R+V-Infocenter: Das müssen Hausbesitzer in den meisten Fällen hinnehmen
Wiesbaden, 23. Oktober 2025. Laub vom Nachbargrundstück im eigenen Garten: Das müssen Hausbesitzer in den meisten Fällen hinnehmen – selbst wenn die herübergewehten Blätter ab und zu die Dachrinne verstopfen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Blätter, Nadeln und Zapfen halten sich nicht an Zäune und Grenzen: Der Wind weht sie auch auf benachbarte Grundstücke. „Das ist jedoch kein Grund, sie zurückzuwerfen oder zu verlangen, dass die störenden Bäume beseitigt werden“, sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Die Betroffenen müssen das fremde Laub selbst entfernen und entsorgen – sofern es die Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigt, ergänzt Nuß: „Einen Gärtner oder Reinigungsdienst zu beauftragen und die Rechnung an den Nachbarn zu schicken, geht in den meisten Fällen nicht.“
Abstand und Umgebung zählen
Doch wann gilt eine Beeinträchtigung als wesentlich? Das kommt auf den jeweiligen Fall an, erklärt R+V-Experte Nuß. Stehen an der Grundstücksgrenze viele Bäume, fällt eine erhebliche Laubmenge an. Wenn dadurch die Dachrinne regelmäßig verstopft, kann das eine wesentliche Beeinträchtigung sein. „Ein solcher Fall ist jedoch eher die Ausnahme“, so Nuß weiter. In den meisten Fällen muss der Nachbar das Laub hinnehmen.
Wichtig für die Entscheidung sind zudem Abstand und Umgebung. Bäume und Sträucher dürfen beispielsweise nicht zu dicht an der Grundstücksgrenze stehen. Für stark wachsende Gehölze wie Linden, Pappeln oder Rotbuchen gilt vielerorts ein Mindestabstand von vier Metern zum benachbarten Garten. Zudem wird Laub in einer Stadt anders gewertet als auf dem Land: In dicht bebauten Wohngebieten ist es eher ortsüblich und damit zumutbar, dass sich im Herbst die Blätter über Grundstücksgrenzen hinweg verteilen.
Ausgleichszahlungen möglich
Wenn die Bäume und Sträucher erst vor kurzem – unter Missachtung der landesrechtlichen Abstandsregeln – an der Grundstücksgrenze gepflanzt wurden, können Betroffene unter Umständen Nachbesserung verlangen. Das kann etwa bedeuten, dass überhängende Äste beschnitten oder der Baum ganz beseitigt wird. Allerdings gibt es dafür Fristen, in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel beträgt diese sechs Jahre. Bei älteren Bäumen kann es unter Umständen Ausgleichszahlungen für die Belastung geben. Auch eine Entschädigung für die Reinigung einer regelmäßig verstopften Dachrinne ist mitunter möglich.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Die Regeln für Grenzabstände von Bäumen oder Hecken sind regional unterschiedlich. Hier gelten die landesrechtlichen Vorschriften.
– In vielen Gemeinden gibt es Baumschutzsatzungen. Sie verbieten, dass bestimmte Bäume beschnitten oder gefällt werden.
– Für stark überhängende Äste gilt unter Umständen das sogenannte Selbsthilferecht. Greift es, darf man die Äste abschneiden.
– Wenn Obst auf das eigene Grundstück fällt, kann man es behalten – der Eigentümer darf es nicht zurückholen. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass das Obst auf natürliche Weise herabfällt. Aktives Ernten oder Abschneiden ist normalerweise tabu.
– Wer einen Pool in einer Gegend mit vielen Bäumen baut, muss den damit verbundenen Reinigungsaufwand in der Regel hinnehmen.
