ARAG Experten mit Antworten aus der schimmernden Welt der Selfies
Die meisten Selfies werden im Urlaub gemacht
Stimmt nicht. Laut ARAG Experten schießen die meisten in den eigenen vier Wänden ein digitales Selbstporträt. Knapp 60 Prozent haben schon einmal zu Hause ein Selfie gemacht. Nur gut jeder Zweite fotografiert sich selbst im Urlaub, beim Sport sind es nur noch zwölf Prozent. Warum 16 Prozent Selfies bei der Arbeit machen, bleibt die große Frage. Dabei ist es durchaus riskant, Selfies im beruflichen Umfeld aufzunehmen, denn auch hier könnten unfreiwillig Dritte ins Bild geraten oder interne Informationen erkennbar sein, die vertraulich sind. Zudem warnen die ARAG Experten, dass das Erscheinungsbild des Arbeitgebers durch spontane Posts in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Daher müssen Knipser bei Verstößen mit einer Abmahnung oder gar einer Kündigung rechnen.
Selfiebomber können den Post vermasseln
Stimmt nicht immer. In Deutschland schützt Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes (KUG) das Recht am eigenen Bild. Es besagt: Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Fotos von ihm veröffentlicht werden. Auch bei Selfies ist dieses Recht zu beachten, vor allem, wenn andere Personen im Bild sind. Beispiel: Fotobomber, also Menschen, die absichtlich in eine Fotoaufnahme platzen, um dem Aufnehmenden einen Streich zu spielen. Steht jemand deutlich erkennbar im Hintergrund, gilt die Aufnahme laut ARAG Experten nur dann als unproblematisch, wenn er oder sie als eine Art Beiwerk zu werten sind, also nicht im Vordergrund stehen. Ansonsten gilt: Fremde Menschen dürfen nicht ohne deren Einwilligung fotografiert werden. Und dieses Bild zu posten ist schon gar nicht erlaubt. Gleiches gilt übrigens im privaten Umfeld: Wer auf Familienfeiern oder in der Schule Selfies macht, sollte vorher fragen, ob alle einverstanden sind. Für Kinder gilt ein besonderer Schutz: Ihre Fotos dürfen nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden.
Es gibt Selfie-freie Zonen
Stimmt. In Indien wurden beispielsweise vielerorts sogenannte No-Selfie-Zones eingerichtet. Der Grund: Die Bewohner des indischen Subkontinents scheinen einen besonderen Hang zu riskanten digitalen Selbstportäts zu haben und führen eine traurige Rangliste der weltweit meisten Todesfälle beim Selfie-Knipsen an. Deutschland ist laut ARAG Experten übrigens glückliches Schlusslicht. In New York und einigen anderen Bundesstaaten der USA ist es mittlerweile verboten, sogenannte „Tiger Selfies“ mit Tigern und anderen Raubkatzen etwa in Zoos oder auf Jahrmärkten zu machen. So sollen nicht nur die Tiere vor allzu viel Trubel geschützt werden, sondern auch die Menschen, die sich für ein Selbstbildnis oft zu nah an die Wildtiere herantrauen. Wer den berühmten Stierlauf in Pamplona besucht und dort Selfies macht, muss – im Überlebensfall – mit 600 Euro Bußgeld rechnen.
Zudem ist das Selfie-Knipsen oft auch in Museen, Kirchen, Fußballstadien oder Freizeitparks verboten, um Sicherheit, Privatsphäre oder Urheberrechte zu wahren. In Deutschland können Schwimmbäder, Fitnessstudios oder Konzertveranstalter ebenfalls Selfie-Verbote aussprechen. Diese basieren meist auf dem Hausrecht und dienen dem Schutz anderer Besucher. Und die ARAG Experten warnen: Wer sich darüber hinwegsetzt, riskiert Hausverbot oder Bußgelder.
