ARAG Experten über Banktresore, Wertsachen und Haftungsfragen
Der aktuelle Einbruch in den Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen, bei dem zahlreiche Schließfächer gewaltsam geöffnet wurden, hat viele Menschen verunsichert. Schmuck, Gold, Münzen oder wichtige Dokumente gelten im Bankschließfach eigentlich als besonders sicher verwahrt. Doch der Fall zeigt: Absolute Sicherheit gibt es nicht. Die ARAG Experten erklären, worauf Kunden achten sollten, wer im Schadensfall haftet und wie sich Risiken minimieren lassen.
Warum überhaupt ein Bankschließfach?
Viele Menschen möchten wertvolle oder unersetzliche Dinge nicht zu Hause aufbewahren. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen und hoher Inflation gewinnen Sachwerte wie Gold oder Schmuck an Bedeutung. Bankschließfächer gelten nach wie vor als eine der sichersten Möglichkeiten zur Aufbewahrung, da sie sich in sogenannten Wertschutzräumen befinden, die mit moderner Sicherheitstechnik ausgestattet sein müssen.
Gibt es Unterschiede bei Schließfächern?
Schließfächer werden nicht nur von Banken und Sparkassen, sondern auch von spezialisierten privaten Anbietern angeboten. Die grundlegenden Anforderungen sind vergleichbar, Unterschiede bestehen jedoch bei Sicherheitsstandards, Versicherungsschutz und Kosten. Vorsicht ist bei besonders günstigen Angeboten geboten: Niedrige Mieten können auf Einsparungen bei Technik oder Versicherung hindeuten. Verbraucher sollten sich daher genau informieren, welche Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sind und welche Versicherung im Preis enthalten ist.
Wie sicher sind Wertschutzräume?
Viele Anbieter werben mit dem sogenannten VdS-Standard (Verband der Sachversicherer). Dieser existiert allerdings in unterschiedlichen Stufen, die sich erheblich im Umfang der geforderten Alarm- und Überwachungstechnik unterscheiden. Nach der Rechtsprechung reicht ein Mindeststandard nicht immer aus. Gerichte verlangen bei ausgewiesenen Wertschutzräumen regelmäßig eine umfassende Sicherung nach dem anerkannten Stand der Technik, etwa durch Lichtschranken, Bewegungsmelder, Körperschallsensoren und Videoüberwachung. Fehlen solche Maßnahmen, kann das für den Anbieter teuer werden (Landgericht Hamburg, Az.: 330 O 127/22 und 330 O 348/22; Kammergericht Berlin, Az.: 26 U 18/15).
Wer haftet bei Einbruch?
Kommt es, wie aktuell in Gelsenkirchen, zu einem Einbruch, stellt sich schnell die Haftungsfrage. Grundsätzlich gilt laut ARAG Experten: Verletzt das Geldinstitut seine Obhuts- oder Aufklärungspflichten oder sorgt es nicht für eine ausreichende Sicherung, haftet es für den entstandenen Schaden. In diesem Fall greift in der Regel die Versicherung der Bank oder des Anbieters. Entscheidend ist jedoch die Höhe der Deckungssumme. Wer besonders hohe Werte lagert, sollte prüfen, ob eine Zusatzversicherung notwendig ist oder ob die Hausratversicherung den Inhalt des Schließfachs einschließt. Aber Achtung: Auch hier gibt es meist Wertgrenzen. Ebenso sollte geprüft werden, ob eine Versicherung des Schließfachinhalts etwa gegen Blitzschlag, Explosion oder Feuer im Mietpreis enthalten ist.
Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, der zeigt, wie weit die Haftung gehen kann: Eine Bank hatte einem Kunden mit gefälschtem Ausweis Zugang zum Tresorraum gewährt und ihn dort unbeaufsichtigt gelassen. Der Mann brach gemeinsam mit Komplizen zahlreiche Schließfächer auf. Die Bank musste der geschädigten Kundin nicht nur die nachweislich gelagerten 65.000 Euro ersetzen, sondern auch entgangene Zinsen zahlen (Kammergericht Berlin, Az.: 26 U 18/15).