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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- abschneiden (Wikipedia)
Abschnitt (zugehöriges Tätigkeitswort „abschneiden“) steht für: Teilbereich einer Gesamtheit eine inhaltlich trennende Unterteilung in Texten, siehe Gliederung Absatz (Text) Abschnitt (Numismatik), ein abgegrenzter Teil der Münzfläche in der Mengenlehre eine Anfangsstrecke einer geordneten Klasse das Endstück eines Brotlaibes, siehe Kanten Siehe auch: Abschnitt 40 Abgeschnitten (Begriffsklärung) Sektion (Begriffsklärung) - Baum (Wikipedia)
Als Baum (von westgermanisch mittelhochdeutsch, althochdeutsch boum, Herkunft ungeklärt, Teil der Swadesh-Liste) wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine verholzte Pflanze verstanden, die aus einer Wurzel, einem daraus emporsteigenden, hochgewachsenen Stamm und einer belaubten oder benadelten Krone besteht. Die Botanik definiert Bäume als ausdauernde und verholzende Samenpflanzen, die eine dominierende Sprossachse aufweisen, die durch sekundäres Dickenwachstum an Umfang zunimmt. Diese Merkmale unterscheiden einen Baum von Sträuchern, Farnen, Palmen und anderen verholzenden Pflanzen. Im Gegensatz zu ihren entwicklungsgeschichtlichen Vorläufern verfügen die meisten Bäume zudem über wesentlich differenziertere Blattorgane, die mehrfach verzweigten Seitentrieben (Lang- und Kurztrieben) entspringen. Stamm, Äste und Zweige verlängern sich jedes Jahr durch Austreiben von End- und Seitenknospen, verholzen dabei und nehmen kontinuierlich an Umfang zu. Im Gegensatz zum Strauch ist es besonderes Merkmal der Bäume, dass die Endknospen über die Seitenknospen dominieren (Apikaldominanz) und sich dadurch ein vorherrschender Haupttrieb herausbildet (Akrotonie). - Blätter (Wikipedia)
Blätter steht für: Blätter, Plural von Blatt Blätter, Kurzname der Blätter für deutsche und internationale Politik Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Blätter beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Blätter enthält - Dachrinne (Wikipedia)
Eine Dachrinne (umgangssprachlich Regenrinne oder Dachkalle, regional (Dach-)Kandel oder (Dach-)Kännel; auch Gehänge, Traufrinne, (Dach-)Kähner (Alemannisch), in der Schweiz meistens Dachhengel genannt) ist eine Sammelrinne an der Dachtraufe, die das von der Dacheindeckung ablaufende Regenwasser an der Dachtraufe sammelt und durch einen Trichter über ein Fallrohr oder Regenablaufkette ableitet. Als Teil der Dachentwässerung dient sie zur Vermeidung von Schäden am Haus sowie von Verletzung oder auch nur Belästigung von Hausbewohnern und Verkehrsteilnehmern. Wo Wasser fehlt, schwer zu beschaffen oder unerschwinglich ist, kommt die Funktion hinzu, das Regenwasser mit Regenwassersammlern in Zisternen oder Regentonnen zur Nutzung aufzufangen. Statt einem regulierten Ablauf, insbesondere bei ausreichendem Dachüberstand, kann das Wasser am Ende der Dachrinne über einen freien Auslauf zum Boden strömen, der auch als Speier, Abtraufe oder Ansetztraufe bezeichnet wird. - Garten (Wikipedia)
Ein Garten ist ein abgegrenztes Stück Land, in dem Pflanzen oder Tiere in Kultur genommen und somit gepflegt (kultiviert) werden. Im Gegensatz zu Parks werden Gärten meist privat genutzt. Gärten werden nicht nur angelegt, um einen direkten Ertrag zu ernten (Nutzgarten), sondern auch um einem künstlerischen, spirituellen oder therapeutischen Zweck zu dienen, oder auch der Freizeitgestaltung und Erholung, wie Zier- und Kleingärten. - Grundstück (Wikipedia)
Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. In vielen Ländern – insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz – werden Grundstücke in öffentlichen Registern (Grundbuch) verzeichnet. Ein Grundstück ist als abgegrenzter Teil von einer Grundstücksgrenze umgeben, die als Begrenzungslinie das Grundstück gegenüber Nachbargrundstücken abgrenzt. Erst durch Grundstücksgrenzen verwandelt sich die weite, ungeteilte Erdoberfläche in Grundstücke. Das Herrschaftsrecht des Eigentümers endet an der Grundstücksgrenze, die optisch sichtbar auch durch Abmarkungen oder Einfriedungen gekennzeichnet werden kann. Als Abmarkung zwischen landwirtschaftlichen Grundstücken dienten unter anderem über Jahrhunderte und partiell noch heute Lesesteinhaufen. Diese Steine mussten zur Kultivierung mühsam per Hand von den Feldern geräumt werden und wurden platzsparend an den Rändern von Äckern zu Haufen aufgetürmt. Einfriedungen erfüllten den gleichen Zweck und bestanden aus Pflanzen (wie Hecken) oder Materialien (wie Zäunen). Grundstücksgrenzen sind vermessungstechnisch festgelegte gedachte Linien, die ein Grundstück von einem anderen Grundstück trennen. - Laub (Wikipedia)
