ARAG Experten mit drei aktuellen Urteilen, die Verbraucherrechte stärken

Neue Spielregeln für Streaming-Dienste

ARAG Experten mit drei aktuellen Urteilen zu Streaming-Diensten, die Verbraucherrechte stärken

Streaming gehört für viele zum Alltag. Doch welche Rechte haben Verbraucher eigentlich beim Abschluss, der Kündigung oder beim Jugendschutz? Aktuelle Gerichtsentscheidungen stärken die Position von Nutzern und stellen höhere Anforderungen an die Anbieter. Die ARAG Experten fassen drei wichtige Urteile rund um Streaming-Dienste und Livestreams zusammen.

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Streaming-Abo: Widerrufsrecht erlischt nicht
sofort nach FreischaltungWer ein Streaming-Abonnement abschließt und den Dienst sofort nutzt, verliert sein Widerrufsrecht nicht automatisch. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs sind viele Streaming-Angebote mit personalisierten Empfehlungen als digitale Dienstleistungen und nicht lediglich als digitale Inhalte einzustufen. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Das 14-tägige Widerrufsrecht erlischt nicht allein dadurch, dass der Dienst sofort freigeschaltet wird und der Nutzer dem ausdrücklich zustimmt. Voraussetzung ist laut ARAG Experten, dass der Streamingdienst das Nutzungsverhalten auswertet und beispielsweise individuelle Film- oder Serienempfehlungen erstellt. Wer innerhalb der Widerrufsfrist vom Vertrag zurücktritt, muss allerdings unter Umständen Wertersatz für die bereits erfolgte Nutzung leisten. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Einzelfall ab (Az.: C-234/25).

Kündigung eines Streaming-Abos trotz Restguthaben möglich
Wer sein Streaming-Abo mit einer Gutscheinkarte bezahlt hat, muss trotz eines Restguthabens kündigen können. In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs erklärten die Richter eine Klausel von Netflix für unwirksam, nach der eine Kündigung erst wirksam werden sollte, wenn das vorhandene Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Nach Ansicht des Gerichts benachteiligt eine solche Regelung Verbraucher unangemessen. Denn sie kann dazu führen, dass ein Vertrag trotz Kündigung noch viele Monate weiterläuft, je nachdem, wie viel Guthaben sich noch auf dem Kundenkonto befindet. Zudem entfällt für Kunden die Möglichkeit, ihr Abo zu pausieren und das Restguthaben später zu nutzen. Künftig gilt laut ARAG Experten daher: Eine Kündigung darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass zunächst das gesamte Gutscheinguthaben verbraucht wird (Az.: III ZR 152/25).

Altersfreigabe allein reicht bei Livestreams nicht für Jugendschutz
Wer Live-Streams mit jugendgefährdenden Inhalten anbietet, kann sich laut ARAG Experten nicht allein auf eine Alterskennzeichnung verlassen. Wird ein Live-Stream rechtlich als Rundfunk eingestuft, gelten strengere Jugendschutzvorschriften als für reine Telemedien. Eine auslesbare Alterskennzeichnung genügt dann nicht, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Im entschiedenen Fall hatte ein Streamer auf Twitch Ausschnitte eines Films mit Gewaltdarstellungen vor 22 Uhr gezeigt. Nach Ansicht des Gerichts hätte er durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise eine spätere Sendezeit, sicherstellen müssen, dass Kinder und Jugendliche die Inhalte nicht wahrnehmen können (Verwaltungsgericht Köln, Az.: 6 K 2650/22, nicht rechtskräftig).