Auch in einem anderen Fall haftete das Geldinstitut unbegrenzt, weil es seiner Pflicht zur sogenannten tresormäßigen Sicherung nicht angemessen nachgekommen war und rund 650 Schließfächer aufgebrochen worden waren. Die Täter waren mit einem Kernbohrer aus einer Wohnung, die über dem Schließfachraum lag, eingedrungen und hatten eine mehrere Millionen schwere Beute gemacht (LG Hamburg, Az.: 330 O 127/22, 263/22 und 348/22).
Versicherung zahlt nur bei Nachweis
Unabhängig von der Haftungsfrage gilt: Ohne Nachweis kein Geld. Versicherungen leisten nur, wenn der Kunde belegen kann, was sich im Schließfach befunden hat. Es ist daher empfehlenswert, Inventarlisten und – vor allem bei Erbstücken – Fotos anzufertigen und Kaufbelege aufzubewahren. Bargeld ist zwar grundsätzlich erlaubt, aber problematisch: Die genaue Summe lässt sich im Schadenfall oft kaum beweisen, weshalb die ARAG Experten davon abraten, größere Bargeldbeträge im Schließfach zu lagern.
Was sollten Betroffene tun?
Die ARAG Experten raten betroffenen Schließfach-Kunden, umgehend Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Auch sämtliche Versicherungen, z. B. die Schließfachversicherung des Geldinstituts sowie die eigene Hausratversicherung, sollten unverzüglich informiert werden. Gibt es Probleme bei der Regulierung oder liegt der Schaden höher als versichert, raten die ARAG Experten, sich juristischen Rat zu holen.
Wer darf ein Schließfach mieten – und was darf hinein?
Ein Schließfach kann grundsätzlich jeder voll geschäftsfähige Erwachsene anmieten, auch ohne ein Konto beim Geldinstitut zu führen. Dann fällt allerdings oft ein Aufpreis auf die Gebühren an. Verboten ist die Lagerung bestimmter Gegenstände, etwa Waffen, Munition, Drogen, radioaktiver Stoffe oder Lebewesen.
Der Inhalt des Schließfachs ist laut ARAG Experten grundsätzlich Privatsache. Weder Bank noch Behörden dürfen ohne Zustimmung Einblick nehmen. Ausnahmen gelten bei Erbfällen sowie Pfändungen und Vollstreckungen. Zudem müssen Kreditinstitute die Anmietung von Schließfächern an die Finanzämter melden, nicht aber deren Inhalt.
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115

http://www.ARAG.de
Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26

http://www.ARAG.de
- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Bank (Wikipedia)
Eine Bank ist ein Kreditinstitut, das seinen Bankkunden Bankgeschäfte und weitere Finanzdienstleistungen anbietet. - Bankschließfach (Wikipedia)
Ein Schließfach (als Anglizismus auch englisch Safe, „sicher“) ist ein gegen Diebstahl und gegebenenfalls andere Risiken geschützter Behälter für Wertsachen. - Gericht (Wikipedia)
Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative). In der Rechtsgeschichte sind etliche Formen als Vorläufer der heutigen Gerichte bekannt. - Rechtsprechung (Wikipedia)
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur. - Schadensfall (Wikipedia)
Schadensereignis, verwaltungssprachlich auch Schadenereignis, ist im Versicherungswesen ein Ereignis, das einen Schaden verursacht. Das Schadenereignis ist eine Handlung, eine Unterlassung oder eine Naturkatastrophe mit schadenverursachender Wirkung auf Sachen, Sachgesamtheiten oder Rechte. Schadenereignis ist das Ereignis, das Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer nach sich ziehen könnte. Um die aus dem Schadenereignis resultierenden Schäden nicht selbst tragen zu müssen, hat sich der Versicherungsnehmer entschieden, sein Risiko im Wege des Risikotransfers auf einen Versicherer zu übertragen. - Sensor (Wikipedia)
