Amazon stellt die automatische Rechnungsstellung ein. Online-Händler müssen künftig selbst für rechtssichere Belege sorgen – mit klaren Konsequenzen.
Amazon deaktiviert Rechnungsstellung – ein Schritt mit Signalwirkung für den gesamten Plattformhandel. Händler müssen nun selbst aktiv werden. Wer die neue Pflicht ignoriert, riskiert Sichtbarkeit und Umsatz. Die Umstellung betrifft nahezu alle EU-Verkäufer.
7. Hintergrund & Einordnung
Warum Amazon den Rechnungsservice einstellt
Amazon hat angekündigt, den automatisierten Rechnungsservice für europäische Marketplace-Verkäufer einzustellen. Der sogenannte „VAT Calculation Service“ war bislang ein zentrales Werkzeug, um steuerlich korrekte Rechnungen automatisch erstellen zu lassen. Ab dem vierten Quartal 2025 ist damit Schluss.
Als Grund gelten wachsende rechtliche Anforderungen im EU-Raum. Amazon überträgt die Pflicht zur Rechnungsstellung vollständig auf die Verkäufer – unabhängig davon, ob sie den Versand selbst (FBM) oder über FBA abwickeln.
Wer betroffen ist – und was sich ändert
Die Änderung betrifft sämtliche EU-Verkäufer, die nicht aktiv am VCS teilnehmen. Besonders betroffen sind Händler, die Geschäftskunden beliefern: Für Amazon-Business-Kunden ist eine korrekte Rechnung Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Eine verspätete oder fehlerhafte Belegerstellung kann zu Rückfragen, Stornierungen oder Buybox-Ausschlüssen führen.
Ab sofort müssen Rechnungen manuell oder automatisiert im Seller Central hochgeladen werden – innerhalb von 24 Stunden nach Bestellabschluss. Amazon stellt dafür Upload-Funktionen und API-Zugänge bereit, gibt jedoch keine rechtliche Garantie für Inhalte.
Praktische Auswirkungen für Händler
Die Neuerung erhöht den administrativen Aufwand erheblich. Online-Händler müssen neue Tools einführen oder bestehende Prozesse anpassen, um rechtssicher und fristgerecht zu arbeiten. Wie der Blogbeitrag auf metaprice.io zeigt, ist dabei besonders wichtig, gesetzliche Pflichtangaben wie Steuernummer, Umsatzsteuerbetrag und Rechnungsnummer korrekt anzugeben.
Technische Hilfsmittel wie Easybill, sevDesk oder individuelle API-Lösungen bieten hier Unterstützung. Weitere Unterstützung bietet der Kontaktbereich von Metaprice, insbesondere bei der Anbindung bestehender ERP-Systeme.
Einordnung im Marktumfeld
Laut Wikipedia zu Amazon verfolgt der Konzern seit Jahren eine Strategie, operative Verantwortung zunehmend auf Drittanbieter auszulagern. Die Deaktivierung des Rechnungsdienstes passt in dieses Bild: Plattformen agieren als Vermittler – nicht als Mitverantwortliche für die Buchhaltung.
8. Handlungsempfehlung
Die Umstellung markiert einen tiefgreifenden Einschnitt in den Rechnungsprozess bei Amazon. Händler müssen jetzt reagieren, um rechtlich und operativ auf der sicheren Seite zu bleiben.
Empfohlene Schritte für Marketplace-Verkäufer:
Status prüfen: Bin ich vom Ende des Rechnungsdienstes betroffen?
Seller Central-Einstellungen kontrollieren
Manuelle oder automatische Rechnungserstellung wählen
Rechtssichere Tools integrieren (z.B. via API)
Rechnungsprozesse intern schulen
Rechnungsqualität regelmäßig überprüfen
Änderungen und Updates über Amazon verfolgen
Softwareunternehmen für Amazon- und Ebay-Repricing, Consulting und Datenautomatisierung aller Art.
