ARAG Experten über Rechte und Pflichten bei der Gartenarbeit

Tag der Nachbarschaft: Was im Garten erlaubt ist

ARAG Experten über Rechte und Pflichten bei der Gartenarbeit

Im Garten endet die Gestaltungsfreiheit dort, wo Gesetze greifen. Was erlaubt ist, wird also nicht nur vom persönlichen Geschmack bestimmt, sondern auch von Bauordnungen, Verkehrssicherungspflichten und Verjährungsfristen. Anlässlich des Tages der Nachbarschaft am 25. Mai zeigen die ARAG Experten anhand aktueller Urteile, worauf Gartenbesitzer achten sollten.

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Baumkontrolle: Wann sie Pflicht ist
Abgestorbene Äste stellen ein Risiko dar, weil sie leicht abbrechen und herabfallen können. Doch müssen Bäume deshalb regelmäßig kontrolliert werden? Laut ARAG Experten kann tatsächlich eine jährliche Überprüfung erforderlich sein. In einem konkreten Fall verlangte ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn, dessen mehr als 80 Jahre alte Bäume regelmäßig auf Totholz überprüfen zu lassen, da Äste auf sein Grundstück ragten. Dem Baumbesitzer erschien das übertrieben. Ein Gutachter stellte jedoch fest, dass sich in den Baumkronen abgestorbene Äste mit einem Durchmesser von mehr als fünf Zentimetern befanden. Für das Gericht war damit klar: Eine jährliche Kontrolle durch fachkundiges Personal ist notwendig, um Gefahren zu vermeiden. Zusätzlich entschied das Gericht, dass auch die Hecke des Baumbesitzers an der Grundstücksgrenze zu hoch war und auf 1,80 Meter zurückgeschnitten werden muss (Landgericht Lübeck, Az.: 1 S 38/20).

Heckenstreit: Wann Ansprüche verjähren
Wer sich gegen eine zu hohe Hecke des Nachbarn wehren möchte, sollte nicht zu lange warten. Nach dem Schleswig-Holsteinischen Nachbarrecht etwa beträgt die Frist zur Klageerhebung vier Jahre. Danach kann es passieren, dass die überhöhte Hecke hingenommen werden muss. Doch selbst ein erfolgreich erstrittenes Urteil wirkt nicht unbegrenzt, wie die ARAG Experten betonen. Ein Fall aus der Praxis zeigt, wie entscheidend das sein kann: Ein Mann hatte vor Gericht Recht bekommen und den Rückschnitt der Hecke seines Nachbarn durchgesetzt. Allerdings unternahm er anschließend jahrzehntelang nichts, um diesen Rückschnitt auch einzufordern. Erst mehr als 30 Jahre später verlangte er von seinem Nachbarn, dass er die Hecke stutzt. Zu spät: Das Gericht entschied, dass der Anspruch auf Vollstreckung verjährt ist. Der Rückschnitt konnte nicht mehr durchgesetzt werden (Landgericht Lübeck, Az.: 1 S 39/21).

Schottergärten: Wann ein Rückbau erforderlich ist
Ob naturnahe Blumenwiese, gepflegter Rollrasen oder moderner Schottergarten – über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Doch wer seinen Garten mit Kies und Steinen gestaltet, sollte vorsichtig sein: Ein Schottergarten kann genehmigungspflichtig sein und sogar gegen Umweltauflagen verstoßen. Daran ändern auch vereinzelte Zierpflanzen nichts, die zwischen den Steinen wachsen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine mit Kies bedeckte und durch Unkrautvlies versiegelte Fläche rechtlich als bauliche Anlage gilt. Damit kann sie dem in allen Landesbauordnungen verankerten Grünflächengebot widersprechen. Welche Konsequenzen das haben kann, zeigt ein aktueller Fall: Ein Hausbesitzer musste seinen Schottergarten wieder entfernen, weil er den Vorgarten ohne erforderliche Genehmigung umgestaltet hatte (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Az.: 8 S 388/25).

