ARAG Experten mit Tipps für den Herbsturlaub
Für eine Sportreise benötigt man zusätzliche Absicherung
Stimmt. Bei Sportreisen wie etwa einem Surf- oder Wanderurlaub steigt das Risiko für Verletzungen und Ausrüstungsschäden. Daher raten die ARAG Experten sportiven Herbsturlaubern, ihren Versicherungsschutz zu prüfen. Eine Auslandskrankenversicherung ist – wie bei jeder normalen Auslandsreise auch – unverzichtbar. Sie übernimmt Behandlungskosten im Ausland und organisiert im Ernstfall auch den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland. Die gesetzliche Krankenkasse leistet hier oft nur eingeschränkt.
Sportgepäck ist auf Flugreisen laut Montrealer Übereinkommen nur noch bis zu rund 1.200 Euro versichert. Wer teure Sportgeräte wie etwa ein Surfbrett, eine Tauchausrüstung oder das Golf-Equipment mitnimmt oder vor Ort ausleiht, profitiert von einer Sportgeräte- oder Reisegepäckversicherung. Sie greift bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung. Bei riskanten Sportarten lohnt zudem ein Blick auf die Unfallversicherung, die finanzielle Unterstützung bei dauerhaften Verletzungsfolgen bietet.
Bahntickets und Sitzplatzreservierungen ins Ausland müssen extra gebucht werden
Stimmt nicht (mehr). Pünktlich zu den Herbstferien soll das Reisen mit dem Zug durch Europa deutlich einfacher werden. Die Deutsche Bahn (DB) bindet die Tickets ausländischer Bahngesellschaften an ihr eigenes Verkaufssystem an. So können Passagiere über die App oder die Homepage der DB Fahrkarten für Fahrten in Nachbarländer buchen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Möglichkeit zunächst nur für Angebote der Österreichischen und Schweizer Bundesbahnen gilt. Bis Ende 2026 soll die Buchung für nahezu alle europäischen Strecken möglich sein. Der Vorteil: Es wird nur noch ein Ticket benötigt und bei verpassten Anschlüssen gelten die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Übrigens: Sitzplatzreservierungen verfallen, wenn man, beispielsweise aufgrund eines Zugausfalls, einen anderen Zug nehmen muss.
In Fernbussen gelten keine Fahrgastrechte
Stimmt nicht. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch für Fernbusse die Verordnung der Europäischen Union (EU) über Fahrgastrechte gilt, wenn der Bus verspätet ist, ausfällt oder überbucht wird. Allerdings nur für Strecken ab 250 Kilometern innerhalb der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Ist die Strecke kürzer, gilt nationales Recht, was Auswirkungen auf eventuelle Ansprüche bei Verspätungen oder Annullierungen haben kann. Ansonsten haben Fahrgäste bei Abfahrtsverspätungen von mehr als zwei Stunden Anspruch auf Erstattung oder eine Ersatzbeförderung. Wird eine Fahrt annulliert oder überbucht, muss das Busunternehmen ebenfalls eine Alternative anbieten oder das Ticket erstatten. Informationen über Verspätungen müssen spätestens 30 Minuten nach der geplanten Abfahrt bereitgestellt werden. Bei Annullierungen oder Wartezeiten von mehr als 90 Minuten stehen Passagieren zudem Snacks, Getränke oder gegebenenfalls eine Hotelunterbringung zu. Die ARAG Experten raten Tickets, Belege und Screenshots von Abfahrtszeiten stets aufzubewahren, um im Streitfall Beweise zur Hand zu haben. Ansprüche sollten immer schriftlich geltend gemacht werden. Im Notfall können Betroffene die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. einschalten. Übrigens: Legt der Bus eine Pause ein, müssen Passagiere selbstständig dafür sorgen, bei Anfahrt wieder an Bord zu sein. Der Busfahrer ist nicht verpflichtet, die Passagiere zu zählen oder zu warten.
Ein Feriendomizil ohne Heizung ist ein Reisemangel
Das stimmt nur bedingt. Ein eindeutiger Mangel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 651i Absatz 2) liegt nur vor, wenn die Ferienunterkunft explizit mit Heizung angeboten wurde. Ist aber eine Heizung vorhanden und wird lediglich nicht warm, raten die ARAG Experten, den Vermieter bzw. Veranstalter umgehend zu informieren und ihm die Möglichkeit zu geben, sie zu reparieren oder mit einem anderen Gerät für Wärme zu sorgen. Stellt er sich taub oder ignoriert die Beschwerde, haben Urlauber ein Recht auf Entschädigung. Das Gleiche gilt, wenn die Unterkunft von anderen zugesicherten Leistungen deutlich abweicht. Beispielsweise, weil die Ausstattung einfacher ist, als angepriesen oder die Unterkunft ungepflegt ist.
