Anwalt in Baden-Baden: Änderungen im Vormundschaftsrecht

Was ändert sich nach der Reform im Vormundschaftsrecht? Infos vom Anwalt in Baden-Baden

Anwalt in Baden-Baden: Änderungen im Vormundschaftsrecht

Anwalt Susanne Cronauer erklärt was sich im Vormundschaftsrecht geändert hat.

BADEN-BADEN. Im März 2021 hat die Bundesregierung eine Reform des Vormundschaftsrechts beschlossen – eine für Susanne Cronauer, Anwältin in Baden-Baden, notwendige Überarbeitung. Denn die Grundzüge des bis dahin geltenden Vormundschaftsrechts stammten noch aus dem Jahre 1896. Was genau ändert sich? „Mit der Reform geht vor allem die Stärkung der zu betreuenden Personen einher. Zudem wird die Erziehungsverantwortung des Vormunds deutlich hervorgehoben. Auch die Rechte der Pflegeperson werden gestärkt. Außerdem wird eine Vergütung der Vormundschaftsvereine eingeführt. Das Gesetz schließt damit Lücken, da das bisherige Vormundschaftsrecht vor allem detaillierte Regelungen zur Vermögenssorge enthielt“, erklärt Susanne Cronauer, Anwalt in der Kurstadt Baden-Baden.

Anwalt für Familienrecht in Baden-Baden: Vorteile für Eheleute

Als Anwalt für Familienrecht begrüßt Susanne Cronauer zudem eine wichtige Neuregelung, die in Notfallsituationen weiterhelfen kann: „Bisher konnten sich Eheleute in der Gesundheitssorge nicht Kraft Eheschließung gegenseitig vertreten. Das hat zu erheblichen Problemen geführt, wenn es zum Beispiel plötzlich zu einem Unfall kam und der Ehepartner nicht mehr selbst Entscheidungen treffen konnte. In einem solchen Fall war bisher eine Vorsorgevollmacht vorzulegen, in der klar geregelt war, dass der Ehepartner Entscheidungen im Sinne des Betroffenen treffen darf. Die Neuregelung des Vormundschaftsrechts schafft hier Erleichterungen. Befristet auf sechs Monate können sich jetzt Ehegatten Kraft Gesetzes gegenseitig vertreten, wenn ihr Ehepartner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder schwerer Krankheit dazu nicht in der Lage sein sollte.“

Selbstbestimmung wird gestärkt, betont Anwalt in Baden-Baden

Die Reform stärkt nach Einschätzung von Anwältin Susanne Cronauer das selbstbestimmte Handeln von Personen in Betreuung. Die Betreuung zielt in erster Linie auf Hilfe bei der Erledigung der eignen Angelegenheiten. Betreuer sollen allenfalls – soweit erforderlich – als Stellvertreter agieren. Die Wünsche des Betreuten sind zukünftig wichtigster Maßstab für das Handeln des Betreuers. Sie gelten auch als Maßstab zur Bewertung der Eignung des Betreuers und für das beaufsichtigende Gericht. Betreute Personen sind demnach besser zu informieren und einzubinden. Pflichtverletzungen des Betreuers können zudem besser erkannt und sanktioniert werden.

Rechtsanwältin aus Baden-Baden Schwerpunkt liegt auf dem Familienrecht. Bei Scheidungen versucht die Anwältin die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Susanne Cronauer berät ihre Mandaten auch über das Juristische hinaus.

Kontakt
RA Susanne Cronauer
Susanne Cronauer
Erwinstrasse 2
76532 Baden-Baden
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presse@kanzlei-cronauer.de
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