Die Hotel Investments AG begleitet ihre Partnerhotels aktiv bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Urheberrechtsabgaben für Hotel TV-Geräte (Hotelfernseher).
Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach bereits das Bereitstellen und Betreiben von Fernsehgeräten in Hotelzimmern oder öffentlich zugänglichen Bereichen als „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des § 22 UrhG gilt.
Damit sind Hotelbetreiber verpflichtet, für alle im Hotel betriebenen TV-Geräte eine entsprechende Lizenz einzuholen, sofern über diese Geräte audiovisuelle Inhalte empfangen werden können. Wird dies versäumt, drohen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
Rechtssichere Nutzung von Hotelfernsehern – wirtschaftliche Lösungen für Hotelbetriebe
Um ihre Hotelbetreiber-Partner in dieser komplexen Rechtsfrage rund um Hotelfernseher zu unterstützen, arbeitet die Hotel Investments AG mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei für Urheberrecht im Gastgewerbe zusammen.
Ziel dieser Kooperation ist es, Hoteliers eine rechtssichere, transparente und wirtschaftliche Lösung anzubieten, mit der sich mögliche Urheberrechtsrisiken bei der Nutzung von Hotel TV-Geräten vermeiden lassen.
Vorgehensweise: Meldung der Hotel TV-Geräte an die Partnerkanzlei
Interessierte Hotelbetreiber können ihre Hotel TV-Geräte oder Hotelfernseher über die Hotel Investments AG bei der kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei melden.
Für die rechtssichere Bearbeitung werden folgende Angaben benötigt:
– Hotelname und Anschrift
 – Anzahl der installierten TV-Geräte im Hotel
 – Kontaktdaten des verantwortlichen Ansprechpartners
Diese Daten dienen ausschließlich der rechtlichen Einstufung und Lizensierung der vorhandenen Hotelfernseher im Betrieb.
Kontakt für Rückfragen zu Hotel TV-Geräten
Für Rückfragen oder eine direkte Anmeldung steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Dr. Martin Elger
 COO | Hotel Investments AG
 E-Mail: m.elger@hotel-investments.ch
Weitere Informationen über die Hotel Investments AG:
Über die Hotel Investments AG
Die Hotel Investments AG aus der Schweiz agiert international als Hotelinvestor und Hotel Investment Experte am Hotelmarkt. Dabei steht der Hotelankauf sowie die Verwaltung des eigenen Hotelportfolios und das der Joint Venture Partner im Fokus der Aktivitäten.
„Gesucht werden Stadthotels in Großstädten, betreiberfrei, zum Kauf oder zur Pacht“, erklärt Holger Ballwanz.
+++ Hotelankauf von Hotelimmobilien & Hotels zur Pacht in Deutschland, Österreich, Schweiz +++
Angebote zum Hotelankauf, zur Pacht oder zur Übernahme bestehender Mietverträge von Hotelbetreibern, Eigentümern oder Direktmandate von Immobilienmaklern können dafür an die Ankaufsabteilung der Hotel Investments AG zur Erstprüfung gesendet werden.
Weitere Informationen: http://www.hotel-investments.ch
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- Hotel (Wikipedia)
 Ein Hotel ist ein Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb für Gäste gegen Bezahlung. Es ist ein touristisches, dem Hotel- und Gaststättengewerbe zuzuordnendes Unternehmen. Für die Branche gilt der Begriff Hotelgewerbe.
- Hotelier (Wikipedia)
 Ein Hotel ist ein Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb für Gäste gegen Bezahlung. Es ist ein touristisches, dem Hotel- und Gaststättengewerbe zuzuordnendes Unternehmen. Für die Branche gilt der Begriff Hotelgewerbe.
- Hotels (Wikipedia)
 Hotels steht für: Plural von Hotel, einen Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb für Gäste gegen Bezahlung Hotels (Zeitschrift), eine englischsprachige Fachzeitschrift Hotels.com, eine Website, über die man online und telefonisch Hotels buchen kann
- Liz (Wikipedia)
 Liz steht für Elisabeth, weiblicher Vorname Hotel Liz in Lissabon Leipziger Internet Zeitung Liz (Rapperin) (* 1998), deutsche Rapperin NRP Liz, ein 1915 gebauter Zerstörer der portugiesischen Marine, siehe Arno (Schiff, 1915) NRP Liz, ein 1916 gebautes Torpedoboot der portugiesischen Marine, siehe Ave-Klasse Liz ist der Familienname folgender Personen: Sheila de Liz (* 1969), deutsch-US-amerikanische Gynäkologin und Autorin Siehe auch: Litz
- Lizenz (Wikipedia)
 Eine Lizenz (lateinisch licet, „es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“; englisch licence) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich nutzen zu dürfen.
- Urheberrecht (Wikipedia)
 Das Urheberrecht ist zunächst ein absolutes, d. h. ausschließliches Recht auf den Schutz des geistigen Eigentums eines schöpferischen Menschen. Es hat ideelle und materielle Anteile und umfasst unverfügbare Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte sowie verfügbare Nutzungsrechte. Seine verfassungsmäßigen Grundlagen hat es vor allem in den Grundrechten des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, der Kunst- und Meinungsfreiheit und in wirtschaftlicher Hinsicht im Eigentumsrecht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes.