ARAG Experten erläutern wichtige Gerichtsurteile
Der Besuch der Waschanlage gehört für viele Autofahrer zum Alltag. Doch immer wieder kommt es zu Schäden am Fahrzeug. Dann stellt sich die Frage, wer dafür verantwortlich ist. Gerichte haben sich mit solchen Fällen bereits mehrfach befasst. Die ARAG Experten geben einen Überblick über wichtige Urteile.
Schäden an serienmäßigen Bauteilen
Grundsätzlich müssen Waschanlagen so betrieben werden, dass serienmäßige Ausstattungen keinen Schaden nehmen. Doch immer wieder führen Schäden an fest verbauten Teilen von Fahrzeugen zu Streitigkeiten. Wie die ARAG Experten erläutern, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Pflicht der Anlagenbetreiber in einem Fall bestätigt, bei dem der serienmäßige Heckspoiler eines Range Rovers während des Waschvorgangs abgerissen wurde.
Der Betreiber der Anlage hatte sich auf einen allgemeinen Hinweis berufen, nach dem für Anbauteile keine Haftung übernommen werde. Nach Auffassung des BGH reichte dieser pauschale Hinweis jedoch nicht aus. Da der Spoiler zur Serienausstattung gehörte, durfte der Fahrer erwarten, dass die Waschanlage darauf ausgelegt ist (Az.: VII ZR 39/24). Nach Darstellung der ARAG Experten bleibt es Betreibern zwar unbenommen, bestimmte Fahrzeugmodelle von der Nutzung auszuschließen, sie müssen einen solchen Ausschluss aber klar und unmissverständlich kenntlich machen.
Vorgaben für die Position des Heckscheibenwischers
Viele Anlagen empfehlen, den Heckscheibenwischer vor der Einfahrt in die Ruheposition am unteren Scheibenrand zu bringen. Die ARAG Experten stellen klar, dass solche Hinweise nur dann verbindlich sind, wenn sie als Nutzungsbedingung eindeutig vorgegeben werden.
Ein Urteil des Landgerichts Stendal macht dies deutlich: Dort hatte ein Fahrer den Heckscheibenwischer am Fahrzeug in senkrechter Stellung gelassen. Er wurde während des Waschvorgangs abgerissen und beschädigte das nachfolgende Auto. Der vorausfahrende Fahrer haftete jedoch nicht, weil es keine klare Vorgabe des Betreibers zur Stellung des Wischers gab (Az.: 22 S 6/22).
Kein Ersatz bei unklarer Schadensursache
Nicht jeder Lackschaden nach einem Waschgang führt automatisch zu einem Anspruch gegen den Betreiber. Nach Auskunft der ARAG Experten liegt die Beweislast für eine Pflichtverletzung des Betreibers grundsätzlich beim Kunden. In sogenannten Waschstraßenfällen greift zugunsten des geschädigten Autobesitzers jedoch ein Anscheinsbeweis für die Pflichtverletzung, sofern er nachweisen kann, dass der Schaden allein aus dem Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers herrührt. In einem vom Landgericht Lübeck verhandelten Fall gelang dies nicht: Ein Fahrzeughalter verlangte rund 5.000 Euro Schadensersatz, nachdem er Kratzer an seinem Fahrzeug festgestellt hatte. Das Gericht sah jedoch keinen Anspruch, weil ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kam, dass die Kratzer wegen ihres Richtungsverlaufs nicht aus der Waschanlage stammen konnten, sondern schon vorher vorhanden gewesen sein mussten (Az.: 3 O 186/22).
Zusammenstoß trotz Stillstand des Motors
In Waschstraßen werden Fahrzeuge häufig mit ausgeschaltetem Motor durch die Anlage gezogen. Das kann laut ARAG Experten haftungsrechtlich eine wichtige Rolle spielen. So hat das Oberlandesgericht Koblenz über einen Fall entschieden, in dem sich das Hinterrad eines Autos aus der Transportvorrichtung löste und das Fahrzeug mitten in der Anlage stehen blieb.