Mietwagen sind am Urlaubsort günstiger
Stimmt nicht. Zumal man bei Online-Buchungen von zu Hause aus mehrere Anbieter in Ruhe direkt vergleichen kann. Beim Anmieten im Ausland lauern hingegen einige typische Fallen, die teuer werden können. Zum Beispiel versteckte Zusatzkosten: Versicherungen, Tankregelungen, Navigationsgeräte oder Zusatzfahrer werden oft nicht im Grundpreis ausgewiesen. Sie werden teuer nachberechnet. Versicherungsschutz ist laut ARAG Experten ein weiterer kritischer Punkt. Viele Basistarife decken nur Schäden am eigenen Fahrzeug ab, nicht aber Diebstahl oder Schäden an Dritten. Empfehlenswert ist daher eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung oder der Abschluss einer zusätzlichen Reise- oder Kreditkartenversicherung, die Mietwagen abdeckt. Auch die Fahrzeugrückgabe kann teuer werden: Verspätungen, leere Tanks oder Schäden, die erst nach der Rückgabe festgestellt werden, können nachberechnet werden. Die ARAG Experten raten, Fotos oder Videos bei Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs als Beweismittel zu machen.
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
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- Annullierung (Wikipedia)
Annullierung (von lat. annullare „für nichtig erklären“) bezeichnet: die Nichtigmachung eines Rechtsgeschäfts, Rechtsakts oder Rechtsverhältnisses ex tunc (von Anfang an), siehe UnwirksamkeitSiehe auch: Rücktritt (Zivilrecht), Aufhebung (Verwaltungsakt), Abrogation (Islam) die Annullierung einer Buchung, siehe Stornierung die Streichung eines Fluges, siehe Fluggastrechte #Rechte bei Annullierung die Eheannullierung im staatlichen Recht, siehe Nichtigerklärung (Ehe) und Aufhebung (Ehe) die Eheannullierung im katholischen Kirchenrecht, siehe Ehenichtigkeit (Kirchenrecht) - ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Auslandskrankenversicherung (Wikipedia)
Die Auslandskrankenversicherung ist eine Untergruppe der Krankenversicherung, sowohl als Bestandteil der privaten Krankenversicherung als auch der Krankenversicherung im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes in Österreich. Im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes gilt in vielen Ländern Reiseversicherungsschutz im Krankheitsfall im Sinne eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens zwischen einzelnen Ländern. - Bahn (Wikipedia)
Bahn (über mittelhochdeutsch bane, möglicherweise aus gotisch banja, ‚Schlag‘, ‚Wunde‘, ‚Schneise im Wald‘) steht für: in der Physik die Bewegungslinie eines Objekts, die Trajektorie (Physik) oder Flugbahn in der Astronomie bei einem regulären Himmelskörpers die Umlaufbahn in der Mathematik die Menge aller Punkte, in die ein Element durch eine Gruppenoperation überführt werden kann, siehe Gruppenoperation #Bahn ein schienen- bzw. anderweitig spurgebundenes Verkehrsmittel, siehe Bahn (Verkehr) auf Schienen: die Eisenbahn, die Straßenbahn, die Standseilbahn auf Seilen: die Luftseilbahn schwebend: die Schwebebahn Luftkissenschwebebahn Magnetschwebebahn Wasserkissengleitbahn im gleislosen Verkehr die Fahrbahn die Autobahn die Gleislose Bahn die Wegebahn die Start- und Landebahn im Sport die Laufbahn die Schwimmbahn die Kegelbahn die Bowlingbahn in der Technik die Bahnen in einem Maschinenteil, auf der sich ein anderes Teil bewegt oder "läuft" gleitend: in Gleitlagern oder auf besonderen Gleitbahnen (z. B. in Drehmaschinen) wälzend: in Wälzlagern oder auf besonderen Wälzbahnen (z. B. in Geradführungen mit Wälzkörpern) die flache oder ballenförmig geformte Schlagfläche beim Hammer die zentrale gerade Fläche zwischen den Hörnern auf einem Amboss eine Vertiefung in einer Klinge, siehe Hohlkehle (Blankwaffe) ein längliches, rechteckiges Stück einer Textilie (Stoffbahn) oder Folie (Folienbahn) in der Neuroanatomie die Nervenbahn Bahn heißen: Banie, Ort in der Woiwodschaft Westpommern, Polen (deutscher Name) Deutsche Bahn AG, Verkehrsunternehmen (abkürzend) Deutsche Bundesbahn, ehemaliges Verkehrsunternehmen (abkürzend) Bahn (Simulation), Eisenbahnsimulationsprogramm Bahn ist der Familienname folgender Personen: Adolf Bahn (1813–1882), deutscher Übersetzer und Schriftsteller Andreas Bahn (* 1972), deutscher Maler Bentley Baxter Bahn (* 1992), deutscher Fußballspieler Christian Friedrich Bahn (1773–1834), deutscher Reeder, Handelsunternehmer und Mäzen der Stadt Rügenwalde Ernst Bahn (1901–1978), deutscher Maler, Zeichner und Grafiker Peter Bahn (Volkskundler) (1953–2022), deutscher Museumsleiter und Autor Peter Bahn (Politiker) (1957–2023), österreichischer Politiker … - Fahrgastrecht (Wikipedia)
