ARAG Experten erklären, worauf Paare rechtlich achten sollten

Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert

ARAG Experten erklären, worauf Paare rechtlich achten sollten

Mit der Entscheidung zu heiraten stellen sich für viele Paare auch rechtliche Fragen: Welcher Familienname soll es sein? Worauf muss bei der Planung geachtet werden? Was gilt für bestehende Verträge – und ändert sich sonst noch etwas? Pünktlich zur Hochzeitssaison geben die ARAG Experten einen Überblick über die wichtigsten Punkte, inklusive der Neuerungen beim Namensrecht.

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Mehr Freiheit beim Familiennamen
Seit Mai 2025 gilt in Deutschland ein reformiertes Namensrecht. Ehepaare können seither deutlich freier entscheiden, welchen Namen sie künftig führen möchten. Das Wichtigste: Das Tragen von Doppelnamen, die sich aus dem Geburtsnamen der Frau und dem des Mannes zusammensetzen, ist für beide Ehepartner erlaubt. Vorher musste einer der beiden Partner nach der Heirat seinen Nachnamen beibehalten und durfte den des Partners nicht anhängen. In drei von vier Fällen war es die Frau, die ihren Geburtsnamen aufgab und den Nachnamen des Mannes übernahm. Nun dürfen, je nach Gusto, die einzelnen Namen mit Bindestrich verbunden werden, müssen es aber nicht mehr. Alternativ bleibt es nach Auskunft der ARAG Experten aber weiterhin möglich, dass der eigene Name behalten wird oder ein Partner den gemeinsamen Familiennamen führt und der andere zusätzlich einen Begleitnamen.

Neue Optionen auch für Kinder
Wählt das Ehepaar einen gemeinsamen Doppelnamen, wird er zum Familiennamen, den auch die Kinder tragen können. Und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil den Doppelnamen wählt. Eine weitere große Neuerung, auf die die ARAG Experten hinweisen: Kinder haben sogar die Wahl, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Zudem können Kinder einen Namen leichter ablegen, wenn sich die Eltern trennen und ihr Name nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt. Ein volljähriges Kind kann seinen Namen ohne Anlass einmalig ändern: Also entweder aus dem Doppelnamen nur einen machen oder vom Namen des einen Elternteils zu dem des anderen wechseln oder aber einen Doppelnamen bestehend aus den Namen beider Elternteile annehmen. Was nach wie vor nicht möglich ist: bei mehreren Kindern verschiedene Namenskonstellationen zu haben. Alle folgenden Kinder müssen denselben Nachnamen wie das erste Kind tragen.

Namenskonstellationen, die weiterhin nicht möglich sind
Weiterhin nicht erlaubt ist es, zwei Namen zu einem neuen zu verschmelzen: So kann beispielsweise aus den Einzelnamen Müller und Lüdenscheidt nicht „Müllerlüdenscheidt“ werden. Auch Bandwurm-Namen über Generationen oder mehrere Eheschließungen hinweg sind nicht möglich. So kann Herr Müller-Lüdenscheidt nach der Scheidung zwar Frau Meier-Schulze heiraten, dann aber nicht Meier-Schulze-Müller-Lüdenscheidt heißen. Das Namensrecht beschränkt die Zusammensetzung auf zwei Namen. Jeder Partner sucht sich also einen Teil seines Doppelnamens aus und bildet daraus einen neuen. Ebenso ausgeschlossen ist eine neue Kombination von Namen: Lüdenmüller oder Müllerscheidt wird also keine Option.

Rechtliche Folgen der Ehe
Mit der Eheschließung entstehen nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche Bindungen. Ein zentraler Punkt ist der sogenannte Zugewinnausgleich. Ohne Ehevertrag leben Paare automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Vermögen, das während der Ehe erworben wird, wird im Fall einer Trennung grundsätzlich ausgeglichen.

Darüber hinaus sind Ehepartner einander zu Unterhalt verpflichtet und haben umfassende Auskunftsrechte über finanzielle Verhältnisse. Zudem greifen gesetzliche Regelungen im Erbrecht: Ehepartner sind hier besonders abgesichert. Die ARAG Experten raten: Wer individuelle Regelungen möchte, kann diese in einem Ehevertrag festlegen. Das kann vor allem bei Selbstständigkeit, Immobilienbesitz oder großen Vermögensunterschieden sinnvoll sein.