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Äste (Wikipedia)
    Ein Ast ist die krautige oder holzige Achse eines Seitensprosses der Pflanzen mit Kormus (veraltet: Kormophyten). Ein Ast kann der Achse des Grundtriebs (Stängel bzw. Stamm) oder wiederum anderen Ästen seitlich entspringen. Ein Zweig ist ein Ast samt Blättern. Umgangssprachlich wird der Begriff oft auf die holzigen Äste von Bäumen reduziert. In der Holznutzung ist die Unterscheidung von Ast und Zweigwerk üblich – beziehungsweise nennt man den Zweig, wie auch die Spuren, die das Zweigwerk im Holz hinterlässt, Astholz oder „Ast“.
  • Bäume (Wikipedia)
    Bäume bezeichnet: holzige Pflanzen, die aus einer Wurzel, einem daraus hochgewachsenen Stamm und einer Krone bestehen, siehe Baum Die Bäume, Prosastück von Franz Kafka (1903/4) Siehe auch: Baum (Begriffsklärung)
  • Baumkontrolle (Wikipedia)
    Die Baumkontrolle (auch Regelkontrolle) ist eine Sichtkontrolle von Bäumen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Dabei werden Bäume durch systematische Inaugenscheinnahme (ohne technische Hilfsmittel) auf verkehrsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone regelmäßig untersucht. In der Praxis verwenden professionelle Baumkontrolleure die Regeln der FLL-Baumkontrollrichtlinien oder spezielle Leitfäden (z. B. den Leitfaden zur Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen). Bestimmte Pathogene, schwere Defekte und statisch relevante Schäden können eine Verkehrsgefährdung darstellen und müssen im Zweifelsfall durch eine eingehende Untersuchung abgeklärt werden. Wird eine Gefahr durch den Kontrolleur erkannt, muss er das weitere Vorgehen festlegen. Dies kann … die Empfehlung von Baumpflegemaßnahmen, ein verkürztes Kontrollintervall, die Fällung oder auch die eingehende Untersuchung durch einen Sachverständigen sein.
  • Baumkrone (Wikipedia)
    Als Baum (von westgermanisch mittelhochdeutsch, althochdeutsch boum, Herkunft ungeklärt, Teil der Swadesh-Liste) wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine verholzte Pflanze verstanden, die aus einer Wurzel, einem daraus emporsteigenden, hochgewachsenen Stamm und einer belaubten oder benadelten Krone besteht. Die Botanik definiert Bäume als ausdauernde und verholzende Samenpflanzen, die eine dominierende Sprossachse aufweisen, die durch sekundäres Dickenwachstum an Umfang zunimmt. Diese Merkmale unterscheiden einen Baum von Sträuchern, Farnen, Palmen und anderen verholzenden Pflanzen. Im Gegensatz zu ihren entwicklungsgeschichtlichen Vorläufern verfügen die meisten Bäume zudem über wesentlich differenziertere Blattorgane, die mehrfach verzweigten Seitentrieben (Lang- und Kurztrieben) entspringen. Stamm, Äste und Zweige verlängern sich jedes Jahr durch Austreiben von End- und Seitenknospen, verholzen dabei und nehmen kontinuierlich an Umfang zu. Im Gegensatz zum Strauch ist es besonderes Merkmal der Bäume, dass die Endknospen über die Seitenknospen dominieren (Apikaldominanz) und sich dadurch ein vorherrschender Haupttrieb herausbildet (Akrotonie).
  • Garten (Wikipedia)
    Ein Garten ist ein abgegrenztes Stück Land, in dem Pflanzen oder Tiere in Kultur genommen und somit gepflegt (kultiviert) werden. Im Gegensatz zu Parks werden Gärten meist privat genutzt. Gärten werden nicht nur angelegt, um einen direkten Ertrag zu ernten (Nutzgarten), sondern auch um einem künstlerischen, spirituellen oder therapeutischen Zweck zu dienen, oder auch der Freizeitgestaltung und Erholung, wie Zier- und Kleingärten.