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Abo (Wikipedia)
    Abo steht für: Abo, eine Bantusprache, siehe Bankon Abo (Fluss), ein Fluss in Kamerun Abo (Matebian), Suco in der Gemeinde Baucau, Osttimor Abo (Volk), ein afrikanischer Volksstamm in Kamerun Abonnement, der regelmäßige Bezug einer Leistung Orte: Abo (Laclede County, Missouri), in den USA Abo (McDonald County, Missouri), in den USA Abo (New Mexico), Torrance County, in den USA Abo (Somalia), in der somalischen Region Bari Personen: Abo von Tiflis (756–786), christlicher Märtyrer und Patron der Stadt Tiflis, Georgien Abo Kiyokazu (1870–1948), japanischer Admiral und Politiker Hussein Abo Yehia (* 1981), libanesischer Fußballschiedsrichter Léonie Abo (* 1945), kongolesische Widerstandskämpferin, Aktivistin und Schriftstellerin Maryam d’Abo (* 1960), britische Schauspielerin Mike d’Abo (* 1944), englischer Sänger und Songwriter Olivia d’Abo (* 1969), britische Schauspielerin Pierre Eliyya Abo-Alyonan (1840–1894), Patriarch von Babylon der chaldäisch-katholischen Kirche Åbo steht für: Turku, Stadt in Finnland abo steht für: Abon (ISO-639-3-Code), tivoide Sprache in Nigeria .abo steht für: Applix Builder Turbo, siehe Liste von Dateinamenserweiterungen/A ABO steht für: Access Basing and Overflight - Rechtegewährung im Bündnisfall Flugplatz Aboisso, Elfenbeinküste nach dem IATA-Code Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie, siehe Organisationspsychologie#Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie (ABO) Siehe auch: AABO Abbo
  • Abonnement (Wikipedia)
    Ein Abonnement (Abkürzung: Abo) ist ein Dauerschuldverhältnis, das im regelmäßigen Bezug einer Leistung, meist gegen ein Entgelt, besteht. Der Bezieher ist der Abonnent oder eine von ihm beschenkte Person.
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Jugendschutz (Wikipedia)
    Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien (Zensur), Jugendhilfe und Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff praktische Maßnahmen des Staates, durch die Normen des Jugendschutzes umgesetzt werden sollen. Unabhängig von Kontrollen durch Behörden sind die Anbieter von jugendgefährdenden Produkten und Dienstleistungen dafür mitverantwortlich, dass keine Minderjährigen zu ihren Kunden bzw. Abnehmern gehören.
  • Livestream (Wikipedia)
    Livestreaming ist eine Variante von Streaming Media, bei der die übertragenen Multimediainhalte in Echtzeit (englisch live) bereitgestellt werden. Zu den verbreiteten Anwendungen zählen Internetfernsehen, Internetradio, Videokonferenzen und das Erstellen von Livestreams von Streamern auf Streamingportalen. Interaktive Livestreams werden auch als Webcast bezeichnet. Handelt es sich um eine Lehrveranstaltung, wird auch von einem Webinar gesprochen. Live-Streaming ist nicht gleichzusetzen mit der Übertragung von Live-Webcam-Bildern auf einer Website. Bei letzterer wird lediglich in einem bestimmten Abstand ein Standbild, beispielsweise einer Webcam, via FTP auf einen Webserver hochgeladen. Im Gegensatz zum Live-Streaming steht das On-Demand-Streaming.
  • Nutzer (Wikipedia)
    Ein Benutzer (für eine männliche Person) oder eine Benutzerin (für eine weibliche Person) (auch Endbenutzer, Anwender bzw. Anwenderin, Bediener bzw. Bedienerin, Benützer bzw. Benützerin oder einfach kurz Nutzer bzw. Nutzerin, umgangs-/fachsprachlich auch User (von englisch user) genannt) ist eine Person, die ein Hilfs- oder Arbeitsmittel verwendet.
  • Spielregel (Wikipedia)
    Unter Spielregel verstehen Spielwissenschaft und Spielpädagogik eine verpflichtende Vorgabe, die den Ablauf eines Spiels regelt.
  • Streaming (Wikipedia)
    Stream bzw. Streaming (englisch; zu Deutsch: Strom) war ursprünglich ein fließendes Gewässer und steht heute auch für: Streaming (Pädagogik), gruppenspezifisch orientierte Unterrichtsmethode Edelmetall-Streaming, Geschäftsmodell bei Bergbaufirmen Stream (Film), US-amerikanischer Slasher-Film von Michael Leavy (2024) Honda Stream, ein Pkw-Modell des japanischen Herstellers Honda Stream, kurz für Stream Tower, Berlin Alstom Coradia Stream, Schienenfahrzeugplattform in der EDV: kontinuierliche Übertragung von Daten, siehe Datenstrom Streaming Media, direkt beim Empfang wiedergegebene Audio- und Videodaten Musikstreaming, die Übertragung von Musikangeboten per Streaming Audio Multiroom Live-Streaming, (Streaming-Media-)Echtzeitübertragung eines Live-Ereignisses Video-on-Demand, Videoübertragung auf Abruf einen Modus bei der Aufzeichnung von Daten auf Magnetband, siehe Bandlaufwerk #Streaming Mode Alternate Data Streams (zu Deutsch: Alternative Datenströme), spezielle Funktion des NTFS-Dateisystems STREAM steht als Abkürzung für: Sistema di TRasporto Elettrico ad Attrazione Magnetica, siehe Stromschiene #TramWave Siehe auch: Streamer (Begriffsklärung)
  • Verbraucherrecht (Wikipedia)
    Verbraucherschutz, österreichisch und schweizerisch Konsumentenschutz, bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher beziehungsweise Konsumenten von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen. Er beinhaltet auch staatlich übertragene Funktionen an Verbraucherschutzverbände. Dieser Schutzbedarf beruht auf der Grundlage, dass Verbraucher gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern strukturell unterlegen sind, das heißt infolge geringerer Fachkenntnis, Information, Ressourcen und/oder Erfahrung benachteiligt werden können. Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes ist es, dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen und dem Verbraucherinteresse gegenüber der Anbieterseite zu einer angemessenen Durchsetzung zu verhelfen. Der Verbraucherschutz umfasst neben Verbrauchsgütern auch sonstiges Gut (etwa permanent vorhandene Infrastruktur), daher spricht man moderner von „Konsument“ und „Konsumentenschutz“. In einem weiteren Sinne wird der Begriff auch gebraucht, um den von gesetzlichen Vorschriften gewährleisteten Schutz vor Gesundheitsgefahren zu bezeichnen (siehe Sicherheitshinweis), die Verbrauchern typischerweise drohen (z. B. durch Verunreinigungen im Trinkwasser). Insoweit ist der Sprachgebrauch uneinheitlich; manche sprechen von Verbraucherschutz, manche von Gesundheitsschutz oder auch „gesundheitlichem Verbraucherschutz“.
  • Widerrufsrecht (Wikipedia)
    Der Widerruf bezeichnet im Privatrecht die Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten die Möglichkeit geben, die rechtliche Bindung an seine Willenserklärung aufzuheben oder zu verhindern. Eine besonders wichtige Art des Widerrufsrechts ist dabei das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, d. h. das Recht des Verbrauchers, sich und den Unternehmer von der Bindung an die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichteten Willenserklärungen zu lösen. Der Widerruf eines Verwaltungsakts ist in § 49 ff. VwVfG geregelt.
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