ARAG Experten mit kuriosen Urteilen zur Weihnachtszeit

Weihnachtliche Gerichtsurteile

ARAG Experten mit kuriosen Urteilen zur Weihnachtszeit

Nikolaus oder Weihnachtsmann?
Die Designerin war empört über die Nikolaus-Figur einer Wettbewerberin. Zu groß war ihrer Ansicht nach die Ähnlichkeit zu einer ihrer Figuren, deren Form sie sich als sogenanntes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sogar hatte schützen lassen. Die Designerin forderte ihre Konkurrentin also auf, den Nikolaus-Vertrieb zu unterlassen. Während die Richter ihr in erster Instanz noch zustimmten, stellten die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf fest, dass es sich bei keiner der beiden Figuren um den Nikolaus, sondern vielmehr um den Weihnachtsmann handele: Ein freundlicher, dicklicher Mann mit Rauschebart, pelzbesetztem Mantel, Zipfelmütze mit Bommel sowie schwarzen Stiefeln. Ein Nikolaus hingegen sei religiös geprägt und trage traditionell ein Bischofsornat. Eine gewisse Ähnlichkeit der beiden Weihnachtsmänner war zwar vorhanden, denn beide Figuren waren eben typische Weihnachtsmänner, die ohne ihre weihnachtlichen Attribute gar nicht als solche erkannt werden würden. Für einen Unterlassungsanspruch reichte es laut ARAG Experten trotzdem nicht (Az.: 20 U 82/11).

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

Glühwein mit Bockbierwürze ist Etikettenschwindel
Wo Glühwein draufsteht, muss Glühwein drin sein. Und wer Glühwein verkauft, muss sich ans Rezept halten. Dafür gelten laut ARAG Experten strenge Vorgaben der Europäischen Union (EU). In einem konkreten Fall hatte ein Brauhaus zwei weinhaltige Getränke mit Bockbierwürze versehen und sie als „Glühwein“ angeboten. Die Folge: Abmahnung und Verkaufsverbot. Der Grund: Die Beigabe der Würze erhöht den Wassergehalt um zwei Prozent. Für Glühwein ein No-Go. Denn laut EU-Verordnung darf Glühwein ausschließlich aus Wein, Süßungsmitteln und Gewürzen bestehen. Und die Bockbierwürze ist kein echtes Gewürz, sondern nur eine flüssige Bierbasis, die etwas Würze abbekommt (Landgericht München I, Az.: 17 HKO 8213/18).

Rentier ist kein Haarwild
Ein Rentier-Unfall in Norwegen wurde für einen deutschen Autofahrer zur unerwarteten Versicherungsfalle. Er war einem Rudel Rentiere ausgewichen, hatte aber dennoch eines der Tiere erfasst. Sein Auto war durch den Aufprall mit dem Tier stark beschädigt worden. Eigentlich kein Problem, weil er eine Teilkaskoversicherung hatte. Doch die verweigerte die Zahlung. Vor Gericht zog der Mann den Kürzeren. Denn auch wenn das Tier groß, behaart und definitiv wild war, ist es laut ARAG Experten juristisch kein „Haarwild“ und somit war ein Schaden laut den Bedingungen der Teilkaskoversicherung des Klägers nicht versichert. Zum Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes zählen beispielsweise Rehe, Damwild, Wildschweine & Co. (Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 7 U 190/02).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
4df694c488b6f22034fb16eae0f77b3e4467cdb6
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
4df694c488b6f22034fb16eae0f77b3e4467cdb6
http://www.ARAG.de