Gemeinsam besser abgesichert
Die Hochzeit ist ein guter Anlass, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen, um Doppelversicherungen zu vermeiden und gleichzeitig Versorgungslücken zu schließen. In vielen Bereichen ergeben sich durch die Ehe Vorteile oder Anpassungsbedarf. So können Ehepaare etwa in der Haftpflichtversicherung häufig einen gemeinsamen Vertrag nutzen. Auch bei der Krankenversicherung, egal, ob gesetzlich oder privat, sollten Tarife und Familienoptionen geprüft werden. Zudem raten die ARAG Experten zu einem Blick auf bestehende Policen: Begünstigte in Lebensversicherungen oder Altersvorsorgeverträgen sollten gegebenenfalls aktualisiert werden.

Verträge rund um die Hochzeit
Ob Location, Catering oder Fotograf – rund um die Hochzeit werden zahlreiche Verträge geschlossen. Dabei sollten Paare trotz großer Vorfreude die Bedingungen sorgfältig prüfen. Worauf es laut ARAG Experten ankommt, sind unter anderem die Stornobedingungen: Welche Kosten fallen bei kurzfristigen Änderungen oder Absagen der Hochzeit an? Auch die Zahlungsmodalitäten sind einen genauen Blick wert, denn hier sind unter Umständen Anzahlungen geregelt, die mit Fristen verbunden sind. Wer diese verschläft, muss mit Aufschlägen rechnen. Gerade bei hohen Kosten empfehlen die ARAG Experten, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Formalitäten nach der Hochzeit
Wer heiratet, sollte einige Formalitäten im Blick behalten, um den neuen Lebensabschnitt auch rechtlich sauber zu regeln. Und dieser Teil sollte zeitnah nach der Feier erledigt werden. An erster Stelle steht laut ARAG Experten die Aktualisierung der Ausweisdokumente. Wer seinen Namen geändert hat, ist gemäß Personalausweisgesetz (PAuswG) verpflichtet, beim zuständigen Bürgeramt unverzüglich einen neuen Personalausweis zu beantragen. Durch eine Namensänderung wird der Personalausweis ungültig. Wer einen Reisepass besitzt, muss auch den neu beantragen. Tipp der ARAG Experten: Wer in die Flitterwochen ins Ausland verreisen will, kann den Antrag schon vor der Hochzeit stellen. Auch der Führerschein sollte angepasst werden. Parallel dazu ist es sinnvoll, die Meldebehörde über die Eheschließung zu informieren. Häufig geschieht das zwar automatisch, dennoch lohnt sich ein kurzer Check, ansonsten muss mit einem Bußgeld gerechnet werden.

