ARAG Experten informieren, welche Regeln bei der Gartengestaltung gelten
Schottergärten galten lange als moderne und vermeintlich wartungsarme Alternative zu bepflanzten Flächen. Doch was viele Eigentümer nicht wissen: In zahlreichen Fällen können solche Steinflächen rechtlich problematisch sein. Die ARAG Experten erläutern, welche Regeln gelten und worauf Eigentümer achten sollten.
Warum geraten Schottergärten in die Kritik?
Schottergärten bestehen überwiegend aus großflächig ausgebrachten Steinen oder Kiesflächen, die häufig mit Folie oder Vlies unterlegt werden und nur spärlich bepflanzt sind. Lange galten sie als pflegeleicht und modern. Inzwischen rücken sie jedoch aus verschiedenen Gründen in den Fokus: Sie speichern Wärme, bieten Insekten und anderen Tieren kaum Lebensraum und können die Versickerung von Regenwasser erschweren. Deshalb haben viele Bundesländer und Kommunen ihre Vorschriften in den vergangenen Jahren präzisiert oder bestehende Regeln konsequenter angewendet. Hintergrund sind meist bauordnungsrechtliche Vorgaben. Dort ist laut ARAG Experten häufig geregelt, dass nicht überbaute Grundstücksflächen wasserdurchlässig gestaltet sowie begrünt oder bepflanzt werden müssen. Und großflächige Steinflächen erfüllen diese Voraussetzungen oftmals nicht.
Ist jedes Kiesbeet automatisch verboten?
Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass nicht jede Fläche mit Steinen automatisch unzulässig ist. Rechtlich kommt es vor allem darauf an, wie die Fläche gestaltet ist und welchen Zweck sie erfüllt. Ein naturnaher Steingarten beispielsweise unterscheidet sich deutlich von einem Schottergarten. Während beim Schottergarten häufig große Steinflächen dominieren und Pflanzen nur eine untergeordnete Rolle spielen, werden in einem Steingarten gezielt Stauden, Gräser und andere Pflanzen integriert. Die Steine dienen dort vor allem der Gestaltung und Strukturierung.
Auch kleinere Kiesflächen, zum Beispiel als Weg, Zuwegung oder dekoratives Gestaltungselement, sind in der Regel unproblematisch. Entscheidend ist meist, ob eine Fläche überwiegend begrünt ist oder ob sie praktisch nur aus Schotter und Kies besteht.
Welche Folgen können Verstöße haben?
Wer gegen bauordnungsrechtliche Vorgaben verstößt, riskiert mehr als eine Aufforderung zur Nachbesserung. Laut ARAG Experten können Bauaufsichtsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen und Eigentümer dazu verpflichten, unzulässige Flächen zurückzubauen und zu begrünen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Az.: 8 S 388/25). Besonders weit geht Bremen: Dort dürfen bestehende Schottergärten nicht dauerhaft erhalten bleiben. Eigentümer haben eine Übergangsfrist zur Umgestaltung ihrer Flächen erhalten.