Als Fahrgastrechte werden die Rechte eines Fahrgasts in öffentlichen Verkehrsmitteln bei den Verkehrsunternehmen bezeichnet. Fahrgastrechte können sich insbesondere erstrecken auf: Haftung des Betreibers bei Tötung oder Verletzung von Nutzern des Verkehrsmittels Schäden durch Ausfall oder Verspätung des Verkehrsmittels Schäden an mitgeführten Gegenständen Schäden durch Verlust von Gepäck Folgeschäden durch die Verspätung eines Verkehrsmittels (Bahn/Flug) Schäden durch falsche, fehlerhafte oder in sonstiger Weise mit Mängeln behaftete Auskunft über Verkehrstage, Anschlüsse oder sonstige notwendige Informationen für die ordnungsgemäße Durchführung einer Reise. - Fernbus (Wikipedia)
Fernbusverkehr ist eine Form des öffentlichen Personenfernverkehrs, die mit Bussen in Linienverkehren Regionen über größere Entfernungen miteinander verbindet. Zielorte sind von Deutschland bzw. Mitteleuropa aus besonders Städte oder Touristenzentren in ost-, süd- und südosteuropäischen Ländern. Die Busse bedienen in der Ausgangs- und Zielregion meistens mehrere Städte – sie sammeln und verteilen die Fahrgäste also an verschiedenen Orten. Benutzt werden möglichst Schnellstraßen und Autobahnen. Innerdeutsche Fernbuslinien verbinden meistens Großstädte miteinander oder mit Flughäfen oder Fremdenverkehrsgebieten. Analog zum Begriff Busbahnhof nennt man Haltepunkte von Fernbussen teilweise Fernbusbahnhof. - herbstferien (Wikipedia)
Als Schulferien wird ein längerer Zeitraum bezeichnet, in dem an einer Schule kein Unterricht stattfindet. Diese Ferien (von lat. feriae „Festtage“) sollen von den Schülern heutzutage vor allem zur Erholung und Entspannung genutzt werden. Die Ferienzeiträume sind über das Schuljahr verteilt. Die Schulferien sind zumeist benannt nach Jahreszeiten oder saisonalen Ereignissen. - Mietwagen (Wikipedia)
Mietwagen steht für folgende Angebote der Personenbeförderung: Leihwagen, ein Fahrzeug für Selbstfahrer (Autovermietung) Mietwagen mit Fahrer, Personenmietwagen, ein Fahrzeug, das mit Fahrer gemietet wird, ähnlich einem Taxi Siehe auch - Reisemangel (Wikipedia)
Ein Reisemangel ist im Reiserecht ein Mangel, bei dem eine in einem Reise- oder Beförderungsvertrag zugesagte Reiseleistung entweder gar nicht, unvollständig oder abweichend von der vertraglichen Leistungsbeschreibung erbracht wurde. - Schlichtungsstelle (Wikipedia)
Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereins, vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden. In einzelnen Bereichen ist das Synonym hierfür auch Schiedsstelle (siehe auch Schiedsverfahren) oder freiwilliges Schiedsgericht. - surfen (Wikipedia)
Das Wellenreiten, auch Surfen, ist ein Wassersport, bei dem die dynamische Form einer Wasserwelle ausgenutzt wird, um sich auf einem Surfbrett bzw. Wellenbrett stehend auf dem Wasser fortzubewegen. Wellenreiten wird in der Regel an Meeresküsten und seltener auf Flüssen (Flusssurfen und Rapid Surfing) ausgeübt. Die heutige Form des Wellenreitens stammt von den Inseln Hawaiis (hawaiisch heʻe nalu ‚Wellengleiten‘). Nachdem es im 19. Jahrhundert von Missionaren fast zum Erliegen gebracht worden war, erlebte das Surfen in den 1950er Jahren einen neuen Aufschwung, als viele US-Amerikaner diesen Sport für sich entdeckten. Heutzutage werden viele Wettbewerbe veranstaltet, bei denen Wellenreiter ihr Können beweisen. Wellenreiten kann man nicht nur auf Hawaii, in Kalifornien oder Australien, sondern auch in Europa gibt es zahlreiche Strände, die sich gut zum Wellenreiten eignen. Benötigt werden lediglich ein Wellenbrett, Brettwachs, eine Leine (in Australien als „Legrope“ bezeichnet), eine etwa zwei Meter lange Schnur, mit der das Brett am Bein gesichert wird, und evtl. ein Surfanzug. Die beiden möglichen Stellungen auf dem Brett werden als "Livo" (Linksvorne) bzw. "Regular Foot" und "Revo" oder als "Goofy Foot" bezeichnet. - Versicherungsschutz (Wikipedia)
Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, den ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) zur Absicherung eines versicherten Risikos des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abschließt.