Mit dem Abitur in der Tasche beginnt für viele junge Erwachsene ein neuer, aufregender Lebensabschnitt. Ob Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst – die Möglichkeiten sind vielfältig. Den Schulabsolventen steht die Welt offen. Und in vielen Fällen wird das Kindergeld nach dem Abitur bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt. Wer die Regelungen kennt und der Familienkasse rechtzeitig eine Rückmeldung gibt, kann finanzielle Nachteile vermeiden.
Übergangszeit bis vier Monate abgedeckt
Kindergeld wird über den 18. Geburtstag hinaus weitergezahlt, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet. Voraussetzung ist, dass der Anspruch bei der Familienkasse nachgewiesen wird. Nach dem Abitur sollten Eltern zeitnah mittels Formular mitteilen, wie es beruflich weitergeht. Die erforderlichen Unterlagen, beispielsweise den Ausbildungsvertrag oder die Immatrikulationsbescheinigung, sollten, sobald diese vorliegen, bei der Familienkasse eingereicht werden.
Die Übergangszeit zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn von Ausbildung oder Studium ist abgesichert, sofern es zum nächstmöglichen Zeitpunkt weitergeht. „Das Kindergeld wird in der Regel ohne Unterbrechung weitergezahlt, wenn zwischen dem Abitur und dem Ausbildungs- oder Studienbeginn maximal vier Monate liegen“, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Wer sich nach dem Prüfungsstress lange Sommerferien und eine ausgedehnte Auszeit gönnt, muss deshalb nicht gleich um das Kindergeld bangen.
Ausbildung oder Studium beginnen später
Nicht immer klappt der Start in Ausbildung oder Studium sofort. Liegt bereits ein Ausbildungsplatz vor, geht der Kindergeldanspruch auch dann nicht verloren, wenn der Ausbildungsbeginn erst nach mehr als vier Monaten erfolgt.
Absolventen, die gerne studieren möchten, zunächst aber keine Zusage für einen Studienplatz erhalten haben, können ebenfalls weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben. Voraussetzungen sind, dass der Familienkasse die Studienplatzabsage vorgelegt wird und zum Sommersemester nachweislich erneut eine Bewerbung erfolgt. Die Wartezeit kann beliebig, zum Beispiel für Praktika, Auslandsaufenthalte oder Reisen genutzt werden, solange die Studienabsicht dokumentiert bestehen bleibt.
Wenn kein Ausbildungsplatz vorhanden ist
Wer nach dem Abitur noch auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle ist und sich nicht rechtzeitig darum gekümmert hat, sollte sich persönlich bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend melden. Solange die Suche ernsthaft betrieben und durch Bewerbungen dokumentiert wird, bleibt der Kindergeldanspruch bestehen.
Für Schulabgänger unter 21 Jahren gilt Ähnliches, wenn sie sofort Geld verdienen möchten und eine feste Arbeitsstelle suchen. Ausschlaggebend sind die Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit und nachweisbare Bemühungen um einen Arbeitsplatz. Ein vorübergehender Job mit weniger als 20 Wochenstunden schadet dem Anspruch nicht.
Freiwilligendienst und Wehrdienst
Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), der Bundesfreiwilligendienst oder vergleichbare anerkannte und zugelassene europäische und internationale Freiwilligendienste sichern den Kindergeldanspruch ebenfalls. Der Vertrag für den Freiwilligendienst sollte der Familienkasse möglichst zeitnah vorgelegt werden.
Fällt die Entscheidung für den freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr aus, gibt es aufgrund des Grundwehrdienstes an sich kein Kindergeld. Wird jedoch die Wartezeit auf den Ausbildungs- oder Studienplatz überbrückt und werden die zuvor genannten Voraussetzungen eingehalten, kann weiterhin Kindergeld bezogen werden.
Berufsorientierende Praktika
Die Familienkasse erkennt auch Praktika an. Deutschlandweite Orientierungspraktika dürfen aber den Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten. Länger andauernde Praktika müssen nachweislich ein verpflichtender Bestandteil der späteren Ausbildung oder des Studiums gemäß Studien- oder Ausbildungsordnung sein. In diesem Fall kann Kindergeld bis zu zwölf Monate bezogen werden. Auslandspraktika werden nicht anerkannt, sofern es eine vergleichbare Alternative im Inland gibt.
Option rückwirkender Kindergeldbezug
Für den Bezug von Kindergeld nach Ablauf der Schulzeit ist weniger die konkrete Lebensplanung entscheidend als die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen und die rechtzeitige Information der Familienkasse. Wer seinen Anspruch geschickt anhand von Nachweisen geltend macht und Veränderungen umgehend meldet, kann die finanzielle Unterstützung in den meisten Übergangssituationen sichern. Die benötigten Formulare sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden.
