ARAG Experten mit Informationen rund um die Pflege

Pflegekosten: Was Betroffene wissen müssen

ARAG Experten mit Informationen rund um die Pflege

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, wo die vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim in Deutschland am teuersten ist. Es gibt große regionale Unterschiede bei der Höhe der Selbstkosten, die Pflegebedürftige monatlich aus eigener Tasche hinzuzahlen müssen. Je nach Stadt variieren sie von rund 2.300 bis 4.100 Euro pro Monat. Wie der Aufenthalt in einem Pflegeheim finanziert werden kann, welche Unterstützung es gibt und was auf Betroffene zukommt, erklären die ARAG Experten in einem Überblick.

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Pflegebedürftig – und dann?
Pflegebedürftigkeit kommt häufig plötzlich, etwa nach einem Schlaganfall oder Sturz, manchmal aber auch schleichend. Für Betroffene und ihre Familien beginnt dann eine Phase, die von Unsicherheit und organisatorischen Herausforderungen geprägt ist. Zunächst muss geklärt werden, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dafür ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig ist, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes prüft anschließend, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Das Ergebnis entscheidet über den Pflegegrad und damit über die Leistungen, auf die Anspruch besteht.

Die fünf Pflegegrade
Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird laut ARAG Experten in fünf Pflegegraden abgebildet. Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist der Grad der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad und somit auch die zur Verfügung stehenden Leistungen der Pflegeversicherung steigen, je geringer die Selbstständigkeit ist. Bei der Einstufung fragt ein Gutachter Kriterien zu sechs Lebensbereichen ab. Je nach Schwere der Beeinträchtigung wird anhand einer Punkte-Skala der persönliche Pflegegrad ermittelt.

Frühzeitige Beratung sinnvoll
Neben der emotionalen Belastung sehen sich viele Familien mit umfangreichen Formalitäten konfrontiert. Verträge mit Pflegeheimen, Anträge auf Leistungen, gegebenenfalls die Organisation ambulanter Pflege oder notwendiger Umbauten in der Wohnung müssen oft innerhalb kurzer Zeit geregelt werden. Die ARAG Experten raten Betroffenen, sich frühzeitig beraten zu lassen. Auf diese Pflegeberatung durch die Pflegekasse gibt es sogar einen gesetzlichen Anspruch (Paragraf 7a Sozialgesetzbuch XI). Auch Pflegestützpunkte oder Sozialdienste von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen bieten Beratungen an. Darüber hinaus stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend umfangreiche Informationen zur Pflegeberatung zur Verfügung.

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass darüber hinaus das örtliche Sozialamt, kommunale Senioren- und Pflegeberatungen, kirchliche Institutionen und Wohlfahrtsverbände, ambulante Pflegedienste oder Pflegeheime selbst als Anlaufstellen für eine persönliche Beratung dienen. Auch die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) bietet Beratungen zu Heimkosten an.

Was Pflege wirklich kostet
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt feste Zuschüsse, die sich nach Pflegegrad und Pflegeform richten. Die tatsächlichen Kosten, insbesondere in Pflegeheimen, liegen jedoch häufig deutlich darüber. Neben den pflegebedingten Kosten fallen Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten an.

Der daraus resultierende Eigenanteil kann schnell mehrere tausend Euro im Monat betragen. Im Bundesdurchschnitt zahlen Heimbewohner laut IW-Studie monatlich knapp 3.000 Euro im ersten Jahr ihres Aufenthaltes. Aber auch hier gibt es deutliche regionale Unterschiede: Während die Selbstkosten in Sachsen-Anhalt im Schnitt bei rund 2.500 Euro monatlich liegen, müssen Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen rund 3.300 Euro pro Monat aus eigener Tasche zahlen.

Vorhandenes Vermögen muss für Pflege eingesetzt werden
Reichen Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen nicht aus, kann die Sozialhilfe einspringen. Allerdings erst, nachdem vorhandenes Vermögen weitgehend aufgebraucht wurde. Auch eine alleinige Eigentümerschaft einer Immobilie kann unter Umständen nicht verhindern, dass das Haus zum verwertbaren Vermögen gezählt wird. In einem konkreten Fall musste ein Alleineigentümer sein Haus verkaufen, um die Pflegekosten seiner Frau in einem stationären Pflegeheim zu bezahlen (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 12 A 3076/15). Das gilt zumindest dann, wenn – wie im Fall – die Immobilie nicht angemessen im Sinne von Paragraf 90 Abs. 2 Nr. 8 Sozialgesetzbuch XII ist.

