Automatische Mausbewegung ohne Software

General Office Undetektierbarer Maus-Jiggler

General Office Undetektierbarer Maus-Jiggler mit Ein/Aus-Schalter und Timerfunktion, www.pearl.de

– Der Bildschirm bleibt immer an: automatischer Maus-Beweger
– Treiberfrei: anschließen und nutzen
– Mit Timer: 30, 60, 120 und 240 Min. einstellbar
– Mit Ein/Aus-Schalter und USB-C-Stromkabel

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

Bildschirm bleibt aktiv, Arbeitsrhythmus bleibt erhalten: Der automatische Maus-Beweger von General Office sorgt dafür, dass der Bildschirm dauerhaft eingeschaltet bleibt – auch wenn kurz andere Aufgaben anstehen. Lästiges Entsperren entfällt, der Arbeitsrhythmus bleibt ohne Unterbrechung erhalten.

infach anschließen und direkt nutzen: Der undetektierbare Maus-Jiggler funktioniert vollständig treiberfrei. Nach dem Einstecken beginnt die Maus sich automatisch zu bewegen – ganz ohne Software, ohne Installation und ohne technische Hürden. Ideal für den Büroalltag.

Schnell an- oder ausschalten nach Bedarf: Der integrierte Ein/Aus-Schalter ermöglicht eine unkomplizierte Steuerung mit einem einzigen Handgriff. So lässt sich der Maus-Jiggler flexibel aktivieren oder deaktivieren – ohne Umstecken.

Frei wählbare Zeitintervalle für den Tag: Die integrierte Timerfunktion erlaubt es, die Aktivdauer individuell festzulegen: zur Auswahl stehen 30, 60, 120 oder 240 Minuten. So passt sich das Gerät dem jeweiligen Tagesablauf an und sorgt für durchgehende Konzentration ohne Unterbrechung.

– Undetektierbarer Maus-Beweger mit Timer-Funktion
– Ideal für den Büroalltag und fürs Studium
– Treiberfreie Mausbewegung: Ihr Bildschirm bleibt immer an
– Mit Ein-/Aus-Schalter: bequemes Steuern mit nur einer Hand
– Einstellbarer Timer: 30, 60, 120 und 240 Minuten
– Mit Aufbewahrungstasche zum praktischen Verstauen
– Stromversorgung: 5 V über USB-C (Stromkabel USB-C auf USB-A enthalten)
– Material: ABS und PC
– Maße: 132 x 78 x 30 mm, Gewicht: ca. 129 g
– Maus-Jiggler inklusive Aufbewahrungstasche, Stromkabel und deutscher Anleitung

Der General Office Undetektierbare Maus-Jiggler mit Ein/Aus-Schalter und Timerfunktion
ist ab sofort bei pearl.de unter der Bestellnummer JX-8074-625 zum Preis von 17,99 EUR erhältlich. Das Produkt ist auch bei emall.com_Schweiz verfügbar.