Ebenso wichtig ist natürlich die Steuer. Ehepaare können ihre Steuerklassen ändern und so finanzielle Vorteile nutzen. Ein Antrag beim Finanzamt genügt laut ARAG Experten. Darüber hinaus sollten Bankkonten und bestehende Verträge überprüft und, falls nötig, aktualisiert werden. Informiert werden müssen auch Arbeitgeber sowie die Rentenversicherung. Wer Abonnements und Mitgliedschaften hat, sollte auch diese ändern.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Doppelname (Wikipedia)
    Doppelname steht für: Doppelname (Nachname), Zusammenfügung zweier Nachnamen Doppelname (Vorname), Zusammenfügung zweier Vornamen zu einem neuen Siehe auch: Namensrecht (Regelungen) Liste der Gemeinden mit Doppelnamen in Deutschland (Ortsnamen)
  • Ehe (Wikipedia)
    Die Ehe (von althochdeutsch ēwa ‚Gesetz‘) oder der Ehestand, auch die Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch hīrāt ‚Hausversorgung‘, ‚Vermählung‘, von rāt ‚Vorrat‘, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung). Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist ihre Scheidung oder Aufhebung. Die Bedeutung einer Ehe hängt von jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen ab und hat sich im Laufe der Geschichte oft verändert. Einige Religionen und Staaten erlauben die Mehrehe von einer Person mit anderen (Polygamie in verschiedenen Ausführungen), auf Hawaii gab es die Gruppenehe von mehreren Personen miteinander (Punalua-Ehe). Im europäischen Kulturraum wird die Ehe traditionell als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, in der beide Verantwortung füreinander übernehmen. Seit dem 21. Jahrhundert ist in manchen Ländern die Zivilehe als vom Staat geregelte und vermittelte Ehe auch für Partner gleichen Geschlechts geöffnet (gleichgeschlechtliche Ehe); in anderen Ländern besteht ein eheähnliches Rechtsinstitut mit teils eingeschränkten Rechten unter Titeln wie „eingetragene Partnerschaft“. Der in Deutschland vorgesehene gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft; darüber hinausgehende oder abweichende Regelungen werden vertraglich vereinbart (Ehevertrag). Die Beteiligten sind Ehepartner, Eheleute, Ehepaar oder Ehegatten (vergleiche „Begattung“). Weibliche Ehepartner werden Ehefrau oder umgangssprachlich kurz Frau genannt, in gehobener Sprache Gattin oder Gemahlin, historisch auch Weib, ohne beabsichtigte Abfälligkeit. In der Zeit vor der Eheschließung und während der Hochzeit ist die Frau eine Braut. Männliche Ehepartner werden vor und bei der Hochzeit Bräutigam und danach Ehemann oder umgangssprachlich kurz Mann genannt sowie Gatte oder Gemahl. Historisch war vom Gespons …
  • Ehepaar (Wikipedia)
    Die Ehe (von althochdeutsch ēwa ‚Gesetz‘) oder der Ehestand, auch die Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch hīrāt ‚Hausversorgung‘, ‚Vermählung‘, von rāt ‚Vorrat‘, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung). Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist ihre Scheidung oder Aufhebung. Die Bedeutung einer Ehe hängt von jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen ab und hat sich im Laufe der Geschichte oft verändert. Einige Religionen und Staaten erlauben die Mehrehe von einer Person mit anderen (Polygamie in verschiedenen Ausführungen), auf Hawaii gab es die Gruppenehe von mehreren Personen miteinander (Punalua-Ehe). Im europäischen Kulturraum wird die Ehe traditionell als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, in der beide Verantwortung füreinander übernehmen. Seit dem 21. Jahrhundert ist in manchen Ländern die Zivilehe als vom Staat geregelte und vermittelte Ehe auch für Partner gleichen Geschlechts geöffnet (gleichgeschlechtliche Ehe); in anderen Ländern besteht ein eheähnliches Rechtsinstitut mit teils eingeschränkten Rechten unter Titeln wie „eingetragene Partnerschaft“. Der in Deutschland vorgesehene gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft; darüber hinausgehende oder abweichende Regelungen werden vertraglich vereinbart (Ehevertrag). Die Beteiligten sind Ehepartner, Eheleute, Ehepaar oder Ehegatten (vergleiche „Begattung“). Weibliche Ehepartner werden Ehefrau oder umgangssprachlich kurz Frau genannt, in gehobener Sprache Gattin oder Gemahlin, historisch auch Weib, ohne beabsichtigte Abfälligkeit. In der Zeit vor der Eheschließung und während der Hochzeit ist die Frau eine Braut. Männliche Ehepartner werden vor und bei der Hochzeit Bräutigam und danach Ehemann oder umgangssprachlich kurz Mann genannt sowie Gatte oder Gemahl. Historisch war vom Gespons …