Bevor größere Veränderungen geplant werden, empfehlen die ARAG Experten unbedingt einen Blick in die jeweilige Landesbauordnung und gegebenenfalls in die örtlichen Gestaltungssatzungen zu werfen.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Bauaufsichtsbehörde (Wikipedia)
Die Bauaufsichtsbehörden (BAB) sind in Deutschland Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechtes. - bauordnungsrecht (Wikipedia)
Das Bauordnungsrecht in Deutschland ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts und steht im Wesentlichen unter der Hoheit der deutschen Länder. Es wird von ihnen insbesondere in den Landesbauordnungen geregelt, die sich an der Musterbauordnung (MBO) orientieren. Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Die Bauordnungen der Länder enthalten die Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauaufsicht. Darüber hinaus enthalten die Landesbauordnungen auf Grundlage des Baugesetzbuches bauliche Gestaltungsbestimmungen, die entweder im Rahmen eines Bebauungsplanes oder auf Grundlage anderer Satzungen erlassen werden können. Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden. Perspektive ist dabei, dass einzelne Gebäude in technischer und architektonischer Hinsicht nicht die gesamte Bebauung einer Straße, eines Stadtviertels oder gar einer ganzen Gemeinde verursachen; diese Gegenstände werden vom Bauplanungsrecht (auch als Städtebaurecht bezeichnet) geregelt. In Deutschland liegt das Bauordnungsrecht in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Alle Länder haben dementsprechend eigene Bauordnungen erlassen. Trotz der Bezeichnung Bauordnung handelt es sich um ein Gesetz im formellen Sinne. Wesentliche Funktionen des Bauordnungsrechts sind: Gefahrenabwehr im Baubereich. Das Bauordnungsrecht stellt Anforderungen an die Beschaffenheit baulicher Anlagen, um Gefahren – insbesondere für Leben und Gesundheit – zu vermeiden. Dies sind z. B. Anforderungen an die Standsicherheit von Gebäuden, an die Beschaffenheit von Baumaterialien oder an den baulichen Brandschutz. Gewährleistung der Einhaltung anderer gesetzlicher Bestimmungen. Die Erteilung einer Baugenehmigung setzt die Einhaltung aller für das Bauvorhaben einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften voraus, auch solcher, die nicht Gegenstand des Bauordnungsrechts sind (z. B. solche an den baulichen … - Fläche (Wikipedia)
Fläche steht für: Fläche (Mathematik), zweidimensionales Objekt Fläche (Graphentheorie), planarer oder plättbarer Graph Fläche (Werkzeug), beilartiges Werkzeug zur Steinbearbeitung Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Fläche beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Fläche enthält Baufläche (Begriffsklärung) Großfläche Grundfläche (Begriffsklärung) Oberfläche (Begriffsklärung) Areal (Begriffsklärung) - Folie (Wikipedia)
Eine Folie ist ein homogenes Flächengebilde aus sehr dünnem Metall- oder Kunststoff. Folien dienen häufig zu dekorativen oder graphischen Zwecken sowie zum Trennen von Stoffen, die sich nicht vermischen sollen. Typische Verwendungen sind das Verpacken (z. B. als Beutel oder zum Einschweißen in Vakuumverpackungen) und Bekleben (z. B. Möbelfolierung, Folierung im Automobilbereich, Spiegelfolie). Stärkere Folien dienen auch der Abdeckung und Abdichtung (z. B. Dachabdichtung) im Bauwesen. - Gartengestaltung (Wikipedia)
Als Ziergarten bezeichnet man einen Garten, der im Gegensatz zum so genannten Nutzgarten nicht vorrangig dem Anbau und der Verwertung von Nutzpflanzen dient. In einem Ziergarten werden Pflanzen lediglich aufgrund gestalterischer und ästhetischer Aspekte in unterschiedlichen Kombinationen verwendet. Neben der Funktion als Stätte der Erholung des Menschen kann er auch der Repräsentation oder der künstlerischen Selbstverwirklichung dienen. In der Malerei, der Literatur und im Film sind Ziergärten bzw. Gärten allgemein ein beliebtes Sujet. - Gräser (Wikipedia)
