Jobanbieter schließen Arbeitsverträge jetzt direkt in der Plattform
Kiel, April 2026 – Promotionbasis, die führende Jobplattform für die Promotion-, Messe- und Event-Branche, launcht eine neue Vertrags-Funktion. Jobanbieter können ab sofort Arbeitsverträge für Promoter und Beschäftigte vollständig digital abschließen – direkt im bestehenden Account, ohne Einrichtungsaufwand. Abgerechnet wird nur für tatsächlich abgeschlossene Verträge.
Relevant dabei: Befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden, so schreibt es § 14 Abs. 4 TzBfG vor. Fehlt die Schriftform, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet. Die neue Vertragsfunktion unterstützt alle gesetzlich erforderlichen Signaturformen – für befristete und unbefristete Verträge gleichermaßen.
Anders als bei eigenständigen eSignature-Lösungen ist das Feature nahtlos in die bestehende Promotionbasis-Oberfläche integriert. Jobanbieter benötigen kein separates Konto, keine Installation und keine IT-Kenntnisse. Über 10 Vertragsvorlagen für die gängigsten Beschäftigungsarten – Vollzeit, Teilzeit, Minijob, kurzfristige Beschäftigung u. v. m. – sind sofort einsatzbereit. Neue Vorlagen lassen sich per KI-Assistent im Chat generieren. Kandidatendaten aus Promotionbasis werden automatisch in den Vertrag übernommen.
Parallel zur Plattform-Integration wird staffSign als eigenständiger Service entwickelt – für Unternehmen und Agenturen, die digitale Verträge auch außerhalb von Promotionbasis nutzen möchten. Mit API, MCP-Server und noch mehr Vorlagen. Dazu in Kürze mehr.
Seit 2002 ist Promotionbasis die größte deutschsprachige Jobplattform für Promotion-, Messe- und Eventjobs. Mit über 880.000 registrierten Jobsuchenden und mehr als 6.900 Unternehmen ist die Plattform eine zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte und Arbeitgeber. Als effektiver Recruiting-Partner unterstützt Promotionbasis Agenturen und Unternehmen dabei, maßgeschneiderte Personallösungen zu finden.
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- AES (Wikipedia)
AES steht für: Advanced Encryption Standard, symmetrisches Verschlüsselungsverfahren Advanced Entertainment System, Heimversion der Spielkonsole „MVS“ (Multi Video System) der japanischen SNK Corporation, siehe Neo Geo Adult Education Survey, Datenerhebung über die Beteiligung Erwachsener am Lebenslangen Lernen AES Corporation, US-Energieversorger AES Electrophoresis Society, gemeinnützige, internationale Organisation zur Förderung der Stofftrennung mittels elektrischer Felder AES-2006, spezielles Kernkraftwerk mit angepasstem Druckwasserreaktor AES-3 bzw. AES/EBU, Übertragungsverfahren für Audiodaten Alarmempfangsstelle, zentrale Einrichtungen Flughafen Ålesund auf der Insel Vigra, Norwegen, laut IATA-Flughafencode Alkoholentzugssyndrom, siehe Alkoholkrankheit #Alkoholentzugssyndrom Alliance des États du Sahel, Verteidigungspakt, siehe Allianz der Sahelstaaten American Eugenics Society Application-Environment-Services, siehe Graphics Environment Manager #Interner Aufbau Arbeitsgemeinschaft Evangelische Schülerinnen- und Schülerarbeit Atomemissionsspektrometrie, Methode zur Materialanalyse Audio Engineering Society, Berufsverband für Wissenschaftler, Ingenieure und Unternehmen im Bereich Audioübertragung und -entwicklung Augerelektronenspektroskopie, Methode zur Materialanalyse Automated Export System, IT-gestütztes Ausfuhrverfahren des deutschen Zolls Siehe auch: Aes grave, lateinisch für schweres Erz Kupfer(II)-oxid, lateinisch Aes ustum (gebranntes Erz/Kupfer) AES+F, Künstlergruppe AES-NI, ermöglicht Prozessoren, AES-Verschlüsselung zu beschleunigen - QES (Wikipedia)
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine in der EU durch die eIDAS-Verordnung geregelte Form der elektronischen Signatur, die im Rechtsverkehr die handschriftliche Unterschrift ersetzen kann, sofern das Gesetz die Verwendung dieser Signaturform nicht explizit ausschließt. In der Schweiz ist die qualifizierte elektronische Signatur im Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) geregelt. Es handelt sich bei der qualifizierten elektronischen Signatur um die höchste von mehreren Signaturstufen, die in der eIDAS-Verordnung bzw. dem ZertES definiert werden. Qualifizierte elektronische Signaturen werden von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) ausgegeben, die nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) in Deutschland der Überwachung durch die Bundesnetzagentur unterliegen.