  • Eheschließung (Wikipedia)
    Die Ehe (von althochdeutsch ēwa ‚Gesetz‘) oder der Ehestand, auch die Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch hīrāt ‚Hausversorgung‘, ‚Vermählung‘, von rāt ‚Vorrat‘, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung). Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist ihre Scheidung oder Aufhebung. Die Bedeutung einer Ehe hängt von jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen ab und hat sich im Laufe der Geschichte oft verändert. Einige Religionen und Staaten erlauben die Mehrehe von einer Person mit anderen (Polygamie in verschiedenen Ausführungen), auf Hawaii gab es die Gruppenehe von mehreren Personen miteinander (Punalua-Ehe). Im europäischen Kulturraum wird die Ehe traditionell als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, in der beide Verantwortung füreinander übernehmen. Seit dem 21. Jahrhundert ist in manchen Ländern die Zivilehe als vom Staat geregelte und vermittelte Ehe auch für Partner gleichen Geschlechts geöffnet (gleichgeschlechtliche Ehe); in anderen Ländern besteht ein eheähnliches Rechtsinstitut mit teils eingeschränkten Rechten unter Titeln wie „eingetragene Partnerschaft“. Der in Deutschland vorgesehene gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft; darüber hinausgehende oder abweichende Regelungen werden vertraglich vereinbart (Ehevertrag). Die Beteiligten sind Ehepartner, Eheleute, Ehepaar oder Ehegatten (vergleiche „Begattung“). Weibliche Ehepartner werden Ehefrau oder umgangssprachlich kurz Frau genannt, in gehobener Sprache Gattin oder Gemahlin, historisch auch Weib, ohne beabsichtigte Abfälligkeit. In der Zeit vor der Eheschließung und während der Hochzeit ist die Frau eine Braut. Männliche Ehepartner werden vor und bei der Hochzeit Bräutigam und danach Ehemann oder umgangssprachlich kurz Mann genannt sowie Gatte oder Gemahl. Historisch war vom Gespons …
  • Einzelname (Wikipedia)
    Ein Mononym ist ein einnamiger Personenname (von griechischen monos „einzeln“ und onoma „Name“) im Gegensatz zu mehrnamigen, etwa aus Vor- und Nachname bestehenden Namen. Gelegentlich wählt der Träger eines mehrteiligen Namens selbst ein Mononym, in manchen Zeiten und Kulturen ist Mononymie auch traditionell, beispielsweise sind javanische Namen traditionell mononym. So ist es bei südamerikanischen Fußballspielern häufig, dass sie unter einem Mononym auftreten und der eigentliche Name gegenüber dem Mononym ganz in den Hintergrund tritt, zum Beispiel bei den Brasilianern Pelé, Ronaldo, Robinho, Ronaldinho und Kaká. Ein weiteres Beispiel sind mononyme Künstlernamen, etwa die Sänger Bono, Cher und Madonna oder der Clown Grock. Solche Mononyme haben in Kunst und Literatur eine lange Tradition, Beispiele sind Novalis oder Farinelli. Manchmal wird dabei sogar das Mononym zum gesetzlichen Namen, so bei dem amerikanischen Zauberkünstler und Comedian Teller, dem (stummen) Partner des Duos Penn & Teller.
  • Elternteil (Wikipedia)
    Eine Verwandtschaftsbeziehung (von mittelhochdeutsch verwant „zugewandt, zugehörig“) ist ein Verhältnis zwischen zwei Personen, deren eine von der anderen biologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamen Vorfahren haben. Neben dieser zugrunde liegenden Blutsverwandtschaft gibt es die rechtliche Verwandtschaft durch Feststellung der Elternschaft für ein nicht leibliches Kind (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach Eizellspende). Mit den Verwandten von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft, umgangssprachlich indirekte oder affine Verwandtschaft genannt, eine Form der sozialen Verwandtschaft.
  • Familienname (Wikipedia)