Als Gras werden einkeimblättrige, krautige Pflanzen mit unscheinbaren Blüten und langen, schmalen Blättern bezeichnet. Gräser haben einen runden, hohlen Halm oder Stängel. Einerseits ist ein Gras eine einzelne solche Pflanze oder eine unspezifische Kategorie zur biologischen Einordnung solcher Pflanzen. Andererseits ist Gras die flächige Pflanzendecke auf dem Erdboden (als Wiese oder Rasen) oder die Gesamtheit grasartiger Pflanzen, die von Tieren gefressen oder vom Landwirt beim Mähen geerntet wird (siehe auch Grünland). Gras ist Lebensgrundlage vieler Tiere, insbesondere der Wiederkäuer und Einhufer. Eine geschlossene Pflanzendecke auf dem Boden verringert die flächenhafte Abtragung (Denudation) in hohem Maße, der Boden wird weniger abgetragen, es wird Humus gebildet. Botanisch gehören Gräser zur Ordnung der Süßgrasartigen; die beiden wichtigsten Gruppen sind Süßgräser und Sauergräser. Gräser traten zum ersten Mal in der Kreidezeit auf, woraufhin sich das Erosionsverhalten des betroffenen Festlands stark änderte. - Landesbauordnung (Wikipedia)
Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Landes ist ein Landesgesetz und Kern des jeweiligen Bauordnungsrechts. Die Länderkompetenz im Bauordnungsrecht wurde in einem Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts festgestellt. - Lebensraum (Wikipedia)
Der Begriff Lebensraum steht für: Lebensraum (Psychologie), ein von Kurt Lewin im Rahmen seiner psychologischen Feldtheorie eingeführter Begriff Biologie: Biom (Großlebensraum, u. a. nach Klima, Bodenart und Vegetationszone unterschieden) Zonobiom (zonal auf die Erde bezogen) Orobiom (Gebirgslebensraum) Pedobiom (bodentypabhängiger Lebensraum) Biotop (Lebensraum der Lebensgemeinschaft (Biozönose) eines Ökosystems) Habitat bzw. Standort (Ökologie) (Kombination abiotischer und biotischer Faktoren einer bestimmten Tier- oder Pflanzenart) Biosphäre (gesamter Lebensraum aller Lebewesen) Biogeographie: Vegetationszone (zonaler Großlebensraum typischer Vegetationsformen) (Geo-)Ökologie: Ökozone Ökoregion Ökotop Stratifikation (Ökologie) bezeichnet die vertikale Unterteilung von Lebensräumen in „Stockwerke“ Naturschutz: Lebensraumtyp, Lebensraumklassifikation nach der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie der EU Siehe auch: Lebensraum-Politik, politische Ideologie Lebensraum im Osten, politische Ideologie Habitable Zone das bisher bekannte Verbreitungsgebiet lebender Organismen in der Weltraumforschung - Regenwasser (Wikipedia)
Regenwasser ist Wasser aus Niederschlägen in flüssiger Form, dem Regen. Regenwasser ist als Produkt des Regens ein wesentlicher Teil des Wasserkreislaufes der Erde. - Stein (Wikipedia)
Ein Stein ist ein kompaktes Objekt aus einem oder mehreren Mineralien. Die Korngröße sind beim Bruchgestein (Kies, aber nicht abgerundet) und beim Kies 2 bis 63 Millimeter und Schroppen sind größer. - Steinfläche (Wikipedia)
Die Steinoberfläche ist ein Resultat der Natursteingewinnung sowie der Steinbearbeitung. Wenn Kunst- oder Naturstein zur Verwendung als Baumaterial (Mauerstein, Natursteinplatte), Kunstobjekt oder Gebrauchsgegenstand bearbeitet wird, spricht man von Werkstein. Durch die Bearbeitung entsteht die Werksteinoberfläche. Die Bearbeitung von Natursteinoberflächen erfolgt seit dem beginnenden 20. Jahrhundert in der Regel mit maschinellen Mitteln. Bestimmte Oberflächenstrukturen werden jedoch weiterhin mit Handwerkzeugen hergestellt. Traditionelle Bearbeitungsweisen werden in der handwerklichen Ausbildung zum Steinmetz vermittelt und insbesondere in der Denkmalpflege angewandt. Die optische Wirkung von Naturstein kann von der Oberflächenbearbeitung entscheidend beeinflusst werden. Durch den Einfluss auf die Lichtbrechung erscheinen texturelle, strukturelle und farbige Merkmale des Gesteins