Der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs bremste, um einen Aufprall zu verhindern. Durch das Bremsmanöver geriet jedoch die Steuerung der Anlage durcheinander, sodass die Trocknungsvorrichtung unkontrolliert auf sein Auto traf und einen erheblichen Schaden verursachte. Er verlangte daraufhin Schadensersatz vom Vordermann. Doch das Gericht lehnte eine Haftung des vorausfahrenden Halters ab, weil dessen Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor nicht als „in Betrieb“ im Sinne der Straßen-Verkehrsordnung gilt (Az.: 12 U 57/19).
Defekt der Anlage als Schadensursache
Verursacht ein technischer Defekt der Waschanlage den Schaden, muss der Betreiber grundsätzlich für die Folgen einstehen. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, bei der die Bürsten einer Anlage die Heckscheibe eines Fahrzeugs eindrückten.
Die Reparatur der beschädigten Scheibe verzögerte sich erheblich, weil ein passendes Ersatzteil nicht sofort verfügbar war. Der Fahrzeughalter verlangte daher neben den Reparaturkosten auch Nutzungsausfall für die Zeit, in der er sein Auto nicht fahren konnte. Das Gericht sprach ihm einen Nutzungsausfall dem Grunde nach zu, reduzierte den Betrag aber, weil die gesamte Verzögerung nicht vollständig dem Betreiber zugerechnet werden konnte (Az.: 24 U 111/05).
Grenzen der Haftungsausschlüsse
Viele Betreiber arbeiten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Haftungsausschlüssen. Doch Haftungsausschlüsse, die den Kunden unangemessen benachteiligen, sind nach Bürgerlichem Gesetzbuch (Paragraf 307) unwirksam. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch pauschale Haftungsausschlüsse für leichte Fahrlässigkeit unwirksam sein können, wenn sie das berechtigte Vertrauen der Kunden in einen sicheren Anlagenbetrieb untergraben. Im entschiedenen Fall ging es um eine Klausel, die Schäden an besonders gefährdeten Außenteilen wie Spiegeln oder Scheibenwischern weitgehend ausschließen sollte. Der BGH hielt diese Regelung für unwirksam, weil Kunden grundsätzlich darauf vertrauen dürfen, dass ihr Fahrzeug die Anlage im Normalbetrieb unbeschädigt durchläuft und der Betreiber für Schäden einsteht, die er verschuldet hat (Az.: X ZR 133/03).
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Autofahrer (Wikipedia)
Als Kraftfahrer, Kraftfahrzeugführer, Kfz-Führer wird die Person (Fahrzeugführer) bezeichnet, die ein Kraftfahrzeug (beispielsweise PKW, LKW oder Omnibus) führt. In der Schweiz werden auch die Begriffe Automobilist, Autolenker oder Führer eines Motorwagens verwendet. Ein Kraftfahrer, der einen Personenwagen lenkt, wird umgangssprachlich als Autofahrer bezeichnet. Neben Automobilist wurde Anfang des 20. Jahrhunderts auch die eingedeutschte Form Autler verwendet, die aber nicht mehr verwendet wird. Kraftfahrer kommen in uneinheitlicher Weise mit den Gesetzen zur Regelung des Straßenverkehrs in Berührung. Hierbei handelt es sich beispielsweise in Deutschland um das StVG, die StVO, die StVZO und die FeV. In Österreich sind es das KFG, das FSG und die StVO, in der Schweiz und in Liechtenstein vor allem das SVG, die VRV, SSV oder die VTS. In Deutschland ist ein Kraftfahrzeugführer i. S. d. § 18 StVG, wer das Fahrzeug lenkt und die tatsächliche Gewalt über das Steuer hat. Kraftfahrzeugführer ist, wer unter eigener Verantwortung ein Kraftfahrzeug leitet, d. h. betriebswichtige Verrichtungen ausführt, die erforderlich sind, damit die bestimmungsgemäßen Triebkräfte des Kraftfahrzeugs zur Fortbewegung auf dasselbe Einwirken können, z. B. Kuppeln, Lenken, Bremsen, Gas geben, Anlassen, Lösen der Handbremse. Üblicherweise benötigt man als Kraftfahrer zum Führen oder Lenken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Grund eine Fahrerlaubnis (Lenkberechtigung, Fahrberechtigung) und einen Führerschein (Führerausweis), der eine vorhergehende Ausbildung und Prüfung sowie die Fahreignung voraussetzt. - Bauteil (Wikipedia)