Ein Sensor (von lateinisch sentire, deutsch „fühlen“ oder „empfinden“), auch als Detektor, (Messgrößen- oder Mess-)Aufnehmer oder (Mess-)Fühler bezeichnet, ist ein technisches Bauteil, das bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften (physikalisch z. B. Wärmemenge, Temperatur, Feuchtigkeit, Druck, Schallfeldgrößen, Helligkeit, Beschleunigung oder chemisch z. B. pH-Wert, Ionenstärke, elektrochemisches Potential) und/oder die stoffliche Beschaffenheit seiner Umgebung qualitativ oder als Messgröße quantitativ erfassen kann. Diese Größen werden mittels physikalischer, chemischer oder biologischer Effekte erfasst und in ein weiterverarbeitbares elektrisches Signal umgeformt. Für die Messtechnik wird in DIN 1319-1 der Begriff Aufnehmer (Messgrößen-Aufnehmer) verwendet und definiert als der Teil einer Messeinrichtung, der auf eine Messgröße unmittelbar anspricht. Damit ist der Aufnehmer das erste Element einer Messkette. Gemäß DIN 1319-2 gehört der Aufnehmer zu den Messumformern, bei gleicher physikalischer Größe an Eingang und Ausgang auch zu den Messwandlern. Die Abgrenzung der Begriffe Sensor und Messgrößenaufnehmer, Messfühler, Messgerät, Messeinrichtung etc. ist fließend, da dem Sensor zusätzlich zum eigentlichen Aufnehmer teilweise weitere Elemente der Messkette zugeordnet werden. Auch verwandte Begriffe sind in der Literatur nicht eindeutig definiert. - Sicherheit (Wikipedia)
Sicherheit bezeichnet allgemein den Zustand, der für Individuen, Gemeinschaften sowie andere Lebewesen, Objekte und Systeme frei von unvertretbaren Risiken ist oder als gefahrenfrei angesehen wird. Für Individuen und Gemeinschaften bezeichnet Sicherheit den Zustand des Nicht-bedroht-Seins der Freiheit ihrer ungestörten Eigenentwicklung in zweierlei Hinsicht: im Sinne des tatsächlichen (objektiven) Nichtvorhandenseins von Gefährdung – als Sicherheit im objektiven Sinne, sowie im Sinne der Abwesenheit von (subjektiver) Furcht vor Gefährdung – als Sicherheit im subjektiven Sinne. Der Begriff „Sicherheit“ umfasst innere wie äußere Sicherheit von Gemeinschaften und schließt – insbesondere im Fall von Staaten – die politische, militärische, ökonomische, soziale, rechtliche, kulturelle, ökologische, technische u. a. Sicherheiten in sich ein. - Sparkasse (Wikipedia)
Sparkassen sind Kreditinstitute im Sinne des § 1 KWG, deren Leitgedanke darin besteht, in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands, und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie unterstützen damit die Aufgabenerfüllung der Kommunen, fördern den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise und die Wirtschaftserziehung der Jugend. Sparkassen gehören heute zu den Universalbanken, weil sie alle nichtkreditären Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen mit allen Kundengruppen, auch außerhalb des Geschäftsbereichs, betreiben dürfen. Aus der Definition nach dem Sparkassengesetz lässt sich erwarten, dass vor allem das Einlagengeschäft und Kreditgeschäft weiterhin den höchsten Anteil am Geschäftsvolumen von Sparkassen ausmachen. Auch der Zahlungsverkehr spielt für Sparkassen eine wichtige Rolle. Außerdem zeichnet sie ihr Filialnetz aus, das sie zu Filialbanken macht. Sparkassentypische Eigenheiten sind ihr Gesellschafterkreis, die Unternehmensziele und der Gebietsschutz für Aktivgeschäfte und Filialgründungen. Vor allem hierdurch unterscheiden sie sich von anderen Banken. Insbesondere in Deutschland und Österreich rekrutieren sich die Gesellschafter aus öffentlich-rechtlichen Trägern wie Gemeinden oder Gemeindeverbänden. Das Unternehmensziel ist nach § 40 KWG die Gemeinnützigkeit, das Gegenprinzip der Gewinnmaximierung. Der Gebietsschutz schließlich wird durch das Regionalprinzip gewährleistet, welches das Geschäftsgebiet im Kreditwesen der Sparkassen auf das Gemeindegebiet der sie tragenden Gemeinde beschränkt. Betriebszweck, Rechtsform und Unternehmensziele der Sparkassen sind international sehr unterschiedlich.