Kosten für Pflege von der Steuer absetzbar?
Sind Pflegekosten außergewöhnlich hoch und deshalb unzumutbar, können sie unter Umständen nach Paragraf 33 Einkommenssteuergesetz von der Steuer abgesetzt werden. Daneben können Kosten, die zum Beispiel für eine Haushalts- oder Einkaufshilfe anfallen, als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden.

Wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen
Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 1. Januar 2020 gilt: Kinder werden erst dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Liegt es darunter, übernimmt der Sozialhilfeträger die ungedeckten Pflegekosten.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Pflege (Wikipedia)
    Unter Pflege fallen alle unterstützenden Maßnahmen und Handlungen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Anpassung von physischen, psychischen und sozialen Funktionen und Aktivitäten des alltäglichen Lebens dienen. Pflege stellt ein unerlässliches Element der gesundheitlichen Versorgung und sozialen Absicherung dar. Sie ist im Laufe der Zeit zu einem eigenständigen Bereich im Gesundheitswesen geworden und beinhaltet eine Reihe spezifischer Berufsbilder. Verschiedene Organisationen haben Definitionen entwickelt, um den Begriff Pflege zu definieren und eine Abgrenzung zwischen professioneller und nichtberuflicher Pflege zu ermöglichen.
  • Pflegebedürftigkeit (Wikipedia)
    Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person mit Krankheit oder Behinderung, häufig altersbedingt, ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland vom Medizinischen Dienst (MD) (früher Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) mittels Pflegegutachten festgestellt, wenn zur Versorgung Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.
  • Pflegeberatung (Wikipedia)
    Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist in Deutschland eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle für Menschen mit Pflegebedarf bzw. deren Angehörige. Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet. Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene § 92c des SGB XI im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (jetzt: § 7c SGB XI), nach dem jeder Pflegebedürftige Anspruch auf individuelle Pflegeberatung hat. In den Pflegestützpunkten übernehmen die Pflegeberater der Pflegekassen diese Aufgabe. Sie führen die Pflegeberatung durch, indem sie Betroffene und deren Angehörige über mögliche Hilfe-, Pflege- und Entlastungsleistungen informieren. Bei Bedarf geben sie konkrete Hilfestellungen, zum Beispiel beim Stellen von Anträgen.
  • Pflegedienst (Wikipedia)
    Ein ambulanter oder mobiler Pflegedienst ist ein Dienstleistungsunternehmen, das pflege- und betreuungsbedürftige Menschen in deren eigener Wohnung gegen Entgelt vorübergehend versorgt. Die ambulante Pflege umfasst je nach Auftrag oder ärztlicher Verordnung professionelle häusliche Pflege oder Krankenpflege, wobei es sich in der Regel um einzelne Maßnahmen handelt. Die Dienstleistungsunternehmen werden von kommunalen oder kirchlichen Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie) oder privatgewerblichen Anbietern (in unterschiedlichen Gesellschaftsformen z. B. als Einzelpersonenunternehmen, GbR, GmbH) getragen. Ihre Zulassung ist in Deutschland durch das Fünfte bzw. Elfte Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Historisch waren Sozialstationen als kirchliche Dienstform zunächst wesentlich verbreiteter, was sich noch in der Benennung mancher evangelisch getragener Einrichtung als „Diakonie-Station“ findet. Im Mittelpunkt der Hilfe steht der ganze Mensch im Zusammenspiel von Körper, Seele und sozialem Umfeld. Die Sozialstation soll nicht nur für Körperpflege und medizinische Behandlung sorgen; das pflegerische Handeln soll sich ebenso an den sozialen, seelischen und kulturellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientieren. In seiner gewohnten Umgebung ist eine individuelle Pflege und Versorgung die sinnvolle Ergänzung nach und neben den ärztlichen Leistungen. Zuhause fühlt sich der Mensch oft am wohlsten und das trägt wesentlich zur Besserung, Genesung und Wohlbefinden bei. Die ambulante Pflege wird in der Regel der stationären Pflege (z. B. in einem Altenpflegeheim) vorgezogen.
  • Pflegegrad (Wikipedia)
    Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person mit Krankheit oder Behinderung, häufig altersbedingt, ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland vom Medizinischen Dienst (MD) (früher Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) mittels Pflegegutachten festgestellt, wenn zur Versorgung Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.
  • Pflegeheim (Wikipedia)
    Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber bzw. nur nachts (teilstationär) und unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt werden. In vollstationären Einrichtungen erfolgt in der Regel eine dauerhafte und anhaltende Langzeitpflege, in vielen Pflegeheimen wird zusätzlich zeitlich befristete Kurzzeitpflege angeboten. Gründe für die Aufnahme in ein Pflegeheim sind einerseits das Altern, eine schwere chronische Krankheit oder eine Schwerstbehinderung, andererseits die manchmal beschränkten Möglichkeiten einer häuslichen Pflege. Pflegebedürftige ältere Menschen sind meist in Altenpflegeheimen, behinderte pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht. Häufig sind Altenpflegeheime mit Altenheimen kombiniert. Pflegeheime werden von Wohnheimen unterschieden, auch wenn in beiden Einrichtungen behinderte, pflegebedürftige oder kranke Personen dauerhaft untergebracht sein können. In Wohnheimen untergebrachte Menschen können zwar auch pflegebedürftig sein, im Vordergrund steht dort aber die Integration des Bewohners in das soziale Umfeld, eventuell auch in eine Berufstätigkeit, nicht die Pflege. Im Pflegeheim ist der Abhängigkeitsgrad von der Versorgung durch Dritte meist sehr hoch.
  • Pflegekasse (Wikipedia)
    Die Pflegekassen sind in Deutschland die Träger der Pflegeversicherung. Sie sind bei den Krankenkassen eingerichtet. Das gilt auch für die Knappschaft und die Landwirtschaftliche Krankenkasse.
  • Pflegestützpunkt (Wikipedia)
    Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist in Deutschland eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle für Menschen mit Pflegebedarf bzw. deren Angehörige. Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet. Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene § 92c des SGB XI im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (jetzt: § 7c SGB XI), nach dem jeder Pflegebedürftige Anspruch auf individuelle Pflegeberatung hat. In den Pflegestützpunkten übernehmen die Pflegeberater der Pflegekassen diese Aufgabe. Sie führen die Pflegeberatung durch, indem sie Betroffene und deren Angehörige über mögliche Hilfe-, Pflege- und Entlastungsleistungen informieren. Bei Bedarf geben sie konkrete Hilfestellungen, zum Beispiel beim Stellen von Anträgen.
  • Pflegeversicherung (Wikipedia)
    Die Pflegeversicherung gehört zur Gruppe der Sozialversicherungen und sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Tritt der Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen im Allgemeinen sowohl die stationäre wie auch die häusliche Pflege. Man unterscheidet zwischen Pflegepflichtversicherungen und (freiwilligen) Pflege-Zusatzversicherungen. Zu den Pflegeversicherungssystemen einzelner Länder: Deutschland Seit der Einführung der Pflegepflichtversicherung in Deutschland 1995 ist nach SGB XI jede Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, neben dem Krankheitsrisiko auch das Pflegerisiko mit einer eigenen Versicherung abzusichern. Jede Krankenkasse und jede Private Krankenversicherung ist seitdem verpflichtet, auch eine Pflegeversicherung anzubieten. Österreich Die Pflegeversicherung ist eine freiwillige, begünstigte Selbst- oder Weiterversicherung der Pensionsversicherung. Dabei gibt es ein staatliches Pflegegeld nach Bundespflegegeldgesetz sowie eine Familienhospizkarenz für die Betreuung sterbender Angehöriger und schwerstkranker Kinder, die ebenfalls über die Pensions- oder die Krankenversicherung abgedeckt ist. Siehe auch Hausbetreuungsgesetz. Schweiz Es gibt keine explizite Pflegeversicherung, diese ist Bestandteil der obligatorischen Krankenversicherung.
  • Selbstkosten (Wikipedia)
    Unter Selbstkosten (englisch Prime costs) versteht man in der Kalkulation die bei der Produktion von Gütern und Dienstleistungen beim einzelnen Kostenträger entstandenen Kosten.
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