Bauteil, Bauelement oder Konstruktionselement bezeichnen allgemein Bestandteile größerer Einheiten. Die Bezeichnung steht auch für: Komponente (Begriffsklärungsseite) Einzelteil im Sinne der Dokumentationssystematik nach DIN 6789 sowie nach EN ISO 10209 ein „Gegenstand, der nicht demontierbar ist“ Modul im Sinne der Konstruktionslehre, siehe Modularität Bauteil (Technik), ein Einzelteil eines technischen Komplexes Bauteil (Architektur) (der Bauteil), Gebäudeteil Bauteil (Bauwesen) (das Bauteil), funktionelle Komponente eines Bauwerks. Nach EN ISO 10209: „Bestandteil einer Ausrüstung, das nicht weiter zerlegt werden kann, ohne seine grundlegenden Eigenschaften zu verlieren“ Bauelement (Bauwesen), eine Bauteilgruppe bzw. vorgefertigte Komponenten, oft zum Verschließen von Bauwerksöffnungen, z. B. Fenster einschließlich Schlagläden, Tore, Türen einschließlich Zargen und Klappen, sowie auch Treppen Elektrisches Bauelement, der kleinste Bestandteil einer elektrischen Schaltung, der physikalisch nicht weiter unterteilt werden kann, ohne seine Funktion zu verlieren Maschinenelement, ein nicht mehr weiter zerlegbarer Bestandteil einer Maschinenkonstruktion Tragelement, das konstruktives Bauteil eines Tragwerks - Heckspoiler (Wikipedia)
Ein Spoiler ist bei Pkw oder Lkw ein Bauteil, dessen Hauptzweck ist, die Umströmung des Fahrzeugs zu beeinflussen. - Kratzer (Wikipedia)
Kratzer bezeichnet: eine kleine Vertiefung in einer sonst planen Oberfläche, siehe Kratzer (Oberflächentechnik) eine kleinere Schürfwunde ein Werkzeug zum Kratzen, siehe Eiskratzer, Hufkratzer und Rückenkratzer ein Stamm parasitischer Würmer (Acanthocephala), siehe Kratzwürmer eine Förderanlage für Schüttgut, siehe Kratzerförderer einen Berg in den Allgäuer Alpen, siehe Kratzer (Berg) einen Vorgipfel des Hirschbergs (Kreuth) unweit des Tegernsees eine steinzeitliche Geräteform Kratzer (Archäologie) Kratzer ist der Familienname folgender Personen: Adolf Kratzer (1893–1983), deutscher theoretischer Physiker Alexander Kratzer (* 1971), österreichischer Schauspieler, Regisseur, Autor und Theaterleiter Alfred Kratzer (1935–2008), deutscher Fußballspieler Alois Kratzer (1907–1990), deutscher Skispringer Angelika Kratzer (* 1948), deutsche Linguistin und Hochschullehrerin Ashley Kratzer (* 1999), US-amerikanische Tennisspielerin Elke Kratzer (* 1971), deutsche Filmproduzentin, Autorin und Regisseurin Evi Kratzer (* 1961), Schweizer Skilangläuferin Gernot Kratzer (* 1983), österreichischer Musiker, Musikpädagoge und Kulturmanager Hans Kratzer (Maler) (1874–1951?), deutscher Maler Hans Kratzer (* 1957), deutscher Redakteur, Journalist und Autor Henri Kratzer (1934–2005), Schweizer Herpetologe Hertha Kratzer (* 1940), österreichische Schriftstellerin Jakob Kratzer (1892–1974), deutscher Jurist, Verwaltungsrichter Jan Kratzer (* 1970), deutscher Soziologe und Wirtschaftswissenschaftler Kaspar Kratzer (1545–nach 1585), deutscher Jesuit und lutherischer Theologe