Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen

Wenn Käufer getäuscht wurden oder Risiken verschwiegen sind: Welche Möglichkeiten bestehen und wie Betroffene ihre Ansprüche durchsetzen können

Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen

Hauskauf anfechten und Geld zurück erhalten

Der Kauf einer Immobilie zählt für viele Menschen zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Umso gravierender sind die Folgen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass wesentliche Informationen fehlten, Risiken verschwiegen wurden oder der Kauf unter falschen Voraussetzungen zustande kam. In solchen Fällen kommt eine Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrags in Betracht.

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Rechtsanwalt L. Ginter, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, unterstützt Betroffene bundesweit bei der rechtlichen Prüfung und Durchsetzung entsprechender Ansprüche. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Fälle, in denen Käufer über den tatsächlichen Zustand der Immobilie, bestehende Belastungen oder wirtschaftliche Risiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.

„Viele Mandanten gehen zunächst davon aus, dass ein notariell beurkundeter Immobilienkaufvertrag praktisch unumkehrbar ist. Das ist jedoch nicht immer zutreffend. In bestimmten Konstellationen bestehen durchaus rechtliche Möglichkeiten, sich vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen“, erklärt Rechtsanwalt Ginter.

Typische Ansatzpunkte für eine Rückabwicklung sind etwa arglistige Täuschung, unzutreffende Angaben im Expose, verschwiegene Mängel oder Pflichtverletzungen im Rahmen der Vertragsanbahnung. Auch Fehler bei der notariellen Belehrung oder unzureichende Aufklärung über wirtschaftliche Risiken können eine Rolle spielen.

Im Rahmen einer individuellen Prüfung analysiert Rechtsanwalt Ginter die gesamte Vertrags- und Beratungssituation, bewertet die Erfolgsaussichten und entwickelt eine zielgerichtete Strategie. Ziel ist es, für Mandanten entweder die Rückabwicklung des Kaufvertrags oder eine wirtschaftlich angemessene Kompensation zu erreichen.

„Entscheidend ist eine frühzeitige rechtliche Bewertung. Je schneller Betroffene reagieren, desto größer sind in der Regel die Handlungsmöglichkeiten“, so Ginter weiter.

Betroffene Immobilienkäufer können sich für eine erste Einschätzung direkt an die Kanzlei wenden.

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Ginter Schiering Rechtsanwälte
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Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Immobilienrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Datenschutzrecht
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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • #Mängel (Wikipedia)
    Mängel ist der Familienname folgender Personen: Ants Mängel (* 1987), estnischer Badmintonspieler Siegfried Mängel (* 1937), deutscher Bauingenieur und Hochschullehrer Siehe auch: Inherent Vice – Natürliche Mängel, US-amerikanischer Film von Paul Thomas Anderson (2014) Mangel Mengel
  • Beratung (Wikipedia)
    Unter einer Beratung (oder auch Konsultation, von lateinisch consultatio; zugehöriges Verb konsultieren) wird im Allgemeinen eine Form des Gesprächs bzw. der Kommunikation verstanden, also ein Beratungsgespräch (englisch consultation). Je nach Ziel, Format und Thema sind Beratungsgespräche unterschiedlich aufgebaut und strukturiert. Üblicherweise findet Beratung mündlich statt, auch telefonisch oder über Videokonferenzen (von zwei oder mehr Personen), seltener auch schriftlich etwa mit Hilfe von E-Mail, Chats oder Briefen. Ziel von Beratung kann darin bestehen, Informationen weiterzugeben, den Adressaten zu einer bestimmten Handlung oder einem Unterlassen zu bewegen oder ihn bei der Bearbeitung von Problemen, der Klärung von Themen oder der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Personen, die Beratung häufig anbieten, werden auch mit dem Nomen Agentis Berater sowie Konsultant oder auch (englisch ausgesprochen) Consultant (aus dem englischen consultant entlehnt) bezeichnet. In Österreich und in der Schweiz wird auch die Bezeichnung Konsulent verwendet.
  • Immobilienrecht (Wikipedia)
    Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte, die mit Immobilien zu tun haben. Erfassen lässt sich der Begriff nur, wenn auf die einzelnen Rechtsgebiete abgestellt wird, in denen sich „Immobilienrecht“ abspielt. Das Gesetz verwendet den Begriff selbst nicht. Es gibt keine direkte Definition. Wer Immobilien baut, vermittelt, kauft oder verkauft, hat es mit Immobilienrecht zu tun. Der Text beschränkt sich auf einen Überblick über die wesentlichen Rechtsvorschriften.
  • Notarhaftung (Wikipedia)
    Im deutschen Berufsrecht bzw. Deliktsrecht bezeichnet Notarhaftung die Haftung eines Notars, wobei folgender Grundsatz gilt: Der Notar haftet für vorsätzliche und fahrlässige Amtspflichtverletzungen. Diese Haftung ist speziell in § 19 Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Die Haftung für Fahrlässigkeit ist dabei in der Regel subsidiär, d. h. der Notar kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag, § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO. Die Vorschriften der deliktischen Amtshaftung gemäß § 839 BGB sind anwendbar, soweit § 19 BNotO keine spezielle Regelung enthält. Der Staat haftet nicht an Stelle des Notars, § 19 Abs. 1 Satz 4 BNotO. Dies steht im Gegensatz zur allgemeinen Amtshaftung, für die Art. 34 Grundgesetz (GG) vorschreibt, dass die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft trifft, in deren Dienst der Amtsträger steht.
  • Rechtsanwalt (Wikipedia)
    Rechtsanwalt (, von althochdeutsch reht „Recht, Rechtssache, Gesetz“ und anawalto „wer Gewalt über etwas hat“), kurz Anwalt, in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt, ist eine Berufsbezeichnung für einen Juristen, der rechtlichen Beistand, insbesondere vor Gericht, leistet.
  • Schadensersatz (Wikipedia)
    Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.
  • Täuschung (Wikipedia)
    Durch Täuschung wird eine Fehlvorstellung (Irrtum) durch nicht der Wahrheit oder Wirklichkeit entsprechende Umstände oder Sinneswahrnehmungen hervorgerufen, die zu einer verkehrten Auffassung eines Sachverhalts führen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Täuschung bewusst durch einen anderen herbeigeführt wird (jemand wird getäuscht) oder nicht (jemand täuscht sich). Im ersten Fall spricht man auch von Irreführung (oder umgangssprachlich Masche).
  • Vertragsrecht (Wikipedia)
    Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet (überwiegend im Bereich des Zivilrechts), das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen, die Abwicklung, die Verletzung und die Rechtsfolgen von Verträgen regeln.
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