ARAG Experten erklären, was beim Wohnungswechsel rechtlich wichtig ist
Ein Umzug ist für viele ein Neuanfang. Rund jeder Zehnte in Deutschland wechselt jedes Jahr die Wohnung. Doch rechtlich gibt es beim Auszug einige Punkte zu beachten – von Kündigungsfristen über Schönheitsreparaturen bis zur Wohnungsübergabe. Wer hier gut vorbereitet ist, kann Klarheit schaffen und unnötige Kosten vermeiden. Die ARAG Experten erklären, worauf Mieter beim Auszug achten sollten und wie sich der Wohnungswechsel reibungslos gestalten lässt.
Kündigung: Fristen und Form einhalten
Am Anfang jedes Auszugs steht die wirksame Kündigung des Mietvertrags. Für Mieter gilt in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss laut Paragraf 573c, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bis zum dritten Werktag des Monats zum Ablauf des übernächsten Monats vorliegen. Entscheidend ist dabei nicht, wann das Schreiben abgeschickt wird, sondern wann es beim Vermieter eingeht. Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail oder eine Nachricht per Messenger reicht nicht aus.
Schönheitsreparaturen: Nicht alles, was im Vertrag steht, ist Pflicht
Ein häufiger Streitpunkt beim Auszug sind Schönheitsreparaturen. Doch Mieter müssen nur dann renovieren, wenn dies wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind starre Renovierungsfristen oder pauschale Endrenovierungsklauseln in Formularverträgen häufig unwirksam. Die ARAG Experten weisen darauf hin: Wurde die Wohnung unrenoviert übernommen, können Mieter in der Regel nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet werden (Az.: VIII ZR 185/14, VIII ZR 163/18, VIII ZR 270/18). Ob Streichen und andere Arbeiten nötig sind, hängt allerdings immer vom konkreten Vertrag und dem Zustand der Wohnung ab.
Wohnungsübergabe: Protokoll schafft Klarheit
Bei der Rückgabe der Wohnung empfiehlt sich ein gemeinsames Übergabeprotokoll. Darin werden Zählerstände, der Zustand der Wohnung und mögliche Mängel festgehalten. Mieter sollten das Protokoll sorgfältig prüfen und nur unterschreiben, was tatsächlich zutrifft. Fotos können zusätzlich helfen, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Kommt keine gemeinsame Übergabe zustande, weil der Vermieter keinen Termin anbietet oder nicht erscheint, sollten Mieter den Wohnungszustand selbst festhalten, idealerweise mit Zeugen. Auch ein einseitiges Protokoll kann im Streitfall als Beweis dienen. Wichtig ist außerdem, die Schlüsselübergabe nachweisbar zu regeln, etwa persönlich mit Zeugen oder per Einschreiben. Werden die Schlüssel nicht angenommen, sollten Mieter dies schriftlich festhalten und sie nicht einfach in der Wohnung zurücklassen.
Kaution: Rückzahlung braucht Geduld
Viele Mieter rechnen nach dem Auszug mit einer schnellen Rückzahlung der Kaution. Vermieter dürfen diese jedoch für eine angemessene Prüfungsfrist einbehalten, etwa um offene Forderungen zu klären. Die Rechtsprechung hält insoweit sechs Monate für angemessen. Laut den ARAG Experten verjähren Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist.
Ummeldung und Verträge: Organisatorisches nicht vergessen
Neben dem Mietrecht sollten Mieter auch an organisatorische Pflichten denken. Innerhalb von zwei Wochen müssen Mieter und alle im Haushalt lebenden Personen beim Einwohnermeldeamt vorstellig werden und ihren Ausweis umschreiben lassen. Versäumen sie die Ummeldefrist, riskieren sie eine Geldbuße. Für eine Ummeldung benötigen deutsche Staatsbürger einen Personalausweis oder Reisepass. Ausländische Staatsangehörige müssen einen Reisepass oder ein entsprechendes Ersatzpapier vorlegen. Abmelden muss man sich laut ARAG Experten hingegen nur, wenn ein Auszug ins Ausland erfolgt oder die Wohnung ganz aufgegeben wird. Dafür liegt die Frist ebenfalls bei zwei Wochen.
Die ARAG Experten raten, rechtzeitig einen Nachsendeauftrag einzurichten und Verträge für Strom, Gas, Internet, Bank oder Versicherungen zu prüfen. Manche laufen automatisch weiter, bei anderen muss eine Kündigung oder Ummeldung erfolgen. Werden Leistungen vom Arbeits- oder Sozialamt, der Rentenversicherung oder dem BAföG-Amt bezogen, muss auch dort der Wohnortwechsel mitgeteilt werden.