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Bundesjagdgesetz (Wikipedia)
    Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist seit der Föderalismusreform 2006 ein der Abweichungsgesetzgebung der Länder unterliegendes Bundesgesetz der konkurrierenden Gesetzgebung, welches in Deutschland das Jagdrecht regelt. Es bestimmt die jagdbaren Tiere, d. h. was als Wild definiert wird und enthält Vorschriften zur Jagdausübung. Es regelt, wer wann was, wo und wie jagen darf. Dabei stellt es jedoch nur die einstweilen weiter fortgeltenden Rahmenbedingungen auf, während die Gesetzgebungskompetenz seit 2006 gleichrangig bei Bund und Ländern liegt, wobei dem jeweils jüngeren Gesetz alleinige Geltung zukommt (Art. 72 Abs. 3 Satz 2 GG). De facto führt dieses „Ping-Pong-Modell“ zu einem Vorrang der Landesgesetzgebung, da der Bund nicht jede landesrechtliche Regelung durch ein neues Bundesgesetz ablösen kann. Das Bundesjagdgesetz enthält in § 38 Strafvorschriften (wg. der unzulässigen Jagdausübung (Wilderei): Verstoß gegen die Schonzeiten oder Tötung eines Elterntieres nach § 22) und gehört somit zum Nebenstrafrecht. Daneben eröffnet § 42 BJagdG den Ländern die Möglichkeit, in den Landesjagdgesetzen Strafvorschriften zu erlassen.
  • Etikettenschwindel (Wikipedia)
    Etikettenschwindel bezeichnet das Vortäuschen eines spezifischen Inhaltes mit Hilfe einer falschen oder irreführenden Inhaltsangabe auf dem Etikett. Der heutige Sprachgebrauch bezeichnet damit im eigentlichen Wortsinn das Etikett einer Ware, im übertragenen bzw. abstrakten Sinn das „Etikett“ eines komplexen Sachverhaltes (Beispiele: Ein Produkt, eine Organisation ließe vermissen, was ihr Name verspricht.).
  • Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Wikipedia)
    Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht der Europäischen Union und ähnelt dem eingetragenen Design in Deutschland. Geschützt wird die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur, der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und seiner Verzierung ergibt. Es muss eine Eigenart aufweisen. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird seit dem 1. April 2003 durch die Europäische Union erteilt. Es kann durch eine Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (kurz EUIPO) in Alicante für Kosten in Höhe von etwa 350 € erlangt werden. Die Anmeldung kann auch beim Deutschen Patent- und Markenamt zur gebührenpflichtigen Weiterleitung eingereicht werden. Die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) ist die rechtliche Grundlage zum Schutz des Gemeinschaftsgeschmacksmusters. Nach Eintragung durch das Amt wird ein Geschmacksmuster, für einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer einmal oder mehrmals um einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren ab dem Anmeldetag verlängern lassen.
  • Glühwein (Wikipedia)
    Glühwein (in der Schweiz auch Heisswein, Warmwein oder mundartlich Warmer Wii, in Graubünden Weinwarm) ist ein alkoholhaltiges Heißgetränk, das in Mitteleuropa traditionell in der Adventszeit, häufig auf Weihnachtsmärkten, getrunken wird. Daneben ist abgefüllter Glühwein unterschiedlicher Qualität für Privathaushalte in der Vorweihnachtszeit im Handel erhältlich. Ähnliche Getränke sind Glögg, Grog, Punsch und Feuerzangenbowle.
  • Haarwild (Wikipedia)
    Wild (althochdeutsch wildi ‚ungezähmt, verirrt‘), teilweise auch deutlicher Jagdwild genannt, bezeichnet jagdbare Wildtiere. Der Begriff Wild grenzt sich damit gegen den Oberbegriff Wildtier ab, der allgemein alle freilebenden Tiere umfasst.
  • rentier (Wikipedia)
