Neuer Lehrgang zur IHK-Sachkundeprüfung für den § 34k GewO für Verbraucherdarlehensvermittler/-innen

Profitieren Sie von einer kostenlosen Testphase und umfassenden Online-Lernmaterialien!

Neuer Lehrgang zur IHK-Sachkundeprüfung für den § 34k GewO für Verbraucherdarlehensvermittler/-innen

§ 34k GewO für Verbraucherdarlehensvermittler/-innen

Düsseldorf, 1. Juli 2026 – Die Sachkunde Akademie startet einen neuen Lehrgang für angehende Verbraucherdarlehensvermittler/-innen nach § 34k GewO.

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

Der Kurs richtet sich an alle, die sich optimal auf die IHK-Sachkundeprüfung vorbereiten wollen. Die Teilnahme ist kostenlos in einer Testphase und bietet 519 anspruchsvolle Prüfungsfragen sowie 14 Module. Mit einer Lernzeit von fast 20 Stunden können Interessierte bequem und strukturiert lernen.

Der Lehrgang umfasst prüfungsrelevante Inhalte, realistische Prüfungssimulationen und wird durch die innovative FINBot KI-Lernunterstützung ergänzt.

Um auch die praktischen Aspekte des Berufs zu vermitteln, sind zusätzlich Module zu Marketing, Organisation und modernsten KI-Themen enthalten. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden eine lebenslange Freischaltung zu den Lernmaterialien. Ebenfalls im Kurs enthalten ist ein kostenloses Fachbuch mit 1.000 Seiten.

Der Lehrgang ist perfekt geeignet für alle, die in der Finanzbranche arbeiten möchten oder bereits tätig sind und ihre Kenntnisse erweitern möchten. Mit dem klar strukturierten Ansatz der Sachkunde Akademie wird der Weg zur erfolgreichen Prüfung und anschließender beruflicher Qualifikation einfach und übersichtlich gestaltet.

Interessierte können die kostenlose Testphase hier starten: https://rebrand.ly/pm34k

Zeichenanzahl 2088 inkl. Leerzeichen.

Kontakt
Sachkunde-Akademie UG
Conrad von Gruenau
Königstr. 19
40212 Düsseldorf
+49176 3725 4001
78fc847010606382d9722f92c1c90e9727b4bc31
https://sachkundelehrgaenge.de

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • IHK (Wikipedia)
    Eine Industrie- und Handelskammer (Abkürzung IHK; auch Wirtschaftskammer, Handelskammer, Gewerbekammer, Handels- und Gewerbekammer, Kommerzkammer, Handelsdeputation, kaufmännische Ältestenkollegie; englisch Chamber of Commerce and Industry, kurz CCI) ist ein regional organisiertes, branchenübergreifendes Organ zur (Selbst-)Vertretung der kaufmännischen und industriellen Interessen von Unternehmern und Wirtschaftsunternehmen. In den meisten Ländern haben die Handelskammern jährlich einen Bericht über den Gang von Handel und Industrie zu erstatten. In Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu ihnen gehören Unternehmen einer Region. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler (die nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Gesetz an. Dort gibt es 79 Industrie- und Handelskammern, die für unterschiedlich große Regionen zuständig sind. Sie übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft. Die Grundlagen regelt das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern. In einigen Ländern (Sachsen, Bayern, Württemberg) sind die Handelskammern im Interesse der kleinen Gewerbetreibenden mit Gewerbekammern verbunden. In Bayern, wo 1868 für jeden Regierungsbezirk eine Handelskammer in Verbindung mit Abteilungen für die Gewerbe eingerichtet wurde, bilden die Bezirksgremien Unterabteilungen der Handelskammern, die Teile des Bezirks der letztern umfassen und in denselben Sitz und Stimme haben. Ganz Deutschland zählt unter verschiedenen Benennungen über 200 Handelskammern mit sehr verschiedener Verfassung und Verwaltung. In Österreich, wo die Handelskammern ausgedehntere Rechte und Pflichten als in Deutschland haben, werden sie Wirtschaftskammern genannt und bestehen in der Regel aus einer Handels- und einer Gewerbesektion. In der Schweiz gibt es 19 als Verein organisierte kantonale Handelskammern. Auch in Liechtenstein gibt es Industrie- und Handelskammern.
  • Sachkunde (Wikipedia)
    Sachkunde steht für: Kenntnisse in einem Themenbereich, siehe Fachkompetenz den durch eine Kenntnisprüfung erbrachten Nachweis zu bestimmten Tätigkeiten, siehe Befähigungsnachweis ein Unterrichtsfach, siehe Sachunterricht Sachkunde (Schießsport) Befähigung für Hundehalter, siehe Sachkundenachweis (Hunde)
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