Presseinformation mit Bilderlinks: https://magentacloud.de/s/dg3kG2pXsbFwJeJ

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Apple (Wikipedia)
    Apple Inc. [ˈæpəlˌɪŋk] ist ein US-amerikanischer Hard- und Softwareentwickler und ein Technologieunternehmen, das Computer, Smartphones, Tablets und Unterhaltungselektronik sowie Betriebssysteme und Anwendungssoftware entwickelt und vertreibt. Zudem betreibt Apple ein Internet-Vertriebsportal für Musik, Filme und Software. Der Hauptsitz von Apple, der Apple Park, befindet sich im kalifornischen Cupertino. Apple wurde 1976 von Steve Wozniak, Steve Jobs und Ron Wayne als Garagenfirma gegründet und zählte zu den ersten Herstellern von Personal Computern. Das Unternehmen trug maßgeblich zu deren Entwicklung als Massenprodukt bei. Bei der Einführung der grafischen Benutzeroberfläche und der Maus in den 1980er Jahren nahm Apple mit den Computern Lisa und Macintosh eine Vorreiterrolle ein. Mit dem Erscheinen des iPods (2001), des iPhones (2007), des iPads (2010) und der Apple Watch (2014) weitete Apple sein Geschäft nach und nach auf andere Produktbereiche aus. Es legte damit die Basis für den bis heute anhaltenden Boom der Märkte für Smartphones und Tabletcomputer. In den letzten Jahren hat sich das iPhone, mit einem Umsatzanteil von mehr als 50 % am Gesamtumsatz des Konzerns, zu Apples wichtigstem Produkt entwickelt. Der 2003 eröffnete iTunes Store für Musik- und Film-Downloads wurde das erste kommerziell erfolgreiche Downloadportal und formte diesen Markt entscheidend mit. Heute sind der iTunes Store und der 2008 eröffnete App Store zwei der weltgrößten Vertriebswege für digitale Güter. Mit einem Umsatz von 391 Milliarden US-Dollar (Stand: 2024) ist Apple das achtumsatzstärkste Unternehmen der Welt. Der Markenwert belief sich im Jahr 2024 auf 489 Milliarden US-Dollar; Apple ist damit die wertvollste Marke der Welt.
  • Büro (Wikipedia)
    Das Büro (französisch bureau, englisch office) ist ein Arbeitsplatz, an dem Verwaltungs-, Kommunikations- oder Lerntätigkeiten verrichtet werden. Je nach Zusammenhang wird das Büro auch Schreibstube, Kontor, Geschäftszimmer, Amtszimmer oder Lernzimmer genannt. Bei Rechts- und Steueranwälten wird es heute meist als Kanzlei bezeichnet. Büroarbeit sind Tätigkeiten in Büros, die größtenteils durch Informationsmanagement (Beschaffung, Verarbeitung, Informationsübertragung) gekennzeichnet sind, so dass Kommunikation heute die wichtigste Bürotätigkeit darstellt.
  • Computer (Wikipedia)
    Ein Computer (englisch; deutsche Aussprache [kɔmˈpjuːtɐ]) oder Rechner ist ein Gerät, das mittels programmierbarer Rechenvorschriften Daten verarbeitet. Dementsprechend werden vereinzelt auch die abstrahierenden beziehungsweise veralteten, synonym gebrauchten Begriffe Rechenanlage, Datenverarbeitungsanlage oder elektronische Datenverarbeitungsanlage sowie Elektronengehirn verwendet. Charles Babbage und Ada Lovelace (geborene Byron) gelten durch die von Babbage 1837 entworfene Rechenmaschine Analytical Engine als Vordenker des modernen universell programmierbaren Computers. Konrad Zuse (Z3, 1941 und Z4, 1945) in Berlin, John Presper Eckert und John William Mauchly (ENIAC, 1946) bauten die ersten funktionstüchtigen Geräte dieser Art. Bei der Klassifizierung eines Geräts als universell programmierbarer Computer spielt die Turing-Vollständigkeit eine wesentliche Rolle. Sie ist benannt nach dem englischen Mathematiker Alan Turing, der 1936 das logische Modell der Turingmaschine eingeführt hatte. Die frühen Computer wurden auch (Groß-)Rechner genannt; ihre Ein- und Ausgabe der Daten war zunächst auf Zahlen beschränkt. Zwar verstehen sich moderne Computer auf den Umgang mit weiteren Daten, beispielsweise mit Buchstaben und Tönen. Diese Daten werden jedoch innerhalb des Computers in Zahlen umgewandelt und als solche verarbeitet, weshalb ein Computer auch heute eine Rechenmaschine ist. Mit zunehmender Leistungsfähigkeit eröffneten sich neue Einsatzbereiche. Computer sind heute in allen Bereichen des täglichen Lebens vorzufinden, meistens in spezialisierten Varianten, die auf einen vorliegenden Anwendungszweck zugeschnitten sind. So dienen integrierte Kleinstcomputer (eingebettetes System) zur Steuerung von Alltagsgeräten wie Waschmaschinen und Videorekordern oder zur Münzprüfung in Warenautomaten; in modernen Automobilen dienen sie beispielsweise zur Anzeige von Fahrdaten und steuern in „Fahrassistenten“ diverse Manöver selbst. Universelle Computer finden sich in Smartphones und Spielkonsolen. Personal Computer (engl. für persönliche Computer, als Gegensatz zu von vielen genutzten Großrechnern) dienen der Informationsverarbeitung in Wirtschaft und Behörden sowie bei …
  • Homeoffice (Wikipedia)
    Home Office steht für: Homeoffice, Büro in den eigenen vier Wänden, siehe Häusliches Arbeitszimmer umgangssprachliches Synonym für Telearbeit von zuhause aus Home Office (Ministerium) (früher Home Department), britisches Innenministerium Small Office, Home Office, Kundengruppe oder Produktlinie im IT-Bereich Siehe auch: Home schooling, Hausunterricht
  • Laptop (Wikipedia)