Kontakt
metaprice GmbH
Julian Edling
Adolf-Kaschny-Straße 19
51373 Leverkusen
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http://www.metaprice.de
- Amazon (Wikipedia)
Amazon.com, Inc. (kurz Amazon, deutsche Aussprache [ˈamaʦoːn], englisch [ˈæməzɒn]) ist ein börsennotierter US-amerikanischer, global agierender Onlineversandhändler mit einer breit gefächerten Produktpalette. Nach eigenen Angaben hat Amazon als Marktführer des Handels im Internet die weltweit größte Auswahl an Büchern, CDs und Videos. Über die integrierte Verkaufsplattform Marketplace können auch Privatpersonen oder andere Unternehmen im Rahmen des Onlinehandels neue und gebrauchte Produkte anbieten. Unter eigener Marke werden der Amazon Kindle als Lesegerät für elektronische Bücher, der Tabletcomputer Amazon Fire HD, die Set-Top-Box Fire TV sowie der HDMI-Stick Fire TV Stick und das Spracherkennungssystem Echo vertrieben. Über Amazon Web Services ist das Unternehmen zudem einer der führenden Dienstleister für Cloud-Computing. Das Unternehmen erzielte einen Umsatz von 575 Milliarden US-Dollar im Jahr 2023 und war damit hinter dem Konkurrenten Walmart das zweitgrößte Unternehmen weltweit nach Umsatzvolumen. Mit einer Marktkapitalisierung von knapp zwei Billionen US-Dollar (August 2024) gehörte es auch zu den wertvollsten Unternehmen. In Deutschland war Amazon 2020 mit einem Umsatz von 29,5 Milliarden Euro das umsatzstärkste US-Unternehmen. - DSGVO (Wikipedia)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DS-GVO, englisch General Data Protection Regulation, GDPR) bezeichnet die Verordnung der Europäischen Union 2016/679, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Verantwortlichen, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Zusammen mit der Richtlinie (EU) 2016/680 für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz bildet die DSGVO seit 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union. Sie ist darüber hinaus seit 2018 auch in den Nicht-EU-Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen geltendes Recht. Zu diesem Datenschutzrahmen trat im November 2018 die auch für die Organe und Stellen der Europäischen Union verbindliche Verordnung (EU) 2018/1725 in Kraft. Die DSGVO ist ein Beispiel für den Brüssel-Effekt, indem sie als Vorbild für Datenschutzgesetze auf der ganzen Welt diente. - E-Commerce (Wikipedia)
Elektronischer Handel, auch Internethandel, Onlinehandel oder E-Commerce, bezeichnet Kaufvorgänge und Verkaufsvorgänge mittels Internet (oder anderer Formen von Datenfernübertragung). Frühe Ausprägungen des elektronischen Handels fanden sich in den Online-Portalen der 1980er Jahre, insbesondere in Form des Electronic Mall (elektronischen Einkaufszentrums) bei Compuserve. Käufer und Verkäufer schließen online Kaufverträge; oft wird das Geschäft weitgehend automatisiert abgewickelt. Im weiteren Sinne umfasst der elektronische Handel jede Art von geschäftlicher Transaktion, bei der Internet-Anbieter – auch solche, die keine Handelsunternehmen sind – und Internet-Nachfrager als Transaktionspartner im Rahmen von Leistungsanbahnung, -vereinbarung oder -erbringung elektronische Kommunikationstechniken einsetzen. Eine IBM-Werbekampagne Ende der 1990er Jahre popularisierte den Begriff des Electronic Business als „eBusiness“. Im engeren Sinne umfasst der elektronische Handel die über das Internet abgewickelten Geschäftsbeziehungen zwischen Internethändlern (also Handelsunternehmen, die das Internet ausschließlich oder (als Multi-Channel-Händler) zusätzlich zum stationären oder zum angestammten Versandgeschäft nutzen) und Internet-Nachfragern. Waren aus dem präsentierten Angebot können, analog zum Einkauf bei einem stationären Handelsbetrieb, ausgewählt und in einen 'Warenkorb' aufgenommen werden. Der Bestellvorgang wird abgeschlossen, indem die Bestellung online übermittelt und bestätigt wird. Mit der zunehmenden Verbreitung des elektronischen Handels steigt auch die Gefahr für Verbraucher, beim Kauf bei mit betrügerischer Absicht veröffentlichten Angeboten bzw. Internetseiten (Fakeshops) die bereits bezahlte Ware nicht zu erhalten. - händler (Wikipedia)
