Mehr Netto im Alter: Wer vom neuen Steuerbonus für Rentner profitieren kann

Mehr Netto im Alter: Wer vom neuen Steuerbonus für Rentner profitieren kann

Steuerberater Roland Franz

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, berichtet darüber, dass der Bundesrat am 19.12.2025 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) zugestimmt hat und es am 23.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Damit hat es Rechtskraft erlangt.

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Allgemeines zur Aktivrente:

Es ist unabhängig, ob es sich um eine bisherige oder neue Tätigkeit handelt. Ab der Regelaltersrente gibt es vom Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.

Begünstigt sind Personen ab der Regelaltersgrenze von 67 Jahren (unter Berücksichtigung der Übergangsregelung).

Auf den tatsächlichen Bezug einer Regelaltersrente oder auf andere Leistungen kommt es nicht an. Bei Zahlungen für Tätigkeiten, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeübt wurden, ist keine Steuerfreistellung geplant. Begünstigt sind ausschließlich laufende und einmalige Einnahmen aus einer aktiven, nichtselbstständigen Tätigkeit.

Von einer Steuerfreistellung ausgenommen sind:

• Versorgungsbezüge aus früheren Dienstleistungen

• Abfindungen, da sozialversicherungsfrei

• Beamte

• Mini-Jobber

• beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Aktivrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, wie es beispielsweise bei Kranken- oder Arbeitslosengeld der Fall ist.

„Der Progressionsvorbehalt ist eine steuerrechtliche Regelung, bei der steuerfreie Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Krankengeld und Elterngeld, den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen erhöhen. Sie bleiben zwar steuerfrei, führen aber dazu, dass das Finanzamt einen höheren, progressiven Steuersatz auf das Arbeitseinkommen anwendet“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Altersgrenze (§ 235 SGB VI):

Beschäftigte Rentnerinnen und Rentner des Jahrgangs

– 1957 und früher haben die Altersgrenze bereits erreicht.

– 1958 haben die Altersgrenze mit 66 Jahren erreicht.

– 1959 haben die Altersgrenze mit 66 Jahren und 2 Monaten erreicht.

– 1960 haben die Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten erreicht.

– 1961 haben die Altersgrenze mit 66 Jahren und 6 Monaten erreicht.

– 1962 haben die Altersgrenze mit 66 Jahren und 8 Monaten erreicht.

– der Jahrgänge 1963 und 1964 sowie der späteren Jahrgänge haben die Altersgrenze mit 66 Jahren und 10 Monaten bzw. mit 67 Jahren erreicht.

Alle, die im Oktober 1959 oder früher geboren wurden, können ab Januar 2026 die 2000 € nutzen.

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater
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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Aktivrente (Wikipedia)
    Die Rente wegen Alters (Altersrente) ist in Deutschland neben der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Rente wegen Todes eine Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente ist das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze, der Ablauf einer bestimmten Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und die Erfüllung der unterschiedlich ausgestalteten versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen. Historisch geht die Altersrente auf das „Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das Deutsche Reich zurück.
  • Altersgrenze (Wikipedia)
    Altersgrenze bezeichnet das Lebensalter, bis zu dem (Höchstalter) oder ab dem (Mindestalter) ein bestimmtes Ereignis stattfinden kann oder bestimmte Rechte (zum Beispiel Schutzalter) gelten. Zur Zulässigkeit von Altersgrenzen im Hinblick auf Diskriminierungsverbote siehe Altersdiskriminierung.
  • Arbeitslohn (Wikipedia)
    Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers aus einem Arbeitsvertrag für die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen. Das Kompositum „Arbeitsentgelt“ legt nahe, dass es ein Entgelt für geleistete Arbeit darstellt. Entgelt ist eine nominalisierte Form von „entgelten“, was so viel heißt wie „vergüten“. Innerhalb der Schweiz, ansonsten selten, wird der Begriff Salär oder Entlöhnung für eine geldwerte Entlohnung verwendet. Arbeitsentgelt ist der Oberbegriff für sämtliche in Geld erbrachten Zahlungen wie Arbeitslohn (Arbeiter) und Gehalt (Angestellte) oder auch als Sachbezug gewährter Deputatlohn. Begriffe wie Lohnkosten oder Lohnkostenzuschuss beziehen sich gleichwohl stets auf beide Entgeltformen (Lohn, Gehalt). Geldzahlungen können in Bargeld (Lohntüte) oder im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs als Lohn- und Gehaltsüberweisung geleistet werden. Zum Arbeitsentgelt gehören auch Gratifikationen, Prämien (Akkordlohn), Tantiemen, Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, für Mehrarbeit (Überstunden), und Zulagen (etwa Leistungszulagen) oder Bonuszahlungen. Im weiteren Sinne zählt zum Arbeitslohn auch das Einkommen der Selbständigen, der Unternehmerlohn, nicht jedoch der Gewinn als Entlohnung für den Kapitaleinsatz. Gleichgültig ist, ob das Arbeitsentgelt von einem privatwirtschaftlichen Arbeitgeber (Unternehmen, sonstige Personenvereinigungen) oder von einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (etwa Behörden) stammt. Hier wird es unterschiedlich bezeichnet, nämlich als Besoldung (Beamte, Soldaten und Berufsrichter) oder Grundentgelt (und Entwicklungsstufen) bei Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst. Genau genommen fallen die Bezüge von Beamten, Soldaten und Richtern nicht unter den Begriff „Arbeitsentgelt“, sondern gelten als Alimentation. Im Unterschied zu Lohn bzw. Gehalt wird bei Leistungen Freier Berufe, also selbständig Erwerbstätigen, das Entgelt meist als Honorar oder Gage bezeichnet.
  • Einkommensteuer (Wikipedia)
    Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer stellt in fast allen Ländern eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates dar. Bezüglich der Gestaltung des Tarifverlaufes ergeben sich jedoch deutliche Unterschiede.
  • Progressionsvorbehalt (Wikipedia)
    Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er bezeichnet den Vorgang, dass gewisse steuerfreie Einkünfte den Steuersatz erhöhen können oder aber bestimmte negative Einkünfte, wie ausländische Verluste, den inländischen Steuersatz senken können (negativer Progressionsvorbehalt). Es gibt den Progressionsvorbehalt im Einkommensteuerrecht von Deutschland, Österreich, der Schweiz und weiteren Staaten.
  • Regelaltersrente (Wikipedia)
    Die Regelaltersrente ist nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI eine Altersrente der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
  • rentner (Wikipedia)
    Ein Rentner ist eine nicht mehr oder überwiegend nicht mehr erwerbstätige Person, die ihren Lebensunterhalt aus einer Rente, also einer gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistung, bestreitet.
  • Steuererleichterung (Wikipedia)
    Steuersubventionen oder Steuervergünstigungen sind Ausnahmen im Umfang einer Steuer oder in der Steuerpflicht, deren Grund nicht in der Steuersystematik liegt. Steuervergünstigungen werden verwendet, um politische Ziele zu verfolgen. Ihre Beurteilung muss die Auswirkungen auf die verfolgten Ziele und die Nebenwirkungen (Verteilung, Effizienz, Mitnahmeeffekte) im Vergleich zu alternativen Maßnahmen in Betracht ziehen und abwägen.
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