nach einer Politur oft deutlich intensiver und klarer. Mit Hilfe von Beschichtungen wie Stuckmarmor oder Fugenmalerei kann die optische Wirkung grundlegend verändert werden. Bei Kunststein lässt sich die Oberfläche durch Urformen gestalten, wie eine Schalhaut oder Strukturbeton. Bei der Gestaltung steinsichtiger Oberflächen an Gebäuden, sowohl innen als auch außen, kommt es auf den visuellen Effekt sowie auf die Beständigkeit gegenüber Witterungseinflüssen, Abnutzung und chemischen Reinigungsmitteln an. Bei steinernen Fußböden sind auch Rutschsicherheit und Reinigungskosten von Bedeutung. - Tier (Wikipedia)
Tiere sind vielzellige Lebensformen, die eine Form des heterotrophen Stoff- und Energiewechsels betreiben, somit in der Ernährung auf Körpersubstanz oder Stoffwechselprodukte anderer Organismen angewiesen und keine Pilze sind. Innerhalb der irdischen Lebensformen bilden die Tiere ein eigenes Reich namens Animalia. Dieses Reich wird heutzutage gleichgesetzt mit dem Taxon der Metazoa. Demzufolge ist die Gruppe der eigentlichen Tiere deckungsgleich mit der Gruppe der vielzelligen Tiere. Nach moderner Auffassung existieren keine einzelligen Tiere, obwohl dies traditionell anders gesehen wurde. Sämtliche Tiere entwickelten sich aus einer gemeinsamen Stammform und sind untereinander näher verwandt als mit allen anderen Lebewesen. Die Tierwelt wird mit dem Begriff der Fauna umschrieben. Die Naturwissenschaft von den Tieren heißt Zoologie. Der Mensch wird in der Biologie zu den Tieren gezählt. Bestimmte nicht-naturwissenschaftliche Disziplinen – darunter Rechtswissenschaft und Theologie – rechnen ihn nicht zu ihnen. Das Verhältnis zwischen Tier und Mensch ist Forschungsgegenstand der Tierphilosophie. - Versickerung (Wikipedia)
Versickerung steht für Sickerwasser, das Eindringen von Niederschlag in den Boden Regenwasserversickerung als technische Baumaßnahme Versickerungsstrecke eines natürlichen Fließgewässers Grundwassereinspeisung, gezieltes Versickern-Lassen, etwa um Folgen von Grundwasserabsenkung zu kompensieren, Versickerungsanlagen wie z. B. Schluckbrunnen, Sickerleitungen, Rigolen-Versickerung Sickergrube Siehe auch: Donauversinkung, Abfließen von Wasser im Oberlauf der Donau in verkarsteten Gebieten Versickerndes Wasser wird aufgefangen und abgeführt durch Drainage-Systeme Bodenwasser, Verlorenes Wasser - Vlies (Wikipedia)
Vlies (von lateinisch vellus „Wolle“, „Schaffell“) bezeichnet: im ursprünglichen Sinn das Haarkleid des Hausschafes, insbesondere die in einem flachen Stück zusammenhängende Wolle nach der Schur im weiteren Sinn alle Stoffe aus zusammenhaftenden Fasern, siehe Vliesstoff in der griechischen Mythologie das Goldene Vlies Vlies ist der Familienname folgender Personen: Bernhard van der Vlies (1762–1846), niederländisch-russischer Wasserbauingenieur Nico van der Vlies (* 1972), niederländischer Eisschnellläufer Siehe auch: Fleece Schaffell Fließ (Begriffsklärung) Fließ (Gewässername) - Vorschrift (Wikipedia)
Eine Vorschrift ist im allgemeinen Sprachgebrauch: eine Dienstvorschrift, die die Arbeit einer Behörde oder Organisation regelt eine Dienst- oder Arbeitsanweisung beim Militär und bei ähnlichen Strukturen ein Befehl eine hoheitliche Weisung eine arbeitsrechtliche, konzernrechtliche oder verwaltungsrechtliche Weisung (Deutschland) eine allgemeine rechtliche Vorschrift oder Rechtsnorm vielfach Teil einer: Verordnung der europäischen Gemeinschaften allgemeinen Rechtsverordnung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz eines Erlasses einer deutschen Bundes- oder Landesbehörde eines Erlasses einer nachgeordneten deutschen Behörde einer konkreten Anweisung einer Behörde oder eines Gerichts eine ordnungsrechtliche Regel eine verbindliche Standesregel eine privatrechtliche Verpflichtung zu bestimmtem Verhalten oder Unterlassen Siehe auch: Anweisung Norm