Soziale Väter sichtbar machen, Rechte stärken, Diskriminierung beenden
Soziale Väter sichtbar machen, Rechte stärken, Diskriminierung beenden
Köln, 14.08.2025 – Mit „True Dads Deutschland – Initiative für Bindung und Kindeswohl“ startet eine neue bundesweite Initiative, die sich für die Rechte sozial-familiärer Väter starkmacht und den Schutz gewachsener Bindungen zwischen Kindern und nicht-leiblichen Vätern fordert. Ab sofort ist die Initiative auch auf Facebook und Instagram aktiv und ruft mit einer Petition auf https://www.openpetition.de/!bqchs zur Unterstützung auf.
Gründer Markus Müller kennt die Problematik aus eigener Erfahrung:
„Ich habe meine Stieftochter fast neun Jahre lang wie ein eigenes Kind begleitet. Nach der Trennung wurde ich komplett ausgeschlossen – ohne Prüfung, ohne Schutz für unsere Bindung. Das passiert in Deutschland jeden Tag. Soziale Väter werden im jetzigen System benachteiligt – das ist nicht nur unfair, es schadet den Kindern.“
Hintergrund: Warum Handeln nötig ist
– In Deutschland verlieren jedes Jahr tausende Kinder den Kontakt zu ihrem sozialen Vater – oft ohne triftigen Grund.
– Laut Statistischem Bundesamt gab es 2024 15.168 Sorgerechtsfälle; in rund 10 % aller Trennungsfälle kommt es zu hochkonflikthaften Umgangsregelungen – häufig mit vollständigem Kontaktabbruch.
– Bundesverfassungsgericht (2008) und OLG Karlsruhe (2013) haben klargestellt, dass Bindungen auch ohne biologische Abstammung schutzwürdig sind.
– Trotzdem scheitert das Umgangsrecht in der Praxis oft an langen Verfahren, fehlender Anwendung von § 1685 BGB und struktureller Diskriminierung sozialer Väter.
Forderungen von True Dads Deutschland
1. Rechtliche Stärkung des Umgangsrechts für soziale Elternteile
2. Verbindliche Leitlinien für Jugendämter zum Schutz gewachsener Bindungen
3. Anerkennung von Entfremdung als Form der Kindeswohlgefährdung
4. Abbau struktureller Diskriminierung im Familienrecht
5. Mehr Unterstützungsangebote für betroffene Väter
True Dads Deutschland ist eine unabhängige, überparteiliche Initiative, die sich für die Anerkennung, den Schutz und den Ausbau von Vater-Kind-Bindungen einsetzt – unabhängig von der biologischen Abstammung. Ziel ist ein Rechtssystem, das gelebte Verantwortung und Fürsorge ebenso schützt wie genetische Verbindungen.
Kontakt
True Dads Deutschland – Initiative für Bindung und Kindeswohl
Markus Müller
Am Bruchborn 6
54570 Kirchweiler
017520792925
https://omm-default.wixsite.com/true-dads
- Kindeswohl (Wikipedia)
Mit Kindeswohl wird ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht und aus der EU-Grundrechtscharta bezeichnet, welches das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen sowie seine gesunde Entwicklung umfasst. Besonders relevant ist die Bewertung des Kindeswohls bei Verfahren, in denen die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht strittig sind, etwa nach Scheidungen. In den meisten westlichen Ländern darf der Staat nur in begründeten Ausnahmefällen in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen. Die Gefährdung des Kindeswohls dient der Rechtsprechung als Maßstab für einen Eingriff in das Erziehungsrecht der Sorgeberechtigten. Diese Gefährdung als unbestimmter Rechtsbegriff bedarf der Auslegung durch die Rechtsprechung. Im Kern geht es um die erhebliche seelische oder körperliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen, sei es durch die Vernachlässigung des Minderjährigen oder durch das schädliche Verhalten der Sorgeberechtigten oder Dritter gegenüber dem Minderjährigen. Dass das Hauptproblem darin liegt zu bestimmen, was Dritte, also vor allem Staatsorgane, im Namen des Kindswohls unternehmen dürfen oder müssen, ist an Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention erkennbar: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Das Bundesverfassungsgericht gewährt insbesondere den leiblichen Eltern eines Kindes einen Vertrauensvorschuss, indem es unterstellt, dass in aller Regel den Eltern das Wohl des Kindes mehr am Herzen liegt als irgendeiner anderen Person oder Institution. - Umgangsrecht (Wikipedia)
Umgangsrecht ist ein Begriff des Familienrechts. Er beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern und jedes Elternteils mit dem Kind, in besonders gelagerten Fällen auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind beziehungsweise des Kindes mit Dritten. Maßgeblich sind hier Art. 6 Grundgesetz und Art. 8 EMRK. Das Umgangsrecht ist in Deutschland im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge (Sorgerecht) im BGB geregelt, ist aber begrifflich von ihr zu trennen. Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang auch mit einem nicht sorgeberechtigten Elternteil. Auch einem Elternteil ohne Sorgerecht steht das Recht auf Umgang zu. Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln (§ 1684 Abs. 3 BGB). Verfahren um Umgang werden unabhängig von der Inhaberschaft der elterlichen Sorge geführt und werden als Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor dem Familiengericht geführt. Ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt hinsichtlich der Ausübung des Umgangsrechts ist in § 18 Abs. 3 SGB VIII festgelegt. In der Praxis ist bewährt, dass die Eltern zunächst miteinander eine Einigung zu finden versuchen, bei einem Misserfolg dann die Beratung des Jugendamts suchen und bei deren Scheitern notfalls das Gericht angerufen wird. - Vater (Wikipedia)
Vater bezeichnet bei Menschen einen männlichen Elternteil; seine Vaterschaft kann sich auf einen, zwei oder alle drei Teilbereiche der Elternschaft beziehen: der biologische Vater ist der Erzeuger der männlichen Keimzelle (Sperma) für die Zeugung des Menschen, er ist mit ihm blutsverwandt der rechtliche Vater hat Elternrechte und -pflichten und trägt die rechtliche Verantwortung für den Menschen, auch im Falle seiner Adoption durch ihn der soziale Vater übernimmt persönliche Verantwortung und umsorgt den Menschen. Ein Mensch kann folglich mehr als nur einen Vater haben. In der Kernfamilie und bei alleinerziehenden biologischen Vätern werden alle drei Teilbereiche der Vaterschaft wahrgenommen. Der Stiefvater, der Vater in einer gleichgeschlechtlichen Ehe, der Pflegevater, der biologische Vater ohne Sorgerecht oder der Samenspender haben nur Teilbereiche inne.