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- #Mängel (Wikipedia)
Mängel ist der Familienname folgender Personen: Ants Mängel (* 1987), estnischer Badmintonspieler Siegfried Mängel (* 1937), deutscher Bauingenieur und Hochschullehrer Siehe auch: Inherent Vice – Natürliche Mängel, US-amerikanischer Film von Paul Thomas Anderson (2014) Mangel Mengel - ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Auszug (Wikipedia)
Auszug bezeichnet: Extraktion (Trennverfahren), den Auszug bzw. die Lösung eines Wirkstoffes aus einem Stoffgemisch den arzneilichen Auszug bzw. Drogenextrakt, siehe Drogenauszug Exzerpt, eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Gedanken eines bestehenden Textes Epitome (Auszug) Kontoauszug, ein Schriftstück, auf welchem alle Umsätze eines Bankkontos ersichtlich sind die Distanz von Filmebene und Objektivebene in einem Fotoapparat, siehe Kameraauszug die Altersklasse der jüngsten Wehrpflichtigen, siehe Auszug (Militär) Drehbuchauszug Klavierauszug Lautenauszug, siehe Intabulierung das dauerhafte Verlassen einer Wohnung, eines Hauses oder einer Gewerbeimmobilie bei einem Altaraufbau den oberen Bereich, siehe Altarauszug Festzug zum Auftakt eines Volksfestes (auch Umzug) Schubladenauszug, Möbelbeschlag räumlich: Migration, den dauerhaften Wohnortswechsel einer Person oder Gruppe Auszug (Liturgie), das geordnete Verlassen des Gottesdienstraumes am Ende eines Gottesdienstes Auszug (Universitätsgeschichte), ein in früheren Zeiten in Universitätsstädten üblicher Protest an Teleskopschienenführungen montierte bewegliche Teile, die ausgefahren werden Siehe auch: - Endrenovierungsklausel (Wikipedia)
Unter Endrenovierungsklausel versteht man eine Regelung in einem Mietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses renoviert zu übergeben. Nach der gesetzlichen Grundkonzeption hat der Vermieter die mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch einhergehende Abnutzung der Mietsache zu tragen (§ 535 Abs. 1, S. 2 BGB). Die Norm ist jedoch abdingbar, so dass die Mietvertragsparteien die Erhaltungspflicht durch einvernehmliche Vereinbarung auf den Mieter übertragen können. - kaution (Wikipedia)
Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, mit der ganz unterschiedliche Rechtsinstitute gemeint sein können, insbesondere die Mietsicherheit, die Bestellung eines Pfandrechts oder das Stellen eines Bürgen, wenn dem Gläubiger die Durchsetzung künftiger Regress- oder sonstiger Ansprüche ungewiss erscheint. - Kündigungsfrist (Wikipedia)
Kündigung (lateinisch renuntiatio; englisch termination, französisch résiliation) ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat. - mieter (Wikipedia)
Mieter ist eine Vertragspartei, siehe: Mietvertrag (Deutschland) Mietvertrag (Österreich) Mietvertrag (Schweiz) Mieter steht außerdem für: Ankermieter, den Hauptnutzer einer gewerblich genutzten Immobilie Der Mieter, siehe: Der Mieter (Tschechow), eine Kurzgeschichte von Anton Tschechow Der Mieter (1927), ein Film von Alfred Hitchcock Der Mieter (1967), ein Fernsehfilms von Wolf Dietrich Der Mieter (1976), ein Film von Roman Polański Der Mieter (Oper), Oper von Händl Klaus und Arnulf Herrmann nach Roland Topors Roman Die Mieter, einen Roman von Bernard Malamud Mona Mur & Die Mieter, eine ehemalige deutsche Punkrockband Nachmieter, einen Mieter, der eine Mietsache übernimmt Oh, diese Mieter, eine Fernsehserie Untermieter, einen Dritten, der die Mietsache gebraucht Siehe auch: Miete Vermieter - Mietvertrag (Wikipedia)
Mietvertrag steht für: Mietvertrag (Deutschland) Mietvertrag (Österreich) Mietvertrag (Schweiz) Zeitmietvertrag, für festgelegten Zeitraum Siehe auch: Mietminderung (Deutschland) - Schönheitsreparatur (Wikipedia)
Schönheitsreparatur ist ein Ausdruck im deutschen Mietrecht für bestimmte, rein dekorative Arbeiten, die an einer vermieteten Wohnung oder einem vermieteten Geschäftsraum zur Verbesserung des Aussehens des Raumes und zur Behebung von oberflächlichen Schäden vorgenommen werden. Um eine Reparatur im eigentlichen Sinne handelt es sich nicht. Im Rechtsstreit ist häufig fraglich, ob diese Arbeit erforderlich ist und, falls ja, wer sie durchführen muss: der Mieter oder der Vermieter. - Übergabeprotokoll (Wikipedia)
Bei einem Wohnungsübergabeprotokoll (auch Übergabeprotokoll Mietwohnung) handelt es sich um die schriftliche Niederlegung zum Zustand eines Mietobjekts bei der Übergabe an den Mieter bei Einzug bzw. an den Vermieter bei Auszug. Es dient dazu, etwaige vom Mieter verursachte Schäden bzw. bestehende Mängel der Wohnung bei Einzug oder Auszug festzuhalten. Der Nutzen eines Wohnungsübergabeprotokolls liegt in der Möglichkeit, eventuellen Unstimmigkeiten hinsichtlich des Zustandes des Mietobjekts bei der Übergabe vorzubeugen. - Umzug (Wikipedia)
Umzug steht für: ein festlicher Umzug einer Gruppe von Menschen: Festzug im speziellen Karnevalsumzug feierliches religiöses Ritual, siehe Prozession Residenzielle Mobilität durch Wechsel des Hauptwohnsitzes, siehe Umzug (Wohnsitzwechsel) Wechsel des Unternehmenssitzes, siehe Sitz (juristische Person) Siehe auch: Marsch - Verjährungsfrist (Wikipedia)
Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung in der Regel zum Erlöschen des Anspruchs. Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung stellt ein Verfahrenshindernis dar, das heißt, die Straftat kann nicht mehr verfolgt werden. Tritt die Vollstreckungsverjährung ein, kann die Strafe nicht mehr vollstreckt werden. Bereits das römische Recht kannte die Verjährung als longi temporis praescriptio. Zu landesspezifischen Details siehe: Verjährung (Deutschland) Verjährung (Österreich) Verjährung (Schweiz) - Vermieter (Wikipedia)
Vermieter ist eine Vertragspartei, siehe: Mietvertrag (Deutschland)#Verpflichtungen der Parteien Mietvertrag (Österreich) Mietvertrag (Schweiz) Siehe auch: Die Vermieterin Mieter