    Das Ren [reːn], [rɛn] oder Rentier [ˈreːnˌtiːɐ], [ˈrɛnˌtiːɐ] (Rangifer tarandus) ist eine Säugetierart aus der Familie der Hirsche (Cervidae). Es lebt zirkumpolar im Sommer in den Tundren und im Winter in der Taiga Nordeurasiens und Nordamerikas sowie auf Grönland und anderen arktischen Inseln. Es ist die einzige Hirschart, die domestiziert wurde. Der nordamerikanische Vertreter heißt Karibu.
  • Weihnachtsmann (Wikipedia)
    Der Weihnachtsmann ist eine Symbolfigur weihnachtlichen Schenkens, die in Deutschland vor allem in Nord-, Mittel- und Ostdeutschland sowie in der übrigen Welt unter verschiedenen Namen etwa in Frankreich und der Westschweiz (Père Noël), den Niederlanden, Skandinavien, Estland, Lettland, dem Vereinigten Königreich, in Australien, Kanada und den Vereinigten Staaten, populär ist. Dargestellt wird er zumeist als rundlicher, freundlicher alter Mann mit langem weißen Rauschebart, rotem und mit weißem Pelz verbrämten Gewand sowie einem Geschenkesack. Wesentliche Attribute der Darstellung entstanden im 19. Jahrhundert. Angeblich bringt der Weihnachtsmann braven Kindern am Heiligen Abend Geschenke, den unartigen hingegen nur eine Rute, wobei der strafende Aspekt in den letzten Jahrzehnten immer mehr hinter den des gütigen Gabenbringers zurückgetreten ist. Die Entstehungsgeschichte des Weihnachtsmanns ist synkretischer Natur. Die Figur entstand über Jahrhunderte aus der Verschmelzung einer Vielzahl von europäischen und nordamerikanischen Nikolaus- und Weihnachtsbräuchen. Der Weihnachtsmann vereint u. a. Eigenschaften des heiligen Bischofs Nikolaus von Myra und seines Begleiters, des Knechts Ruprecht. Einflüsse aus der nordischen und germanischen Mythologie sind ebenfalls in seinem Wesen zu finden. Im deutschen Sprachraum ist er spätestens seit dem 18. Jahrhundert publizistisch belegt. Im 20. Jahrhundert erfuhr die heute weltweit bekannte Gestalt des Weihnachtsmanns wesentliche Impulse durch nordamerikanische Künstler, Medien und Kulturträger.
  • Weihnachtszeit (Wikipedia)
    Weihnachten, auch Weihnacht, Christfest oder Heiliger Christ genannt, ist im Christentum das Fest der Geburt Jesu Christi. Festtag ist der 25. Dezember, der Christtag, auch Hochfest der Geburt des Herrn (lateinisch Sollemnitas Nativitatis Domini oder In Nativitate Domini), dessen Feierlichkeiten am Vorabend, dem Heiligen Abend (auch Heiligabend, Heilige Nacht, Christnacht, Weihnachtsabend), beginnen. Der 25. Dezember ist in vielen Staaten ein gesetzlicher Feiertag. In Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Teilen der Schweiz und vielen anderen europäischen Ländern kommt im Kirchenjahr als zweiter Weihnachtsfeiertag der 26. Dezember hinzu, der auch als Stephanstag begangen wird. Weihnachten wird meist mit der Familie oder mit Freunden und mit gegenseitigem Beschenken gefeiert, Bescherung genannt. In deutschsprachigen und einigen anderen Ländern findet die Bescherung für gewöhnlich abends am 24. Dezember statt und wird als der herausragende Teil des Weihnachtsfests angesehen. In englischsprachigen Ländern ist eine Bescherung am Morgen des Weihnachtstags üblich. Beim Bescherungsritual wird auf mythische Geschenkebringer wie das Christkind oder den Weihnachtsmann, die teilweise auch gespielt werden, verwiesen. In vielen Ländern gibt es weitere Weihnachtsbräuche. Im westlichen Christentum ist Weihnachten mit Ostern und Pfingsten eines der drei Hauptfeste des Kirchenjahres. Als kirchlicher Feiertag ist der 25. Dezember seit 336 in Rom belegt. Wie es zu diesem Datum kam, ist ungeklärt. Diskutiert werden in der Literatur verschiedene Hypothesen. Der Besuch eines Gottesdienstes am Heiligen Abend, in der Nacht oder am Morgen des 25. Dezember ist für viele Menschen Teil der Festtradition; in Deutschland trifft dies auf ein Fünftel der Bevölkerung zu (2016 und 2018).
Werbung
connektar.de