    Der Familienname ist ein Teil des Namens eines Menschen. Er ergänzt den Vornamen und drückt die Zugehörigkeit des Namensträgers zu einer Familie aus. In der Regel gleichbedeutend werden im deutschsprachigen Raum die Ausdrücke Nachname und Zuname verwendet. In der Schweiz sagt man auch Geschlechtsname (von Familiengeschlecht). Familienname und Nachname sind dabei streng genommen keine Synonyme, sie sind lediglich deshalb gleichbedeutend, weil im deutschsprachigen Raum der Familienname ein Nachname ist, der dem persönlichen (Vor-)Namen nachgestellt wird. Das ist in Europa weitgehend (Ausnahme: Ungarn) üblich, weltweit werden die familien- und abstammungsbezogenen Namensteile den persönlichen Namen oft auch vorangestellt, insbesondere im asiatischen Raum. Abgrenzend zum Ehenamen heißt der durch Abstammung erworbene ursprüngliche Familienname Geburtsname (bei verheirateten Frauen früher auch Mädchenname; in der Schweiz Ledigname) und drückt die Zugehörigkeit zur Elternfamilie aus. In vielen modernen Namensrechtsordnungen lassen sich Geburts- und Ehenamen in Doppelnamen (Schweiz: Allianznamen) kombinieren. Künstlernamen können auch ohne verwandtschaftlichen Bezug als Familiennamen geführt werden. Der bei der Geburt registrierte „Geburtsname“ lässt sich auch später noch ändern. In Deutschland ist der Geburtsname als derjenige Name definiert, „der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung [über die Wahl eines Ehenamens] gegenüber dem Standesamt einzutragen ist“ (§ 1355 Abs. 6 BGB), wobei sich aus dem Personenstandsrecht ergibt, dass sich der im Geburtseintrag vermerkte Geburtsname durchaus ändern kann (§ 36 Abs. 1 PStV), namentlich durch Adoption, Einbenennung oder behördliche Namensänderung; lediglich bei Änderungen aufgrund einer Ehe ändert sich nicht der Geburtsname, sondern es wird ein Ehename erworben. In der Schweiz heißt dieser Geburtsname Ledigname, in der österreichischen Gesetzesterminologie entspricht ihm der Geschlechtsname. Der Hausname (Hofname) erfüllt in ländlichen Gebieten eine ähnliche Funktion wie der Familienname. Er wird im alltäglichen Sprachgebrauch dem Vornamen (Rufname) vorangestellt, u. a. in Hessen (z. B. Schmidde …
  • Heirat (Wikipedia)
    Heirat steht für: die Heiratszeremonie, Trauung, siehe Hochzeit Ehe, das Eingehen einer Lebensgemeinschaft Die Heirat (Gogol), Komödie von Nikolai Gogol (1842) Die Heirat (Oper), Opernfragment von Modest Mussorgski (1909) Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Heirat beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Heirat enthält Hochzeit (Begriffsklärung)
  • Hochzeit (Wikipedia)
    Die Eheschließung – auch Hochzeit, Heirat, Vermählung und Trauung – umfasst in Abhängigkeit von den jeweiligen religiösen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft vielfältige soziale und privatrechtliche Verträge, religiöse und weltliche Riten, Zeremonien und Hochzeitsbräuche sowie begleitende Feiern zu Beginn einer Ehe. Eine Eheschließung begründet umfangreiche soziale und ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Partnern und ihren Familien, Abstammungsgruppen oder Clans. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die gegenseitige Fürsorge sowie die Legitimität möglicher innerhalb der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in vielen Kulturen bedingt die Ehe deren Geburtsrechte. Die Hochzeit kann als Übergangsritus für das Brautpaar betrachtet werden. Bei Hochzeitsfeiern findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (wie Mitgift, Brautpreis, Brautgabe, Brautbuch, Brautdienst, Morgengabe).
  • Kinder (Wikipedia)
    Kinder steht für: die Mehrzahl von Kind, siehe Kindheit eine Verwandtschaft, siehe Verwandtschaftsbeziehung #Kinder Kinder (Lied), Lied von Bettina Wegner (1976, Sind so kleine Hände) Kinder (Zeitschrift), deutsches Elternmagazin Straßenverkehrszeichen gemäß österreichischer StVO §50 Z.12 Kinder (Louisiana), Ort im Allen Parish, Louisiana, Vereinigte Staaten eine Süßwarenmarke der Firma Ferrero Kinder ist der Familienname folgender Personen: Arvid Kinder (* 1980), deutscher Volleyball- und Beachvolleyballspieler Christian Kinder (1897–1972), deutscher Jurist Claude William Kinder (1852–1936), britischer Ingenieur Ernst Kinder (1910–1970), deutscher Theologe und Hochschullehrer Hannes Kinder (* 1985), deutscher Musiker und Komponist Hans Kinder (1900–1986), deutscher Maler und Grafiker Hermann Kinder (1944–2021), deutscher Schriftsteller und Literaturwissenschaftler Horst Kinder (1919–2011), deutscher Brigadegeneral Johannes Kinder (Heimatforscher) (1843–1914), deutscher Jurist, Heimatforscher und Politiker Johannes Kinder (Kriegsverbrecher) (1912–1976), deutscher Kriegsverbrecher und Stasi-Spitzel Manfred Kinder (* 1938), deutscher Leichtathlet Nino Kinder (* 2001), deutscher Eishockeyspieler Peter Kinder (* 1954), US-amerikanischer Politiker Ralf Kinder (* 1966), deutscher Drehbuchautor Rudolf Kinder (1881–1944), deutsch-litauischer Politiker Sebastian Kinder (* 1974), deutscher Wirtschaftsgeograph Vladimír Kinder (* 1969), slowakischer Fußballspieler Siehe auch: Die Kinder Kinder, Kinder, Comedyserie Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Kinder Scout, Berg in Derbyshire, Großbritannien
