Essen – Die Kassen-Nachschau oder Kassenkontrolle erlaubt dem Finanzamt, Betriebe unangemeldet zu überprüfen. Sie ist in der Abgabenordnung (§ 146b der Abgabenordnung (AO) gesetzlich geregelt. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass vor allem die Bargeldbranche betroffen ist und elektronische sowie offene Kassensysteme hinsichtlich ihrer Daten und Programmierung überprüft werden. Unternehmen müssen relevante Unterlagen und Auskünfte bereitstellen. Die Prüfer müssen sich ausweisen.
Die Prüfung erfolgt grundsätzlich ohne Voranmeldung und wird von ein bis zwei Prüfern durchgeführt. Die Prüfer müssen sich als Angehörige des Finanzamts ausweisen und dem Unternehmer ein Merkblatt zur Kassen-Nachschau aushändigen.
Ein wichtiger Hinweis: Die Prüferinnen und Prüfer verlangen von den Steuerpflichtigen keine Bargeldzahlungen!
Geprüft werden unter anderem elektronische oder computergestützte Kassensysteme, App-Systeme, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte und offene Ladenkassen. Der Fokus liegt auf der Prüfung des Kassensystems. Die Prüfer dürfen die gespeicherten Daten und die Programmierung einsehen oder Daten für eine spätere Kontrolle auf einem Datenträger mitnehmen.
„Auch Unternehmen ohne Kassensystem unterliegen der Kassen-Nachschau. Allerdings beschränkt sich die Prüfung zumeist auf eine Zählung des in der Kasse befindlichen Geldes, die sogenannte Kassensturzprüfung, sowie auf die Tageskassenberichte der Vortage“, fügt Steuerberater Roland Franz hinzu.
Mitwirkungspflichten für Unternehmer
Die von der Kassen-Nachschau betroffenen Unternehmer (im Behördendeutsch: „Steuerpflichtige“) müssen den Prüfern auf Verlangen Aufzeichnungen und Bücher sowie sonstige Organisationsunterlagen, die für die Kassenführung wichtig sind, über die der Kassen-Nachschau unterliegenden Sachverhalte und Zeiträume vorlegen und Auskünfte erteilen.
„Bei der Kassen-Nachschau dürfen die Amtsträger die Daten des elektronischen Aufzeichnungssystems einsehen. Auch kann die Übermittlung von Daten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger verlangt werden“, erläutert Steuerberater Roland Franz.
Darüber hinaus hat das Landesamt für Steuern Niedersachsen Merkblätter zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung veröffentlicht (https://lstn.niedersachsen.de/steuer/steuervordrucke/betriebspruefung/betriebspruefung-67842.html), die unter dem Link „Merkblatt Kassenführung“ (PDF, 0,27 MB) heruntergeladen werden können.
Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.
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- Abgabenordnung (Wikipedia)
Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet. Als sogenanntes allgemeines Steuerrecht und Steuerverfahrensrecht ist in ihr geregelt, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden und außergerichtliche Rechtsbehelfe verfahrensrechtlich zu behandeln sind. Daneben enthält die Abgabenordnung auch wesentliche materiell-rechtliche Vorschriften zum Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht, zum Gemeinnützigkeitsrecht und zum Steuerschuldrecht. Während die einzelnen Steuergesetze (z. B. Einkommensteuergesetz oder Umsatzsteuergesetz) die Entstehung und Berechnung der Steuer regeln, enthält die AO grundsätzliche Regelungen darüber, wie die Steuer festzusetzen ist und wann sie zu entrichten ist. - Betriebsprüfung (Wikipedia)
Die Außenprüfung ist im Bereich des Steuerrechts eine – von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende – Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte. Die Außenprüfung dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Weil eine umfangreiche steuerliche Überprüfung – neben der Steuerfahndung – den stärksten Eingriff in die Rechte eines Steuerbürgers darstellt, gelten für die Durchführung besondere Voraussetzungen und Vorschriften. Die von der deutschen Zollverwaltung durchzuführenden Prüfungen auf dem Gebiet der Zölle und des Außenwirtschaftsverkehrs werden rechtlich den steuerlichen Außenprüfungen gleichgestellt. Die ordnungsgemäße Erhebung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung wird ebenfalls durch Außenprüfungen gesichert. - Datenzugriff (Wikipedia)
Datenzugriff ist ein Begriff aus der Computertechnik und beschreibt den physikalischen Vorgang des Lesens bestimmter Daten und Informationen auf Speichergeräten. Dabei können das logische Laufwerke oder Datenbanken sein. - Finanzamt (Wikipedia)
Ein Finanzamt ist eine Behörde der Finanzverwaltung. - GoBD (Wikipedia)
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind eine Verwaltungsanweisung des Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland. Als Verwaltungsvorschrift sind die GoBD nur für nachgeordnete Verwaltungsbehörden und Bedienstete des Finanzministeriums verbindlich. - Kassenprüfung (Wikipedia)
Kassenprüfer (in der Schweiz: Revisor, in Österreich auch Rechnungsprüfer) ist eine Aufgabe in bargeldintensiven Unternehmen oder in Kirchengemeinden, Parteien oder Vereinen. - Kassensystem (Wikipedia)
Unter einem Kassensystem versteht man eine EDV-Lösung zur Einbindung von Peripheriegeräten oder Software mit einer Personal-Computer- oder elektronischen Registrierkasse. - Ladenkasse (Wikipedia)
Eine Registrierkasse (in Österreich Registrierkassa) ist ein auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen spezialisiertes Erfassungsgerät, das zur Abrechnung von Barzahlungsvorgängen (Bareinzahlung und Barauszahlung) und zur Erstellung von Belegen (Kassenbon) dient. - Mitwirkungspflicht (Wikipedia)
Mitwirkungspflicht steht für: Mitwirkung der Betroffenen bei Amtsermittlungen, siehe Amtsermittlungsgrundsatz #Inhalt ausländerrechtliche Mitwirkungspflichten, zu Deutschland siehe Asylrecht (Deutschland)#Bearbeitung und Mitwirkungspflichten Mitwirkungspflichten der Beteiligten (Steuerrecht) Mitwirkung beim Bezug von Sozialleistungen, siehe Erstes Buch Sozialgesetzbuch #Grundsätze der Leistungserbringung - Steuerpflichtige (Wikipedia)
Steuerpflicht ist in der Steuerlehre und im Steuerrecht die sich aus einem Steuergesetz ergebende Rechtspflicht zur Zahlung einer bestimmten Steuerart.