Selfies in der Natur sind immer erlaubt
Stimmt nicht. Auch wenn ein blühendes Rapsfeld, Heuballen auf dem Feld oder eine frisch gemähte Wiese einen verlockenden Hintergrund für ein Selfie bilden, ist das Betreten solcher Flächen nicht immer erlaubt. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass z. B. landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Vegetationszeit nicht betreten werden dürfen (Paragraf 59 Bundesnaturschutzgesetz). Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeldern zwischen 50 und 500 Euro rechnen. Zudem kann der Landwirt Schadensersatz fordern, wenn Pflanzen zertreten oder Ernten beschädigt werden.
Selfies gefährden den Datenschutz
Stimmt. Denn Selfies verraten häufig mehr, als man denkt. Straßenschilder, Kennzeichen oder persönliche Gegenstände im Hintergrund können Rückschlüsse auf Wohnort und Lebensgewohnheiten zulassen. Smartphones speichern zudem GPS-Daten in den sogenannten Metadaten eines Fotos. Wer diese Bilder teilt, gibt möglicherweise unbewusst private Informationen preis. Deshalb raten die ARAG Experten, Standortfunktionen in Kamera-Apps zu deaktivieren und Bilder vor dem Teilen zu überprüfen.
Selfies sind beliebter als Autogramme
Stimmt. War es früher das klassische Autogramm auf Karte, Shirt, Ball oder gar auf nackter Haut, ist heute laut ARAG Experten ein Selfie mit seinem Lieblings-Promi angesagt. Nur noch acht Prozent der Deutschen setzen auf ein klassisches Autogramm, während knapp 40 Prozent nach einem gemeinsamen Foto fragen würden.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Beiwerk (Wikipedia)
Als Beiwerk bezeichnet man im Urheberrecht ein Werk, das im Kontext eines anderen (Haupt)gegenstands auftritt und neben diesem eine nur untergeordnete Rolle spielt. Viele Urheberrechtsordnungen der Welt sehen eine Beschränkung des Urheberrechts vor, die es ermöglicht, Werke erlaubnisfrei wiederzugeben, solange diese lediglich als Beiwerk in Erscheinung treten. Der Begriff findet daneben auch im Bereich des Persönlichkeitsrechts, speziell des Rechts am eigenen Bild Verwendung. So ist etwa in Deutschland die Verwertung von Personenbildnissen grundsätzlich von der Erlaubnis der Abgebildeten abhängig; einer solchen bedarf es jedoch nicht, wenn die Personen nur Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit darstellen. Außerdem wird der Begriff gemeinsprachlich verwendet für bedeutungslose und nebensächliche beziehungsweise unwichtige Details. - Datenschutz (Wikipedia)
Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der teilweise unterschiedlich definiert und interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre sowie zum Schutz vor Datenmissbrauch, d. h. vor einer missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten wie Namen, Kontaktdaten oder Kontodaten einer Person gegen deren Willen, u. a. um damit potentiell kriminelle Handlungen zu begehen, verstanden. Datenschutz wird – jedenfalls in Deutschland – meist als Recht verstanden, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche „seiner“ persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Wesenskern eines solchen Datenschutzrechts besteht dabei darin, dass die Machtungleichheit zwischen Organisationen und Einzelpersonen unter Bedingungen gestellt werden kann. Der Datenschutz soll der in der vielfältig digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum sogenannten gläsernen Menschen, dem Ausufern staatlicher Überwachungsmaßnahmen (Überwachungsstaat) und Datenmonopolen von Privatunternehmen entgegenwirken. - Kunsturhebergesetz (Wikipedia)
Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, kurz KUG, wurde in Deutschland am 9. Januar 1907 erlassen. Das aus dem Jahr 1907 stammende Gesetz hat keine amtliche Kurzbezeichnung, wird jedoch umgangssprachlich als Kunsturhebergesetz oder Kunsturheberrechtsgesetz bezeichnet. Die Schutzfrist des Urheberrechtes für ein Werk der bildenden Künste gemäß § 25 KUG wurde am 13. Dezember 1934 von vormals 30 auf danach 50 Jahre verlängert (Gesetz zur Verlängerung der Schutzfristen im Urheberrecht vom 13. Dezember 1934 (RGBl. II S. 1395)); fristauslösendes Ereignis war das Versterben des Urhebers. Die Schutzfrist des Urheberrechtes für Photographien gemäß § 26 KUG wurde am 12. Mai 1940 von vormals 10 auf danach 25 Jahre verlängert (Gesetz zur Verlängerung der Schutzfristen für das Urheberrecht an Lichtbildern vom 12. Mai 1940 (RGBl. S. 758)). Das fristauslösende Ereignis war der Zeitpunkt des Erscheinens des Werkes; ausgenommen, das Werk war zu Lebzeiten des Urhebers noch nicht erschienen. Obige Verlängerungen galten auch für Werke, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetze noch geschützt waren, d. h. für solche, bei denen die Schutzfrist noch nicht abgelaufen war. Das Urheberrecht ist in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 zusammengefasst. Das Kunsturheberrechtsgesetz wurde zum 1. Januar 1966 größtenteils aufgehoben. In Kraft ist der Teil, der den Schutz von Bildnissen betrifft (Recht am eigenen Bild), genauer: §§ 22, 23, 24, 33, 37, 38, 42, 43, 44, 48 und 50 KunstUrhG. Hinsichtlich der 25-jährigen Schutzfrist für die nunmehr als Lichtbilder bezeichneten Photographien ergaben sich – abgesehen von der Fristberechnung – vorerst keine Änderungen durch das Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965. Wie in der amtlichen Begründung dargetan, wurde eine gleich lange Schutzfrist, wie bei anderen Werken vorgesehen, für nicht erforderlich angesehen. Weiterhin würde dies die dann in der Praxis regelmäßig erforderliche Abgrenzung zwischen Lichtbildwerken und einfachen Lichtbildern erfordern, die zu außerordentlichen Schwierigkeiten führen würde. Relevant sind aktuell nur noch §§ 22 ff. für das Recht am … - Privatsphäre (Wikipedia)
Privatsphäre bezeichnet den nichtöffentlichen Bereich, in dem ein Mensch, unbehelligt von äußeren Einflüssen, sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt. Das Recht auf Privatsphäre ist als Menschenrecht in allen modernen Demokratien verankert. Dieses Recht kann aufgrund des öffentlichen Interesses an einer Person oder zum Zwecke der Strafverfolgung eingeschränkt werden. - Selbstbildnis (Wikipedia)
Ein Selbstbildnis oder Selbstporträt ist eine Selbstdarstellung der Physiognomie eines bildenden Künstlers mit den Mitteln der Malerei, Grafik, Plastik oder Fotografie. - Selbstporträt (Wikipedia)
Ein Selbstbildnis oder Selbstporträt ist eine Selbstdarstellung der Physiognomie eines bildenden Künstlers mit den Mitteln der Malerei, Grafik, Plastik oder Fotografie. - Selfie (Wikipedia)
Ein Selfie (/ˈsɛlfiː/) ist eine Fotografie in der Art eines Selbstporträts, oft auf Armeslänge aus der eigenen Hand aufgenommen. Selfies sind oft in sozialen Netzwerken vorhanden und bilden eine oder mehrere Personen (Gruppenselfies) ab. Der Begriff „Selfie“ wurde Anfang der 2000er Jahre geprägt und im Deutschen in den 2010er Jahren populär. - Urheberrecht (Wikipedia)
Das Urheberrecht ist zunächst ein absolutes, d. h. ausschließliches Recht auf den Schutz des geistigen Eigentums eines schöpferischen Menschen. Es hat ideelle und materielle Anteile und umfasst unverfügbare Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte sowie verfügbare Nutzungsrechte. Seine verfassungsmäßigen Grundlagen hat es vor allem in den Grundrechten des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, der Kunst- und Meinungsfreiheit und in wirtschaftlicher Hinsicht im Eigentumsrecht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes. - Zustimmung (Wikipedia)
Zustimmung ist im Zivilrecht die Erklärung des Einverständnisses mit einem von anderen Rechtssubjekten abgeschlossenen Rechtsgeschäft.