ARAG Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum neuen Wehrdienst
Seit diesem Jahr gilt in Deutschland ein neues Wehrdienst-Modell. Es setzt zunächst auf Freiwilligkeit, sieht aber erstmals wieder verpflichtende Elemente vor. Insbesondere junge Menschen und ihre Familien fragen sich jetzt: Wer muss etwas tun, wer kann freiwillig teilnehmen und was könnte in Zukunft noch kommen?
Warum wurde der Wehrdienst reformiert?
Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Vor diesem Hintergrund will die Bundesregierung die personelle Stärke der Streitkräfte erhöhen und gleichzeitig die Reserve ausbauen. Ziel ist es, mehr junge Menschen für einen Dienst bei der Bundeswehr zu gewinnen und die Verteidigungsfähigkeit langfristig zu sichern.
Was hat es mit dem Fragebogen für alle 18-Jährigen auf sich?
Seit Anfang Februar 2026 erhalten alle Menschen, die volljährig werden, einen Brief mit einem QR-Code zu einem Fragebogen. Für die Beantwortung hat man einen Monat Zeit. Rund 650.000 Fragebögen werden insgesamt verschickt, um den Geburtsjahrgang 2008 zu erfassen. Darin werden unter anderem Motivation, Fähigkeiten und mögliche Einsatzbereiche abgefragt. Der Fragebogen wird online ausgefüllt und kann auf der Internetseite der Bundeswehr auch ohne Zugangscode eingesehen werden. Ziel ist es, frühzeitig herauszufinden, wer sich grundsätzlich einen Dienst bei der Bundeswehr vorstellen kann.
Kann man sich weigern, den Fragebogen auszufüllen?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Ausfüllen des Fragebogens für Männer verpflichtend ist, für Frauen dagegen freiwillig. Hintergrund ist das Grundgesetz, das eine Wehrpflicht bislang nur für Männer vorsieht. Der Fragebogen allein bedeutet allerdings noch keine Einberufung zum Wehrdienst. Vielmehr handelt es sich zunächst um eine Art Erfassung und Interessenabfrage. Wer sich allerdings weigert oder bewusst falsche Angaben macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 1.000 Euro rechnen.
Wer muss zur Musterung?
Ein weiteres Element des neuen Modells ist die Rückkehr der Musterung. Dabei wird geprüft, ob jemand gesundheitlich und körperlich für einen möglichen Wehrdienst geeignet ist. Nach aktuellem Stand soll die Musterung für Männer wieder verpflichtend werden und ab Juli 2027 beginnen. Betroffen sind zunächst die Jahrgänge, die ab 2026 volljährig werden. Auch wer den Wehrdienst grundsätzlich ablehnt, muss laut ARAG Experten zu dieser Untersuchung erscheinen.
Ist der Wehrdienst freiwillig?
Trotz dieser verpflichtenden Schritte gilt laut ARAG Experten weiterhin: Der eigentliche Wehrdienst ist derzeit freiwillig. Wer sich dafür entscheidet, kann zunächst für mindestens sechs Monate dienen. Längere Verpflichtungen sind ebenfalls möglich, theoretisch bis zu mehreren Jahren. Um den Dienst attraktiver zu machen, sieht das Gesetz unter anderem eine monatliche Vergütung von rund 2.600 Euro brutto sowie verschiedene Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten vor. Bei einer Verpflichtung für mindestens ein Jahr wird zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein gewährt.
Was steckt hinter dem Begriff „Bedarfswehrpflicht“?
Trotz des freiwilligen Ansatzes enthält das Gesetz eine wichtige Reserveoption: die sogenannte Bedarfswehrpflicht. Sie könnte laut ARAG Experten greifen, wenn die Bundeswehr ihre Personalziele – bis 2035 sollen es mindestens 260.000 Zeit- und Berufssoldaten sowie 200.000 Reservisten sein – mit Freiwilligen nicht erreicht. In diesem Fall müsste der Bundestag allerdings erneut entscheiden und eine verpflichtende Einberufung beschließen. Eine automatische Wiedereinführung der Wehrpflicht gibt es also nicht.
Kann man den Kriegsdienst verweigern?
Unverändert gilt das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Wer aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten möchte, kann dies weiterhin erklären und im Verteidigungsfall zivilen Ersatzdienst leisten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass entsprechende Anträge beim regional zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr gestellt werden können. Auch mit dieser Entscheidung kann jedoch eine Musterung zunächst verpflichtend sein, da sie der allgemeinen Erfassung dient.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Bußgeld (Wikipedia)
Unter Geldbuße, kurz Buße, auch Bußgeld o. ä., versteht man im Verwaltungsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird. Davon abzugrenzen ist die im Strafrecht deutschsprachiger Länder vom urteilenden Gericht verhängte Geldstrafe. In den meisten Rechtsordnungen spielen Geldbußen besonders im Straßenverkehr eine Rolle. Der Allgemeinbegriff Buße betrifft jede Art von Ausgleich des Täters für von ihm verursachtes Unrecht oder Leid. Hierunter fällt auch die religiöse Buße und die Kirchenbuße als Abkehr vom falschen Lebensweg und Hinwendung zu Gott. Für den Sünder galt die Buße als einziger Weg zum Seelenheil. Im Christentum stellt die Buße das Bemühen um die Wiederherstellung eines durch menschliches Vergehen gestörten Verhältnisses zwischen Gott und dem Menschen dar. Die Buße führt über die Erkenntnis der eigenen Schuld (Ijob 42,6 ) zu den rechtschaffenen Werken des neuen Lebens (Apg 26,20 ), die die Abkehr von der bisherigen Lebensführung einschließen (Röm 6,1f ). Das Kompositum Geldbuße soll darauf hinweisen, in welcher Form der Täter zu büßen hat, nämlich durch eine Geldzahlung. Durch diese soll er eine Vermögensminderung erleiden anstelle des Freiheitsentzugs bei einer Gefängnisstrafe. Die Geldbuße ist eine Sanktion zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit erlangt hat, übersteigen soll. Doch nicht jeder Geldbuße ist auch ein wirtschaftlicher Vorteil des Täters vorausgegangen (etwa beim Fütterungsverbot für Stadttauben). In einigen Sprachen ist die Bezeichnung für eine Geldbuße aus dem lateinischen Wort finare für „beenden, bezahlen“ abgeleitet. Das gilt neben dem Englischen (fine) auch in den Niederlanden (niederländisch fijn) und Frankreich (französisch fin). In England werden die Worte für Geldbuße und Geldstrafe (englisch penalty) begrifflich nicht genau unterschieden und oft synonym gebraucht. - Dienst (Wikipedia)
Dienst steht für: Dienstleistung, eine Leistung für andere Personen Dienstleister, Erbringer einer Dienstleistung Öffentlicher Dienst, die Berufstätigkeit von Amtspersonen Dienstgrad oder Dienstrang, Stellung einer Person innerhalb einer definierten Rangordnung Gottesdienst, eine religiöse Feier Liturgie, die Ordnung und Gesamtheit der religiösen Zeremonien und Riten Diakonie, Wohltätigkeit im kirchlichen Rahmen Dienst (Architektur), in der Gotik eine dünne Säule, die einem Pfeiler oder einer Innenwand vorgelegt ist Dienst (Seefahrt), Fahrtroute, die von einer Reederei befahren wird Dienst (Telekommunikation), die Fähigkeit eines Telekommunikationsnetzes, Informationen einer bestimmten Art zu übertragen Dienst (Informatik), eine fachliche Bündelung von Funktionen in einer technischen Komponente Dienstprogramm, allgemein ein Programmtyp bei Computern Windows-Systemdienst, Hintergrundprozesse in Windows-Betriebssystemen Daemon, Hintergrundprozesse in Unix und unixartigen Betriebssystemen Netzwerkdienst, das Angebot eines Computerprogramms auf einem Host Webservice, Software zur Maschine-zu-Maschine-Kommunikation Internetdienst, Anwendung des Internets im technischen Sinne Online-Dienst, über das Internet genutzte Dienste Dienst ist der Familienname folgender Personen: Gottfried Dienst (1919–1998), Schweizer Schiedsrichter Heide Dienst (* 1939), österreichische Historikerin Karl Dienst (1930–2014), deutscher Theologe und Historiker Klaus-Peter Dienst (1935–1982), deutscher Maler, Grafiker, Kalligraf und Kunsterzieher Marvin Dienst (* 1997), deutscher Automobilrennfahrer Paul Dienst (1881–1939), deutscher Geologe und Paläontologe Paul Dienst (Maler) (1883–1945), deutscher Maler Peter Dienst (1783–1856), deutscher Schultheiß und Mitglied des Nassauischen Landtags Robert Dienst (1928–2000), österreichischer Fußballspieler Rolf-Gunter Dienst (1942–2016), deutscher Maler, Grafiker, Kunstkritiker, Buchautor und Publizist Annemoon van Dienst (* 2003), niederländische Radrennfahrerin Dienst, Weiteres: Dienst (Film), Titel eines Kurzfilms von Jochen Alexander Freydank Siehe auch: Diener Service Dienststelle Dienstvertrag Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit … - Fragebogen (Wikipedia)
Ein Fragebogen (Plural: Fragebogen, regional auch: Fragebögen, englisch und französisch questionnaire) ist ein Instrument zur Datenerhebung. Fragebogen werden vor allem in Psychologie und Sozialwissenschaften verbreitet eingesetzt, um soziale und politische Einstellungen, Meinungen, Interessen und psychologische Merkmale zu erfassen. Ein Fragebogen ist weniger aufwendig als ein psychologisches Interview, so dass leichter eine große Anzahl von Personen für statistisch zuverlässige Aussagen untersucht werden kann. Von den einfachen Listen mit Fragen (die der Dokumentation dienen oder zumeist nur die Antworten inhaltlich ausgewertet werden) sind die standardisierten und die testmethodisch konstruierten Fragebogen zu unterscheiden, die der Messung von Merkmalen oder Eigenschaften dienen. Darüber hinaus werden häufig auch Formulare wie Anträge oder Steuererklärungen als Fragebogen bezeichnet, wenn sie der standardisierten Datenerhebung dienen. - Freiwilligkeit (Wikipedia)
Freiwilligkeit steht für: einen freien Entschluss, siehe Freier Wille einen Begriff aus der Ethik, siehe Ethik #Absicht und Freiwilligkeit in der Chemie das spontane Ablaufen einer Reaktion, siehe Exergone und endergone Reaktion Siehe auch: Ehrenamt Der freie Wille Freienwil Freienwill Freienwillen Freiwilliger Helfer Freiwilliges Arbeitsengagement Freiwilliger Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit freiwillig beginnt - Musterung (Wikipedia)
Die Musterung (in Deutschland), Stellung (in Österreich) oder Rekrutierung (in der Schweiz) ist eine Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst. Der Begriff wurde in dieser Bedeutung zuerst bei der Anwerbung der Landsknechte und Söldner im 15. und 16. Jahrhundert verwendet. Auch bei der Aushebung von Untertanen zur Landesverteidigung gab es Musterungen. - Ordnungswidrigkeit (Wikipedia)
Eine Ordnungswidrigkeit ist in Deutschland eine bußgeldbewehrte Verletzung von Ordnungsrecht. Sie wird auch als „Verwaltungsunrecht“ bezeichnet. Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kann neben der Geldbuße (Synonym: Bußgeld) auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden. Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens eine Geldbuße zu erheben. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsnormen (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht). Ähnlich wie beim Strafrecht kann die Annahme von Vorsatz oder Fahrlässigkeit bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Bußgelds haben (§ 17 Abs. 2 OWiG). In der Schweiz sind Ordnungswidrigkeiten minder schwere Übertretungen, die von Verwaltungsbehörden des Bundes im Verwaltungsstrafverfahren verfolgt werden (siehe unten). - Wehrdienst (Wikipedia)
Der Wehrdienst, Militärdienst oder, insbesondere auf den Kriegsfall bezogen, Kriegsdienst genannt, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates. Er wird aufgrund einer Wehrpflicht oder einer freiwilligen Verpflichtung (öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Vertrag) geleistet. - Wehrpflicht (Wikipedia)
Die Wehrpflicht ist die Pflicht eines Staatsbürgers, für einen gewissen Zeitraum in den Streitkräften oder einer anderen Wehrformation (zum Beispiel im Bereich der Polizei oder des Katastrophenschutzes) seines Landes zu dienen. Ob und für wen eine Wehrpflicht besteht, ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Es kann einerseits zwischen einer allgemeinen Wehrpflicht, bei der die große Mehrheit der jungen Männer (in einigen Ländern auch Frauen) eingezogen wird, oder andererseits einer selektiven Wehrpflicht unterschieden werden, bei der nur eine bestimmte Anzahl der Bürger (z. B. 20 % der Wehrfähigen) oder bestimmte Bildungs- und Berufsgruppen zum Dienst herangezogen werden (vgl. auch Karte).