Laub bezeichnet Laub (Botanik), Begriff in der Botanik Laub (Farbe), Kartenfarbe im deutschen Blatt außerdem: Laub (Band), Musikduo Laub ist der Familienname folgender Personen: Andre Schneider-Laub (* 1958), deutscher Hochspringer Antoni Laub (1792–1843), polnischer Maler in Galizien Elias Laub (1886–1949), bundistischer und sozialistischer Aktivist und Verleger Ferdinand Laub (1832–1875), tschechischer Violinist Franz Laub (Komponist) (1872–1945), deutscher Komponist aus Laupheim Franz Laub (Theologe) (* 1935), deutscher römisch-katholischer Theologe, Neutestamentler und Universitätsprofessor Fülöp Elek Laub → siehe Philip Alexius de László Gabriel Laub (1928–1998), polnischer Journalist, Satiriker und Aphoristiker Georg Laub (1906–1986), deutscher Architekt Gerhard Laub (1920–2007), deutscher Harz- und Bergbauhistoriker Hieronymus Laub (1684–1753), deutscher Mediziner Jakob Laub (Physiker) (1884–1962), österreichisch-deutsch-argentinischer Physiker Jakob Laub (Funktionär) (1924–2020), deutscher Schulleiter und von 1996 bis 2002 Bundesvorsitzender der Landsmannschaft der Banater Schwaben Jakob Laub (Maler) (* 1930), österreichischer Maler John H. Laub (* 1953), US-amerikanischer Kriminologe Josef Laub (1911–1991), österreichischer Mathematiker Michel Laub (* 1973), brasilianischer Schriftsteller Ole Henrik Laub (1937–2019), dänischer Schriftsteller Otto Laub (1805–1882), dänischer Bischof (und Komponist) Phoebe Ann Laub (1950/2–2011), US-amerikanische Sängerin und Komponistin, siehe Phoebe Snow Thomas Laub (1852–1927), dänischer Komponist Tobias Laub (1685–1761), deutscher Maler und Kupferstecher Toni Laub (1919–1994), deutscher Architekt Uwe Laub (* 1971), deutscher Autor Walter Laub (1905–1983), deutscher Manager Laub ist der Name folgender Orte: Laub (Mähring), Ortsteil des Marktes Mähring, Landkreis Tirschenreuth, Bayern Laub (Munningen), Ortsteil der Gemeinde Munningen, Landkreis Donau-Ries, Bayern Laub (Prichsenstadt), Ortsteil der Stadt Prichsenstadt, Landkreis Kitzingen, Bayern Laub (Schönsee), Ortsteil der Stadt Schönsee, Landkreis Schwandorf, Bayern Laub (Zeitlarn), Ortsteil der Gemeinde Zeitlarn, Landkreis Regensburg, Bayern Siehe auch: Zum … - Nachbar (Wikipedia)
Ein Nachbar ist eine Person, die sich unmittelbar im Umfeld der eigenen Wohnstätte aufhält. Dabei kann es sich um Hausbewohner in einem Mietgebäude handeln sowie um Personen, die die umliegenden Gebäuden bewohnen oder sich wenige Meter von der eigenen Wohnstätte entfernt niedergelassen haben (Anlieger). In einem weiteren Sinne spricht man auch bei angrenzenden Ortschaften von Nachbargemeinden. - Obst (Wikipedia)
Obst ist ein Sammelbegriff für für den Menschen roh genießbare, meist wasserhaltige Früchte oder Teile davon (beispielsweise Samen), die von Bäumen, Sträuchern und mehrjährigen Stauden stammen. In Deutschland liegt der durchschnittliche tägliche Verzehr von Obst und Obsterzeugnissen (ohne Obstsäfte) laut der Nationalen Verzehrsstudie II bei Männern bei 230 Gramm und bei Frauen bei 278 Gramm. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen ernannte 2021 zum Internationalen Jahr des Obstes und Gemüses. - Strauch (Wikipedia)
Strauch (lateinisch Frutex), auch Busch oder Kleines Gehölz genannt, ist eine Pflanzenwuchsform; diese Wuchsform wird in der Botanik gemeinhin mit dem Symbol ♄ angegeben. Verholzende Pflanzen (Gehölze) mit einer basitonen Wuchsform ohne sekundäres Dickenwachstum bilden Sträucher. Im Unterschied zu Bäumen wird kein Baumstamm als Hauptachse ausgebildet, sondern es sprossen aus bodennahen Knospen regelmäßig mehrere Triebe. Bei Halbsträuchern verholzen die Triebe der aktuellen Vegetationsperiode nicht. Stauden hingegen sind ausdauernde krautige Pflanzen, deren oberirdische Pflanzenteile gar nicht oder nur wenig verholzen, sondern krautig weich bleiben und in der Regel nach jeder Vegetationsperiode absterben. Bis ins Mittelalter wurden Sträucher von Bäumen vor allem durch die Wuchshöhe unterschieden. - Zahlung (Wikipedia)
Unter Zahlung (englisch payment, französisch payement) versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger). Die Zahlung ist eine der wichtigsten wirtschaftlichen Transaktionen, die stets mit Geld zusammenhängen. Als Geld gilt im Zahlungssinne Bargeld, Buchgeld oder Geldsurrogate. - Zapfen (Wikipedia)
Zapfen bezeichnet: Zapfen (Technik), in der Technik ein hervorstehendes Stück zur Verbindung zweier Bauteile Zapfen (Botanik), in der Botanik die weiblichen Blütenstände der Nadelholzgewächse Zapfen (Auge), in der Zoologie und Medizin in der Netzhaut des Auges liegende Sehzellen Zapfen (Teichwirtschaft), ein Ablaufbauwerk von Teichen Zapfen beim Angeln, siehe Schwimmer (Angeln), Pose in der Gastronomie den Spund des Schänkfasses, siehe Zapfhahn im schweizerischen Hochdeutsch einen Flaschenverschluss, siehe Korken, oder den Korkton eine Naturform des Bernsteins. eine Wappenfigur in der Heraldik, siehe Zapfen (Heraldik) in Österreich ein Teilstück von Rindfleisch Siehe auch: Zapf, Zapfe Goldener Zapfen Suppositorium (Zäpfchen, kleiner Zapfen)