Als Händler werden im Handel Personen oder Unternehmen bezeichnet, die Handelswaren (Commodities) oder Finanzprodukte kaufen und sie ohne wesentliche Weiterverarbeitung wieder verkaufen. - onlinehandel (Wikipedia)
Elektronischer Handel, auch Internethandel, Onlinehandel oder E-Commerce, bezeichnet Kaufvorgänge und Verkaufsvorgänge mittels Internet (oder anderer Formen von Datenfernübertragung). Frühe Ausprägungen des elektronischen Handels fanden sich in den Online-Portalen der 1980er Jahre, insbesondere in Form des Electronic Mall (elektronischen Einkaufszentrums) bei Compuserve. Käufer und Verkäufer schließen online Kaufverträge; oft wird das Geschäft weitgehend automatisiert abgewickelt. Im weiteren Sinne umfasst der elektronische Handel jede Art von geschäftlicher Transaktion, bei der Internet-Anbieter – auch solche, die keine Handelsunternehmen sind – und Internet-Nachfrager als Transaktionspartner im Rahmen von Leistungsanbahnung, -vereinbarung oder -erbringung elektronische Kommunikationstechniken einsetzen. Eine IBM-Werbekampagne Ende der 1990er Jahre popularisierte den Begriff des Electronic Business als „eBusiness“. Im engeren Sinne umfasst der elektronische Handel die über das Internet abgewickelten Geschäftsbeziehungen zwischen Internethändlern (also Handelsunternehmen, die das Internet ausschließlich oder (als Multi-Channel-Händler) zusätzlich zum stationären oder zum angestammten Versandgeschäft nutzen) und Internet-Nachfragern. Waren aus dem präsentierten Angebot können, analog zum Einkauf bei einem stationären Handelsbetrieb, ausgewählt und in einen 'Warenkorb' aufgenommen werden. Der Bestellvorgang wird abgeschlossen, indem die Bestellung online übermittelt und bestätigt wird. Mit der zunehmenden Verbreitung des elektronischen Handels steigt auch die Gefahr für Verbraucher, beim Kauf bei mit betrügerischer Absicht veröffentlichten Angeboten bzw. Internetseiten (Fakeshops) die bereits bezahlte Ware nicht zu erhalten. - Rechnungsstellung (Wikipedia)
Die Fakturierung (abgeleitet von lateinisch factura, „Rechnung“), auch Rechnungsstellung genannt, ist im Rechnungswesen die Erstellung einer Rechnung über erfolgte oder vorgesehene Lieferungen oder Leistungen. - Umsatzsteuer (Wikipedia)
Eine Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die das Entgelt für Lieferungen und sonstige Leistungen von Unternehmern besteuert; eine Gemeinschaftsteuer; eine indirekte Steuer; eine Verkehrsteuer oder (auch) Verbrauchsteuer; eine oftmals zwischen Nachbarstaaten harmonisierte Steuer (Steuerharmonisierung); und eine Haupteinnahmequelle des Staates (Steueraufkommen). Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Entgelt (Nettoverkaufspreis = Umsatz des Lieferanten) berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis (Bruttoverkaufspreis). Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert nicht den Ertrag des Unternehmers. Es gibt im Wesentlichen zwei Varianten der Umsatzsteuer: Die in Deutschland bis 1967 und in Österreich bis 1973 verwendete Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer und die seither verwendete Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Die Gesetzgeber in Deutschland und Österreich hatten bei der Umstellung den Namen der Steuer unverändert gelassen; dennoch hat sich außerhalb des amtlichen Sprachgebrauchs der Ausdruck Mehrwertsteuer (MwSt.) für die neue Variante mit Vorsteuerabzug durchgesetzt. Diese Bezeichnung ist insofern passend, als bei der neuen im Gegensatz zur alten Variante grundsätzlich nur die Wertschöpfung belastet wird.