Heikel wird es nur, wenn sich die Pläne ändern. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt war, kann es zu einer Rückforderung des Kindergeldes kommen. Sind die Zukunftspläne ungewiss, ist es unter Umständen besser, das Kindergeld rückwirkend einzufordern. Dies ist allerdings auf die vergangenen sechs Monate beschränkt.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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- Abitur (Wikipedia)
Das Abitur (von lateinisch abiturus, Partizip Futur von abire ‚weggehen‘: ‚derjenige, der weggehen wird‘), umgangssprachlich oft zu „Abi“ verkürzt, bezeichnet den höchsten Schulabschluss in der Bundesrepublik Deutschland und damit verbunden eine allgemeine Hochschulreife (Zeugnis der Reife, lat. Matura). Mit dem Abiturzeugnis wird die Studierfähigkeit an einer Hochschule bescheinigt und damit die Bildungsvoraussetzung zur Bewerbung um einen Studienplatz an sämtlichen Hochschulen in Europa, unabhängig von weiteren zusätzlichen Studienanforderungen. Im Unterschied zur allgemeinen Hochschulreife, dem vollen Abitur, schränkt ein fachgebundenes Abitur bzw. die fachgebundene Hochschulreife, ugs. oft zu „Fach-Abi“ verkürzt, die Studierfähigkeit ein auf jene Studiengänge an Universitäten, die im Abschlusszeugnis ausgewiesen sind. Im Unterschied dazu beschränkt das Zeugnis der Fachhochschulreife, das ugs. auch als „Fachabitur“ bezeichnet wird, die Studierfähigkeit ein auf ein Studium an einer „Hochschule für angewandte Wissenschaften“, einer Fachhochschule. Die Abiturientia ist die Gesamtheit der Abiturienten der gleichen Jahrgangsstufe, den man auch Abiturjahrgang nennt. - Ausbildung (Wikipedia)
Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fertigkeiten und Wissen durch eine dazu befugte Einrichtung, beispielsweise eine staatliche Schule, eine Hochschule oder ein privates Unternehmen. Im Regelfall steht am Ende einer institutionellen Ausbildung eine Abschlussprüfung des Absolventen, der nach erfolgreicher Teilnahme ein Dokument erhält, das den positiven Abschluss der Ausbildung bescheinigt und seine erworbene Befähigung nachweist, beispielsweise ein akademischer Titel, ein beruflicher Abschluss oder eine Befähigung in einem bestimmten Sachgebiet. Die Ausbildung unterscheidet sich vom Begriff Bildung durch ihre Vollendung und Zweckbestimmtheit. - Freiwilligendienst (Wikipedia)
Ein Freiwilligendienst (früher auch Arbeitsdienst), in der Schweiz auch Freiwilligenarbeit genannt, ist eine institutionalisierte Form ehrenamtlicher Arbeit, die zeitlich von vorneherein befristet ist und nach vorheriger Vereinbarung über Ausmaß und Art der Tätigkeit stattfindet. Die Freiwilligen setzen sich für das Allgemeinwohl ein, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes oder der Völkerverständigung gegen ein gewöhnlich geringes oder auch gar kein Taschengeld. Bei jugendlichen Teilnehmern wird auch deren Bildungsfähigkeit gefördert. Freiwilligendienste zeichnen sich heute durch eine Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und Inhalte, Methoden und Arbeitsformen aus. Freiwilligendienste gibt es auf nationaler Ebene oder im Ausland, für Fachkräfte oder Laien, in Gruppen als Jugendgemeinschaftsdienst (Workcamps) oder einzeln und in unterschiedlicher Dauer. Jugendfreiwilligendienste sind Teil der Jugendarbeit und damit der Jugendhilfe. Im Gegensatz zum Freiwilligendienst steht die staatlich angeordnete zivile Dienstpflicht. - Kindergeld (Wikipedia)
Unter Kindergeld versteht man im Allgemeinen staatliche Leistungen an Erziehungsberechtigte, die von der Zahl und dem Alter der Kinder abhängen, für die das Geld beantragt wird. Das Geld gehört in der Regel den Kindern und wird von den Erziehungsberechtigten nur verwaltet. Erstmals in der westlichen Welt wurde Kindergeld von Gaius Iulius Caesar als öffentliche Leistung an arme Familien im antiken Rom gezahlt; unter Trajan wurden die Leistungen auf ganz Italien ausgeweitet. - praktikum (Wikipedia)
Der Begriff Praktikum (Plural: „Praktika“) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder noch zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung oder eine Mitarbeit für das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Betrieb. Praktikantin oder Praktikant ist in Deutschland, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt. (§ 22 Abs. 1 S. 3 MiLoG). Oft wird das Praktikum für die Zulassung zu Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder zu anderen Zwecken benötigt. Ein Praktikant ist in Deutschland grundsätzlich kein Arbeitnehmer. Es kann jedoch sein, dass ein als Praktikum bezeichnetes Dienstverhältnis entgegen der Bezeichnung in der Realität ein Arbeitsvertrag ist. Nach österreichischem Recht sind Praktikanten Arbeitnehmer. - studium (Wikipedia)
Unter Studium (lateinisch studere „[nach etwas] streben, sich [um etwas] bemühen“) wird primär das wissenschaftliche Lernen und Forschen an Universitäten, ihnen gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen verstanden. Für das Studium an Hochschulen ist die vorherige Immatrikulation (Einschreibung) erforderlich, die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist, vor allem die Hochschulreife. Zu Werbezwecken wird der Begriff Studium heute auch für manche andere Bildungseinrichtungen des tertiären Bildungsbereichs (Ausbildungen, z. B. an Fachschulen, Berufsfachschulen, Berufsakademien oder Fachakademien) oder für Bildungseinrichtungen des quartären Bildungsbereichs (Weiterbildungen, z. B. an Fernschulen, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien) verwendet. - Wehrdienst (Wikipedia)
Der Wehrdienst, Militärdienst oder, insbesondere auf den Kriegsfall bezogen, Kriegsdienst genannt, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates. Er wird aufgrund einer Wehrpflicht oder einer freiwilligen Verpflichtung (öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Vertrag) geleistet.