    Ein Notebook [ˈnəʊtbʊk] (englisch notebook ‚Notizbuch‘), Laptop [ˈlæpˌtɔp] (vom englischen ‚laptop‘ wörtlich für „auf dem Schoß“, übertragen „Schoßrechner“) oder (veraltet) Klapprechner, ist eine spezielle Bauform eines Personal Computers, die zu den Mobilgeräten zählt. Sie besitzt folgende grundlegende Eigenschaften: In einem flachen rechteckigen Gehäuse ist auf der Oberseite eine Tastatur flächenbündig integriert. Diese weist im alphanumerischen Bereich üblicherweise den von der ISO 9241-410:2012-12 für effizientes Tippen geforderten Tastenmittenabstand von 19 mm auf und hat eine Tastaturbelegung gemäß ISO/IEC 9995-2, z. B. QWERTZ für den deutschsprachigen Anwendungsbereich. An diesem Gehäuse ist ein ähnlich großer Bildschirm beweglich angebracht, der so auf das Gehäuse geklappt werden kann, dass in zugeklapptem Zustand Bildschirmoberfläche und Tastatur innen liegen und das Gesamtgerät so ohne spezielle Schutzanforderungen transportabel wird. Die Gelenke halten durch Haftreibung den aufgeklappten Bildschirm in jeder Position ohne weitere mechanische Stützung; das gesamte Gerät bleibt dabei stets kippsicher, da die gewichtsintensiven Bauteile zusammen mit der Tastatur im Grundgehäuse angeordnet sind. Das Gerät ist standortunabhängig verwendbar. Die Stromversorgung erfolgt durch Akkumulatoren. Von der Größe und Leistungsfähigkeit her liegen Notebooks nach heutigen Maßstäben zwischen den größeren Desktop-Computern und den kleineren Tablets. In den 2010er Jahren sind Notebooks von der Leistung nahe an die klassischen Desktop-Computer herangekommen und haben ihnen Marktanteile abgenommen.
  • Maus (Wikipedia)
    Maus steht für verschiedene Tiere: generell und vor allem historisch die Bezeichnung für zahlreiche Kleinsäuger speziell ein Nagetier aus der Überfamilie der Mäuseartigen meistens aus der Familie der Langschwanzmäuse (Muridae) speziell die Hausmaus aus der Gattung der Mäuse (Mus) in Kunst und Kultur: Micky Maus, eine Comicfigur die Titelfigur der ARD-Kindersendung Die Sendung mit der Maus Maus – Die Geschichte eines Überlebenden, Comic von Art Spiegelman Maus (Wappentier), eine gemeine Figur in der Heraldik Maus steht als Bezeichnung auch für folgende Gegenstände/Objekte: Computermaus, Eingabegerät für Computer Die Wurzel des Daumens wird Maus genannt Maus (GNSS), GPS-Maus, Empfangsgerät für Positionsdaten (GPS, GLONASS) Maus oder Lademaus, Bezeichnung für einen Rübenreinigungslader Panzerkampfwagen VIII Maus, ein Kampfpanzer-Prototyp der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg Burg Maus, eine Burg am Mittelrhein Maus, ein Kartenspiel, siehe Mauscheln (Kartenspiel) sowie: Maus Frères Holding, ein schweitzer Einzelhandelsunternehmen Die Maus – Gesellschaft für Familienforschung e. V. Maus ist auch der Familienname folgender Personen: Andreas Maus (* 1964), deutscher Journalist, Drehbuchautor und Filmregisseur Anna Maus (1905–1984), deutsche Heimatkundlerin und Kommunalpolitikerin (CDU) Armin Maus (* 1964), deutscher Journalist und Chefredakteur Astrid Maus (* 1969), deutsche Schauspielerin August Maus (1915–1996), deutscher U-Bootkommandant Dietrich Maus (* 1942), deutscher Maler, Grafiker und Zeichner Dirk Maus (* 1969), deutscher Koch Frank Maus (1937–2022), deutscher Pianist und Komponist Georg Maus (1888–1945), deutscher evangelischer Pädagoge und Mitglied der Bekennenden Kirche Guido Maus (* 1964), belgischer Künstler Hans Michael Maus (1943–2024), deutscher Politiker, Abgeordneter des Hessischen Landtags Heinz Maus (1911–1978), deutscher Soziologe Ingeborg Maus (1937–2024), deutsche Politologin Isaak Maus (1748–1833), deutscher Schriftsteller und Bürgermeister von Badenheim Jannis Maus (* 1996), deutscher Kitesurfer Johannes Maus (1916–1985), deutscher Film-, Fernseh- und Theaterschauspieler John Maus (* 1980), US-amerikanischer Musiker, Komponist, …
  • Windows (Wikipedia)
    Microsoft Windows (englische Aussprache [ˈmaɪ.kɹoʊ.sɒft ˈwɪn.doʊz]) bzw. Windows ist eine Reihe proprietärer grafischer Betriebssystemfamilien von Microsoft.
  • Zubehör (Wikipedia)
    Zubehör ist im deutschen Sachenrecht eine bewegliche Sache, die dem Zweck einer Hauptsache fortwährend dient und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis steht. Diese Legaldefinition des § 97 Abs. 1 Satz 1 BGB ist zwar leicht zu verstehen, bereitet jedoch bei der Anwendung im Alltag Schwierigkeiten. Das liegt vor allem an den nachfolgenden Regelungen. Mit § 97 Abs. 1 Satz 2 BGB soll klargestellt werden, dass zum Zubehör jene Sachen nicht gehören, die im Rechtsverkehr nicht als Zubehör betrachtet werden. Was nach allgemeinem Verständnis (Verkehrsauffassung) als Zubehör angesehen wird, ist auch Zubehör im Rechtssinne. Die Folge hieraus kann sein, dass einzelne Sachen in bestimmten Regionen Deutschlands als Zubehör angesehen werden, in anderen Regionen wiederum nicht. In § 97 Abs. 2 BGB geht es um die Dauerhaftigkeit der Beziehung zwischen Zubehör und Hauptsache. Zubehör liegt demnach nicht vor, wenn eine bewegliche Sache nur vorübergehend für den wirtschaftlichen Zweck einer Hauptsache genutzt wird (§ 97 Abs. 2 Satz 1 BGB). Umgekehrt wird die Zubehöreigenschaft nicht aufgehoben, wenn Zubehör von der Hauptsache vorübergehend getrennt wird (§ 97 Abs. 2 Satz 2 BGB).
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