  • Nachname (Wikipedia)
    Der Familienname ist ein Teil des Namens eines Menschen. Er ergänzt den Vornamen und drückt die Zugehörigkeit des Namensträgers zu einer Familie aus. In der Regel gleichbedeutend werden im deutschsprachigen Raum die Ausdrücke Nachname und Zuname verwendet. In der Schweiz sagt man auch Geschlechtsname (von Familiengeschlecht). Familienname und Nachname sind dabei streng genommen keine Synonyme, sie sind lediglich deshalb gleichbedeutend, weil im deutschsprachigen Raum der Familienname ein Nachname ist, der dem persönlichen (Vor-)Namen nachgestellt wird. Das ist in Europa weitgehend (Ausnahme: Ungarn) üblich, weltweit werden die familien- und abstammungsbezogenen Namensteile den persönlichen Namen oft auch vorangestellt, insbesondere im asiatischen Raum. Abgrenzend zum Ehenamen heißt der durch Abstammung erworbene ursprüngliche Familienname Geburtsname (bei verheirateten Frauen früher auch Mädchenname; in der Schweiz Ledigname) und drückt die Zugehörigkeit zur Elternfamilie aus. In vielen modernen Namensrechtsordnungen lassen sich Geburts- und Ehenamen in Doppelnamen (Schweiz: Allianznamen) kombinieren. Künstlernamen können auch ohne verwandtschaftlichen Bezug als Familiennamen geführt werden. Der bei der Geburt registrierte „Geburtsname“ lässt sich auch später noch ändern. In Deutschland ist der Geburtsname als derjenige Name definiert, „der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung [über die Wahl eines Ehenamens] gegenüber dem Standesamt einzutragen ist“ (§ 1355 Abs. 6 BGB), wobei sich aus dem Personenstandsrecht ergibt, dass sich der im Geburtseintrag vermerkte Geburtsname durchaus ändern kann (§ 36 Abs. 1 PStV), namentlich durch Adoption, Einbenennung oder behördliche Namensänderung; lediglich bei Änderungen aufgrund einer Ehe ändert sich nicht der Geburtsname, sondern es wird ein Ehename erworben. In der Schweiz heißt dieser Geburtsname Ledigname, in der österreichischen Gesetzesterminologie entspricht ihm der Geschlechtsname. Der Hausname (Hofname) erfüllt in ländlichen Gebieten eine ähnliche Funktion wie der Familienname. Er wird im alltäglichen Sprachgebrauch dem Vornamen (Rufname) vorangestellt, u. a. in Hessen (z. B. Schmidde …
  • Namen (Wikipedia)
    Namen ist: der deutsche und niederländische Name der belgischen Stadt Namur die ehemals von dort verwaltete Grafschaft Namur die heute von dort verwaltete Provinz Namur Siehe auch: Name
  • Namensrecht (Wikipedia)
    Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und welche die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht auf einen Namen) als auch das Recht einer (natürlichen oder juristischen) Person, den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen (Recht aus einem Namen). Das Recht aus einem Namen ist ein absolutes Recht und bei natürlichen Personen ein Persönlichkeitsrecht.
  • Paare (Wikipedia)
    Paare bezeichnet: die fünf Paare, siehe Zugot Skulptur in Bremen, siehe Paare (Skulptur) einen Film von Johannes Buchholz, siehe Paare (Film) eine Comedysendung von Sat.1, siehe Paare (Fernsehserie) eine Kurzfilmreihe auf Arte, siehe Paare (Kurzfilmreihe) Paare ist der Familienname folgender Personen: Yvonne Stöckemann-Paare (* 1973), deutsche Schriftstellerin
  • partner (Wikipedia)
    Partner als Beteiligte, Partnerschaft als Gesamtheit bezeichnet: Partnerschaft, sexuell-soziale Beziehung die Inhaber einer Partnerschaftsgesellschaft (Deutschland), zum Beispiel einer Sozietät, in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Tätigkeit zusammenschließen Public Private Partnership, eine Form der Durchführung von öffentlichen Aufgaben durch private Unternehmen Partner steht für: Hanomag Partner, PKW-Prototyp (1951) Partner (1968), italienischer Film von Bernardo Bertolucci (1968) Partner (2008), indischer Film (2008) Partner (Band), kanadische Indie-Rock-Band Honda Partner, PKW-Modell Peugeot Partner, PKW-Modell Partner (Motorsägen), schwedischer Kettensägenhersteller, Marke von Elektrolux, 1977 von Husqvarna aufgekauft Ein Fall für zwei: Partner, Folge von Ein Fall für zwei Siehe auch: Die Partner, deutsche Kriminalfernsehserie (1995–1996) Der Partner, Begriffsklärung Partners, Begriffsklärung
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