Leon Kratzer (* 1997), deutscher Basketballspieler Nicolaus Kratzer (1487–1550), deutscher Humanist, Mathematiker und Astronom Nils-Johannes Kratzer (* 1973), deutscher Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafverteidiger Rupert Kratzer (1945–2013), deutscher Bahnradsportler Sophie Kratzer (1989–2020), deutsche Eishockeyspielerin Tobias Kratzer (* 1980), deutscher Opern- und Schauspielregisseur, Intendant der Staatsoper Hamburg Siehe auch: Wolkenkratzer Gratzer Kratzermühle Krazer Katzer - lack (Wikipedia)
Lack ist ein flüssiger oder auch pulverförmiger Beschichtungsstoff, der dünn auf Gegenstände aufgetragen wird und durch chemische oder physikalische Vorgänge (etwa Verdampfen des Lösungsmittels) zu einem durchgehenden, festen Film aufgebaut wird. Lacke bestehen in der Regel aus Bindemitteln, wie Harzen, Dispersionen oder Emulsionen, Füllstoffen, Pigmenten, Lösemitteln und Additiven, wie Biozide (Topf-Konservierer). Die drei Hauptaufgaben von Lacken sind: Protektion schützende Wirkung, wie Schutzanstrich mit Kombination aus Grundierung und Decklack, Schutzlacke Dekoration optische Wirkung: bestimmter Farbeffekt, Glanzeffekt etc. Funktion besondere Oberflächeneigenschaften, veränderte elektrische Leitfähigkeit oder magnetische Eigenschaften, Reflexion Schätzungen zufolge wurden im Jahr 2007 weltweit etwa 28 Milliarden Liter Lack im Wert von 92 Milliarden US-Dollar produziert. 2024 lag die Menge bei 48,9 Milliarden Litern im Wert von über 200 Milliarden US-Dollar. - scheibenwischer (Wikipedia)
Ein Scheibenwischer ist eine Vorrichtung zum Säubern der Front- und Heckscheibe oder von Lichtaustrittsscheiben eines Kraftfahrzeuges, Flugzeugs, Schiffes oder eines Schienenfahrzeugs. Scheibenwischer bestehen aus Wischerarm, Wischerblatt und Antrieb. Das Wischerblatt ist mit einem Gummi-Profil bestückt, das störende Feuchtigkeit oder Schmutz von der Scheibe schiebt und den Fahrzeuginsassen bessere Sicht nach außen ermöglicht. Bei starker oder angetrockneter Verschmutzung wird die Scheibe mit Scheibenwaschwasser der Scheibenwaschanlage befeuchtet. - Waschanlage (Wikipedia)
Als Waschanlage wird eine Einrichtung bezeichnet, in der die äußerliche Reinigung von vorzugsweise motorisierten Fahrzeugen, wie PKW, LKW, Bussen oder Zügen durchgeführt wird. Seltener sind Waschanlagen für Fahrräder, wie in der Radstation Münster. Man unterscheidet in der Regel zwischen Portalwaschanlagen und Waschstraßen. Eine besondere Variante ist die meist für den Baustelleneinsatz vorgesehene Reifenwaschanlage. Waschanlagen sind aufgrund der geschlossenen Kreisläufe und der angepassten Reinigungstechnik grundsätzlich umweltfreundlicher und sparsamer im Verbrauch von Ressourcen als eine ad hoc und von Hand durchgeführte Fahrzeugreinigung. - Waschstraße (Wikipedia)
Als Waschanlage wird eine Einrichtung bezeichnet, in der die äußerliche Reinigung von vorzugsweise motorisierten Fahrzeugen, wie PKW, LKW, Bussen oder Zügen durchgeführt wird. Seltener sind Waschanlagen für Fahrräder, wie in der Radstation Münster. Man unterscheidet in der Regel zwischen Portalwaschanlagen und Waschstraßen. Eine besondere Variante ist die meist für den Baustelleneinsatz vorgesehene Reifenwaschanlage. Waschanlagen sind aufgrund der geschlossenen Kreisläufe und der angepassten Reinigungstechnik grundsätzlich umweltfreundlicher und sparsamer im Verbrauch von Ressourcen als eine ad hoc und von Hand durchgeführte Fahrzeugreinigung.