Verkehrsminister hetzt E-Scooter auf Fußgänger

Der neue Verkehrsminister Schnieder attackiert Deutschlands Fußgänger: E-Scooter
sollen künftig auf einem Großteil ihrer Wege fahren dürfen.

BildE-Scooter sollen bald auf Gehwegen und in Fußgängerzonen zugelassen werden. Und sie bekommen die ausdrückliche Erlaubnis, Fußgänger sehr eng zu überholen.

Schnieder erlaubt, dass E-Scooter-Rüpel Fußgänger als lebende Slalomstangen missbrauchen. Für das Chaos
durch abgestellte E-Scooter und Fahrräder präsentiert Schnieder keine Lösung, sondern lässt die Städte damit allein.

Schnieder hat einen Referentenentwurf wieder hervorgeholt, den sein Vorgänger Volker
Wissing nach heftigen Protesten still begraben hat. Seine hässlichsten Elemente:

* Das schwarz-weiße Schild „Rad frei“ an Gehwegen und Fußgängerzonen
(Verkerhszeichen-Nr.1022-10) soll auch für E-Scooter gelten. Damit würde sich
eine Flut von E-Scootern legal über die ohnehin strapazierten Wege gießen.
Theoretisch müssen Räder und E-Scooter bei diesem Schild Schritttempo fahren,
praktisch macht das keiner.
* Die Straßenverkehrsordnung gebietet heute in § 5 Abs. 4 Satz 2: _“Beim_
_Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und_
_Elektrokleinstfahrzeuge Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand_
_innerorts mindestens 1,5 m“. _Nach dem Referentenentwurf soll es heißen _“Beim_
_Überholen von zu Fuß gehenden mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen_
_Elektrokleinstfahrzeugen…“_ Kurz: E-Scooter sollen das Sonderrecht bekommen,
Fußgänger zu bedrängen. Diese Schikane kann sich nur ein besonders ignoranter
E-Scooter-Lobbyist ausgedacht haben.
* Das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen ist ein altes Gewohnheitsrecht –
nirgends schriftlich fixiert, aber von Gerichten bestätigt. Jetzt soll es für Räder
und E-Scooter in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden; dazu ist ein
neuer § 12 Abs. 4 a geplant. Für die legalisierte Gehweg-Vermüllung soll es ein
Trostpflaster geben: es soll nicht gefährden und behindern dürfen. Das gilt zwar
bisher schon für alle Handlungen im Verkehr, damit auch fürs Zweirad-Parken. Es
wird aber täglich vieltausendfach ignoriert. Eine ausdrückliche neuen Regel für
die Zweiräder ändert daran gar nichts.
* Ein winziger Fortschritt soll die Festsetzung sein, dass der Zweirad-Verleih auf
Straßen und Wegen Sondernutzung ist, also von den Städten theoretisch
verboten oder an strikte Regeln gebunden werden kann. Für Berlin und
Nordrhein-Westfalen ist es längst Sondernutzung, aber geholfen hat es wenig.

Fazit: Schnieders Ministerium behandelt Fußverkehr nach dem Motto „Schlimmer
geht immer“. Die geplante Novelle würde genau das Gegenteil dessen bewirken, was
die Bundesregierung gerade erst in der Nationalen Fußverkehrsstrategie verkündet
hat.

Die Alternative: Fußverkehr fördern – Zweiräder ordnen

Ziel der Novelle sind einheitliche Regeln für Fahrräder und E-Scooter. Das finden wir
grundsätzlich sinnvoll. Soll aber das Gehen gefördert werden wie in der Nationalen
Fußverkehrsstrategie, dann muss eine Zweirad-Novelle ganz anders aussehen:

* Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen wird nicht ausgeweitet,
sondern stark eingeschränkt. Die jetzige Regel ist gescheitert, weil das
Schritttempo-Gebot komplett ignoriert wird
* Das Gebot, Fußgänger nur mit 1,5 Meter Abstand zu überholen, wird nicht für E-
Scooter gestrichen, sondern auf Fahrräder ausgeweitet.
* Wo Fahrräder und E-Scooter abgestellt werden dürfen, wird den Kommunen
überlassen. Sie wissen am besten, wo es vor Ort verträglich ist und wo es stört.
* Leih-Zweiräder dürfen nur in festen Stationen abgestellt und angeboten werden.
Das hat sich in einigen Städten bewährt, die Chaos-Quote ist drastisch gesunken.

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