  • Gartenarbeit (Wikipedia)
    Gärtner ist die Tätigkeits- beziehungsweise Berufsbezeichnung für Personen, die im Berufsfeld Agrarwirtschaft und dort im Gartenbau tätig sind. Der Begriff Gärtner kann bedeuten: Gärtner ist eine berufliche Ausbildung im Sektor Gartenbau (Hortikultur) mit ihren Sparten Gemüse-, Blumen-, Heilpflanzengärtnerei, Baumschulenwesen, Gartengestaltung usw. einschließlich Verkauf. Gärtner bezeichnet den gewerblichen Gartenbauunternehmer (Gärtnereibetrieb); Handelsgärtner einen Angestellten zur Pflege eines Gartens als Dienstleistung: Gärtner unabhängig von der Ausbildung Gärtner war gebietsweise früher die Bezeichnung für Kleinbauern Das Gärtnern dient als Hobby oder zur Erholung (Freizeitgärtner, Hobbygärtner), aus Interesse an der Natur oder der Pflanzenzüchtung oder aus dem Wunsch nach Eigenversorgung aus dem Garten oder Kleingarten (auch Schrebergarten), dann Kleingärtner oder Schrebergärtner.
  • gesetz (Wikipedia)
    Unter Gesetz versteht man inhaltlich (materiell) jede Rechtsnorm, welche menschliches Verhalten regelt. förmlich (formell) jeden Willensakt, welcher im Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen ist. Der Gesetzestext ist der konkrete Wortlaut eines Gesetzes. Das durch Gesetz geschaffene Recht heißt Gesetzesrecht.
  • Nachbarrecht (Wikipedia)
    Das Nachbarrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn und/oder Dritten regelt. War es ursprünglich allein Teil des privatrechtlichen Sachenrechts, so gehören inzwischen auch heute zum öffentlichen Recht zählende Rechtsgebiete wie das Baunachbarrecht dazu. Durch Nachbarschaft treffen häufig unterschiedliche Interessen der Nachbarn aufeinander, die durch Rechtsnormen zum Ausgleich gebracht werden sollen. Diese Rechtsnormen regeln das nachbarschaftliche Zusammenleben und sollen sicherstellen, dass jeder Nachbar sein Verhalten am Nachbarrecht ausrichtet. Das grundsätzliche Recht des Grundstückseigentümers, mit seinen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten nach Belieben zu verfahren und jeden Nachbarn oder Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, wird mit Rücksicht auf die benachbarte Lage und die hieraus resultierenden unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen eingeschränkt.
  • Nachbarschaft (Wikipedia)
    Nachbarschaft steht für: im allgemeinen Sprachgebrauch die räumliche Nähe, siehe Nachbar in der Mathematik ein Element einer uniformen Struktur, siehe Uniformer Raum Nachbarschaft (Topologie), ein verallgemeinerter Umgebungsbegriff in der Mathematik Nachbarschaft (Graphentheorie), ein Grundbegriff in der Graphentheorie Nachbarschaft (Bildverarbeitung), eine kleine Bildregion um einen Bildpunkt die kosmische Nachbarschaft der Sonne bzw. einer Galaxie, siehe Sonnenumgebung Nachbarschaft (Graubünden), im Freistaat der Drei Bünde eine autonome Dorfgenossenschaft, die als Unterabteilung einer Gerichtsgemeinde fungierte Nachbarschaft (Norditalien), historisch verwendeter Begriff für eine autonome Dorfgenossenschaft im Gebiet des heutigen Norditaliens und des heutigen Kantons Tessin Siehe auch:
  • Verkehrssicherungspflicht (Wikipedia)
    Eine Verkehrssicherungspflicht, seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch Verkehrspflicht genannt, ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann. Die Verkehrssicherungspflichten entstanden vor dem Hintergrund der „rechtswidrigen Verletzung“ der in § 823 Absatz 1 BGB genannten Rechte und Lebensgüter.
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