem Museum Ostwall, dem Museum für Kunst und Kulturgeschichte oder dem Deutschen Fußballmuseum. Daneben gibt es das Theater Dortmund mit Opernhaus, dem prämierten Schauspielhaus und dem Kinder- und Jugendtheater sowie das Konzerthaus. Dortmund ist mit seinem Hauptbahnhof und Flughafen sowohl für das Umland als auch für Europa (Benelux-Staaten) ein wichtiger Verkehrsknoten und Anziehungspunkt. Die Stadt verfügt mit dem größten Kanalhafen Europas über einen Anschluss an … - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Wikipedia)
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz Sifa, auch FaSi oder FASI) ist eine spezifisch ausgebildete Person, die zusammen mit einem Betriebsarzt (Arbeitsmediziner) Unternehmen oder Behörden mit Beschäftigten bei Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben. Je nach Berufsgenossenschaft und Gewerbe gibt es wegen der begrifflichen Überschneidung mit den Aufsichtspersonen des Bewachungsgewerbes (§ 34a Gewerbeordnung) und der Sicherheitsfachkraft für Informationsschutz und Unternehmenssicherheit Verwechslungen, jedoch ist die Abkürzung FASi fehlerhaft, da die Abkürzung Sifa für die Fachkraft für Arbeitssicherheit klar definiert ist. Die Abkürzung FAS kommt aus der Bundeswehrausbildung. Durch die Internationalisierung wird die Stabstelle bzw. die Abteilung Arbeitssicherheit heutzutage häufig auch als HSE, EHS oder SHE und die Sifa demnach als HSE/EHS/SHE Manager bezeichnet. Die Akronyme bilden sich aus den englischen Begriffen Health, Safety und Environment. Zentrale Aufgabe der Sifa ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit – genauer: „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung“ zu beraten und zu unterstützen. - Gefährdungsbeurteilung (Wikipedia)
Die Gefährdungsbeurteilung (GefBU oder GBU) beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hinzu kommen die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken. Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert in Deutschland unter anderem auf §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1989 und 1992). Für bestimmte Bereiche sind Regelungen in § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 6 Gefahrstoffverordnung, § 13 Gentechnik-Sicherheitsverordnung, § 3 Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und § 4 Biostoffverordnung einschlägig. Die Mitwirkung der Personalvertretung ist für den Betriebsrat in §§ 89, 90 Betriebsverfassungsgesetz und für den öffentlichen Dienst (Personalrat) in den entsprechenden Gesetzen des Bundes und der Länder festgelegt. Die Vorschriften gelten nicht nur für Arbeitnehmer, sondern analog auch für Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen und Studenten an Hochschulen. Für Schulen sind Konkretisierungen in der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht festgelegt. In Österreich haben Arbeitgeber bei der Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer deren Eignung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen (§ 6 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz).