Wer Diebstahl leichtfertig ermöglicht, riskiert Versicherungsschutz
Autofahren mit offenem Verdeck, für viele ist es gelebte Freiheit. Damit der Zweisitzer nicht zur leichten Beute für Diebe wird, rät die HUK-COBURG Cabriofahrern darauf zu achten, wo sie parken: Durchschnittlich 2 Mio. Euro zahlte Deutschlands größte Kfz-Versicherung in der jüngsten Vergangenheit pro Jahr für gestohlene Cabrios bzw. für Diebstähle aus dem Cabrio.
Letztlich entscheidet der Abstellplatz darüber, ob das Verdeck offen bleiben kann oder geschlossen werden sollte. Autobesitzer mit abschließbarer Einzelgarage können das Thema Verdeck getrost vergessen, wenn sie ihren Pkw dort parken. Mehr Vorsicht ist bei Tiefgaragen geboten, die für viele Personen frei zugänglich sind. Hier gelten dieselben Regeln wie auf der Straße: Wer sein Cabrio abstellt, um schnell etwas zu besorgen, kann das Verdeck offenlassen. Wer aber mehrere Stunden parkt, sollte das Dach schließen. Gleiches gilt bei Fahrten in Länder, in denen besonders häufig Autos gestohlen werden wie zum Beispiel in Italien oder Polen.
Fans offener Verdecke sollten keine Taschen, Handys oder Ähnliches im Auto liegen lassen. Fest ein- oder angebaute Teile wie z.B. die Bordelektronik oder Fahrzeugassistenz- oder Infotainmentsysteme sind über die Teilkasko-Versicherung mitversichert. Macht ein Dieb dort lange Finger, stellt sich auch hier die Frage, wo und wie lange der Wagen geparkt wurde.
Fazit: Cabriofahrer, die ihr Verdeck schließen, können in puncto Versicherungsschutz nie etwas falsch machen. Wer es offen lässt und leichtfertig einen Autodiebstahl ermöglicht, muss mit Konsequenzen rechnen. Es kann sein, dass die Teilkasko-Versicherung den Schaden nicht in vollem Umfang übernimmt. Es gibt auch einen ganz pragmatischen Grund für ein geschlossenes Verdeck: Nach einem Regenguss Sitze und Teppichboden des Zweisitzers zu trocknen, macht deutlich weniger Spaß als eine Spritztour an schönen Sommertagen.
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Mit deutlich über 13 Mio. Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2025 von rund 11 Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit 14,5 Mio. versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der Haftpflicht- und Hausratversicherung ist sie ebenfalls führend. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2025 insgesamt rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Kontakt
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Grit Renning
HUK-COBURG-Platz 1
96444 Coburg
09561-9622611

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- Auto (Wikipedia)
Ein Automobil (Kraftwagen, in der Schweiz amtlich Motorwagen) ist ein mehrspuriges motorgetriebenes Straßenfahrzeug zur Beförderung von Personen oder Lasten. Die umgangssprachliche Kurzform Auto bezeichnet vor allem Kraftfahrzeuge, die zum Transport von Personen bestimmt sind. Amtlich werden diese als Personenkraftwagen (kurz: Pkw) bezeichnet, oder – bei mehr Sitzplätzen – als Kraftomnibus. Automobile, die keine PKW sind, werden als Nutzfahrzeug bezeichnet. Lastkraftwagen (Lkw) dienen mehrheitlich dem Straßentransport von Gütern. Der weltweite Fahrzeugbestand lag im Jahr 2010 bei über 1,015 Milliarden Automobilen und stieg seitdem kontinuierlich an. 2011 wurden weltweit über 80 Millionen Automobile gebaut. In Deutschland waren im Jahr 2012 etwa 51,7 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen, davon sind knapp 43 Millionen Personenkraftwagen. - Cabrio (Wikipedia)
Mit Cabriolet oder kurz Cabrio wird die Karosseriebauform eines Personenkraftwagens bezeichnet, dessen Dach durch Zurückklappen geöffnet werden kann. - Diebstahl (Wikipedia)
Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so etwa § 242 im Strafgesetzbuch (Deutschland) zum Diebstahl nach deutschem Recht oder § 127 Strafgesetzbuch (Österreich) zum Diebstahl nach österreichischem Recht. In den letzten drei Jahrzehnten fiel die Häufigkeit der angezeigten Diebstähle in Deutschland auf ein Drittel. Dieser Rückgang folgt dem Trend, der in allen westlichen Ländern zu beobachten ist. Häufige Ursachen sind Armut oder Habgier, es gibt auch eine Vielzahl anderer möglicher Gründe für Diebstahl. Manche Einzelpersonen stehlen regelmäßig ohne erkennbaren Nutzen, diese psychische Erkrankung wird Kleptomanie genannt (Prävalenz von unter 1 %).