Anwaltswechsel nach verlorener erster Instanz: Mit neuer Strategie und frischer Bewertung die Chancen in der Berufung konsequent nutzen.

Berufung: Anwaltswechsel nach erster Instanz

Anwaltswechsel in der Berufung

Nicht jedes Gerichtsverfahren verläuft in erster Instanz so, wie es sich Mandantinnen und Mandanten erhofft haben. Nicht jedes Gerichtsverfahren führt bereits in erster Instanz zum gewünschten Ergebnis. Wird die Klage abgewiesen, kann sich insbesondere die Frage stellen, ob das Gericht den Sachverhalt und die vorgetragenen rechtlichen Argumente vollständig und zutreffend bewertet hat. In anderen Fällen entsteht Unzufriedenheit mit der Prozessführung, der Kommunikation oder der Erreichbarkeit des bisherigen Rechtsanwalts. Spätestens nach Zustellung eines erstinstanzlichen Urteils stellt sich dann häufig die Frage, ob und wie es weitergehen kann.

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Eine Berufung ist mehr als die bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vortrags. Sie verlangt eine genaue Analyse des Urteils, der bisherigen Schriftsätze, der Beweisaufnahme und der prozessualen Weichenstellungen. Entscheidend ist, Fehlerquellen zu erkennen, rechtlich tragfähige Berufungsangriffe herauszuarbeiten und den Fall aus einer neuen Perspektive zu bewerten.

Dabei sind Mandanten nicht zwingend an den bisherigen Rechtsanwalt gebunden. Ein Anwaltswechsel kann sowohl nach Abschluss der ersten Instanz als auch in einem bereits laufenden Berufungsverfahren möglich sein. Gerade wenn das Vertrauensverhältnis belastet ist oder der Eindruck besteht, dass der bisherige Ansatz nicht weiterführt, kann es sinnvoll sein, die Sache durch einen anderen Anwalt neu prüfen zu lassen.

Rechtsanwalt L. Ginter bietet die Übernahme und Durchführung von Berufungsverfahren an. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Fällen, in denen die erste Instanz verloren wurde oder Mandanten mit der bisherigen Prozessführung unzufrieden sind. Ziel ist nicht, das bisherige Verfahren lediglich fortzuschreiben, sondern den gesamten Fall neu zu bewerten und die bisherige Prozessstrategie kritisch zu überprüfen.

Dazu gehört insbesondere die Prüfung, ob das erstinstanzliche Gericht den Sachverhalt vollständig und zutreffend gewürdigt hat, ob Beweisangebote übergangen oder rechtliche Gesichtspunkte unzutreffend bewertet wurden und ob sich aus dem Urteil konkrete Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Berufung ergeben. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Argumente in der Berufungsinstanz überhaupt noch zulässig und erfolgversprechend eingebracht werden können.

Ein Wechsel kann zusätzliche Vorteile haben: Ein neuer Anwalt ist nicht an die bisherige prozessuale Strategie gebunden und kann bestehende Annahmen kritisch hinterfragen. Er kann Schwerpunkte anders setzen, Argumentationslinien neu ordnen und den Fall aus der Distanz bewerten. Gerade diese Unabhängigkeit kann helfen, Chancen zu erkennen, die im bisherigen Verfahren nicht ausreichend genutzt wurden.

Mandanten, die ein erstinstanzliches Urteil erhalten haben, sollten allerdings nicht lange abwarten. Im Berufungsverfahren gelten strenge Fristen. Eine frühzeitige Prüfung schafft daher die beste Grundlage, um die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten.

Rechtsanwalt L. Ginter prüft auf Wunsch kurzfristig, ob die Übernahme eines Berufungsverfahrens sinnvoll erscheint. Auch bei bereits eingelegter Berufung kann geprüft werden, ob ein Wechsel der Vertretung und eine neue strategische Ausrichtung noch möglich und zweckmäßig sind. Die Berufungsinstanz bietet die Chance, Fehler der ersten Instanz aufzugreifen, die rechtliche Argumentation neu auszurichten und bislang ungenutzte Angriffspunkte konsequent herauszuarbeiten. Eine fundierte und strategisch neu aufgesetzte Berufung kann deshalb den entscheidenden Unterschied machen.

Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Berufung (Wikipedia)
    Berufung steht für: Berufung (Amt), Ernennung in ein Dienstverhältnis, auch Aufforderung zur Annahme eines Lehrstuhls oder einer Professur Berufung (Recht), Rechtsmittel gegen ein Urteil Berufung (Religion), Verspüren eines „inneren Rufes“ zu einer bestimmten Lebensaufgabe Berufung (Roman), Roman von John Grisham (2008) Die Berufung, Gemälde von Hans Bertle aus dem Jahr 1920 Die Berufung – Ihr Kampf für Gerechtigkeit, Originaltitel On the Basis of Sex, Spielfilm von Mimi Leder (2018) Siehe auch: Beruf Berufungsabwehr Vokation
  • Berufungsverfahren (Wikipedia)
    Ein Berufungsverfahren dient der Berufung von Hochschullehrern, siehe Berufung (Amt)#Berufungsverfahren einer Neubeurteilung eines Gerichtsentscheides, siehe Berufung (Recht)
  • erste Instanz (Wikipedia)
    Die Instanz ist im Prozessrecht das für einen bestimmten Verfahrensabschnitt, der auch Rechtszug genannt wird, gesetzlich zuständige Gericht innerhalb des hierarchischen Aufbaus der Gerichtsbarkeit in den einzelnen Gerichtszweigen. Der Zugang zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs ist der Rechtsweg. Moderne Rechtsordnungen gewähren effektiven Rechtsschutz durch ein mehrstufiges Verfahren, das mehrere Gerichte durchläuft. Dabei wird die Hierarchie der betreffenden Gerichte (d. h. wo wird verhandelt) als Instanzenzug bezeichnet. Der oft synonym verwendete Begriff des Rechtsmittelzuges meint eigentlich das mehrstufige Verfahren durch die Instanzen (d. h. was und wie wird verhandelt). Die Verfahrensordnungen gewähren eine Überprüfung der Beschlüsse, Verfügungen, Urteile sowie der Untätigkeit nachgesetzter Gerichte (nachgesetzter Gerichtsstand) von den diesen vorgesetzten Gerichten (vorgesetzter Gerichtsstand), wenn die Rechtszugvoraussetzungen erfüllt sind. Anders ausgedrückt: Das Hintergericht (Hinterrichter) überprüft die Entscheidung des Vordergerichts (Vorderrichter). Die erstinstanzlich zuständigen Eingangsgerichte sind stets Tatsacheninstanzen, die Rechtsmittelgerichte (z. B. Berufungsgerichte) nur, soweit ihnen der Gesetzgeber diese Funktion zuweist. Die Revisionsgerichte sind sogenannte Rechtsinstanzen, die nur prüfen dürfen, ob im Verfahren der Vorinstanz Rechtsfehler begangen wurden. Die letztinstanzlichen Gerichtsentscheidungen sind im Interesse des Rechtsfriedens unanfechtbar.
  • Rechtsanwalt (Wikipedia)
    Rechtsanwalt (, von althochdeutsch reht „Recht, Rechtssache, Gesetz“ und anawalto „wer Gewalt über etwas hat“), kurz Anwalt, in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt, ist eine Berufsbezeichnung für einen Juristen, der rechtlichen Beistand, insbesondere vor Gericht, leistet.
  • Rechtsmittel (Wikipedia)
    Ein Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung. Das Rechtsmittel ist abzugrenzen gegen den Oberbegriff Rechtsbehelf, mit dem allgemein die Anfechtung einer staatlichen, also auch behördlichen Entscheidung beschrieben wird. Daher können Rechtsmittel auch als Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen definiert werden. Abweichend davon wird in Österreich und der Schweiz der Begriff Rechtsmittel für jede Anfechtung einer (gerichtlichen oder behördlichen) Entscheidung verwendet. Im deutschen Staatshaftungsrecht bezeichnet der Begriff neben Berufung, Revision und Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen auch alle anderen Rechtsbehelfe gegen eine Amtshandlung, die sich dazu eignen, die beanstandete Amtshandlung und mit ihr einen Schaden abzuwehren. Dazu gehören auch Erinnerung, Gegenvorstellung, Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt und Dienstaufsichtsbeschwerde.
  • Urteil (Wikipedia)
    Urteil steht für: Gerichtsurteil, siehe Urteil (Recht), Urteil (Deutschland) und Urteil (Österreich) im Sinne der Logik, siehe Urteil (Logik) im Sinne der Kognitionspsychologie, siehe Urteilen (Psychologie) Urteil ist der Familienname der folgenden Person: Andreas Urteil (1933–1963), österreichischer Bildhauer Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Urteil beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Urteil enthält Das Urteil Urteilsvermögen
  • Zivilprozess (Wikipedia)
    Das Zivilprozessrecht (früher auch Zivilprozeßrecht) oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten. Diese Trennung besteht in den meisten modernen Staaten.
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